Mütter- und Schwangerenforum

Nun ein Fall in Deutschland - Coronavirus

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22.03.2020 20:56
Unsere italienische Verwandtschaft geht übrigens ganz stark davon aus dass es hier auch zu kompletter Ausgangssperre inkl Passierscheine zum Einkaufen etc kommen wird.
Denen geht es grad gar nicht gut und wir versuchen sie zumindest aus der Ferne aufzumuntern.
Nicola92
2146 Beiträge
22.03.2020 20:57
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Cookie88:

Zitat von Nicola92:

Wir verstehen es auch nicht so ganz.

Bezieht sich das jetzt alles nur auf den öffentlichen Bereich und theoretisch darf jeder noch die Familie zuhause besuchen, auch wenn davon abgeraten wird, oder ist das verboten?

So ganz klar formuliert finde ich die Regeln nicht.

Doch Merkel hat ganz klar gesagt Besuche im privaten Bereich sind verboten.


Ich hab ja die Presskonferenz oder so nicht gesehen, sondern nur im Netz die wichtigsten Punkte gelesen und da steht das nirgends, daher irritiert mich das echt alles. Hab bspw. das hier gefunden.

https://www.morgenpost.de/politik/article228706533 /Coronavirus-Merkel-Keine-Ausgangssperre-aber-Kont aktverbot-wegen-Corona-in-Deutschland.html

Da steht, der Weg zur Notbetreuung (schließt doch auch private Notbetreuung für mich mit ein) ist erlaubt?
Sie hat gesagt Kontakte sind auf ein absolutes minimum zu reduzieren, das bedeutet für mich jetzt nicht ein generelles Verbot sondern ist schwammig formuliert mit Interpretationsspielraum
22.03.2020 20:57
Wenn ihr nach "vorläufige ausgsngsbeschränkung bayern" sucht, dann kommt diese Verfügung per PDF.
Die ist recht kurz und wie uch finde eindeutig gefasst. Auch leicht zu verstehen, jein amtsdeutsch oder so.
Ist zwar für Bayern, aber das soll ja jetzt wohl überall gelten.
22.03.2020 20:59
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Cookie88:

Zitat von Nicola92:

Wir verstehen es auch nicht so ganz.

Bezieht sich das jetzt alles nur auf den öffentlichen Bereich und theoretisch darf jeder noch die Familie zuhause besuchen, auch wenn davon abgeraten wird, oder ist das verboten?

So ganz klar formuliert finde ich die Regeln nicht.

Doch Merkel hat ganz klar gesagt Besuche im privaten Bereich sind verboten.


Ich hab ja die Presskonferenz oder so nicht gesehen, sondern nur im Netz die wichtigsten Punkte gelesen und da steht das nirgends, daher irritiert mich das echt alles. Hab bspw. das hier gefunden.

https://www.morgenpost.de/politik/article228706533 /Coronavirus-Merkel-Keine-Ausgangssperre-aber-Kont aktverbot-wegen-Corona-in-Deutschland.html

Da steht, der Weg zur Notbetreuung (schließt doch auch private Notbetreuung für mich mit ein) ist erlaubt?


Ja, steht ganz klar so in der Verfügung. Alte Menschen dürfen besucht werden, wenn sie nicht in einer Einrichtung leben.
N1N4
677 Beiträge
22.03.2020 21:00
Zitat von Cookie88:

Unsere italienische Verwandtschaft geht übrigens ganz stark davon aus dass es hier auch zu kompletter Ausgangssperre inkl Passierscheine zum Einkaufen etc kommen wird.
Denen geht es grad gar nicht gut und wir versuchen sie zumindest aus der Ferne aufzumuntern.


Was da drüben in Italien passiert ist auch ganz schrecklich! Ich habe wahnsinnig Angst dass es hier auch so enden wird mit den Erkrankten, Toten (und Verboten).
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
22.03.2020 21:02
"Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder einigten sich darauf, Ansammlungen von mehr als zwei Personen grundsätzlich zu verbieten. Ausgenommen werden sollen Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen. Bei Inkrafttreten der entsprechenden Rechtsverordnung gelte die Maßnahme ab Montag und mindestens für zwei Wochen. "

Quelle: https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/bun d-und-laender-planen-kontaktverbot-gegen-corona-au sbreitung,RtykSuZ

Heißt für mich auf Deutsch: Ich dürfte theoretisch meine Eltern besuchen?
Dagie
861 Beiträge
22.03.2020 21:03
Zitat von mia85:

Wenn ihr nach "vorläufige ausgsngsbeschränkung bayern" sucht, dann kommt diese Verfügung per PDF.
Die ist recht kurz und wie uch finde eindeutig gefasst. Auch leicht zu verstehen, jein amtsdeutsch oder so.
Ist zwar für Bayern, aber das soll ja jetzt wohl überall gelten.


Nee Bayern hat nach wie vor schärfere Regeln. Die Beschränkung auf lediglich 2 Kontakte gilt hier nicht, es ist kein Kontakt außerhalb der Familie (selber Haushalt) möglich.

Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege...
serap1981
2740 Beiträge
22.03.2020 21:03
Was gilt denn genau als ein Haushalt?

Das Herzmädel ist bei mir gemeldet, aber täglich bei den Großeltern direkt nebenan. Auch dort hat sie ein Zimmer. Die Häuser liegen direkt Wand an Wand und der Weg zwischen den Häusern geht durch beide Gärten.

