Nun ein Fall in Deutschland - Coronavirus
02.04.2020 15:13
Zitat von Schnecke510:
Zitat von nilou:
Zitat von Schnecke510:
Zitat von BlödmannVomDienst:
...
Mein Mann ist doch alt und krank - wurde ja mehrfach betont.
Sorry Schnecke wird’s dir nicht selber langsam selber zu dumm? Langeweile? Blödes Leben? Alles Mist? Oder warum muss das hier sein? Ehrlich gemeinte Fragen. Ich verstehe nicht warum man in der aktuellen Situation so blöd provozieren muss. Und nichts anderes ist das was du hier noch machst.
Als ob ich die Einzige wäre...siehe mal die anderen Posts. Ich reagiere nur.
Worauf hast du jetzt reagiert? Richtig! Auf die anderen (für dich dummen) Beiträge. Warum beantwortest du dann "meinen" Beitrag mit sonem Schmarrn?
02.04.2020 15:15
Zitat von Schnecke510:
Zitat von nilou:
Zitat von Schnecke510:
Zitat von BlödmannVomDienst:
...
Mein Mann ist doch alt und krank - wurde ja mehrfach betont.
Sorry Schnecke wird’s dir nicht selber langsam selber zu dumm? Langeweile? Blödes Leben? Alles Mist? Oder warum muss das hier sein? Ehrlich gemeinte Fragen. Ich verstehe nicht warum man in der aktuellen Situation so blöd provozieren muss. Und nichts anderes ist das was du hier noch machst.
Als ob ich die Einzige wäre...siehe mal die anderen Posts. Ich reagiere nur.
Nein du provozierst. Und hast mehr oder weniger damit angefangen und genau die Reaktionen gewollt auf die du jetzt “reagierst“.
Und nur weil es andere machen ist übrigens ein absolutes schwaches „Argument“.
Und was dich betrifft mal provokativ von meiner Seite: der Klügere gibt nach und damit bin ich bei deinen Texten hier raus. Die ich zum Glück nicht für voll/wahr nehme. Mir tun nur die leid, die gerade verunsichert sind und Ängste haben und das wird durch solche Provokationen nicht besser.
02.04.2020 15:17
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von cogito_ergo_sum:
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von serap1981:
...
Oh man, ich will mich eigentlich immer raushalten, aber irgendwie schaff ich das nicht. Schnecke wohnt in Bayern und da gilt ganz klar ein "Besuchsverbot". Sie bzw. ihre Tochter bewegt sich damit NICHT MEHR im erlaubten Rahmen. Was ist denn man daran so schwer zu verstehen? Ich finde es so oder so nicht ok, dass jeder sein eigenes Süppchen kocht und sich Merkels Kontaktverbot auslegt, wie es ihm passt, weil es halt schwammig formuliert ist. Aber schwammig hin oder her, ist in Schneckes Fall völlig schnuppe, da in Bayern verschärfte Ausgangsbeschränkungen gelten. Und ein Verstoß dagegen kann nach § 73 Abs. 1a Nr. 6 des Infektionsschutzgesetzes als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Und ich bin mir absolut sicher, dass Schnecke das auch weiß.
Aber „laut denken” ist ja noch erlaubt! Sie betont ja, dass sie sich bisher an alles hält - aber schon auf die Überlegung, ob nicht die Tochter auch kommen kann (seid Ihr Euch eigentlich sicher, dass das verboten ist, bei enger Familie wäre ich das spontan nicht zu 100%, immerhin ist die Aufzählung in der Allgemeinverfügung nicht abschließend („insbesondere”), aber ich hab mich da jetzt auch nicht näher damit befasst, wie der aktuelle Meinungsstand (nicht hier, sondern unter Juristen) hierzu ist), kam totaler Gegenwind, teilweise unsachlich und mit aus meiner Sicht unhaltbaren Vorwürfen der Tochter gegenüber
Es ging mir jetzt wirklich nur um diesen einen Beitrag, wo gleichzeitig ein Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkung in Bayern bagatellisiert wurde durch die Behauptung, dass es ja erlaubt wäre. Und das ist es in Bayern eben nicht. Und ich verstehe auch ehrlich gesagt nicht, was es da (von Schnecke) noch zu überlegen gibt. In der Verordnung steht ganz klar, wann es erlaubt ist, andere Menschen zu besuchen.
