Elterngeldantrag abgelehnt -Verwirrt
12.09.2013 15:04
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von Hannah_Montana:
Zitat von alenah123:
HIER MAL DIE ENTSCHEIDENDE FRAGE:
Bist du über deinen Mann krankenversichert oder bist du noch selbst in einer deutschen Krankenversicherung versichert? (AOK, o. ä.)?
Ab Juli nicht mehr bei AOK, sondern bei meinem Mann. Hab vorher Landeserziehungsgeld bekommen. Muesste ich doch dann aber eigentlich auch nicht mehr bekommen duerfen oder?
Mal ne Frage, warum über deinen Mann versichert? Du bist doch momentan noch in Elternzeit bzw. warst es vor der Geburt noch und damit bist du gesetzlich weiterhin pflichtversichert, wenn du vorher in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert warst, was ja der Fall war? Hättest dich nicht über deinen Mann mitversichern lassen, dann gäbe es jetzt überhaupt keine Probleme....![]()
Ja, das wäre mal interessant....denn wenn du noch in Elternzeit bist, würde dein Arbeitsverhältnis nur ruhen - währenddessen bist du kostenlos weiterversichert!
Wieso der Wechsel zu deinem Mann?
12.09.2013 17:44
Zitat von alenah123:
Zitat von BlödmannVomDienst:
Zitat von Hannah_Montana:
Zitat von alenah123:
HIER MAL DIE ENTSCHEIDENDE FRAGE:
Bist du über deinen Mann krankenversichert oder bist du noch selbst in einer deutschen Krankenversicherung versichert? (AOK, o. ä.)?
Ab Juli nicht mehr bei AOK, sondern bei meinem Mann. Hab vorher Landeserziehungsgeld bekommen. Muesste ich doch dann aber eigentlich auch nicht mehr bekommen duerfen oder?
Mal ne Frage, warum über deinen Mann versichert? Du bist doch momentan noch in Elternzeit bzw. warst es vor der Geburt noch und damit bist du gesetzlich weiterhin pflichtversichert, wenn du vorher in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert warst, was ja der Fall war? Hättest dich nicht über deinen Mann mitversichern lassen, dann gäbe es jetzt überhaupt keine Probleme....![]()
Ja, das wäre mal interessant....denn wenn du noch in Elternzeit bist, würde dein Arbeitsverhältnis nur ruhen - währenddessen bist du kostenlos weiterversichert!
Wieso der Wechsel zu deinem Mann?
Nein, ich habe noch Elterngeld erhalten, als ich schwanger wurde. Mein Arbeitsverhaeltnis hat aber im August 2011 geendet, bevor mein 1. Kind geboren wurde (Januar 2012). Ich bin jetzt ueber meinen Mann versichert, da meine Versicherung im Juli 2013 ausgelaufen ist und ich mich somit haette privat versichern muessen. Also selbst bezahlen alles. Ist das so verstaendlich?
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/110.gif)
12.09.2013 19:28
Okay, du hast also kein ruhendes Arbeitsverhältnis.
Wenn deine Krankenversicherung im Juli 2013 ausgelaufen ist, hattest du dann auch bis zu diesem Zeitpunkt Elterngeld bekommen?
Denn wenn man kein Arbeitsverhältnis hat, ist man nur während dem Bezug von Elterngeld kostenlos krankenversichert.
Danach muss man sich entweder arbeitslos melden - muss so dem Arbeitsmarkt jedoch zur Verfügung stehen - man muss sich selbst auf eigene Kosten versichern oder man tritt der Familienversicherung des Mannes bei (bei privat versicherten dann kostenpflichtig)
Du hattest also in diesem Fall die Möglichkeit dich bei deinem Mann mitzuversichern....und das hat die aus dem Anspruch auf Elterngeld herausgekickt!
Deine 2. Kinder hast du dann aber ja bekommen, als du noch krankenversichert warst, oder?
Wenn deine Krankenversicherung im Juli 2013 ausgelaufen ist, hattest du dann auch bis zu diesem Zeitpunkt Elterngeld bekommen?
Denn wenn man kein Arbeitsverhältnis hat, ist man nur während dem Bezug von Elterngeld kostenlos krankenversichert.
Danach muss man sich entweder arbeitslos melden - muss so dem Arbeitsmarkt jedoch zur Verfügung stehen - man muss sich selbst auf eigene Kosten versichern oder man tritt der Familienversicherung des Mannes bei (bei privat versicherten dann kostenpflichtig)
Du hattest also in diesem Fall die Möglichkeit dich bei deinem Mann mitzuversichern....und das hat die aus dem Anspruch auf Elterngeld herausgekickt!
