Mütter- und Schwangerenforum

Elterngeldantrag abgelehnt -Verwirrt

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khaleesi
3596 Beiträge
12.09.2013 13:03
Zitat von Hannah_Montana:

Zitat von Sunshine1012:

Zitat von Hannah_Montana:

Finds halt einfach nur echt krass, dass man deswegen kein Elterngeld bekommt, bloss weil man mit der falschen Nationalitaet verheiratet ist .. Wahnsinn


vllt bekommst du ja von der us army was. dann müsst ihr euch dort mal erkundigen.


Hab meinen Mann auch schon gefragt und er meinte nein.
ja die amis sind ja nicht so großzügig.

aber was mich interressieren würde ist, warum man es mit mann in der army oder navy nicht bekommt wenn man doch in D lebt.
also den grund würde ich auch gerne mal wissen
Hannah_Montana
2379 Beiträge
12.09.2013 13:04
Zitat von BlödmannVomDienst:

Also wenn ich mich nicht irre, steht doch da nirgends, wann genau sie gearbeitet haben muss (lediglich vor der Elternzeit, was sie ja hat). Steht nur da, dass sie ins deutsche Sozialversicherungssystem eingegliedert sein muss, was sie ja ist, denn sie hat bereits Sozialversicherungsabgaben bezahlt, sicherlich auch während der Ausbildung?


Das Ganze verwirrt mich echt. Man kann in diese ganze Sache so viel hinein interpretieren, weils halt auch nur so oberflaechlich erklaert wird(auf dem Brief bezogen) . Ich hab jetzt doch mal nen Termin bei nem Anwalt gemacht, vllt kann der mich aufklaeren. Bevor ich da jetzt anrufe, sag, dass ich fuer meine 1. Geld bekommen habe und das ganze dann auch noch zurueckzahlen darf.
12.09.2013 13:04
Zitat von BlödmannVomDienst:

Also wenn ich mich nicht irre, steht doch da nirgends, wann genau sie gearbeitet haben muss (lediglich vor der Elternzeit, was sie ja hat). Steht nur da, dass sie ins deutsche Sozialversicherungssystem eingegliedert sein muss, was sie ja ist, denn sie hat bereits Sozialversicherungsabgaben bezahlt, sicherlich auch während der Ausbildung?


aber es zählen doch immer die letzten 12 monate und da hat sie nunmal nicht in die sozialversicherungen eingezahlt.
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
12.09.2013 13:06
Zitat von Sunshine1012:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Also wenn ich mich nicht irre, steht doch da nirgends, wann genau sie gearbeitet haben muss (lediglich vor der Elternzeit, was sie ja hat). Steht nur da, dass sie ins deutsche Sozialversicherungssystem eingegliedert sein muss, was sie ja ist, denn sie hat bereits Sozialversicherungsabgaben bezahlt, sicherlich auch während der Ausbildung?


aber es zählen doch immer die letzten 12 monate und da hat sie nunmal nicht in die sozialversicherungen eingezahlt.


Aber wenn sie mit 600 EUR gerechnet hat? Dann muss sie doch vorher Einkommen gehabt haben? Sonst wären es ja nur 300 EUR Mindestsatz? Ah sry, aber das is mir alles zu konfus...
Hannah_Montana
2379 Beiträge
12.09.2013 13:06
Zitat von Sunshine1012:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Also wenn ich mich nicht irre, steht doch da nirgends, wann genau sie gearbeitet haben muss (lediglich vor der Elternzeit, was sie ja hat). Steht nur da, dass sie ins deutsche Sozialversicherungssystem eingegliedert sein muss, was sie ja ist, denn sie hat bereits Sozialversicherungsabgaben bezahlt, sicherlich auch während der Ausbildung?


aber es zählen doch immer die letzten 12 monate und da hat sie nunmal nicht in die sozialversicherungen eingezahlt.


Ja aber gibts da nicht auch wieder ne Klausel, dass wenn man in den 12 Monaten wo man es erhaelt wieder schwanger wird, man es da nicht eigentlich wieder bekommt? Was ja bei mir der Fall waere.. Ach kp ey.. ich lass des Thema jetzt mal und geh am Mittwoch zum Anwalt und lass mich aufklaeren.
Hannah_Montana
2379 Beiträge
12.09.2013 13:07
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Sunshine1012:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Also wenn ich mich nicht irre, steht doch da nirgends, wann genau sie gearbeitet haben muss (lediglich vor der Elternzeit, was sie ja hat). Steht nur da, dass sie ins deutsche Sozialversicherungssystem eingegliedert sein muss, was sie ja ist, denn sie hat bereits Sozialversicherungsabgaben bezahlt, sicherlich auch während der Ausbildung?


aber es zählen doch immer die letzten 12 monate und da hat sie nunmal nicht in die sozialversicherungen eingezahlt.


Aber wenn sie mit 600 EUR gerechnet hat? Dann muss sie doch vorher Einkommen gehabt haben? Sonst wären es ja nur 300 EUR Mindestsatz? Ah sry, aber das is mir alles zu konfus...


