März-Wunder 2021
22.01.2021 16:47
Bei uns läuft die Namenssuche eher so ab.
Alle beim Abendessen.
Der Große: In Deutsch habe ich einen Ausschnitt aus Wilhelm Tell gelesen.
Löwe: Wilhelm! Wir können das Baby Wilhelm nennen!
Der Große: Nee, wenn dann höchsten Willi.
Der Mittlere: Ja, Willi wie in Biene Maja!
Der Kleene: Baby Maja.
Mittlerer: Nicht BABY Maja. BIENE Maja.
Kleener: Nein, BABY Maja.
Großer: Maja ist ein Mädchenname. Das geht nicht für einen Jungen.
Mein Kerl: Ich dachte wir hatten uns eh auf Frederik geeinigt?!
Alle anderen:
Alle beim Abendessen.
Der Große: In Deutsch habe ich einen Ausschnitt aus Wilhelm Tell gelesen.
Löwe: Wilhelm! Wir können das Baby Wilhelm nennen!
Der Große: Nee, wenn dann höchsten Willi.
Der Mittlere: Ja, Willi wie in Biene Maja!
Der Kleene: Baby Maja.
Mittlerer: Nicht BABY Maja. BIENE Maja.
Kleener: Nein, BABY Maja.
Großer: Maja ist ein Mädchenname. Das geht nicht für einen Jungen.
Mein Kerl: Ich dachte wir hatten uns eh auf Frederik geeinigt?!
Alle anderen:
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22.01.2021 17:15
Zitat von Carlchen0102:
Bei uns läuft die Namenssuche eher so ab.
Alle beim Abendessen.
Der Große: In Deutsch habe ich einen Ausschnitt aus Wilhelm Tell gelesen.
Löwe: Wilhelm! Wir können das Baby Wilhelm nennen!
Der Große: Nee, wenn dann höchsten Willi.
Der Mittlere: Ja, Willi wie in Biene Maja!
Der Kleene: Baby Maja.
Mittlerer: Nicht BABY Maja. BIENE Maja.
Kleener: Nein, BABY Maja.
Großer: Maja ist ein Mädchenname. Das geht nicht für einen Jungen.
Mein Kerl: Ich dachte wir hatten uns eh auf Frederik geeinigt?!
Alle anderen:![]()
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22.01.2021 20:06
Ich muss euch mal um eure Meinung bitten
Ich habe im Dez. 2019 nach meiner 1. Elternzeit wieder angefangen, zu arbeiten. Ich hatte damals ausgehandelt, bis einschl. Dez. 2020 in Teilzeit 30h zu arbeiten und danach theoretisch wieder Vollzeit (hätte allerdings vermutlich um eine Verlängerung der Teilzeit gebeten, wenn ich nicht sowieso schwanger geworden wäre und der MuSchu nicht ohnehin im Feb. begonnen hätte). So blieb ich also untätig, hatte mir vorgenommen, den einen Monat Vollzeit durchzuziehen und im Mutterschutz bzw. auch in der Elternzeit savon zu profitieren.
Nun habe ich heute meinen Lohnschein vom Januar erhalten, auf dem wieder nur die Teilzeitsumme steht
Würdet ihr das an meiner Stelle anzeigen? Durch das BV war ich ja nicht mehr arbeiten seit Mitte Dezember und jetzt auf mehr Geld zu pochen, obwohl ich keinen Federstrich getan habe, ist irgendwie seltsam.
Hätte mein AG überhaupt Nachteile davon? Er bekommt das Geld doch eh von der KK wieder oder?
Wie würdet ihr euch verhalten?
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/159.gif)
Ich habe im Dez. 2019 nach meiner 1. Elternzeit wieder angefangen, zu arbeiten. Ich hatte damals ausgehandelt, bis einschl. Dez. 2020 in Teilzeit 30h zu arbeiten und danach theoretisch wieder Vollzeit (hätte allerdings vermutlich um eine Verlängerung der Teilzeit gebeten, wenn ich nicht sowieso schwanger geworden wäre und der MuSchu nicht ohnehin im Feb. begonnen hätte). So blieb ich also untätig, hatte mir vorgenommen, den einen Monat Vollzeit durchzuziehen und im Mutterschutz bzw. auch in der Elternzeit savon zu profitieren.
