Mütter- und Schwangerenforum

Nun ein Fall in Deutschland - Coronavirus

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Zelda86
2561 Beiträge
02.04.2020 14:45
Um evtl etwas Klarheit zu schaffen, ob Osterbesuch in NRW gesetzlich erlaubt ist (moralisch kann das natürlich auch anders gesehen werden)

Das gilt für NRW :
Sind private Treffen in Wohnungen und im eigenen Garten erlaubt?
Ja, mit Einschränkungen. Anders als in der Öffentlichkeit sind private Zusammenkünfte und Ansammlungen - zum Beispiel in der Wohnung oder im eigenen Garten - zum Teil auch mit mehr als zwei Personen aus unterschiedlichen Haushalten erlaubt.
Erlaubt ist zum Beispiel "ein Abendessen mit Freunden oder auch eine Geburtsfeier in einem gewöhnlichen Umfang", teilte die NRW-Regierung am 01.04.2020 auf Nachfrage mit. "Veranstaltungen und Versammlungen" und alle anderen Treffen im "strukturierten Rahmen sind hingegen verboten.
Was "strukturierter Rahmen" genau bedeutet, lässt die Landesregierung allerdings offen. Die Polizei Essen zum Beispiel löste nach eigenen Angaben im März private Feiern mit zehn und mehr Teilnehmern auf. Die Landesregierung appelliert daran, auch im Privaten "soziale Kontakte zu reduzieren".
Stand: 01.04.2020 (Quelle: WDR)

BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
02.04.2020 14:46
Zitat von cogito_ergo_sum:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von serap1981:

Zitat von Cookie88:


Die Bundeskanzlerin hat doch gesagt dass auf Osterbesuche verzichtet werden soll. Oder zählt die nicht?


Die Bundeskanzlerin kann vieles vorschlagen, solange es keine entsprechenden Gesetze oder Vorschriften gibt, muss sich niemand daran halten.

Mich stört eben nur das kriminalisieren und abwerten von Menschen, die sich innerhalb des erlaubten Rahmens bewegen. Bezeichnungen wie 'asozial', 'müsste man anzeigen' etc wecken bei mir sehr ungute Assoziationen.


Oh man, ich will mich eigentlich immer raushalten, aber irgendwie schaff ich das nicht. Schnecke wohnt in Bayern und da gilt ganz klar ein "Besuchsverbot". Sie bzw. ihre Tochter bewegt sich damit NICHT MEHR im erlaubten Rahmen. Was ist denn man daran so schwer zu verstehen? Ich finde es so oder so nicht ok, dass jeder sein eigenes Süppchen kocht und sich Merkels Kontaktverbot auslegt, wie es ihm passt, weil es halt schwammig formuliert ist. Aber schwammig hin oder her, ist in Schneckes Fall völlig schnuppe, da in Bayern verschärfte Ausgangsbeschränkungen gelten. Und ein Verstoß dagegen kann nach § 73 Abs. 1a Nr. 6 des Infektionsschutzgesetzes als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Und ich bin mir absolut sicher, dass Schnecke das auch weiß.

Aber „laut denken” ist ja noch erlaubt! Sie betont ja, dass sie sich bisher an alles hält - aber schon auf die Überlegung, ob nicht die Tochter auch kommen kann (seid Ihr Euch eigentlich sicher, dass das verboten ist, bei enger Familie wäre ich das spontan nicht zu 100%, immerhin ist die Aufzählung in der Allgemeinverfügung nicht abschließend („insbesondere”), aber ich hab mich da jetzt auch nicht näher damit befasst, wie der aktuelle Meinungsstand (nicht hier, sondern unter Juristen) hierzu ist), kam totaler Gegenwind, teilweise unsachlich und mit aus meiner Sicht unhaltbaren Vorwürfen der Tochter gegenüber


Es ging mir jetzt wirklich nur um diesen einen Beitrag, wo gleichzeitig ein Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkung in Bayern bagatellisiert wurde durch die Behauptung, dass es ja erlaubt wäre. Und das ist es in Bayern eben nicht. Und ich verstehe auch ehrlich gesagt nicht, was es da (von Schnecke) noch zu überlegen gibt. In der Verordnung steht ganz klar, wann es erlaubt ist, andere Menschen zu besuchen.

" ....Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,.... "

Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/ (X(1)S(gev3jqovuh5spxhps5wezxmo))/Content/Document /BayIfSMV/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1

Und das ist keine Auslegungssache in meinen Augen...
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
02.04.2020 14:51
Zitat von Schnecke510:

Zitat von cogito_ergo_sum:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von serap1981:

...


