Elterngeldantrag abgelehnt -Verwirrt
12.09.2013 13:30
elterngeld is im gegensatz zu Harz4 eine Lohnersatzzahlung.
jemand der net gearbeitet hat beantragt doch auch kein ALGI
jemand der net gearbeitet hat beantragt doch auch kein ALGI
12.09.2013 13:31
Nochmal: Elterngeld bekommt jeder, egal ob er arbeitet oder nicht und auch egal was er arbeitet - d. h. ob er selbst in die Sozialversicherung einzahlt oder nicht.
Für NATO-Truppenmitglieder und deren Angehörige gilt dies nicht - da diese in ein anderes Sozialsystem eingegliedert sind!
Mütter die privat oder familienversichert sind, bekommen ja auch nicht das gleiche Mutterschaftsgeld, als wenn sie gesetzlich versichert wären - da für diese Frauen ein anderes System gilt!
Für NATO-Truppenmitglieder und deren Angehörige gilt dies nicht - da diese in ein anderes Sozialsystem eingegliedert sind!
Mütter die privat oder familienversichert sind, bekommen ja auch nicht das gleiche Mutterschaftsgeld, als wenn sie gesetzlich versichert wären - da für diese Frauen ein anderes System gilt!
12.09.2013 13:31
und so gesehen können wir nicht arbeitenden mütter eh froh seind en sockelbetrag von 300 zu bekommen
12.09.2013 13:35
Zitat von Hannah_Montana:
Zitat von Moana75:
Hast Du vor Deiner Tochter vielleicht gearbeitet und jetzt nicht mehr?
Das scheint wohl die Ausnahme zu sein.
Zitat:
Elterngeld erhalten Angehörige von US-Soldaten nur, wenn sie in des System der deutschen Sozialversicherung, d.h. in alle Zweige der Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) eingebunden sind, also vor der Geburt des Kindes gearbeitet haben.
Da hab ich ne Ausbildung gemacht gehabt. Nein jetzt arbeite ich nicht mehr. Bin aber schon am ueberlegen ob ich nich auf vllt 400Euro Basis arbeite. Sind immerhin 600 verdammte Euros an Elterngeld was wir bekommen wuerden.
Plus den Geschwisterbonus (75€ monatlich) für eure Tochter
12.09.2013 13:38
Zitat von -Eiskristall-:
Zitat von Hannah_Montana:
Zitat von Moana75:
Hast Du vor Deiner Tochter vielleicht gearbeitet und jetzt nicht mehr?
Das scheint wohl die Ausnahme zu sein.
Zitat:
Elterngeld erhalten Angehörige von US-Soldaten nur, wenn sie in des System der deutschen Sozialversicherung, d.h. in alle Zweige der Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) eingebunden sind, also vor der Geburt des Kindes gearbeitet haben.
Da hab ich ne Ausbildung gemacht gehabt. Nein jetzt arbeite ich nicht mehr. Bin aber schon am ueberlegen ob ich nich auf vllt 400Euro Basis arbeite. Sind immerhin 600 verdammte Euros an Elterngeld was wir bekommen wuerden.
Plus den Geschwisterbonus (75€ monatlich) für eure Tochter
Und das wuerde ja auch noch dazukommen stimmt!
12.09.2013 13:38
HIER MAL DIE ENTSCHEIDENDE FRAGE:
Bist du über deinen Mann krankenversichert oder bist du noch selbst in einer deutschen Krankenversicherung versichert? (AOK, o. ä.)?
Bist du über deinen Mann krankenversichert oder bist du noch selbst in einer deutschen Krankenversicherung versichert? (AOK, o. ä.)?
12.09.2013 13:42
Zitat von alenah123:
HIER MAL DIE ENTSCHEIDENDE FRAGE:
Bist du über deinen Mann krankenversichert oder bist du noch selbst in einer deutschen Krankenversicherung versichert? (AOK, o. ä.)?
Ab Juli nicht mehr bei AOK, sondern bei meinem Mann. Hab vorher Landeserziehungsgeld bekommen. Muesste ich doch dann aber eigentlich auch nicht mehr bekommen duerfen oder?
12.09.2013 13:50
Da haben wir es doch!
Du bist nicht mehr Mitglied in einer deutschen Sozialversicherung (weder selbst, weder über deinen Mann und auch nicht als Harzt4-Empfänger, o. ä.), somit gilt für dich als Frau eines Nato-Angehörigen, dass du kein Bundeselterngeld bekommst.
Landeserziehungsgeld könntest du hingegen eventuell noch bekommen. Da musst du mal fragen.
Du bist nicht mehr Mitglied in einer deutschen Sozialversicherung (weder selbst, weder über deinen Mann und auch nicht als Harzt4-Empfänger, o. ä.), somit gilt für dich als Frau eines Nato-Angehörigen, dass du kein Bundeselterngeld bekommst.
Landeserziehungsgeld könntest du hingegen eventuell noch bekommen. Da musst du mal fragen.
12.09.2013 13:51
Zitat von finchen86:
elterngeld is im gegensatz zu Harz4 eine Lohnersatzzahlung.
jemand der net gearbeitet hat beantragt doch auch kein ALGI
Trotzdem bekommt das Elterngeld auch jemand der noch nie gearbeitet hat...
12.09.2013 13:56
JA Mensch
Auch Arbeitslose, Harz IV-Empfänger, jemand der noch nie gearbeitet hat, Schüler, Studenten und und und bekommen Elterngeld (sofern sie es nicht auf eine andere Leistung angerechnet bekommen)
Selbst Hartz 4 Empfänder sind über die Agentur für Arbeit sozialversichert, ein Schüler über seine Eltern, eine Hausfrau über ihren Ehemann.......