600 Euro weil ich Zwillis habe
12.09.2013 13:07
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Sunshine1012:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Also wenn ich mich nicht irre, steht doch da nirgends, wann genau sie gearbeitet haben muss (lediglich vor der Elternzeit, was sie ja hat). Steht nur da, dass sie ins deutsche Sozialversicherungssystem eingegliedert sein muss, was sie ja ist, denn sie hat bereits Sozialversicherungsabgaben bezahlt, sicherlich auch während der Ausbildung?


aber es zählen doch immer die letzten 12 monate und da hat sie nunmal nicht in die sozialversicherungen eingezahlt.


Aber wenn sie mit 600 EUR gerechnet hat? Dann muss sie doch vorher Einkommen gehabt haben? Sonst wären es ja nur 300 EUR Mindestsatz? Ah sry, aber das is mir alles zu konfus...


nein sie hat zwillinge und hat mit 300€pro kind gerechnet...
Tinka82
8315 Beiträge
12.09.2013 13:08
Zitat von Sunshine1012:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Also wenn ich mich nicht irre, steht doch da nirgends, wann genau sie gearbeitet haben muss (lediglich vor der Elternzeit, was sie ja hat). Steht nur da, dass sie ins deutsche Sozialversicherungssystem eingegliedert sein muss, was sie ja ist, denn sie hat bereits Sozialversicherungsabgaben bezahlt, sicherlich auch während der Ausbildung?


aber es zählen doch immer die letzten 12 monate und da hat sie nunmal nicht in die sozialversicherungen eingezahlt.


Ich denk auch, dass genau das der Grund ist! Sie ist im System eingegliedert ja, aber sie hat eben die letzten zwölf Monate nicht eingezahlt...hast du denn Leistungen vom Staat bezogen? Wahrscheinlich nicht, da dein Mann sicherlich genug verdient, oder?
Ach das ist ja alles blöd...drück die Daumen, dass es eine Lösung gibt!
12.09.2013 13:08
Google mal nach "Elterngeld US Army"...da kannst du dir den Anwalt klemmen. Denke nicht, dass ihr was bekommt. Nicht weil du mit der "falschen nationalität" verheiratet bist, sondern weil ihr soweit nichts in deutschland "investiert" verstehst du?
finchen86
6290 Beiträge
12.09.2013 13:08
Zitat von BlödmannVomDienst:

Also wenn ich mich nicht irre, steht doch da nirgends, wann genau sie gearbeitet haben muss (lediglich vor der Elternzeit, was sie ja hat). Steht nur da, dass sie ins deutsche Sozialversicherungssystem eingegliedert sein muss, was sie ja ist, denn sie hat bereits Sozialversicherungsabgaben bezahlt, sicherlich auch während der Ausbildung?


nunja aber wir "deutschen" frauen müssen ja auch direkt vor dem Mutterschutz 12 monate gearbeitet haben um nicht nur den mindessatz zu bekommen. und ganz ehrlich wir zahlen wenn wir arbeiten bzw unsere Männer in die sozialversicherungen ein um genau solche leistungen zu bekommen.

Jemand der bei der Army arbeitet zahlt nicht in die deutsche Sozialversicherung ein. so und jetzt die frage findet ihr das dann fair wenn jemand der nicht einzahlt leistung bekommt (auch wenns ne deutsche frau is die aber ja wohl dann auch net eingezahlt hat) (jaja ich weiß sozialstaat und und und. trotzdem ich finde es net fair denen gegenüber die einzahlen)
augustmami2011
1163 Beiträge
12.09.2013 13:08
Zitat:
Bundeselterngeldgesetz sagt, dass für NATO-Abgehörige grundsätzlich kein Anspruch auf das Elterngeld besteht. Nur dienige, die vor der Geburt sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben - für die gibt es eine Ausnahme - sie bekommen das Elterngeld.

Das bedeutet - in erster Linie sind NATO-Angehörige - amerikanische Ehepaare. Diese bekommen natürlich kein Elterngeld, weil sie niemals in deutsche Sozialkassen einbezahlt haben - dann können sie auch nichts davon haben. Außerdem, selbst wenn sie physisch sich in Deutschland befinden, juristisch aber sind sie in den USA, in Deutschland sind sie keine Residenten und haben keinen Aufenthaltstitel.
Zweite Gruppe - deutsche Ehefrauen von NATO-Angehörigen. Wenn die Frau niemals gearbeitet hat und keien Sozialabgaben bisher geleistet hat (oder nach 20 Jahren USA jetzt wieder in Deutschland stationiert ist) - dann bekommt sie auch nichts. Ohne NATO-Ehemann hätte sie den Sockel-Betrag von 300 Euro bekommen. Aber da sie durch den Ehemann und den SOFA-Status gegenüber den anderen (nicht NATO) schon Steuerprivilegien hat - deshalb gibt es für sie auch nichts.

Und dritte Gruppe - Ehefrauen von NATO-Angehörigen, die vor der Geburt sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben - also in deutsche Sozialkassen einbezahlt haben - die haben Anspruch auf das Elterngeld, auch trotz Steuerprivilegien durch SOFA-Status, da ihr Elterngeld basiert sich auf ihrem Verdienst.