Oh man, ich will mich eigentlich immer raushalten, aber irgendwie schaff ich das nicht. Schnecke wohnt in Bayern und da gilt ganz klar ein "Besuchsverbot". Sie bzw. ihre Tochter bewegt sich damit NICHT MEHR im erlaubten Rahmen. Was ist denn man daran so schwer zu verstehen? Ich finde es so oder so nicht ok, dass jeder sein eigenes Süppchen kocht und sich Merkels Kontaktverbot auslegt, wie es ihm passt, weil es halt schwammig formuliert ist. Aber schwammig hin oder her, ist in Schneckes Fall völlig schnuppe, da in Bayern verschärfte Ausgangsbeschränkungen gelten. Und ein Verstoß dagegen kann nach § 73 Abs. 1a Nr. 6 des Infektionsschutzgesetzes als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Und ich bin mir absolut sicher, dass Schnecke das auch weiß.

Aber „laut denken” ist ja noch erlaubt! Sie betont ja, dass sie sich bisher an alles hält - aber schon auf die Überlegung, ob nicht die Tochter auch kommen kann (seid Ihr Euch eigentlich sicher, dass das verboten ist, bei enger Familie wäre ich das spontan nicht zu 100%, immerhin ist die Aufzählung in der Allgemeinverfügung nicht abschließend („insbesondere”), aber ich hab mich da jetzt auch nicht näher damit befasst, wie der aktuelle Meinungsstand (nicht hier, sondern unter Juristen) hierzu ist), kam totaler Gegenwind, teilweise unsachlich und mit aus meiner Sicht unhaltbaren Vorwürfen der Tochter gegenüber

Ja, absolut.
Der Ausgangspost war, dass ich es gerne möchte, dass sie kommt. Nicht mehr und nicht weniger. Und man wird sofort angegriffen und behandelt wie ein Mörder. Das ist unfassbar, wirklich.


Das ist der Grund, weshalb ich mich bisher nicht eingemischt habe. Aber ich verstehe trotzdem nicht, dass du da noch überlegen musst?! Ich meine, letzten Endes drohen dir selber keine "rechtlichen" Konsequenzen. Die Ordnungswidrigkeit begeht dann im Zweifelsfall (wenn sie erwischt wird sag ich mal) deine Tochter. Da würde ich schon dreimal nicht drüber nachdenken, meine Tochter u.U. in eine derart prekäre Lage zu bringen, egal wie sehr ich mir wünschen würde, dass sie uns besucht.
Alaska
18909 Beiträge
02.04.2020 14:51
Zitat von Schnecke510:

Zitat von cogito_ergo_sum:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von serap1981:

...


Oh man, ich will mich eigentlich immer raushalten, aber irgendwie schaff ich das nicht. Schnecke wohnt in Bayern und da gilt ganz klar ein "Besuchsverbot". Sie bzw. ihre Tochter bewegt sich damit NICHT MEHR im erlaubten Rahmen. Was ist denn man daran so schwer zu verstehen? Ich finde es so oder so nicht ok, dass jeder sein eigenes Süppchen kocht und sich Merkels Kontaktverbot auslegt, wie es ihm passt, weil es halt schwammig formuliert ist. Aber schwammig hin oder her, ist in Schneckes Fall völlig schnuppe, da in Bayern verschärfte Ausgangsbeschränkungen gelten. Und ein Verstoß dagegen kann nach § 73 Abs. 1a Nr. 6 des Infektionsschutzgesetzes als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Und ich bin mir absolut sicher, dass Schnecke das auch weiß.

Aber „laut denken” ist ja noch erlaubt! Sie betont ja, dass sie sich bisher an alles hält - aber schon auf die Überlegung, ob nicht die Tochter auch kommen kann (seid Ihr Euch eigentlich sicher, dass das verboten ist, bei enger Familie wäre ich das spontan nicht zu 100%, immerhin ist die Aufzählung in der Allgemeinverfügung nicht abschließend („insbesondere”), aber ich hab mich da jetzt auch nicht näher damit befasst, wie der aktuelle Meinungsstand (nicht hier, sondern unter Juristen) hierzu ist), kam totaler Gegenwind, teilweise unsachlich und mit aus meiner Sicht unhaltbaren Vorwürfen der Tochter gegenüber

Ja, absolut.
Der Ausgangspost war, dass ich es gerne möchte, dass sie kommt. Nicht mehr und nicht weniger. Und man wird sofort angegriffen und behandelt wie ein Mörder. Das ist unfassbar, wirklich.