" ....Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,.... "
Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/ (X(1)S(gev3jqovuh5spxhps5wezxmo))/Content/Document /BayIfSMV/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Und das ist keine Auslegungssache in meinen Augen...
Es ist i m m e r Auslegungssache und das Wörtchen „insbesondere” ist hier besonders wichtig! Ich bin mir allerdings auch ziemlich sicher, dass ein „normaler” Familienbesuch damit nicht gemeint ist, trotz der besonderen Stellung der Familie in unserer Verfassung. Darüber diskutieren kann man aber (aber vielleicht nicht unbedingt hier)...
02.04.2020 15:35
Zitat von cogito_ergo_sum:
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von cogito_ergo_sum:
Zitat von BlödmannVomDienst:
...
Aber „laut denken” ist ja noch erlaubt! Sie betont ja, dass sie sich bisher an alles hält - aber schon auf die Überlegung, ob nicht die Tochter auch kommen kann (seid Ihr Euch eigentlich sicher, dass das verboten ist, bei enger Familie wäre ich das spontan nicht zu 100%, immerhin ist die Aufzählung in der Allgemeinverfügung nicht abschließend („insbesondere”), aber ich hab mich da jetzt auch nicht näher damit befasst, wie der aktuelle Meinungsstand (nicht hier, sondern unter Juristen) hierzu ist), kam totaler Gegenwind, teilweise unsachlich und mit aus meiner Sicht unhaltbaren Vorwürfen der Tochter gegenüber
Es ging mir jetzt wirklich nur um diesen einen Beitrag, wo gleichzeitig ein Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkung in Bayern bagatellisiert wurde durch die Behauptung, dass es ja erlaubt wäre. Und das ist es in Bayern eben nicht. Und ich verstehe auch ehrlich gesagt nicht, was es da (von Schnecke) noch zu überlegen gibt. In der Verordnung steht ganz klar, wann es erlaubt ist, andere Menschen zu besuchen.
" ....Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,.... "
Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/ (X(1)S(gev3jqovuh5spxhps5wezxmo))/Content/Document /BayIfSMV/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Und das ist keine Auslegungssache in meinen Augen...
Es ist i m m e r Auslegungssache und das Wörtchen „insbesondere” ist hier besonders wichtig! Ich bin mir allerdings auch ziemlich sicher, dass ein „normaler” Familienbesuch damit nicht gemeint ist, trotz der besonderen Stellung der Familie in unserer Verfassung. Darüber diskutieren kann man aber (aber vielleicht nicht unbedingt hier)...
Mmhhh für mich heißt das eigentlich ganz klar, dass das die einzigen "triftigen" Gründe sind. Ich hab auch gelesen, dass in Bayern von der Polizei Menschen nach Hause geschickt wurden, weil sie Angehörige besuchen wollten. In Bayern scheint das entsprechend keine Auslegungssache zu sein.
https://www.nordbayern.de/region/coronavirus-das-b edeutet-die-ausgangsbeschrankung-fur-die-bayern-1. 9961181
02.04.2020 15:57
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von cogito_ergo_sum:
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von cogito_ergo_sum:
...
Es ging mir jetzt wirklich nur um diesen einen Beitrag, wo gleichzeitig ein Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkung in Bayern bagatellisiert wurde durch die Behauptung, dass es ja erlaubt wäre. Und das ist es in Bayern eben nicht. Und ich verstehe auch ehrlich gesagt nicht, was es da (von Schnecke) noch zu überlegen gibt. In der Verordnung steht ganz klar, wann es erlaubt ist, andere Menschen zu besuchen.
