Elterngeldantrag abgelehnt -Verwirrt
12.09.2013 11:50
Huhu ihr Lieben,
heute habe ich einen Brief bekommen, indem mir gesagt wurde, dass mein Antrag auf Elterngeld abgelehnt wurde. Mein Mann ist in der US Army.
" Nach Artikel 13 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut sind Mitglieder einer in Deutschland stationierten Truppe der NATO-Streitkraefte, Mitglieder des zivilen Gefolges sowie deren Ehegatten und Lebenspartner grundsaetzlich von der Anwendung des Bundeselterngeld- und Elterzeitgesetzes ausgeschlossen. Diese sollen nach der internationalen Regelung des ZA-NATO-Truppenstatuts in den Systemen der sozialen Sicherheit der Entsendestaaten eingegliedert sein und bleiben. "
Allerdings verstehe ich das nicht so ganz. Bei meiner Tochter habe ich auch Elterngeld bekommen und da hat kein Hahn danach gekraeht!
Laut Gesetz steht mir doch eigentlich der Mindestbetrag von 300Euro pro Kind zu oder?
- Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
- mit deinem Kind in einem Haushalt leben
- dieses Kind selbst betreuen und erziehen
- keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben.
All diese Vorraussetzungen erfuelle ich ja .. ICh denke ich werde mir nen Anwalt nehmen und Widerspruch erheben.
Ist hier jemand schon mal in der Situation gewesen?
Danke schon mal im Voraus
heute habe ich einen Brief bekommen, indem mir gesagt wurde, dass mein Antrag auf Elterngeld abgelehnt wurde. Mein Mann ist in der US Army.
" Nach Artikel 13 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut sind Mitglieder einer in Deutschland stationierten Truppe der NATO-Streitkraefte, Mitglieder des zivilen Gefolges sowie deren Ehegatten und Lebenspartner grundsaetzlich von der Anwendung des Bundeselterngeld- und Elterzeitgesetzes ausgeschlossen. Diese sollen nach der internationalen Regelung des ZA-NATO-Truppenstatuts in den Systemen der sozialen Sicherheit der Entsendestaaten eingegliedert sein und bleiben. "
Allerdings verstehe ich das nicht so ganz. Bei meiner Tochter habe ich auch Elterngeld bekommen und da hat kein Hahn danach gekraeht!
Laut Gesetz steht mir doch eigentlich der Mindestbetrag von 300Euro pro Kind zu oder?
- Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
- mit deinem Kind in einem Haushalt leben
- dieses Kind selbst betreuen und erziehen
- keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben.
All diese Vorraussetzungen erfuelle ich ja .. ICh denke ich werde mir nen Anwalt nehmen und Widerspruch erheben.
Ist hier jemand schon mal in der Situation gewesen?
Danke schon mal im Voraus
12.09.2013 11:56
http://www.rechtslupe.de/sozialrecht/elterngeld-fu er-deutsche-ehefrauen-amerikanischer-soldaten-3254 53
Du kannst ja mal hier reinlesen, vielleicht wirst du daraus ein wenig schlau??
Du kannst ja mal hier reinlesen, vielleicht wirst du daraus ein wenig schlau??
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/110.gif)
12.09.2013 12:01
Ich würde mal bei der Elterngeldstelle nachfragen, was das bedeutet. Ist ja doch etwas speziell Euer Fall
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/49.gif)
12.09.2013 12:03
Hast Du vor Deiner Tochter vielleicht gearbeitet und jetzt nicht mehr?
Das scheint wohl die Ausnahme zu sein.
Das scheint wohl die Ausnahme zu sein.
Zitat:
Elterngeld erhalten Angehörige von US-Soldaten nur, wenn sie in des System der deutschen Sozialversicherung, d.h. in alle Zweige der Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) eingebunden sind, also vor der Geburt des Kindes gearbeitet haben.
12.09.2013 12:10
Zitat von Moana75:
Hast Du vor Deiner Tochter vielleicht gearbeitet und jetzt nicht mehr?
Das scheint wohl die Ausnahme zu sein.
Zitat:
Elterngeld erhalten Angehörige von US-Soldaten nur, wenn sie in des System der deutschen Sozialversicherung, d.h. in alle Zweige der Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) eingebunden sind, also vor der Geburt des Kindes gearbeitet haben.
Da hab ich ne Ausbildung gemacht gehabt. Nein jetzt arbeite ich nicht mehr. Bin aber schon am ueberlegen ob ich nich auf vllt 400Euro Basis arbeite. Sind immerhin 600 verdammte Euros an Elterngeld was wir bekommen wuerden.
12.09.2013 12:14
Nur steht das als Begruendung ja nicht da! Sondern nur, dass ich ein Mitglied vom zivilen Gefolge bin.
12.09.2013 12:18
Ich würde einfach Widerspruch einlegen und dann müssen sie es genau begründen.
12.09.2013 12:19
Ich versteh jetzt nicht ganz warum du dir nen Anwalt nehmen willst und Einspruch einlegen willst?
Da steht doch ganz klar das dir/euch das nicht zusteht weil dein Mann in der US Army ist.(Zwar nicht wortwörtlich aber eben "übersetzt").
Da steht doch ganz klar das dir/euch das nicht zusteht weil dein Mann in der US Army ist.(Zwar nicht wortwörtlich aber eben "übersetzt").