Deine 2. Kinder hast du dann aber ja bekommen, als du noch krankenversichert warst, oder?
12.09.2013 19:33
Zitat von alenah123:
Okay, du hast also kein ruhendes Arbeitsverhältnis.
Wenn deine Krankenversicherung im Juli 2013 ausgelaufen ist, hattest du dann auch bis zu diesem Zeitpunkt Elterngeld bekommen?
Denn wenn man kein Arbeitsverhältnis hat, ist man nur während dem Bezug von Elterngeld kostenlos krankenversichert.
Danach muss man sich entweder arbeitslos melden - muss so dem Arbeitsmarkt jedoch zur Verfügung stehen - man muss sich selbst auf eigene Kosten versichern oder man tritt der Familienversicherung des Mannes bei (bei privat versicherten dann kostenpflichtig)
Du hattest also in diesem Fall die Möglichkeit dich bei deinem Mann mitzuversichern....und das hat die aus dem Anspruch auf Elterngeld herausgekickt!
Deine 2. Kinder hast du dann aber ja bekommen, als du noch krankenversichert warst, oder?
Genau, ich habe im Moment kein Arbeitsverhaeltnis. Also wenn ich mich jetzt selbst versichern wuerde, dann wuerde ich Elterngeld bekommen?
Ich hab bis Juli Landeserziehungsgeld bekommen. Mein letztes Elterngeld war im Januar. Allerdings war ich ja zu dem Zeitpunkt schon mit den Zwillis schwanger.
12.09.2013 19:34
Zitat von Hannah_Montana:
Zitat von alenah123:
Okay, du hast also kein ruhendes Arbeitsverhältnis.
Wenn deine Krankenversicherung im Juli 2013 ausgelaufen ist, hattest du dann auch bis zu diesem Zeitpunkt Elterngeld bekommen?
Denn wenn man kein Arbeitsverhältnis hat, ist man nur während dem Bezug von Elterngeld kostenlos krankenversichert.
Danach muss man sich entweder arbeitslos melden - muss so dem Arbeitsmarkt jedoch zur Verfügung stehen - man muss sich selbst auf eigene Kosten versichern oder man tritt der Familienversicherung des Mannes bei (bei privat versicherten dann kostenpflichtig)
Du hattest also in diesem Fall die Möglichkeit dich bei deinem Mann mitzuversichern....und das hat die aus dem Anspruch auf Elterngeld herausgekickt!
Deine 2. Kinder hast du dann aber ja bekommen, als du noch krankenversichert warst, oder?
Genau, ich habe im Moment kein Arbeitsverhaeltnis. Also wenn ich mich jetzt selbst versichern wuerde, dann wuerde ich Elterngeld bekommen?
Ich hab bis Juli Landeserziehungsgeld bekommen. Mein letztes Elterngeld war im Januar. Allerdings war ich ja zu dem Zeitpunkt schon mit den Zwillis schwanger.
Und nein, sie sind im August geboren. Einen Monat nachdem meine Krankenversicherung abgelaufen ist
12.09.2013 19:41
Ja, dann ist es so wie ich gesagt habe.
Da du bis Juli Landeserziehungsgeld bezogen hast, warst du bis dahin kostenlos gesetzlich krankenversichert.
Danach musst du dich erneut um eine Krankenversicherung kümmern:
- Arbeitslos melden
- Familienversicherung
- Selbst zahlen
Da die Familienversicherung bei dir nicht geht, müsstest du eines der anderen beiden wählen.
Du könntest also mal bei der Krankenkasse anrufen und fragen, wieviel es kostet, wenn du dich auf eigene Kosten versicherst. (Musst dann schauen, ob die Kinder extra kosten oder ob die vielleicht dennoch über deinen Mann mitversichert werden können)
Dann kannst du dir ausrechnen, ob sich das lohnt.
Und dann wäre die Frage, ob das nun nachträglich noch geht - also ob der Elterngeldbescheid bewilligt wird, wenn du dich erst jetzt krankenversicherst, das müsstest du fragen.
Reiche doch einfach mal Einspruch gegen den Bescheid ein. Dann hast du Zeit dich da kundig zu machen
Da du bis Juli Landeserziehungsgeld bezogen hast, warst du bis dahin kostenlos gesetzlich krankenversichert.