" ....Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,.... "
Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/ (X(1)S(gev3jqovuh5spxhps5wezxmo))/Content/Document /BayIfSMV/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Und das ist keine Auslegungssache in meinen Augen...
Es ist i m m e r Auslegungssache und das Wörtchen „insbesondere” ist hier besonders wichtig! Ich bin mir allerdings auch ziemlich sicher, dass ein „normaler” Familienbesuch damit nicht gemeint ist, trotz der besonderen Stellung der Familie in unserer Verfassung. Darüber diskutieren kann man aber (aber vielleicht nicht unbedingt hier)...
Mmhhh für mich heißt das eigentlich ganz klar, dass das die einzigen "triftigen" Gründe sind. Ich hab auch gelesen, dass in Bayern von der Polizei Menschen nach Hause geschickt wurden, weil sie Angehörige besuchen wollten. In Bayern scheint das entsprechend keine Auslegungssache zu sein.
https://www.nordbayern.de/region/coronavirus-das-b edeutet-die-ausgangsbeschrankung-fur-die-bayern-1. 9961181
Richtig
Gott sei Dank ist es hier keine Auslegungssache
02.04.2020 15:59
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von cogito_ergo_sum:
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von cogito_ergo_sum:
...
Es ging mir jetzt wirklich nur um diesen einen Beitrag, wo gleichzeitig ein Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkung in Bayern bagatellisiert wurde durch die Behauptung, dass es ja erlaubt wäre. Und das ist es in Bayern eben nicht. Und ich verstehe auch ehrlich gesagt nicht, was es da (von Schnecke) noch zu überlegen gibt. In der Verordnung steht ganz klar, wann es erlaubt ist, andere Menschen zu besuchen.
" ....Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,.... "
Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/ (X(1)S(gev3jqovuh5spxhps5wezxmo))/Content/Document /BayIfSMV/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Und das ist keine Auslegungssache in meinen Augen...
Es ist i m m e r Auslegungssache und das Wörtchen „insbesondere” ist hier besonders wichtig! Ich bin mir allerdings auch ziemlich sicher, dass ein „normaler” Familienbesuch damit nicht gemeint ist, trotz der besonderen Stellung der Familie in unserer Verfassung. Darüber diskutieren kann man aber (aber vielleicht nicht unbedingt hier)...
Mmhhh für mich heißt das eigentlich ganz klar, dass das die einzigen "triftigen" Gründe sind. Ich hab auch gelesen, dass in Bayern von der Polizei Menschen nach Hause geschickt wurden, weil sie Angehörige besuchen wollten. In Bayern scheint das entsprechend keine Auslegungssache zu sein.
https://www.nordbayern.de/region/coronavirus-das-b edeutet-die-ausgangsbeschrankung-fur-die-bayern-1. 9961181
„Insbesondere” heißt eigentlich immer, dass es nicht abschließend ist!
02.04.2020 16:00
Zitat von MaLuk:
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von cogito_ergo_sum:
Zitat von BlödmannVomDienst:
...
Es ist i m m e r Auslegungssache und das Wörtchen „insbesondere” ist hier besonders wichtig! Ich bin mir allerdings auch ziemlich sicher, dass ein „normaler” Familienbesuch damit nicht gemeint ist, trotz der besonderen Stellung der Familie in unserer Verfassung. Darüber diskutieren kann man aber (aber vielleicht nicht unbedingt hier)...
Mmhhh für mich heißt das eigentlich ganz klar, dass das die einzigen "triftigen" Gründe sind. Ich hab auch gelesen, dass in Bayern von der Polizei Menschen nach Hause geschickt wurden, weil sie Angehörige besuchen wollten. In Bayern scheint das entsprechend keine Auslegungssache zu sein.
https://www.nordbayern.de/region/coronavirus-das-b edeutet-die-ausgangsbeschrankung-fur-die-bayern-1. 9961181
Richtig
Gott sei Dank ist es hier keine Auslegungssache
Das sind Rechtsvorschriften i m m e r!
