Elterngeldantrag abgelehnt -Verwirrt
13.09.2013 13:17
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von DieOhneName:
Zitat von BlödmannVomDienst:
Mal ne andere Frage, wenn du doch ne Ausbildung gemacht hast, warum hast du dann eigentlich kein ALG1 bekommen?
Hallo,
ALG1 bekommt man nur wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, da sie aber die Elternzeit gemacht hat, konnte sie kein ALG1 beantragen.
lg
Das ist so nicht ganz richtig, man kann auch gleichzeitig Elterngeld und ALG1 beziehen, habe ich hier in MC schon gelesen und ausserdem hätte sie auch nach der Elternzeit (sprich ab Februar) ALG1 beantragen können?
aso, das weiß ich nich, dachte des geht dann nich
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mitm Feb, haste natürlich recht
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13.09.2013 17:13
ALG1 und Elterngeld? Wie soll das funktionieren? Weil das hier jemand in der MC schrieb, stimmt es?
ALG1 bekommt nur der, der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Möglich wäre es eventuell, wenn es irgendwo einen Paragraphen gibt der besagt, das man bspw. Teilzeit arbeiten möchte und dann anteilig ALG1 bekommt.
Aber ansonsten never!
ALG1 bekommt nur der, der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Möglich wäre es eventuell, wenn es irgendwo einen Paragraphen gibt der besagt, das man bspw. Teilzeit arbeiten möchte und dann anteilig ALG1 bekommt.
Aber ansonsten never!
13.09.2013 17:57
Zitat von Julikind:
ALG1 und Elterngeld? Wie soll das funktionieren? Weil das hier jemand in der MC schrieb, stimmt es?
ALG1 bekommt nur der, der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Möglich wäre es eventuell, wenn es irgendwo einen Paragraphen gibt der besagt, das man bspw. Teilzeit arbeiten möchte und dann anteilig ALG1 bekommt.
Aber ansonsten never!
Doch das geht, meine Schwägerin wollte es auch erst so machen, hat es sich dann aber doch anders überlegt. Du kannst ja während der Elternzeit auch Teilzeit arbeiten und bekommst trotzdem den Mindestsatz von 300 EUR Elterngeld. Und wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, sei es auch nur für Teilzeit, dann hast du auch Anspruch auf ALG1 während der Elternzeit. Sinnvoll ist natürlich aber, wenn man ALG1 erst nach der Elternzeit bezieht.
13.09.2013 20:23
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von Julikind:
ALG1 und Elterngeld? Wie soll das funktionieren? Weil das hier jemand in der MC schrieb, stimmt es?
ALG1 bekommt nur der, der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Möglich wäre es eventuell, wenn es irgendwo einen Paragraphen gibt der besagt, das man bspw. Teilzeit arbeiten möchte und dann anteilig ALG1 bekommt.
Aber ansonsten never!
Doch das geht, meine Schwägerin wollte es auch erst so machen, hat es sich dann aber doch anders überlegt. Du kannst ja während der Elternzeit auch Teilzeit arbeiten und bekommst trotzdem den Mindestsatz von 300 EUR Elterngeld. Und wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, sei es auch nur für Teilzeit, dann hast du auch Anspruch auf ALG1 während der Elternzeit. Sinnvoll ist natürlich aber, wenn man ALG1 erst nach der Elternzeit bezieht.
Diese Möglichkeit beschrieb ich ja in meinem Beitrag. Dann bekommst du aber auch nur anteilig ALG1. Und musst darlegen das du dem Arbeitsmarkt wirklich für diese Stundenanzahl zur Verfügung stehst. Ich befürchte nur,das kann die TS nicht.
13.09.2013 21:36
Zitat von Julikind:
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von Julikind:
ALG1 und Elterngeld? Wie soll das funktionieren? Weil das hier jemand in der MC schrieb, stimmt es?
ALG1 bekommt nur der, der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Möglich wäre es eventuell, wenn es irgendwo einen Paragraphen gibt der besagt, das man bspw. Teilzeit arbeiten möchte und dann anteilig ALG1 bekommt.
Aber ansonsten never!
Doch das geht, meine Schwägerin wollte es auch erst so machen, hat es sich dann aber doch anders überlegt. Du kannst ja während der Elternzeit auch Teilzeit arbeiten und bekommst trotzdem den Mindestsatz von 300 EUR Elterngeld. Und wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, sei es auch nur für Teilzeit, dann hast du auch Anspruch auf ALG1 während der Elternzeit. Sinnvoll ist natürlich aber, wenn man ALG1 erst nach der Elternzeit bezieht.
Diese Möglichkeit beschrieb ich ja in meinem Beitrag. Dann bekommst du aber auch nur anteilig ALG1. Und musst darlegen das du dem Arbeitsmarkt wirklich für diese Stundenanzahl zur Verfügung stehst. Ich befürchte nur,das kann die TS nicht.
Höh anteilig ALG1? Wieso das? Das geht doch gar nicht! Oder etwa doch?
13.09.2013 22:02
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von Julikind:
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von Julikind:
ALG1 und Elterngeld? Wie soll das funktionieren? Weil das hier jemand in der MC schrieb, stimmt es?