12.09.2013 12:25
Zitat von Mimolino:
Ich versteh jetzt nicht ganz warum du dir nen Anwalt nehmen willst und Einspruch einlegen willst?
Da steht doch ganz klar das dir/euch das nicht zusteht weil dein Mann in der US Army ist.(Zwar nicht wortwörtlich aber eben "übersetzt").
Ich hab es aber fuer meine Tochter bekommen! Und das macht ja keinen Sinn wenn ichs einmal bekomme und einmal nicht! Mein Mann war auch schon damals US Army. Und mir einfach nen lapidaren Artikel ohne richtige Erklaerung an die Birne zu schmeissen machts ja auch nicht viel einfacher zu verstehen.
Nen Anwalt moechte ich mir nehmen, weil ich 1. Widerspruch einlegen moechte und 2. ueberhaupt keine Ahnung von dem Ganzem habe und mich mit rechtlichem Beistand weitaus wohler fuehle. UNd wer weiss, vllt steht es mir wirklich zu!
12.09.2013 12:27
Zitat von Hannah_Montana:
Zitat von Mimolino:
Ich versteh jetzt nicht ganz warum du dir nen Anwalt nehmen willst und Einspruch einlegen willst?
Da steht doch ganz klar das dir/euch das nicht zusteht weil dein Mann in der US Army ist.(Zwar nicht wortwörtlich aber eben "übersetzt").
Ich hab es aber fuer meine Tochter bekommen! Und das macht ja keinen Sinn wenn ichs einmal bekomme und einmal nicht! Mein Mann war auch schon damals US Army. Und mir einfach nen lapidaren Artikel ohne richtige Erklaerung an die Birne zu schmeissen machts ja auch nicht viel einfacher zu verstehen.
Nen Anwalt moechte ich mir nehmen, weil ich 1. Widerspruch einlegen moechte und 2. ueberhaupt keine Ahnung von dem Ganzem habe und mich mit rechtlichem Beistand weitaus wohler fuehle. UNd wer weiss, vllt steht es mir wirklich zu!
vielleicht liegt es daran, dass du bei deiner tochter gearbeitet hast?
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und jetzt eben nicht.... da hattest du ja dein eigenes einkommen. und jetzt war dein mann der verdiener. so würde ich es sehen
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12.09.2013 12:28
Zitat von Mimolino:
Ich versteh jetzt nicht ganz warum du dir nen Anwalt nehmen willst und Einspruch einlegen willst?
Da steht doch ganz klar das dir/euch das nicht zusteht weil dein Mann in der US Army ist.(Zwar nicht wortwörtlich aber eben "übersetzt").
Aber Elterngeld steht doch jeder Frau zu - unabhängig von Beruf und Einkommen des Mannes !?
12.09.2013 12:29
Zitat von Moana75:
Hast Du vor Deiner Tochter vielleicht gearbeitet und jetzt nicht mehr?
Das scheint wohl die Ausnahme zu sein.
Zitat:
Elterngeld erhalten Angehörige von US-Soldaten nur, wenn sie in des System der deutschen Sozialversicherung, d.h. in alle Zweige der Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) eingebunden sind, also vor der Geburt des Kindes gearbeitet haben.
Das wäre doch die Begründung, warum du es bei deiner Tochter bekommen hast. Davor hast du ja gearbeitet. Jetzt zwischen den Kindern vielleicht nicht/nicht sozialversicherungspflichtig?
Aber ich würde da auch erstmal anrufen oder hingehen bevor ich mir nen Anwalt nehme. Vielleicht lässt es sich so ja schon klären.
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/49.gif)
12.09.2013 12:32
Zitat von nicole_jv3:
Zitat von Moana75:
Hast Du vor Deiner Tochter vielleicht gearbeitet und jetzt nicht mehr?
Das scheint wohl die Ausnahme zu sein.
Zitat:
Elterngeld erhalten Angehörige von US-Soldaten nur, wenn sie in des System der deutschen Sozialversicherung, d.h. in alle Zweige der Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) eingebunden sind, also vor der Geburt des Kindes gearbeitet haben.
Das wäre doch die Begründung, warum du es bei deiner Tochter bekommen hast. Davor hast du ja gearbeitet. Jetzt zwischen den Kindern vielleicht nicht/nicht sozialversicherungspflichtig?
Aber ich würde da auch erstmal anrufen oder hingehen bevor ich mir nen Anwalt nehme. Vielleicht lässt es sich so ja schon klären.![]()
Ja aber die Begruendung steht ja nicht hier im Brief ^^ .. ich ruf da jetzt mal an und die gnaedige Frau solls mir mal schoen erklaeren
12.09.2013 12:33
nicht dass du das andere elterngeld zurück zahlen musst! Ich rate zu einer anonymen Anfrage!
12.09.2013 12:35
Zitat von Pinguinchen:
nicht dass du das andere elterngeld zurück zahlen musst! Ich rate zu einer anonymen Anfrage!
Wenn ich aber alles richtig angegeben habe und die es mir dennoch damals bewilligt haben, muss ich das dann trotzdem zurueckzahlen? Weil im endeffekt wuerde doch der Fehler dann bei denen liegen und nicht bei mir? Das waere ja mal schoen dreist
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