Elterngeldantrag abgelehnt -Verwirrt
12.09.2013 12:35
Zitat von Pinguinchen:
nicht dass du das andere elterngeld zurück zahlen musst! Ich rate zu einer anonymen Anfrage!
Wie kann man denn anonym anfragen?
12.09.2013 12:38
Zitat von Hannah_Montana:
Zitat von Pinguinchen:
nicht dass du das andere elterngeld zurück zahlen musst! Ich rate zu einer anonymen Anfrage!
Wie kann man denn anonym anfragen?
Na, indem du da anrufst "Guten Tag, mein Name ist Müller, ich arbeite nicht und mein Mann ist in der Army. Lohnt es sich, Elterngeld zu beantragen?" Oder so
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12.09.2013 12:40
Zitat von HollyH:
Zitat von Hannah_Montana:
Zitat von Pinguinchen:
nicht dass du das andere elterngeld zurück zahlen musst! Ich rate zu einer anonymen Anfrage!
Wie kann man denn anonym anfragen?
Na, indem du da anrufst "Guten Tag, mein Name ist Müller, ich arbeite nicht und mein Mann ist in der Army. Lohnt es sich, Elterngeld zu beantragen?" Oder so![]()
Macht Sinn lol
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12.09.2013 12:42
Hallo!
Einen Anwalt würde ich jetzt erst einmal außen vor lassen. Der kostet ja schließlich auch Geld.
Ruf doch da erst einmal an und lass es dir erklären, weshalb du bei deinem 1. Kind Elterngeld bekommen hast und nun nicht mehr!
Wenn du dann immer noch denkst, dass du im unrecht bist, dann erhebe Einspruch und dann kannst du immer noch zu einem Anwalt gehen.
Allerdings bin ich mir fast sicher, so wie es in dem Zitat steht:
"Elterngeld erhalten Angehörige von US-Soldaten nur, wenn sie in des System der deutschen Sozialversicherung, d.h. in alle Zweige der Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) eingebunden sind, also vor der Geburt des Kindes gearbeitet haben."
Bei Kind 1 warst du sozialversicherungspflichtig, weil du vor der Geburt eine Ausbildung gemacht hast.
Ich vermute, dass du jetzt nicht selbst sozialversichert bist, sondern über deinen Mann. (bei einer deutschen Krankenverischerung nennt sich das Familienversicherung....ich vermute bei der US-Army nennt sich das anders)
Und wenn du nicht selbst sozialversichert bist UND Angehöriger eines US-Soldaten bist, dann hast du keinen Anspruch.
Erkundige dich, ob es Leistungen über die US-Army gibt.
Einen Anwalt würde ich jetzt erst einmal außen vor lassen. Der kostet ja schließlich auch Geld.
Ruf doch da erst einmal an und lass es dir erklären, weshalb du bei deinem 1. Kind Elterngeld bekommen hast und nun nicht mehr!
Wenn du dann immer noch denkst, dass du im unrecht bist, dann erhebe Einspruch und dann kannst du immer noch zu einem Anwalt gehen.
Allerdings bin ich mir fast sicher, so wie es in dem Zitat steht:
"Elterngeld erhalten Angehörige von US-Soldaten nur, wenn sie in des System der deutschen Sozialversicherung, d.h. in alle Zweige der Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) eingebunden sind, also vor der Geburt des Kindes gearbeitet haben."
Bei Kind 1 warst du sozialversicherungspflichtig, weil du vor der Geburt eine Ausbildung gemacht hast.
Ich vermute, dass du jetzt nicht selbst sozialversichert bist, sondern über deinen Mann. (bei einer deutschen Krankenverischerung nennt sich das Familienversicherung....ich vermute bei der US-Army nennt sich das anders)
Und wenn du nicht selbst sozialversichert bist UND Angehöriger eines US-Soldaten bist, dann hast du keinen Anspruch.
Erkundige dich, ob es Leistungen über die US-Army gibt.
12.09.2013 12:47
Zitat von alenah123:
Hallo!