Darum geht es jetzt aber nicht!
Aktuell ist SIE NICHT SOZIALVERSICHERT - zumindest nicht über eine deutsche Versicherung, sondern bei ihrem Mann, der wiederum über die NATO (bzw. dem Entsendestaat in diesem Fall die USA) abgesichert ist!!!!!!
Und diese Faktoren sorgen dafür, dass sie laut Gesetz keinen Anspruch auf Elterngeld hat!!!!
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/67.gif)
Auch Arbeitslose, Harz IV-Empfänger, jemand der noch nie gearbeitet hat, Schüler, Studenten und und und bekommen Elterngeld (sofern sie es nicht auf eine andere Leistung angerechnet bekommen)
Selbst Hartz 4 Empfänder sind über die Agentur für Arbeit sozialversichert, ein Schüler über seine Eltern, eine Hausfrau über ihren Ehemann.......
Darum geht es jetzt aber nicht!
Aktuell ist SIE NICHT SOZIALVERSICHERT - zumindest nicht über eine deutsche Versicherung, sondern bei ihrem Mann, der wiederum über die NATO (bzw. dem Entsendestaat in diesem Fall die USA) abgesichert ist!!!!!!
Und diese Faktoren sorgen dafür, dass sie laut Gesetz keinen Anspruch auf Elterngeld hat!!!!
12.09.2013 14:10
Zitat von Hannah_Montana:
Zitat von alenah123:
HIER MAL DIE ENTSCHEIDENDE FRAGE:
Bist du über deinen Mann krankenversichert oder bist du noch selbst in einer deutschen Krankenversicherung versichert? (AOK, o. ä.)?
Ab Juli nicht mehr bei AOK, sondern bei meinem Mann. Hab vorher Landeserziehungsgeld bekommen. Muesste ich doch dann aber eigentlich auch nicht mehr bekommen duerfen oder?
Mal ne Frage, warum über deinen Mann versichert? Du bist doch momentan noch in Elternzeit bzw. warst es vor der Geburt noch und damit bist du gesetzlich weiterhin pflichtversichert, wenn du vorher in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert warst, was ja der Fall war? Hättest dich nicht über deinen Mann mitversichern lassen, dann gäbe es jetzt überhaupt keine Probleme....
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12.09.2013 14:14
Zitat:Ist doch eigentlich eindeutig.
Auch deutsche Ehefrauen der in Deutschland stationierten amerikanischen Soldaten werden grundsätzlich vom Anwendungsbereich des BEEG erfasst, denn nach § 30 Abs 1 SGB I gelten die Vorschriften dieses Gesetzbuches, zu denen nach § 68 Nr 15a SGB I der erste Abschnitt des BEEG – über das Elterngeld – gehört, für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in seinem Geltungsbereich haben. Nach § 30 Abs 2 SGB I bleiben allerdings die Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts unberührt. Ihnen steht daher immer dann ein Anspruch auf Elterngeld zu, wenn sie vor der Geburt des Kindes in Deutschland außerhalb der NATO-Streitkräfte Einkommen aus abhängiger Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit erzielt haben. - See more at: http://www.rechtslupe.de/sozialrecht/elterngeld-fu er-deutsche-ehefrauen-amerikanischer-soldaten-3254 53#sthash.8DNTqq13.dpuf
Kein Einkommen vor der Geburt - kein Elterngeld (im Falle von Nato-Angehörigen). Und vor dem ersten Kind hatte sie ja Einkommen aus der Ausbildung und hat deshalb Elterngeld bekommen
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12.09.2013 14:29
Zitat von Adara:
Zitat:Ist doch eigentlich eindeutig.
Auch deutsche Ehefrauen der in Deutschland stationierten amerikanischen Soldaten werden grundsätzlich vom Anwendungsbereich des BEEG erfasst, denn nach § 30 Abs 1 SGB I gelten die Vorschriften dieses Gesetzbuches, zu denen nach § 68 Nr 15a SGB I der erste Abschnitt des BEEG – über das Elterngeld – gehört, für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in seinem Geltungsbereich haben. Nach § 30 Abs 2 SGB I bleiben allerdings die Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts unberührt. Ihnen steht daher immer dann ein Anspruch auf Elterngeld zu, wenn sie vor der Geburt des Kindes in Deutschland außerhalb der NATO-Streitkräfte Einkommen aus abhängiger Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit erzielt haben. - See more at: http://www.rechtslupe.de/sozialrecht/elterngeld-fu er-deutsche-ehefrauen-amerikanischer-soldaten-3254 53#sthash.8DNTqq13.dpuf
Kein Einkommen vor der Geburt - kein Elterngeld (im Falle von Nato-Angehörigen). Und vor dem ersten Kind hatte sie ja Einkommen aus der Ausbildung und hat deshalb Elterngeld bekommen![]()
Ist eben nicht eindeutig, Elterngeld wird ja nach dem Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt berechnet. Dabei bleibt Elternzeit unberücksichtigt. So in ihrem Fall müsste das heißen, dass noch 6 Monate VOR der 1!!! Elternzeit, sprich vor Geburt ihres ältesten Kindes berücksichtigt werden müssen und in dieser Zeit hatte sie Einkommen und war sozialversicherungspflichtig. Ich finde das dementsprechend ganz und gar nicht eindeutig....
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