Mütter- und Schwangerenforum

Elterngeldantrag abgelehnt -Verwirrt

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BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
12.09.2013 13:09
Zitat von Hannah_Montana:

Zitat von Sunshine1012:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Also wenn ich mich nicht irre, steht doch da nirgends, wann genau sie gearbeitet haben muss (lediglich vor der Elternzeit, was sie ja hat). Steht nur da, dass sie ins deutsche Sozialversicherungssystem eingegliedert sein muss, was sie ja ist, denn sie hat bereits Sozialversicherungsabgaben bezahlt, sicherlich auch während der Ausbildung?


aber es zählen doch immer die letzten 12 monate und da hat sie nunmal nicht in die sozialversicherungen eingezahlt.


Ja aber gibts da nicht auch wieder ne Klausel, dass wenn man in den 12 Monaten wo man es erhaelt wieder schwanger wird, man es da nicht eigentlich wieder bekommt? Was ja bei mir der Fall waere.. Ach kp ey.. ich lass des Thema jetzt mal und geh am Mittwoch zum Anwalt und lass mich aufklaeren.


Na aber damit is der Fall doch eigentlich sonnenklar oder nicht? Du bist WÄHREND der 1. Elternzeit schwanger geworden, wie kannst du denn aufeinmal kein EG mehr bekommen. DAS versteh ich ja dann nun auch nicht.
Hannah_Montana
2379 Beiträge
12.09.2013 13:10
Zitat von finchen86:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Also wenn ich mich nicht irre, steht doch da nirgends, wann genau sie gearbeitet haben muss (lediglich vor der Elternzeit, was sie ja hat). Steht nur da, dass sie ins deutsche Sozialversicherungssystem eingegliedert sein muss, was sie ja ist, denn sie hat bereits Sozialversicherungsabgaben bezahlt, sicherlich auch während der Ausbildung?


nunja aber wir "deutschen" frauen müssen ja auch direkt vor dem Mutterschutz 12 monate gearbeitet haben um nicht nur den mindessatz zu bekommen. und ganz ehrlich wir zahlen wenn wir arbeiten bzw unsere Männer in die sozialversicherungen ein um genau solche leistungen zu bekommen.

Jemand der bei der Army arbeitet zahlt nicht in die deutsche Sozialversicherung ein. so und jetzt die frage findet ihr das dann fair wenn jemand der nicht einzahlt leistung bekommt (auch wenns ne deutsche frau is die aber ja wohl dann auch net eingezahlt hat) (jaja ich weiß sozialstaat und und und. trotzdem ich finde es net fair denen gegenüber die einzahlen)


Aber jemand der studiert zahlt ja auch keine LEistungen. Von daher waere es ja dann dasselbe. Und gearbeitet habe ich ja vorher. Ist ja jetzt nicht so, dass ich mein LEben lang noch nix eingezahlt haette.
augustmami2011
1163 Beiträge
12.09.2013 13:10
Zitat von Primadonna:

"Bundeselterngeldgesetz sagt, dass für NATO-Abgehörige grundsätzlich kein Anspruch auf das Elterngeld besteht. Nur dienige, die vor der Geburt sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben - für die gibt es eine Ausnahme - sie bekommen das Elterngeld.

Das bedeutet - in erster Linie sind NATO-Angehörige - amerikanische Ehepaare. Diese bekommen natürlich kein Elterngeld, weil sie niemals in deutsche Sozialkassen einbezahlt haben - dann können sie auch nichts davon haben. Außerdem, selbst wenn sie physisch sich in Deutschland befinden, juristisch aber sind sie in den USA, in Deutschland sind sie keine Residenten und haben keinen Aufenthaltstitel.
Zweite Gruppe - deutsche Ehefrauen von NATO-Angehörigen. Wenn die Frau niemals gearbeitet hat und keien Sozialabgaben bisher geleistet hat (oder nach 20 Jahren USA jetzt wieder in Deutschland stationiert ist) - dann bekommt sie auch nichts. Ohne NATO-Ehemann hätte sie den Sockel-Betrag von 300 Euro bekommen. Aber da sie durch den Ehemann und den SOFA-Status gegenüber den anderen (nicht NATO) schon Steuerprivilegien hat - deshalb gibt es für sie auch nichts.