Nun habe ich heute meinen Lohnschein vom Januar erhalten, auf dem wieder nur die Teilzeitsumme steht
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Würdet ihr das an meiner Stelle anzeigen? Durch das BV war ich ja nicht mehr arbeiten seit Mitte Dezember und jetzt auf mehr Geld zu pochen, obwohl ich keinen Federstrich getan habe, ist irgendwie seltsam.
Hätte mein AG überhaupt Nachteile davon? Er bekommt das Geld doch eh von der KK wieder oder?
Wie würdet ihr euch verhalten?
22.01.2021 20:24
Zitat von Tine91:
Ich muss euch mal um eure Meinung bitten![]()
Ich habe im Dez. 2019 nach meiner 1. Elternzeit wieder angefangen, zu arbeiten. Ich hatte damals ausgehandelt, bis einschl. Dez. 2020 in Teilzeit 30h zu arbeiten und danach theoretisch wieder Vollzeit (hätte allerdings vermutlich um eine Verlängerung der Teilzeit gebeten, wenn ich nicht sowieso schwanger geworden wäre und der MuSchu nicht ohnehin im Feb. begonnen hätte). So blieb ich also untätig, hatte mir vorgenommen, den einen Monat Vollzeit durchzuziehen und im Mutterschutz bzw. auch in der Elternzeit savon zu profitieren.
Nun habe ich heute meinen Lohnschein vom Januar erhalten, auf dem wieder nur die Teilzeitsumme steht![]()
Würdet ihr das an meiner Stelle anzeigen? Durch das BV war ich ja nicht mehr arbeiten seit Mitte Dezember und jetzt auf mehr Geld zu pochen, obwohl ich keinen Federstrich getan habe, ist irgendwie seltsam.
Hätte mein AG überhaupt Nachteile davon? Er bekommt das Geld doch eh von der KK wieder oder?
Wie würdet ihr euch verhalten?
Bei mir ist genau die gleiche Situation.
Ich hatte meine Stundenreduzierung bis 31.12.2020 befristet.
Aber 01.01.2021 wäre dann wieder die normale Stundenanzahl.
Ich habe Mitte Dezember ein Schreiben an meinen AG geschickt. Darin stand sozusagen eine Erinnerung, dass meine befristete Änderung bis 31.12 läuft und das ab den 01.01 automatisch die vorher geltenden vertraglichen Regelungen wieder in Kraft treten.
Es steht dir voll und ganz zu!
Sei dir dem nicht zu Schade.
Während des BVs bekommt er es von der KK wieder. Im Mutterschutz nicht. Da zahlt die KK ja die pauschale Summe. Die ausstehende Differenz zu deinem Gehalt muss dann der AG zahlen.
22.01.2021 20:31
Zitat von Tine91:
Ich muss euch mal um eure Meinung bitten![]()
Ich habe im Dez. 2019 nach meiner 1. Elternzeit wieder angefangen, zu arbeiten. Ich hatte damals ausgehandelt, bis einschl. Dez. 2020 in Teilzeit 30h zu arbeiten und danach theoretisch wieder Vollzeit (hätte allerdings vermutlich um eine Verlängerung der Teilzeit gebeten, wenn ich nicht sowieso schwanger geworden wäre und der MuSchu nicht ohnehin im Feb. begonnen hätte). So blieb ich also untätig, hatte mir vorgenommen, den einen Monat Vollzeit durchzuziehen und im Mutterschutz bzw. auch in der Elternzeit savon zu profitieren.
Nun habe ich heute meinen Lohnschein vom Januar erhalten, auf dem wieder nur die Teilzeitsumme steht![]()
Würdet ihr das an meiner Stelle anzeigen? Durch das BV war ich ja nicht mehr arbeiten seit Mitte Dezember und jetzt auf mehr Geld zu pochen, obwohl ich keinen Federstrich getan habe, ist irgendwie seltsam.
Hätte mein AG überhaupt Nachteile davon? Er bekommt das Geld doch eh von der KK wieder oder?
Wie würdet ihr euch verhalten?
Ich würde drauf bestehen. Hat ja auch Auswirkungen aufs EG oder nicht?