Und solche Reaktionen provozierst du ja auch gaaar nicht bewusst. In einer Situation, in der bei vielen eh schon die Nerven blank liegen.

Arme Schnecke.
Christen
25087 Beiträge
02.04.2020 14:52
Zitat von Alaska:

Zitat von Schnecke510:

Zitat von cogito_ergo_sum:

Zitat von BlödmannVomDienst:

...

Aber „laut denken” ist ja noch erlaubt! Sie betont ja, dass sie sich bisher an alles hält - aber schon auf die Überlegung, ob nicht die Tochter auch kommen kann (seid Ihr Euch eigentlich sicher, dass das verboten ist, bei enger Familie wäre ich das spontan nicht zu 100%, immerhin ist die Aufzählung in der Allgemeinverfügung nicht abschließend („insbesondere”), aber ich hab mich da jetzt auch nicht näher damit befasst, wie der aktuelle Meinungsstand (nicht hier, sondern unter Juristen) hierzu ist), kam totaler Gegenwind, teilweise unsachlich und mit aus meiner Sicht unhaltbaren Vorwürfen der Tochter gegenüber

Ja, absolut.
Der Ausgangspost war, dass ich es gerne möchte, dass sie kommt. Nicht mehr und nicht weniger. Und man wird sofort angegriffen und behandelt wie ein Mörder. Das ist unfassbar, wirklich.


Und solche Reaktionen provozierst du ja auch gaaar nicht bewusst. In einer Situation, in der bei vielen eh schon die Nerven blank liegen.

Arme Schnecke.
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
02.04.2020 14:53
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von cogito_ergo_sum:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von serap1981:

...


Oh man, ich will mich eigentlich immer raushalten, aber irgendwie schaff ich das nicht. Schnecke wohnt in Bayern und da gilt ganz klar ein "Besuchsverbot". Sie bzw. ihre Tochter bewegt sich damit NICHT MEHR im erlaubten Rahmen. Was ist denn man daran so schwer zu verstehen? Ich finde es so oder so nicht ok, dass jeder sein eigenes Süppchen kocht und sich Merkels Kontaktverbot auslegt, wie es ihm passt, weil es halt schwammig formuliert ist. Aber schwammig hin oder her, ist in Schneckes Fall völlig schnuppe, da in Bayern verschärfte Ausgangsbeschränkungen gelten. Und ein Verstoß dagegen kann nach § 73 Abs. 1a Nr. 6 des Infektionsschutzgesetzes als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Und ich bin mir absolut sicher, dass Schnecke das auch weiß.

Aber „laut denken” ist ja noch erlaubt! Sie betont ja, dass sie sich bisher an alles hält - aber schon auf die Überlegung, ob nicht die Tochter auch kommen kann (seid Ihr Euch eigentlich sicher, dass das verboten ist, bei enger Familie wäre ich das spontan nicht zu 100%, immerhin ist die Aufzählung in der Allgemeinverfügung nicht abschließend („insbesondere”), aber ich hab mich da jetzt auch nicht näher damit befasst, wie der aktuelle Meinungsstand (nicht hier, sondern unter Juristen) hierzu ist), kam totaler Gegenwind, teilweise unsachlich und mit aus meiner Sicht unhaltbaren Vorwürfen der Tochter gegenüber


Es ging mir jetzt wirklich nur um diesen einen Beitrag, wo gleichzeitig ein Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkung in Bayern bagatellisiert wurde durch die Behauptung, dass es ja erlaubt wäre. Und das ist es in Bayern eben nicht. Und ich verstehe auch ehrlich gesagt nicht, was es da (von Schnecke) noch zu überlegen gibt. In der Verordnung steht ganz klar, wann es erlaubt ist, andere Menschen zu besuchen.

" ....Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,.... "

Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/ (X(1)S(gev3jqovuh5spxhps5wezxmo))/Content/Document /BayIfSMV/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1

Und das ist keine Auslegungssache in meinen Augen...


Ich weiß nicht, warum der Link nicht korrekt eingefügt wird, aber das Leerzeichen vor dem (X) ist falsch. Geht aber nicht anders einzufügen bzw. wird das Leerzeichen erst nach dem Absenden angezeigt.
nilou
14336 Beiträge
02.04.2020 15:00
Zitat von Christen:

Zitat von Alaska:

Zitat von Schnecke510:

Zitat von cogito_ergo_sum:

...

Ja, absolut.
Der Ausgangspost war, dass ich es gerne möchte, dass sie kommt. Nicht mehr und nicht weniger. Und man wird sofort angegriffen und behandelt wie ein Mörder. Das ist unfassbar, wirklich.