Wenn jemand aber noch nie in die Sozialkassen einbezahlt hat, der Ehemann ist US-Soldat, ist aber nicht in Deutschland, sondern in den USA stationiert (viele machen es so, z.B. wegen Deployment) - dann bekommen sie auch den Sockelbetrag von 300 Euro - sie dürfen aber beim Antragstellen auf die Frage: Ehemann NATO-Angehörige nicht "JA" ankreuzen - das ist nicht korrekt - sie müssen "NEIN" ankreuzen, denn juristisch US-Soldat ist nicht das gleiche, wie NATO-Soldat. NATO-Angehörige ist derjenige, der in Deutschland stationiert ist und durch sein SOFA-Status auch Steuerprivilegien in Deutschland geniesst.

NATO-Angehörige oder nicht - das hängt nicht damit zusammen, dass USA Mitglied des Nordatlantischen Bündnisses sind, sondern nur mit dem persönlichen STATUS des Soldaten. Also alle, deren Ehemänner nicht in Deutschland stationiert sind, dürfen bei dieser Frage "NATO-Angehörige JA oder NEIN" immer NEIN ankreuzen - das ist korrekt.


Das habe ich jetzt gefunden. Vielleicht hilfts ja weiter.
khaleesi
3596 Beiträge
12.09.2013 13:09
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Sunshine1012:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Also wenn ich mich nicht irre, steht doch da nirgends, wann genau sie gearbeitet haben muss (lediglich vor der Elternzeit, was sie ja hat). Steht nur da, dass sie ins deutsche Sozialversicherungssystem eingegliedert sein muss, was sie ja ist, denn sie hat bereits Sozialversicherungsabgaben bezahlt, sicherlich auch während der Ausbildung?


aber es zählen doch immer die letzten 12 monate und da hat sie nunmal nicht in die sozialversicherungen eingezahlt.


Aber wenn sie mit 600 EUR gerechnet hat? Dann muss sie doch vorher Einkommen gehabt haben? Sonst wären es ja nur 300 EUR Mindestsatz? Ah sry, aber das is mir alles zu konfus...
zwillinge
12.09.2013 13:09
"Bundeselterngeldgesetz sagt, dass für NATO-Abgehörige grundsätzlich kein Anspruch auf das Elterngeld besteht. Nur dienige, die vor der Geburt sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben - für die gibt es eine Ausnahme - sie bekommen das Elterngeld.

Das bedeutet - in erster Linie sind NATO-Angehörige - amerikanische Ehepaare. Diese bekommen natürlich kein Elterngeld, weil sie niemals in deutsche Sozialkassen einbezahlt haben - dann können sie auch nichts davon haben. Außerdem, selbst wenn sie physisch sich in Deutschland befinden, juristisch aber sind sie in den USA, in Deutschland sind sie keine Residenten und haben keinen Aufenthaltstitel.
Zweite Gruppe - deutsche Ehefrauen von NATO-Angehörigen. Wenn die Frau niemals gearbeitet hat und keien Sozialabgaben bisher geleistet hat (oder nach 20 Jahren USA jetzt wieder in Deutschland stationiert ist) - dann bekommt sie auch nichts. Ohne NATO-Ehemann hätte sie den Sockel-Betrag von 300 Euro bekommen. Aber da sie durch den Ehemann und den SOFA-Status gegenüber den anderen (nicht NATO) schon Steuerprivilegien hat - deshalb gibt es für sie auch nichts.

Und dritte Gruppe - Ehefrauen von NATO-Angehörigen, die vor der Geburt sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben - also in deutsche Sozialkassen einbezahlt haben - die haben Anspruch auf das Elterngeld, auch trotz Steuerprivilegien durch SOFA-Status, da ihr Elterngeld basiert sich auf ihrem Verdienst.

Wenn jemand aber noch nie in die Sozialkassen einbezahlt hat, der Ehemann ist US-Soldat, ist aber nicht in Deutschland, sondern in den USA stationiert (viele machen es so, z.B. wegen Deployment) - dann bekommen sie auch den Sockelbetrag von 300 Euro - sie dürfen aber beim Antragstellen auf die Frage: Ehemann NATO-Angehörige nicht "JA" ankreuzen - das ist nicht korrekt - sie müssen "NEIN" ankreuzen, denn juristisch US-Soldat ist nicht das gleiche, wie NATO-Soldat. NATO-Angehörige ist derjenige, der in Deutschland stationiert ist und durch sein SOFA-Status auch Steuerprivilegien in Deutschland geniesst.

NATO-Angehörige oder nicht - das hängt nicht damit zusammen, dass USA Mitglied des Nordatlantischen Bündnisses sind, sondern nur mit dem persönlichen STATUS des Soldaten. Also alle, deren Ehemänner nicht in Deutschland stationiert sind, dürfen bei dieser Frage "NATO-Angehörige JA oder NEIN" immer NEIN ankreuzen - das ist korrekt. Wenn man diese Frage mit JA beantwortet - sorgt man selber für Verwirrung, den für die Beamte sind NATO-Angehörige immer noch Marsmenschen und die meisten kennen die Feinheiten über diesen Status überhaupt nicht.
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