Einen Anwalt würde ich jetzt erst einmal außen vor lassen. Der kostet ja schließlich auch Geld.
Ruf doch da erst einmal an und lass es dir erklären, weshalb du bei deinem 1. Kind Elterngeld bekommen hast und nun nicht mehr!
Wenn du dann immer noch denkst, dass du im unrecht bist, dann erhebe Einspruch und dann kannst du immer noch zu einem Anwalt gehen.
Allerdings bin ich mir fast sicher, so wie es in dem Zitat steht:
"Elterngeld erhalten Angehörige von US-Soldaten nur, wenn sie in des System der deutschen Sozialversicherung, d.h. in alle Zweige der Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) eingebunden sind, also vor der Geburt des Kindes gearbeitet haben."
Bei Kind 1 warst du sozialversicherungspflichtig, weil du vor der Geburt eine Ausbildung gemacht hast.
Ich vermute, dass du jetzt nicht selbst sozialversichert bist, sondern über deinen Mann. (bei einer deutschen Krankenverischerung nennt sich das Familienversicherung....ich vermute bei der US-Army nennt sich das anders)
Und wenn du nicht selbst sozialversichert bist UND Angehöriger eines US-Soldaten bist, dann hast du keinen Anspruch.
Erkundige dich, ob es Leistungen über die US-Army gibt.
so sehe ih das auch
12.09.2013 12:49
Zitat von alenah123:
Hallo!
Einen Anwalt würde ich jetzt erst einmal außen vor lassen. Der kostet ja schließlich auch Geld.
Ruf doch da erst einmal an und lass es dir erklären, weshalb du bei deinem 1. Kind Elterngeld bekommen hast und nun nicht mehr!
Wenn du dann immer noch denkst, dass du im unrecht bist, dann erhebe Einspruch und dann kannst du immer noch zu einem Anwalt gehen.
Allerdings bin ich mir fast sicher, so wie es in dem Zitat steht:
"Elterngeld erhalten Angehörige von US-Soldaten nur, wenn sie in des System der deutschen Sozialversicherung, d.h. in alle Zweige der Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) eingebunden sind, also vor der Geburt des Kindes gearbeitet haben."
Bei Kind 1 warst du sozialversicherungspflichtig, weil du vor der Geburt eine Ausbildung gemacht hast.
Ich vermute, dass du jetzt nicht selbst sozialversichert bist, sondern über deinen Mann. (bei einer deutschen Krankenverischerung nennt sich das Familienversicherung....ich vermute bei der US-Army nennt sich das anders)
Und wenn du nicht selbst sozialversichert bist UND Angehöriger eines US-Soldaten bist, dann hast du keinen Anspruch.
Erkundige dich, ob es Leistungen über die US-Army gibt.
Der Rechtsbeistand bei den Amerikanern ist kostenlos, deswegen wollte ich ja auch einen einschalten.
hmn ... oh man ey.
12.09.2013 12:52
Ich verstehe es immer noch nicht, du hast es doch jetzt aus mindestens 2 Richtungen schwarz auf weiß erhalten warum du es NICHT bekommst, warum brauchst du jetzt immer noch nen Anwalt? Ist halt blöd das man dir das nicht gleich so geschrieben hat aber hey, jeder macht mal Fehler, auch Amtsschimmel
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12.09.2013 12:52
Zitat von alenah123:
Hallo!
Einen Anwalt würde ich jetzt erst einmal außen vor lassen. Der kostet ja schließlich auch Geld.
Ruf doch da erst einmal an und lass es dir erklären, weshalb du bei deinem 1. Kind Elterngeld bekommen hast und nun nicht mehr!
Wenn du dann immer noch denkst, dass du im unrecht bist, dann erhebe Einspruch und dann kannst du immer noch zu einem Anwalt gehen.
Allerdings bin ich mir fast sicher, so wie es in dem Zitat steht:
"Elterngeld erhalten Angehörige von US-Soldaten nur, wenn sie in des System der deutschen Sozialversicherung, d.h. in alle Zweige der Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) eingebunden sind, also vor der Geburt des Kindes gearbeitet haben."