Und solche Reaktionen provozierst du ja auch gaaar nicht bewusst. In einer Situation, in der bei vielen eh schon die Nerven blank liegen.

Arme Schnecke.



Genauso so ist es. Es wird hier absichtlich provoziert und das ist einfach Mist!
Christen
25087 Beiträge
02.04.2020 15:03
Zitat von nilou:

Zitat von Christen:

Zitat von Alaska:

Zitat von Schnecke510:

...


Und solche Reaktionen provozierst du ja auch gaaar nicht bewusst. In einer Situation, in der bei vielen eh schon die Nerven blank liegen.

Arme Schnecke.



Genauso so ist es. Es wird hier absichtlich provoziert und das ist einfach Mist!
ich mache jetzt gleich mal einen neuen Thread zum provozieren auf...
Choco
4245 Beiträge
02.04.2020 15:03
Zitat von cogito_ergo_sum:

Zitat von Choco:

Braucht vielleicht der ein oder andere. Bitte ausgefüllt bei sich führen.


Selten so einen geschmacklosen Beitrag gelesen, wirklich!


Ich finde hier so einiges geschmacklos, da dachte ich, ich mache auch mal mit.
-M-Y-A-
23398 Beiträge
02.04.2020 15:04
Zitat von Christen:

Zitat von nilou:

Zitat von Christen:

Zitat von Alaska:

...



Genauso so ist es. Es wird hier absichtlich provoziert und das ist einfach Mist!
ich mache jetzt gleich mal einen neuen Thread zum provozieren auf...
mach schnell, ich hab Kopfschmerzen aus der Hölle und muss mich ablenken
nilou
14336 Beiträge
02.04.2020 15:04
Zitat von Christen:

Zitat von nilou:

Zitat von Christen:

Zitat von Alaska:

...



Genauso so ist es. Es wird hier absichtlich provoziert und das ist einfach Mist!
ich mache jetzt gleich mal einen neuen Thread zum provozieren auf...


Aber bitte nicht zu so brisanten Themen.
Schnecke510
7213 Beiträge
02.04.2020 15:06
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von cogito_ergo_sum:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von serap1981:

...


Oh man, ich will mich eigentlich immer raushalten, aber irgendwie schaff ich das nicht. Schnecke wohnt in Bayern und da gilt ganz klar ein "Besuchsverbot". Sie bzw. ihre Tochter bewegt sich damit NICHT MEHR im erlaubten Rahmen. Was ist denn man daran so schwer zu verstehen? Ich finde es so oder so nicht ok, dass jeder sein eigenes Süppchen kocht und sich Merkels Kontaktverbot auslegt, wie es ihm passt, weil es halt schwammig formuliert ist. Aber schwammig hin oder her, ist in Schneckes Fall völlig schnuppe, da in Bayern verschärfte Ausgangsbeschränkungen gelten. Und ein Verstoß dagegen kann nach § 73 Abs. 1a Nr. 6 des Infektionsschutzgesetzes als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Und ich bin mir absolut sicher, dass Schnecke das auch weiß.

Aber „laut denken” ist ja noch erlaubt! Sie betont ja, dass sie sich bisher an alles hält - aber schon auf die Überlegung, ob nicht die Tochter auch kommen kann (seid Ihr Euch eigentlich sicher, dass das verboten ist, bei enger Familie wäre ich das spontan nicht zu 100%, immerhin ist die Aufzählung in der Allgemeinverfügung nicht abschließend („insbesondere”), aber ich hab mich da jetzt auch nicht näher damit befasst, wie der aktuelle Meinungsstand (nicht hier, sondern unter Juristen) hierzu ist), kam totaler Gegenwind, teilweise unsachlich und mit aus meiner Sicht unhaltbaren Vorwürfen der Tochter gegenüber


Es ging mir jetzt wirklich nur um diesen einen Beitrag, wo gleichzeitig ein Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkung in Bayern bagatellisiert wurde durch die Behauptung, dass es ja erlaubt wäre. Und das ist es in Bayern eben nicht. Und ich verstehe auch ehrlich gesagt nicht, was es da (von Schnecke) noch zu überlegen gibt. In der Verordnung steht ganz klar, wann es erlaubt ist, andere Menschen zu besuchen.

" ....Besuch bei Lebenspartnern, Alten , Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,.... "

Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/ (X(1)S(gev3jqovuh5spxhps5wezxmo))/Content/Document /BayIfSMV/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1

Und das ist keine Auslegungssache in meinen Augen...