Theoretisch dürfte ich sie jetzt nicht mehr rüber lassen, oder? Oder gilt es als Hilfsleistung, wenn sie die PC-Probleme der beiden Lehrer löst und beispielsweise Arbeitsblätter scannt und dem Opa zeigt, wie man die über das Portal an die Schüler verteilt?
Die Großeltern sind knapp über 60 und sonst gesund.
N1N4
677 Beiträge
22.03.2020 21:04
Zitat von mia85:

Wenn ihr nach "vorläufige ausgsngsbeschränkung bayern" sucht, dann kommt diese Verfügung per PDF.
Die ist recht kurz und wie uch finde eindeutig gefasst. Auch leicht zu verstehen, jein amtsdeutsch oder so.
Ist zwar für Bayern, aber das soll ja jetzt wohl überall gelten.


Aber in den eigenen Garten dürfen wir? Dort steht ja die Wohnung ist nur bei triftigen Gründen zu verlassen
22.03.2020 21:05
Zitat von mia85:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Cookie88:

Zitat von Nicola92:

Wir verstehen es auch nicht so ganz.

Bezieht sich das jetzt alles nur auf den öffentlichen Bereich und theoretisch darf jeder noch die Familie zuhause besuchen, auch wenn davon abgeraten wird, oder ist das verboten?

So ganz klar formuliert finde ich die Regeln nicht.

Doch Merkel hat ganz klar gesagt Besuche im privaten Bereich sind verboten.


Ich hab ja die Presskonferenz oder so nicht gesehen, sondern nur im Netz die wichtigsten Punkte gelesen und da steht das nirgends, daher irritiert mich das echt alles. Hab bspw. das hier gefunden.

https://www.morgenpost.de/politik/article228706533 /Coronavirus-Merkel-Keine-Ausgangssperre-aber-Kont aktverbot-wegen-Corona-in-Deutschland.html

Da steht, der Weg zur Notbetreuung (schließt doch auch private Notbetreuung für mich mit ein) ist erlaubt?


Ja, steht ganz klar so in der Verfügung. Alte Menschen dürfen besucht werden, wenn sie nicht in einer Einrichtung leben.

Nein! Alte Menschen bitte gar nicht besuchen!
Nur für sie einkaufen etc.
22.03.2020 21:05
Zitat von N1N4:

Zitat von mia85:

Wenn ihr nach "vorläufige ausgsngsbeschränkung bayern" sucht, dann kommt diese Verfügung per PDF.
Die ist recht kurz und wie uch finde eindeutig gefasst. Auch leicht zu verstehen, jein amtsdeutsch oder so.
Ist zwar für Bayern, aber das soll ja jetzt wohl überall gelten.


Aber in den eigenen Garten dürfen wir? Dort steht ja die Wohnung ist nur bei triftigen Gründen zu verlassen

Ja in den Garten auf deinem Grundstück darfst du.
22.03.2020 21:07
Zitat von Cookie88:

Zitat von N1N4:

Zitat von mia85:

Wenn ihr nach "vorläufige ausgsngsbeschränkung bayern" sucht, dann kommt diese Verfügung per PDF.
Die ist recht kurz und wie uch finde eindeutig gefasst. Auch leicht zu verstehen, jein amtsdeutsch oder so.
Ist zwar für Bayern, aber das soll ja jetzt wohl überall gelten.


Aber in den eigenen Garten dürfen wir? Dort steht ja die Wohnung ist nur bei triftigen Gründen zu verlassen

Ja in den Garten auf deinem Grundstück darfst du.


Du darfst auch spazieren gehen. Aber eben nur allein oder mit Mensch, mit denen du eh zusammen wohnst.
N1N4
677 Beiträge
22.03.2020 21:08
Zitat von mia85:

Zitat von Cookie88:

Zitat von N1N4:

Zitat von mia85:

Wenn ihr nach "vorläufige ausgsngsbeschränkung bayern" sucht, dann kommt diese Verfügung per PDF.
Die ist recht kurz und wie uch finde eindeutig gefasst. Auch leicht zu verstehen, jein amtsdeutsch oder so.
Ist zwar für Bayern, aber das soll ja jetzt wohl überall gelten.


Aber in den eigenen Garten dürfen wir? Dort steht ja die Wohnung ist nur bei triftigen Gründen zu verlassen

Ja in den Garten auf deinem Grundstück darfst du.


Du darfst auch spazieren gehen. Aber eben nur allein oder mit Mensch, mit denen du eh zusammen wohnst.


Uns reicht unser Garten. Spazieren gehen riskieren wir bei zwei chronisch kranken Kindern nicht

Nickitierchen
26502 Beiträge
22.03.2020 21:08
Ministerpräsident Günther NDR Schleswig-Holstein sagte: Man könne in der Öffentlichkeit selbstverständlich alleine unterwegs sein, um einzukaufen, Sport zu machen oder spazieren zu gehen, erklärte er und fügte an: "Darüber hinaus ist es zulässig, mit einer weiteren Person, die nicht aus dem eigenen Haushalt kommt, unterwegs zu sein." Die Festlegungen, die bei der Konferenz getroffen wurden, würden nun in Schleswig-Holstein präzisiert
Auf.ndr.de

Also darf man sehr wohl mit jemanden zusammen draußen sein, mit.dem man.nicht zusammen wohnt.
Alaska
18909 Beiträge
22.03.2020 21:12
Zitat von Cookie88:

Zitat von Alaska:

Sprich, die Enkel dürfen zur Betreuung auch nicht mehr zu den Großeltern gebracht werden.

Außer du wohnst in einem Haushalt.


Ja, klar!
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