Es ist dein Recht und der AG bekommt es 1:1 wieder soweit ich weiß
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/49.gif)
22.01.2021 20:54
Zitat von Fränze:
Zitat von Tine91:
Ich muss euch mal um eure Meinung bitten![]()
Ich habe im Dez. 2019 nach meiner 1. Elternzeit wieder angefangen, zu arbeiten. Ich hatte damals ausgehandelt, bis einschl. Dez. 2020 in Teilzeit 30h zu arbeiten und danach theoretisch wieder Vollzeit (hätte allerdings vermutlich um eine Verlängerung der Teilzeit gebeten, wenn ich nicht sowieso schwanger geworden wäre und der MuSchu nicht ohnehin im Feb. begonnen hätte). So blieb ich also untätig, hatte mir vorgenommen, den einen Monat Vollzeit durchzuziehen und im Mutterschutz bzw. auch in der Elternzeit savon zu profitieren.
Nun habe ich heute meinen Lohnschein vom Januar erhalten, auf dem wieder nur die Teilzeitsumme steht![]()
Würdet ihr das an meiner Stelle anzeigen? Durch das BV war ich ja nicht mehr arbeiten seit Mitte Dezember und jetzt auf mehr Geld zu pochen, obwohl ich keinen Federstrich getan habe, ist irgendwie seltsam.
Hätte mein AG überhaupt Nachteile davon? Er bekommt das Geld doch eh von der KK wieder oder?
Wie würdet ihr euch verhalten?
Bei mir ist genau die gleiche Situation.
Ich hatte meine Stundenreduzierung bis 31.12.2020 befristet.
Aber 01.01.2021 wäre dann wieder die normale Stundenanzahl.
Ich habe Mitte Dezember ein Schreiben an meinen AG geschickt. Darin stand sozusagen eine Erinnerung, dass meine befristete Änderung bis 31.12 läuft und das ab den 01.01 automatisch die vorher geltenden vertraglichen Regelungen wieder in Kraft treten.
Es steht dir voll und ganz zu!
Sei dir dem nicht zu Schade.
Während des BVs bekommt er es von der KK wieder. Im Mutterschutz nicht. Da zahlt die KK ja die pauschale Summe. Die ausstehende Differenz zu deinem Gehalt muss dann der AG zahlen.
Ist ja lustig, dass es bei dir genauso ist! Hat die Umstellung bei dir geklappt?
Vielleicht hätte ich auch ein Erinnerungsschreiben schicken sollen
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22.01.2021 20:55
Zitat von Lynnia:
Zitat von Tine91:
Ich muss euch mal um eure Meinung bitten![]()
Ich habe im Dez. 2019 nach meiner 1. Elternzeit wieder angefangen, zu arbeiten. Ich hatte damals ausgehandelt, bis einschl. Dez. 2020 in Teilzeit 30h zu arbeiten und danach theoretisch wieder Vollzeit (hätte allerdings vermutlich um eine Verlängerung der Teilzeit gebeten, wenn ich nicht sowieso schwanger geworden wäre und der MuSchu nicht ohnehin im Feb. begonnen hätte). So blieb ich also untätig, hatte mir vorgenommen, den einen Monat Vollzeit durchzuziehen und im Mutterschutz bzw. auch in der Elternzeit savon zu profitieren.
Nun habe ich heute meinen Lohnschein vom Januar erhalten, auf dem wieder nur die Teilzeitsumme steht![]()
Würdet ihr das an meiner Stelle anzeigen? Durch das BV war ich ja nicht mehr arbeiten seit Mitte Dezember und jetzt auf mehr Geld zu pochen, obwohl ich keinen Federstrich getan habe, ist irgendwie seltsam.
Hätte mein AG überhaupt Nachteile davon? Er bekommt das Geld doch eh von der KK wieder oder?
Wie würdet ihr euch verhalten?
Ich würde drauf bestehen. Hat ja auch Auswirkungen aufs EG oder nicht?
Es ist dein Recht und der AG bekommt es 1:1 wieder soweit ich weiß![]()
Genau, aufs EG hat das auch Auswirkungen
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/41.gif)
Ich habt Recht, ich sollte mich da nochmal kümmern!