Danach musst du dich erneut um eine Krankenversicherung kümmern:
- Arbeitslos melden
- Familienversicherung
- Selbst zahlen
Da die Familienversicherung bei dir nicht geht, müsstest du eines der anderen beiden wählen.
Du könntest also mal bei der Krankenkasse anrufen und fragen, wieviel es kostet, wenn du dich auf eigene Kosten versicherst. (Musst dann schauen, ob die Kinder extra kosten oder ob die vielleicht dennoch über deinen Mann mitversichert werden können)
Dann kannst du dir ausrechnen, ob sich das lohnt.
Und dann wäre die Frage, ob das nun nachträglich noch geht - also ob der Elterngeldbescheid bewilligt wird, wenn du dich erst jetzt krankenversicherst, das müsstest du fragen.
Reiche doch einfach mal Einspruch gegen den Bescheid ein. Dann hast du Zeit dich da kundig zu machen
12.09.2013 19:43
WOBEI...STOP
Ich habe hier diese Aussage gefunden: Man muss in das System der deutschen Sozialversicherung eingebunden sein , d.h. in alle Zweige der Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung)
Ich habe hier diese Aussage gefunden: Man muss in das System der deutschen Sozialversicherung eingebunden sein , d.h. in alle Zweige der Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung)
12.09.2013 20:00
Zitat von alenah123:
WOBEI...STOP
Ich habe hier diese Aussage gefunden: Man muss in das System der deutschen Sozialversicherung eingebunden sein , d.h. in alle Zweige der Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung)
Mist .. Das hätte sich nämlich definitiv gelohnt
12.09.2013 21:17
Zitat von alenah123:
WOBEI...STOP
Ich habe hier diese Aussage gefunden: Man muss in das System der deutschen Sozialversicherung eingebunden sein , d.h. in alle Zweige der Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung)
das sind alg 2 Empfänger aber auch nicht, für die zahlt das Jobcenter nur die Krankenversicherung.Elterngeld bekommen sie trotzdem
12.09.2013 21:24
Zitat von -Eiskristall-:das Jobcenter zahlt die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung und macht Meldung zur Rentenversicherung
Zitat von alenah123:
WOBEI...STOP
Ich habe hier diese Aussage gefunden: Man muss in das System der deutschen Sozialversicherung eingebunden sein , d.h. in alle Zweige der Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung)
das sind alg 2 Empfänger aber auch nicht, für die zahlt das Jobcenter nur die Krankenversicherung.Elterngeld bekommen sie trotzdem
12.09.2013 21:28
Zitat von Colli89:
Zitat von -Eiskristall-:das Jobcenter zahlt die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung und macht Meldung zur Rentenversicherung
Zitat von alenah123:
WOBEI...STOP
Ich habe hier diese Aussage gefunden: Man muss in das System der deutschen Sozialversicherung eingebunden sein , d.h. in alle Zweige der Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung)
das sind alg 2 Empfänger aber auch nicht, für die zahlt das Jobcenter nur die Krankenversicherung.Elterngeld bekommen sie trotzdem
Fehlt dann aber ja immer noch die Arbeitslosenversicherung.
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/110.gif)
Und ist es nicht so dass es geändert wurde: früher hat das Jobcenter Beiträge zur Rentekasse gezahlt, heute wird es nur noch gemeldet und einen eventueller Anspruch geprüft?
13.09.2013 09:14
Mal ne andere Frage, wenn du doch ne Ausbildung gemacht hast, warum hast du dann eigentlich kein ALG1 bekommen?
13.09.2013 09:16
Zitat von BlödmannVomDienst:
Mal ne andere Frage, wenn du doch ne Ausbildung gemacht hast, warum hast du dann eigentlich kein ALG1 bekommen?
Hallo,
ALG1 bekommt man nur wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, da sie aber die Elternzeit gemacht hat, konnte sie kein ALG1 beantragen.
lg
13.09.2013 09:34
Zitat von DieOhneName:
Zitat von BlödmannVomDienst:
Mal ne andere Frage, wenn du doch ne Ausbildung gemacht hast, warum hast du dann eigentlich kein ALG1 bekommen?
Hallo,
ALG1 bekommt man nur wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, da sie aber die Elternzeit gemacht hat, konnte sie kein ALG1 beantragen.
lg
Das ist so nicht ganz richtig, man kann auch gleichzeitig Elterngeld und ALG1 beziehen, habe ich hier in MC schon gelesen und ausserdem hätte sie auch nach der Elternzeit (sprich ab Februar) ALG1 beantragen können?
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