Und dritte Gruppe - Ehefrauen von NATO-Angehörigen, die vor der Geburt sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben - also in deutsche Sozialkassen einbezahlt haben - die haben Anspruch auf das Elterngeld, auch trotz Steuerprivilegien durch SOFA-Status, da ihr Elterngeld basiert sich auf ihrem Verdienst.

Wenn jemand aber noch nie in die Sozialkassen einbezahlt hat, der Ehemann ist US-Soldat, ist aber nicht in Deutschland, sondern in den USA stationiert (viele machen es so, z.B. wegen Deployment) - dann bekommen sie auch den Sockelbetrag von 300 Euro - sie dürfen aber beim Antragstellen auf die Frage: Ehemann NATO-Angehörige nicht "JA" ankreuzen - das ist nicht korrekt - sie müssen "NEIN" ankreuzen, denn juristisch US-Soldat ist nicht das gleiche, wie NATO-Soldat. NATO-Angehörige ist derjenige, der in Deutschland stationiert ist und durch sein SOFA-Status auch Steuerprivilegien in Deutschland geniesst.

NATO-Angehörige oder nicht - das hängt nicht damit zusammen, dass USA Mitglied des Nordatlantischen Bündnisses sind, sondern nur mit dem persönlichen STATUS des Soldaten. Also alle, deren Ehemänner nicht in Deutschland stationiert sind, dürfen bei dieser Frage "NATO-Angehörige JA oder NEIN" immer NEIN ankreuzen - das ist korrekt. Wenn man diese Frage mit JA beantwortet - sorgt man selber für Verwirrung, den für die Beamte sind NATO-Angehörige immer noch Marsmenschen und die meisten kennen die Feinheiten über diesen Status überhaupt nicht.
"


Da hatten wir wohl den gleichen Gedanken...
12.09.2013 13:11
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
12.09.2013 13:11
Zitat von finchen86:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Also wenn ich mich nicht irre, steht doch da nirgends, wann genau sie gearbeitet haben muss (lediglich vor der Elternzeit, was sie ja hat). Steht nur da, dass sie ins deutsche Sozialversicherungssystem eingegliedert sein muss, was sie ja ist, denn sie hat bereits Sozialversicherungsabgaben bezahlt, sicherlich auch während der Ausbildung?


nunja aber wir "deutschen" frauen müssen ja auch direkt vor dem Mutterschutz 12 monate gearbeitet haben um nicht nur den mindessatz zu bekommen. und ganz ehrlich wir zahlen wenn wir arbeiten bzw unsere Männer in die sozialversicherungen ein um genau solche leistungen zu bekommen.

Jemand der bei der Army arbeitet zahlt nicht in die deutsche Sozialversicherung ein. so und jetzt die frage findet ihr das dann fair wenn jemand der nicht einzahlt leistung bekommt (auch wenns ne deutsche frau is die aber ja wohl dann auch net eingezahlt hat) (jaja ich weiß sozialstaat und und und. trotzdem ich finde es net fair denen gegenüber die einzahlen)


Das trifft dann auch auf alle jungen Mütter zu, die NOCH NIE IM LEBEN GEARBEITET haben und von HartzIV leben und 1 Kind nach dem anderen in die Welt setzen. Und sie hat bereits Sozialabgaben eingezahlt und insofern finde ich das ÄUSSERST unfair, dass sie kein Geld bekommt.
khaleesi
3596 Beiträge
12.09.2013 13:11
Zitat von Primadonna:

Google mal nach "Elterngeld US Army"...da kannst du dir den Anwalt klemmen. Denke nicht, dass ihr was bekommt. Nicht weil du mit der "falschen nationalität" verheiratet bist, sondern weil ihr soweit nichts in deutschland "investiert" verstehst du?
dann würden diejeninge, die seid schulende harz4 beziehen, ja auch nichts bekommen
Hannah_Montana
2379 Beiträge
12.09.2013 13:12
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Hannah_Montana:

Zitat von Sunshine1012:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Also wenn ich mich nicht irre, steht doch da nirgends, wann genau sie gearbeitet haben muss (lediglich vor der Elternzeit, was sie ja hat). Steht nur da, dass sie ins deutsche Sozialversicherungssystem eingegliedert sein muss, was sie ja ist, denn sie hat bereits Sozialversicherungsabgaben bezahlt, sicherlich auch während der Ausbildung?


aber es zählen doch immer die letzten 12 monate und da hat sie nunmal nicht in die sozialversicherungen eingezahlt.