02.04.2020 16:01
Gerade wenn es um Landesverordnungen geht, verweise ich mal auf diese Pyramide:
https://www.rechtswissenschaft-verstehen.de/lexiko n/normenhierarchie/
https://www.rechtswissenschaft-verstehen.de/lexiko n/normenhierarchie/
02.04.2020 16:06
Zitat von serap1981:
Gerade wenn es um Landesverordnungen geht, verweise ich mal auf diese Pyramide:
https://www.rechtswissenschaft-verstehen.de/lexiko n/normenhierarchie/
Verstehe nicht ganz, was Du mit dem Link sagen willst (hab aber auch nur ganz kurz reingespickt), aber auch die oben genannten Links (Nordbayern...) zeigen ja, dass es Auslegungssache ist (ich verweise auf das kursiv Markierte). Und um Missverständnisse vorzubeugen: meiner Ansicht nach stellt ein normaler Familienbesuch keinen triftigen Grund dar!
02.04.2020 16:08
Zitat von cogito_ergo_sum:
Zitat von serap1981:
Gerade wenn es um Landesverordnungen geht, verweise ich mal auf diese Pyramide:
https://www.rechtswissenschaft-verstehen.de/lexiko n/normenhierarchie/
Verstehe nicht ganz, was Du mit dem Link sagen willst (hab aber auch nur ganz kurz reingespickt), aber auch die oben genannten Links (Nordbayern...) zeigen ja, dass es Auslegungssache ist (ich verweise auf das kursiv Markierte). Und um Missverständnisse vorzubeugen: meiner Ansicht nach stellt ein normaler Familienbesuch keinen triftigen Grund dar!
Ich meine damit, dass es über dem Bayrischen Landesverordnungen und Landesgesetzen noch sehr viel mehr gibt. Und alle übergeordneten Rechte stehen höher als die Bayrischen.
Das bedeutet, dass Bayern vieles verabschieden kann, wenn sie damit aber beispielsweise gegen das europäische Recht verstoßen, sind diese Gesetze verfassungswidrig.
02.04.2020 16:15
Zitat von serap1981:
Zitat von cogito_ergo_sum:
Zitat von serap1981:
Gerade wenn es um Landesverordnungen geht, verweise ich mal auf diese Pyramide:
https://www.rechtswissenschaft-verstehen.de/lexiko n/normenhierarchie/
Verstehe nicht ganz, was Du mit dem Link sagen willst (hab aber auch nur ganz kurz reingespickt), aber auch die oben genannten Links (Nordbayern...) zeigen ja, dass es Auslegungssache ist (ich verweise auf das kursiv Markierte). Und um Missverständnisse vorzubeugen: meiner Ansicht nach stellt ein normaler Familienbesuch keinen triftigen Grund dar!
Ich meine damit, dass es über dem Bayrischen Landesverordnungen und Landesgesetzen noch sehr viel mehr gibt. Und alle übergeordneten Rechte stehen höher als die Bayrischen.
Das bedeutet, dass Bayern vieles verabschieden kann, wenn sie damit aber beispielsweise gegen das europäische Recht verstoßen, sind diese Gesetze verfassungswidrig.
Ach so! Sag das doch gleich! Ich hab verzweifelt versucht, den Zusammenhang zwischen der Frage, ob man die Regelung auslegen muss/kann und der Normenhierarchie gesucht
02.04.2020 16:20
Zitat von cogito_ergo_sum:
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von cogito_ergo_sum:
Zitat von BlödmannVomDienst:
...
Es ist i m m e r Auslegungssache und das Wörtchen „insbesondere” ist hier besonders wichtig! Ich bin mir allerdings auch ziemlich sicher, dass ein „normaler” Familienbesuch damit nicht gemeint ist, trotz der besonderen Stellung der Familie in unserer Verfassung. Darüber diskutieren kann man aber (aber vielleicht nicht unbedingt hier)...