22.01.2021 21:03
Zitat von Tine91:
Ist ja lustig, dass es bei dir genauso ist! Hat die Umstellung bei dir geklappt?
Vielleicht hätte ich auch ein Erinnerungsschreiben schicken sollen![]()
Mein Gehalt wird erst zum 25. überwiesen.
Aber ja es hat geklappt, da ich Anfang Januar eine Rückantwort vom AG erhalten habe, wo sie mir alles bestätigt haben.
22.01.2021 21:09
Tine, ich würde mich bei der Personalabteilung melden. Ist vielleicht einfach ein Systemfehler.
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/49.gif)
22.01.2021 22:43
Zitat von Carlchen0102:
Tine, ich würde mich bei der Personalabteilung melden. Ist vielleicht einfach ein Systemfehler.![]()
Ja, das werde ich machen, danke
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/49.gif)
22.01.2021 23:17
Zitat von Fränze:
Zitat von Tine91:
Ich muss euch mal um eure Meinung bitten![]()
Ich habe im Dez. 2019 nach meiner 1. Elternzeit wieder angefangen, zu arbeiten. Ich hatte damals ausgehandelt, bis einschl. Dez. 2020 in Teilzeit 30h zu arbeiten und danach theoretisch wieder Vollzeit (hätte allerdings vermutlich um eine Verlängerung der Teilzeit gebeten, wenn ich nicht sowieso schwanger geworden wäre und der MuSchu nicht ohnehin im Feb. begonnen hätte). So blieb ich also untätig, hatte mir vorgenommen, den einen Monat Vollzeit durchzuziehen und im Mutterschutz bzw. auch in der Elternzeit savon zu profitieren.
Nun habe ich heute meinen Lohnschein vom Januar erhalten, auf dem wieder nur die Teilzeitsumme steht![]()
Würdet ihr das an meiner Stelle anzeigen? Durch das BV war ich ja nicht mehr arbeiten seit Mitte Dezember und jetzt auf mehr Geld zu pochen, obwohl ich keinen Federstrich getan habe, ist irgendwie seltsam.
Hätte mein AG überhaupt Nachteile davon? Er bekommt das Geld doch eh von der KK wieder oder?
Wie würdet ihr euch verhalten?
Bei mir ist genau die gleiche Situation.
Ich hatte meine Stundenreduzierung bis 31.12.2020 befristet.
Aber 01.01.2021 wäre dann wieder die normale Stundenanzahl.
Ich habe Mitte Dezember ein Schreiben an meinen AG geschickt. Darin stand sozusagen eine Erinnerung, dass meine befristete Änderung bis 31.12 läuft und das ab den 01.01 automatisch die vorher geltenden vertraglichen Regelungen wieder in Kraft treten.
Es steht dir voll und ganz zu!
Sei dir dem nicht zu Schade.
Während des BVs bekommt er es von der KK wieder. Im Mutterschutz nicht. Da zahlt die KK ja die pauschale Summe. Die ausstehende Differenz zu deinem Gehalt muss dann der AG zahlen.
Auch den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bekommt der AG über die Umlage 2 nach dem AAG komplett erstattet.
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/159.gif)
22.01.2021 23:21
Zitat von Tine91:
Ich muss euch mal um eure Meinung bitten![]()
Ich habe im Dez. 2019 nach meiner 1. Elternzeit wieder angefangen, zu arbeiten. Ich hatte damals ausgehandelt, bis einschl. Dez. 2020 in Teilzeit 30h zu arbeiten und danach theoretisch wieder Vollzeit (hätte allerdings vermutlich um eine Verlängerung der Teilzeit gebeten, wenn ich nicht sowieso schwanger geworden wäre und der MuSchu nicht ohnehin im Feb. begonnen hätte). So blieb ich also untätig, hatte mir vorgenommen, den einen Monat Vollzeit durchzuziehen und im Mutterschutz bzw. auch in der Elternzeit savon zu profitieren.
Nun habe ich heute meinen Lohnschein vom Januar erhalten, auf dem wieder nur die Teilzeitsumme steht![]()
Würdet ihr das an meiner Stelle anzeigen? Durch das BV war ich ja nicht mehr arbeiten seit Mitte Dezember und jetzt auf mehr Geld zu pochen, obwohl ich keinen Federstrich getan habe, ist irgendwie seltsam.