Ja aber gibts da nicht auch wieder ne Klausel, dass wenn man in den 12 Monaten wo man es erhaelt wieder schwanger wird, man es da nicht eigentlich wieder bekommt? Was ja bei mir der Fall waere.. Ach kp ey.. ich lass des Thema jetzt mal und geh am Mittwoch zum Anwalt und lass mich aufklaeren.


Na aber damit is der Fall doch eigentlich sonnenklar oder nicht? Du bist WÄHREND der 1. Elternzeit schwanger geworden, wie kannst du denn aufeinmal kein EG mehr bekommen. DAS versteh ich ja dann nun auch nicht.


Zumindest der Mindestsatz wuerde mir zustehen. Das dachte ich zumindest. Dem bin ich mir aber nicht mehr sicher jetzt. Ich bin so mega verwirrt gerade
12.09.2013 13:12
Zitat von alenah123:

Hallo!

Einen Anwalt würde ich jetzt erst einmal außen vor lassen. Der kostet ja schließlich auch Geld.

Ruf doch da erst einmal an und lass es dir erklären, weshalb du bei deinem 1. Kind Elterngeld bekommen hast und nun nicht mehr!

Wenn du dann immer noch denkst, dass du im unrecht bist, dann erhebe Einspruch und dann kannst du immer noch zu einem Anwalt gehen.

Allerdings bin ich mir fast sicher, so wie es in dem Zitat steht:

"Elterngeld erhalten Angehörige von US-Soldaten nur, wenn sie in des System der deutschen Sozialversicherung, d.h. in alle Zweige der Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) eingebunden sind, also vor der Geburt des Kindes gearbeitet haben."

Bei Kind 1 warst du sozialversicherungspflichtig, weil du vor der Geburt eine Ausbildung gemacht hast.
Ich vermute, dass du jetzt nicht selbst sozialversichert bist, sondern über deinen Mann. (bei einer deutschen Krankenverischerung nennt sich das Familienversicherung....ich vermute bei der US-Army nennt sich das anders)
Und wenn du nicht selbst sozialversichert bist UND Angehöriger eines US-Soldaten bist, dann hast du keinen Anspruch.

Erkundige dich, ob es Leistungen über die US-Army gibt.



Ich hab von dem ganzen ja keine Ahnung, aber ich frag mich warum ich kein Elterngeld bekommen sollte weil mein Mann beim Militär ist? Was ist da die Begründung dafür bitteschön?

Man lebt ja trotzdem in D und braucht das Geld nachdem man ned arbeitet.

Nur weil der bei der Armee ist ist man ja ned reichˆˆ und lässt mal eben lockerflockig 600€ fallen weil mans ned braucht.
12.09.2013 13:13
Zitat von khaleesi:

Zitat von Primadonna:

Google mal nach "Elterngeld US Army"...da kannst du dir den Anwalt klemmen. Denke nicht, dass ihr was bekommt. Nicht weil du mit der "falschen nationalität" verheiratet bist, sondern weil ihr soweit nichts in deutschland "investiert" verstehst du?
dann würden diejeninge, die seid schulende harz4 beziehen, ja auch nichts bekommen


Die sind aber nicht mit einem von der US Army verheiratet!!
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
12.09.2013 13:13
Sag mal ist dein Mann nun NATO Angehöriger oder einfach nur US-Soldat? Offensichtlich spielt das ja ne Rolle!??
Und wenn sie während der 1. Elternzeit schwanger wird und entbindet, dann zählt doch bei der Berechnung des neuen EG die Ausgangssituation VOR DER 1!!!! Elternzeit oder etwa nicht? Meine das ich sowas mal gelesen hätte....
finchen86
6290 Beiträge
12.09.2013 13:13
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von finchen86:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Also wenn ich mich nicht irre, steht doch da nirgends, wann genau sie gearbeitet haben muss (lediglich vor der Elternzeit, was sie ja hat). Steht nur da, dass sie ins deutsche Sozialversicherungssystem eingegliedert sein muss, was sie ja ist, denn sie hat bereits Sozialversicherungsabgaben bezahlt, sicherlich auch während der Ausbildung?


nunja aber wir "deutschen" frauen müssen ja auch direkt vor dem Mutterschutz 12 monate gearbeitet haben um nicht nur den mindessatz zu bekommen. und ganz ehrlich wir zahlen wenn wir arbeiten bzw unsere Männer in die sozialversicherungen ein um genau solche leistungen zu bekommen.