Mein Mann ist doch alt und krank - wurde ja mehrfach betont.
YellowBird
3885 Beiträge
02.04.2020 15:06
Zitat von Schnecke510:

Zitat von YellowBird:

Zitat von Schnecke510:

Zitat von nilou:

...

Wir sehen die Sache anders, das hat nichts mit Provokation zu tun, man nennt sowas Meinungsvielfalt.


Meinungsvielfalt.

Oder:
Straftat im Sinne des Infektionsschutzgesetzes § 75 Abs. 1 Nr. 1

Verstoß gegen die Verordnung über eine Ausgangsbeschränkung in §4 und § 5. Auch § 1 berücksichtigt ihr nicht, sofern deine Tochter vorbeikommt.

Und das vorsätzlich.

Eine andere Meinung zu haben, ist nun schon eine Straftat? Ich sagte mehrmals, dass ich mich bisher an alle Regeln gehalten habe.


Daher schrieb ich ja auch "sofern deine Tochter vorbeikommt", was du dir ja laut eigener Aussage wünschst. Natürlich darfst du dir das wünschen. Es dann aber so kommen zu lassen, wäre eine Straftat.
nilou
14336 Beiträge
02.04.2020 15:08
Zitat von Schnecke510:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von cogito_ergo_sum:

Zitat von BlödmannVomDienst:

...

Aber „laut denken” ist ja noch erlaubt! Sie betont ja, dass sie sich bisher an alles hält - aber schon auf die Überlegung, ob nicht die Tochter auch kommen kann (seid Ihr Euch eigentlich sicher, dass das verboten ist, bei enger Familie wäre ich das spontan nicht zu 100%, immerhin ist die Aufzählung in der Allgemeinverfügung nicht abschließend („insbesondere”), aber ich hab mich da jetzt auch nicht näher damit befasst, wie der aktuelle Meinungsstand (nicht hier, sondern unter Juristen) hierzu ist), kam totaler Gegenwind, teilweise unsachlich und mit aus meiner Sicht unhaltbaren Vorwürfen der Tochter gegenüber


Es ging mir jetzt wirklich nur um diesen einen Beitrag, wo gleichzeitig ein Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkung in Bayern bagatellisiert wurde durch die Behauptung, dass es ja erlaubt wäre. Und das ist es in Bayern eben nicht. Und ich verstehe auch ehrlich gesagt nicht, was es da (von Schnecke) noch zu überlegen gibt. In der Verordnung steht ganz klar, wann es erlaubt ist, andere Menschen zu besuchen.

" ....Besuch bei Lebenspartnern, Alten , Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,.... "

Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/ (X(1)S(gev3jqovuh5spxhps5wezxmo))/Content/Document /BayIfSMV/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1

Und das ist keine Auslegungssache in meinen Augen...

Mein Mann ist doch alt und krank - wurde ja mehrfach betont.


Sorry Schnecke wird’s dir nicht selber langsam selber zu dumm? Langeweile? Blödes Leben? Alles Mist? Oder warum muss das hier sein? Ehrlich gemeinte Fragen. Ich verstehe nicht warum man in der aktuellen Situation so blöd provozieren muss. Und nichts anderes ist das was du hier noch machst.
Schnecke510
7213 Beiträge
02.04.2020 15:09
Zitat von nilou:

Zitat von Schnecke510:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von cogito_ergo_sum:

...


Es ging mir jetzt wirklich nur um diesen einen Beitrag, wo gleichzeitig ein Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkung in Bayern bagatellisiert wurde durch die Behauptung, dass es ja erlaubt wäre. Und das ist es in Bayern eben nicht. Und ich verstehe auch ehrlich gesagt nicht, was es da (von Schnecke) noch zu überlegen gibt. In der Verordnung steht ganz klar, wann es erlaubt ist, andere Menschen zu besuchen.

" ....Besuch bei Lebenspartnern, Alten , Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,.... "

Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/ (X(1)S(gev3jqovuh5spxhps5wezxmo))/Content/Document /BayIfSMV/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1

Und das ist keine Auslegungssache in meinen Augen...

Mein Mann ist doch alt und krank - wurde ja mehrfach betont.


Sorry Schnecke wird’s dir nicht selber langsam selber zu dumm? Langeweile? Blödes Leben? Alles Mist? Oder warum muss das hier sein? Ehrlich gemeinte Fragen. Ich verstehe nicht warum man in der aktuellen Situation so blöd provozieren muss. Und nichts anderes ist das was du hier noch machst.

Als ob ich die Einzige wäre...siehe mal die anderen Posts. Ich reagiere nur.
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