Mmhhh für mich heißt das eigentlich ganz klar, dass das die einzigen "triftigen" Gründe sind. Ich hab auch gelesen, dass in Bayern von der Polizei Menschen nach Hause geschickt wurden, weil sie Angehörige besuchen wollten. In Bayern scheint das entsprechend keine Auslegungssache zu sein.
https://www.nordbayern.de/region/coronavirus-das-b edeutet-die-ausgangsbeschrankung-fur-die-bayern-1. 9961181
„Insbesondere” heißt eigentlich immer, dass es nicht abschließend ist!
Ja das stimmt ja auch. Aber das "insbesondere" gilt in dem Fall für "ähnliche" Ausnahmen, die nur nicht genannt sind. Und ja damit ist es natürlich Auslegungssache. Aber im Zweifelsfall hält man sich doch immer an die genannten Vorschriften. Nunja so würde ich es zumindest handhaben. Aber wenn die Polizei die Leute nach Hause schickt, dann legt die Polizei und somit Bayern das offensichtlich so aus, dass Besuche bei Angehörigen (einfach nur so) nicht erlaubt sind.
02.04.2020 16:34
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von cogito_ergo_sum:
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von cogito_ergo_sum:
...
Mmhhh für mich heißt das eigentlich ganz klar, dass das die einzigen "triftigen" Gründe sind. Ich hab auch gelesen, dass in Bayern von der Polizei Menschen nach Hause geschickt wurden, weil sie Angehörige besuchen wollten. In Bayern scheint das entsprechend keine Auslegungssache zu sein.
https://www.nordbayern.de/region/coronavirus-das-b edeutet-die-ausgangsbeschrankung-fur-die-bayern-1. 9961181
„Insbesondere” heißt eigentlich immer, dass es nicht abschließend ist!
Ja das stimmt ja auch. Aber das "insbesondere" gilt in dem Fall für "ähnliche" Ausnahmen, die nur nicht genannt sind. Und ja damit ist es natürlich Auslegungssache. Aber im Zweifelsfall hält man sich doch immer an die genannten Vorschriften. Nunja so würde ich es zumindest handhaben. Aber wenn die Polizei die Leute nach Hause schickt, dann legt die Polizei und somit Bayern das offensichtlich so aus , dass Besuche bei Angehörigen (einfach nur so) nicht erlaubt sind.
Das tut sie wohl - ob zu Recht, werden im Zweifel die Gerichte klären! Aber nochmal: ich würde den stinknormalen Familien-Besuch auch eher nicht als triftigen Grund ansehen! Sonst hätte man auch das Sorgerecht und die Lebensgefährten nicht ausdrücklich erwähnen müssen.
02.04.2020 16:37
Zitat von cogito_ergo_sum:
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von cogito_ergo_sum:
Zitat von BlödmannVomDienst:
...
„Insbesondere” heißt eigentlich immer, dass es nicht abschließend ist!
Ja das stimmt ja auch. Aber das "insbesondere" gilt in dem Fall für "ähnliche" Ausnahmen, die nur nicht genannt sind. Und ja damit ist es natürlich Auslegungssache. Aber im Zweifelsfall hält man sich doch immer an die genannten Vorschriften. Nunja so würde ich es zumindest handhaben. Aber wenn die Polizei die Leute nach Hause schickt, dann legt die Polizei und somit Bayern das offensichtlich so aus , dass Besuche bei Angehörigen (einfach nur so) nicht erlaubt sind.
Das tut sie wohl - ob zu Recht, werden im Zweifel die Gerichte klären! Aber nochmal: ich würde den stinknormalen Familien-Besuch auch eher nicht als triftigen Grund ansehen! Sonst hätte man auch das Sorgerecht und die Lebensgefährten nicht ausdrücklich erwähnen müssen.
Ja genau so sehe ich das auch. Warum haben wir jetzt darüber so lange diskutiert?
- Dieses Thema wurde 284 mal gemerkt