ALG1 bekommt nur der, der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Möglich wäre es eventuell, wenn es irgendwo einen Paragraphen gibt der besagt, das man bspw. Teilzeit arbeiten möchte und dann anteilig ALG1 bekommt.
Aber ansonsten never!
Doch das geht, meine Schwägerin wollte es auch erst so machen, hat es sich dann aber doch anders überlegt. Du kannst ja während der Elternzeit auch Teilzeit arbeiten und bekommst trotzdem den Mindestsatz von 300 EUR Elterngeld. Und wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, sei es auch nur für Teilzeit, dann hast du auch Anspruch auf ALG1 während der Elternzeit. Sinnvoll ist natürlich aber, wenn man ALG1 erst nach der Elternzeit bezieht.
Diese Möglichkeit beschrieb ich ja in meinem Beitrag. Dann bekommst du aber auch nur anteilig ALG1. Und musst darlegen das du dem Arbeitsmarkt wirklich für diese Stundenanzahl zur Verfügung stehst. Ich befürchte nur,das kann die TS nicht.
Höh anteilig ALG1? Wieso das? Das geht doch gar nicht! Oder etwa doch?
Beispiel:
Du hast Vollzeit gearbeitet. Stehst danach im ALG1 Bezug, kannst aber, aus welchem Grund auch immer, nur noch 25 Stunden arbeiten und stehst dem Arbeitsmarkt nur dafür zur Verfügung, dann bekommst du tatsächlich auch nur das anteilige ALG1 auf die 25 Stunden Teilzeit ausbezahlt. Frag mich jetzt aber bitte nicht, wie die das berechnen
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Ist aber tatsächlich zu 100 % so...
14.09.2013 22:25
Nee, dafuer sind die Zwillis zu klein und ich bin sowieso nicht mehr lange in Deutschland
14.09.2013 22:33
Zitat von Sunshine1012:
Zitat von BlödmannVomDienst:
Also wenn ich mich nicht irre, steht doch da nirgends, wann genau sie gearbeitet haben muss (lediglich vor der Elternzeit, was sie ja hat). Steht nur da, dass sie ins deutsche Sozialversicherungssystem eingegliedert sein muss, was sie ja ist, denn sie hat bereits Sozialversicherungsabgaben bezahlt, sicherlich auch während der Ausbildung?
aber es zählen doch immer die letzten 12 monate und da hat sie nunmal nicht in die sozialversicherungen eingezahlt.
Rückwirkend die letzten 12 Monate... und da war sie ja mit der erstgeborenen in Elternzeit, oder? Elterngeld darf nicht auf Grundlage einer Lohnersatzleistung berechnet werden. ( dazu zählt Elterngeld und auch Krankengeld bspw.) .. also schaut man noch weiter zurück... bis in die Zeit vor den Lohnersatzleistungen..und da war sie in Ausbildung und hat in das deutsche System eingezahlt.. also müßte sie dann eigentlich doch was bekommen.
Ich würde auch einen Anwalt hinzuziehen, der mich da berät und ggf. mein Recht durchsetzt.
15.09.2013 17:30
Zitat von Die-zauberhafte-Patin:
Zitat von Sunshine1012:
Zitat von BlödmannVomDienst:
Also wenn ich mich nicht irre, steht doch da nirgends, wann genau sie gearbeitet haben muss (lediglich vor der Elternzeit, was sie ja hat). Steht nur da, dass sie ins deutsche Sozialversicherungssystem eingegliedert sein muss, was sie ja ist, denn sie hat bereits Sozialversicherungsabgaben bezahlt, sicherlich auch während der Ausbildung?
aber es zählen doch immer die letzten 12 monate und da hat sie nunmal nicht in die sozialversicherungen eingezahlt.
Rückwirkend die letzten 12 Monate... und da war sie ja mit der erstgeborenen in Elternzeit, oder? Elterngeld darf nicht auf Grundlage einer Lohnersatzleistung berechnet werden. ( dazu zählt Elterngeld und auch Krankengeld bspw.) .. also schaut man noch weiter zurück... bis in die Zeit vor den Lohnersatzleistungen..und da war sie in Ausbildung und hat in das deutsche System eingezahlt.. also müßte sie dann eigentlich doch was bekommen.
Ich würde auch einen Anwalt hinzuziehen, der mich da berät und ggf. mein Recht durchsetzt.
Genau! Ich wurde im Dezember 12 schwanger und habe fuer meine Grosse bis Januar Elterngeld bekommen.
15.09.2013 19:01
Es geht aber nicht darum, wann du schwanger geworden bist, sondern wann die Kinder geboren wurden.
Und die hätten innerhalb des ersten Jahres der Elternzeit geboren werden müssen.
Und die hätten innerhalb des ersten Jahres der Elternzeit geboren werden müssen.
16.09.2013 14:22
Zitat von augustmami2011:
Es geht aber nicht darum, wann du schwanger geworden bist, sondern wann die Kinder geboren wurden.
Und die hätten innerhalb des ersten Jahres der Elternzeit geboren werden müssen.
Oh dann hab ich das irgwo falsch gelesen.
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