Hätte mein AG überhaupt Nachteile davon? Er bekommt das Geld doch eh von der KK wieder oder?
Wie würdet ihr euch verhalten?
Bei mir ist auch die gleiche Situation. Ich bin seit September im BV. Meine Teilzeit war befristet bis 31.12.20. Seit 01.01. bekomme ich wieder Vollzeitbezüge. Bei mir hat das Personaldezernat nachgefragt ob ich nicht weiter Teilzeit möchte. Als ich das verneinte bekam ich im Dezember sogar schriftlich, dass ich ab 01.01. wieder Vollzeit 40Stunden Woche arbeite.
Ich würde auch beim AG nachfragen, was da passiert ist. Dir steht das Geld zu, der AG bekommt es von der KK wieder. Und es erhöht sowohl dein Eltern- als auch dein Mutterschaftsgeld. Das würde ich nicht verschenken.
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/159.gif)
23.01.2021 00:08
Zitat von Flojofi:
Zitat von Fränze:
Bei mir ist genau die gleiche Situation.
Ich hatte meine Stundenreduzierung bis 31.12.2020 befristet.
Aber 01.01.2021 wäre dann wieder die normale Stundenanzahl.
Ich habe Mitte Dezember ein Schreiben an meinen AG geschickt. Darin stand sozusagen eine Erinnerung, dass meine befristete Änderung bis 31.12 läuft und das ab den 01.01 automatisch die vorher geltenden vertraglichen Regelungen wieder in Kraft treten.
Es steht dir voll und ganz zu!
Sei dir dem nicht zu Schade.
Während des BVs bekommt er es von der KK wieder. Im Mutterschutz nicht. Da zahlt die KK ja die pauschale Summe. Die ausstehende Differenz zu deinem Gehalt muss dann der AG zahlen.
Auch den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bekommt der AG über die Umlage 2 nach dem AAG komplett erstattet.![]()
Ah okay.
Wusste ich nicht.
Gut zu wissen.
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/49.gif)
23.01.2021 06:26
Zitat von Flojofi:
Zitat von Tine91:
Ich muss euch mal um eure Meinung bitten![]()
Ich habe im Dez. 2019 nach meiner 1. Elternzeit wieder angefangen, zu arbeiten. Ich hatte damals ausgehandelt, bis einschl. Dez. 2020 in Teilzeit 30h zu arbeiten und danach theoretisch wieder Vollzeit (hätte allerdings vermutlich um eine Verlängerung der Teilzeit gebeten, wenn ich nicht sowieso schwanger geworden wäre und der MuSchu nicht ohnehin im Feb. begonnen hätte). So blieb ich also untätig, hatte mir vorgenommen, den einen Monat Vollzeit durchzuziehen und im Mutterschutz bzw. auch in der Elternzeit savon zu profitieren.
Nun habe ich heute meinen Lohnschein vom Januar erhalten, auf dem wieder nur die Teilzeitsumme steht![]()
Würdet ihr das an meiner Stelle anzeigen? Durch das BV war ich ja nicht mehr arbeiten seit Mitte Dezember und jetzt auf mehr Geld zu pochen, obwohl ich keinen Federstrich getan habe, ist irgendwie seltsam.
Hätte mein AG überhaupt Nachteile davon? Er bekommt das Geld doch eh von der KK wieder oder?
Wie würdet ihr euch verhalten?
Bei mir ist auch die gleiche Situation. Ich bin seit September im BV. Meine Teilzeit war befristet bis 31.12.20. Seit 01.01. bekomme ich wieder Vollzeitbezüge. Bei mir hat das Personaldezernat nachgefragt ob ich nicht weiter Teilzeit möchte. Als ich das verneinte bekam ich im Dezember sogar schriftlich, dass ich ab 01.01. wieder Vollzeit 40Stunden Woche arbeite.
Ich würde auch beim AG nachfragen, was da passiert ist. Dir steht das Geld zu, der AG bekommt es von der KK wieder. Und es erhöht sowohl dein Eltern- als auch dein Mutterschaftsgeld. Das würde ich nicht verschenken.![]()
Das ist tatsächlich gut zu wissen! Danke dir, da hake ich direkt nächste Woche mal nach
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