Bei Kind 1 warst du sozialversicherungspflichtig, weil du vor der Geburt eine Ausbildung gemacht hast.
Ich vermute, dass du jetzt nicht selbst sozialversichert bist, sondern über deinen Mann. (bei einer deutschen Krankenverischerung nennt sich das Familienversicherung....ich vermute bei der US-Army nennt sich das anders)
Und wenn du nicht selbst sozialversichert bist UND Angehöriger eines US-Soldaten bist, dann hast du keinen Anspruch.
Erkundige dich, ob es Leistungen über die US-Army gibt.
ja, genauso ist es auch. kenne einen fall wo es ähnlich war.
12.09.2013 12:55
Zitat von mimimi:
Ich verstehe es immer noch nicht, du hast es doch jetzt aus mindestens 2 Richtungen schwarz auf weiß erhalten warum du es NICHT bekommst, warum brauchst du jetzt immer noch nen Anwalt? Ist halt blöd das man dir das nicht gleich so geschrieben hat aber hey, jeder macht mal Fehler, auch Amtsschimmel![]()
Ich hab doch grad gesagt, das ich einen einschalten "wollte" .. heisst, dass ich es jetzt nicht mehr mache?
12.09.2013 12:56
Finds halt einfach nur echt krass, dass man deswegen kein Elterngeld bekommt, bloss weil man mit der falschen Nationalitaet verheiratet ist .. Wahnsinn
12.09.2013 12:57
Zitat von Hannah_Montana:
Finds halt einfach nur echt krass, dass man deswegen kein Elterngeld bekommt, bloss weil man mit der falschen Nationalitaet verheiratet ist .. Wahnsinn
vllt bekommst du ja von der us army was. dann müsst ihr euch dort mal erkundigen.
12.09.2013 12:57
Zitat von mimimi:
Ich verstehe es immer noch nicht, du hast es doch jetzt aus mindestens 2 Richtungen schwarz auf weiß erhalten warum du es NICHT bekommst, warum brauchst du jetzt immer noch nen Anwalt? Ist halt blöd das man dir das nicht gleich so geschrieben hat aber hey, jeder macht mal Fehler, auch Amtsschimmel![]()
nasie ärgert sich halt, 600 tacken mit denen sie gerechnet hat und aufeinmal bekommt sie die doch nicht,...ich würde mich schwarz ärgern!
12.09.2013 12:59
Zitat von Sunshine1012:
Zitat von Hannah_Montana:
Finds halt einfach nur echt krass, dass man deswegen kein Elterngeld bekommt, bloss weil man mit der falschen Nationalitaet verheiratet ist .. Wahnsinn
vllt bekommst du ja von der us army was. dann müsst ihr euch dort mal erkundigen.
Hab meinen Mann auch schon gefragt und er meinte nein.
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12.09.2013 13:00
Zitat von khaleesi:
Zitat von mimimi:
Ich verstehe es immer noch nicht, du hast es doch jetzt aus mindestens 2 Richtungen schwarz auf weiß erhalten warum du es NICHT bekommst, warum brauchst du jetzt immer noch nen Anwalt? Ist halt blöd das man dir das nicht gleich so geschrieben hat aber hey, jeder macht mal Fehler, auch Amtsschimmel![]()
nasie ärgert sich halt, 600 tacken mit denen sie gerechnet hat und aufeinmal bekommt sie die doch nicht,...ich würde mich schwarz ärgern!
Ja es aergert mich. Ich bin stinksauer!
Und es tut mir echt leid, wenn ich jemanden angefahren habe oder zickig rueber kam. Das hat jetzt echt meinen Tag heute vermiest!
12.09.2013 13:01
Also wenn ich mich nicht irre, steht doch da nirgends, wann genau sie gearbeitet haben muss (lediglich vor der Elternzeit, was sie ja hat). Steht nur da, dass sie ins deutsche Sozialversicherungssystem eingegliedert sein muss, was sie ja ist, denn sie hat bereits Sozialversicherungsabgaben bezahlt, sicherlich auch während der Ausbildung?
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