Jemand der bei der Army arbeitet zahlt nicht in die deutsche Sozialversicherung ein. so und jetzt die frage findet ihr das dann fair wenn jemand der nicht einzahlt leistung bekommt (auch wenns ne deutsche frau is die aber ja wohl dann auch net eingezahlt hat) (jaja ich weiß sozialstaat und und und. trotzdem ich finde es net fair denen gegenüber die einzahlen)


Das trifft dann auch auf alle jungen Mütter zu, die NOCH NIE IM LEBEN GEARBEITET haben und von HartzIV leben und 1 Kind nach dem anderen in die Welt setzen. Und sie hat bereits Sozialabgaben eingezahlt und insofern finde ich das ÄUSSERST unfair, dass sie kein Geld bekommt.


nein weil hier oft erstmal noch die eltern für die kinder weiterzahlen stichwort familienversicherung
augustmami2011
1163 Beiträge
12.09.2013 13:14
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Hannah_Montana:

Zitat von Sunshine1012:

Zitat von BlödmannVomDienst:

Also wenn ich mich nicht irre, steht doch da nirgends, wann genau sie gearbeitet haben muss (lediglich vor der Elternzeit, was sie ja hat). Steht nur da, dass sie ins deutsche Sozialversicherungssystem eingegliedert sein muss, was sie ja ist, denn sie hat bereits Sozialversicherungsabgaben bezahlt, sicherlich auch während der Ausbildung?


aber es zählen doch immer die letzten 12 monate und da hat sie nunmal nicht in die sozialversicherungen eingezahlt.


Ja aber gibts da nicht auch wieder ne Klausel, dass wenn man in den 12 Monaten wo man es erhaelt wieder schwanger wird, man es da nicht eigentlich wieder bekommt? Was ja bei mir der Fall waere.. Ach kp ey.. ich lass des Thema jetzt mal und geh am Mittwoch zum Anwalt und lass mich aufklaeren.


Na aber damit is der Fall doch eigentlich sonnenklar oder nicht? Du bist WÄHREND der 1. Elternzeit schwanger geworden, wie kannst du denn aufeinmal kein EG mehr bekommen. DAS versteh ich ja dann nun auch nicht.


Ich kenns so, das das Kind, bei dir die Kinder, innerhalb der zwölf Monate nach Geburt des ersten Kindes geboren werden müssen um z.B. das gleiche EG wie beim ersten Kind zu erhalten.

Hast du denn noch einen Vertrag bei deinem AG, also "ruht" dein Vertrag?
12.09.2013 13:14
Ihr Mann ist nicht bei der Bundeswehr angestellt, sondern bei der US Army, das sind zwei unterschiedliche paar Schuhe!! Verwechselt das bitte nicht.
alenah123
32 Beiträge
12.09.2013 13:15
Das liegt nicht an der Nationalität deines Mannes, sondern daran, dass er bei der US-Army bzw. einer NATO-Truppe ist.
Dein Mann könnte also auch deutscher sein...

Die Behörde hat dir ja geschrieben:

"" Nach Artikel 13 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut sind Mitglieder einer in Deutschland stationierten Truppe der NATO-Streitkraefte, Mitglieder des zivilen Gefolges sowie deren Ehegatten und Lebenspartner grundsaetzlich von der Anwendung des Bundeselterngeld- und Elterzeitgesetzes ausgeschlossen. Diese sollen nach der internationalen Regelung des ZA-NATO-Truppenstatuts in den Systemen der sozialen Sicherheit der Entsendestaaten eingegliedert sein und bleiben. "

Wie gesagt...vielleicht sieht dieses "System" für dich - als nicht über das deutsche Sozialversicherungssystem versicherte und Frau eines Nato-Truppenmitgliedes - Leistungen vor.
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
12.09.2013 13:15
Also ganz ehrlich, wenn ihr den Anwalt nicht bezahlen müsst, dann würd ich mir definitiv einen Anwalt nehmen. Schaden kanns auf keinen Fall....
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