Mütter- und Schwangerenforum

Babys im Juni 2008???

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atomic-a
7291 Beiträge
26.03.2009 14:19
Zitat von sweety801:

Zitat von atomic-a:

Zitat von simi77:

@anne
wenn ich das richtig gelesen hab, bekomm ich dann bei meiner Tagesmutter also was vom Jugendamt dazu????? Das wär ja traumhaft


Wenn ihr beide arbeiten geht, und du zum JA gehst und sagst du benötigst Betreuung (Tagesmama oder Einrichtung) müssen die das zahlen. Kann ich dir gerne genauer Erklären und die § raussuchen

Am 7.4. hatten wir ja jetzt gesagt und vom zeitlich sagten wir 14.30-15.00 Freu mich schon voll euch wieder zu sehen! Und schick mir mal bitte deine Festnetznummer

Wenn beide vollezit arbeiten gehn oder gehts auch wenn einer voll und der andre teilzeit geht?


Das ist egal, wenn sich eure arbeitszeiten überschneiden habt ihr Anspruch auf Betreuung
26.03.2009 14:21
Zitat von atomic-a:

Zitat von sweety801:

Zitat von atomic-a:

Zitat von simi77:

@anne
wenn ich das richtig gelesen hab, bekomm ich dann bei meiner Tagesmutter also was vom Jugendamt dazu????? Das wär ja traumhaft


Wenn ihr beide arbeiten geht, und du zum JA gehst und sagst du benötigst Betreuung (Tagesmama oder Einrichtung) müssen die das zahlen. Kann ich dir gerne genauer Erklären und die § raussuchen

Am 7.4. hatten wir ja jetzt gesagt und vom zeitlich sagten wir 14.30-15.00 Freu mich schon voll euch wieder zu sehen! Und schick mir mal bitte deine Festnetznummer

Wenn beide vollezit arbeiten gehn oder gehts auch wenn einer voll und der andre teilzeit geht?


Das ist egal, wenn sich eure arbeitszeiten überschneiden habt ihr Anspruch auf Betreuung

das ist ja toll. Dann werd ich nächste woche da mal hingehn.
sandmaeusle
2976 Beiträge
26.03.2009 14:21
sag mal anne, wieso bistn du nicht im skype?
26.03.2009 14:25
anne, das ist ja so toll... ich hatte schon bedenken, wegen dem geld und das ich die ausbildung nicht zu ende machen kann....aber wenn das jetzt so geregelt ist, total toll....
.
habe gerade gewischt und was macht madame, spuckt mir wieder einmal ne pfütze auf den boden(spuckt seit 2 tagen wieder )...ahhh...ich habe gerade gegrummelt wie ein bär, und was macht sie, sie grummelt mit...
als ich beim saugen war, gucke ich um die ecke und was macht sie, holt die blumenerde aus dem topf und steckt sich gerade nen klumpen in den mund... mmhh das hat sicher geschmeckt, wie schnell der wieder aus dem mund war.... ich weiß nciht wohin mit der blume ...sie geht an keine blume dran, aber immer an die eine
26.03.2009 14:25
Mein Ticker ist wech, wo isser hin
atomic-a
7291 Beiträge
26.03.2009 14:26
§ 23 Förderung in Kindertagespflege
(1) Die Förderung in Kindertagespflege nach Maßgabe von § 24 umfasst die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson, soweit diese nicht von der erziehungsberechtigten Person nachgewiesen wird, deren fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung sowie die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Tagespflegeperson.
(2) Die laufende Geldleistung nach Absatz 1 umfasst

1.
die Erstattung angemessener Kosten, die der Tagespflegeperson für den Sachaufwand entstehen,
2.
einen Betrag zur Anerkennung ihrer Förderungsleistung nach Maßgabe von Absatz 2a,
3.
die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Tagespflegeperson und
4.
die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Krankenversicherung und Pflegeversicherung.

(2a) Die Höhe der laufenden Geldleistung wird von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe festgelegt, soweit Landesrecht nicht etwas anderes bestimmt. Der Betrag zur Anerkennung der Förderungsleistung der Tagespflegeperson ist leistungsgerecht auszugestalten. Dabei sind der zeitliche Umfang der Leistung und die Anzahl sowie der Förderbedarf der betreuten Kinder zu berücksichtigen.
(3) Geeignet im Sinne von Absatz 1 sind Personen, die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen. Sie sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben.
(4) Erziehungsberechtigte und Tagespflegepersonen haben Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege. Für Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson ist rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen. Zusammenschlüsse von Tagespflegepersonen sollen beraten, unterstützt und gefördert werden.
SGB VIII § 24 Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen und Kindertagespflege

(1) Ein Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen oder ergänzend Förderung in Kindertagespflege zur Verfügung steht.

(2) Für Kinder im Alter unter drei Jahren und im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten.

(3) Für Kinder im Alter unter drei Jahren sind mindestens Plätze in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten, wenn

1.
die Erziehungsberechtigten oder, falls das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammenlebt, diese Person einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt teilnehmen oder
2.
ohne diese Leistung eine ihrem Wohl entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist; die §§ 27 bis 34 bleiben unberührt.

Der Umfang der täglichen Betreuungszeit richtet sich nach dem individuellen Bedarf im Hinblick auf die in Satz 1 genannten Kriterien.

(4) Die Jugendämter oder die von ihnen beauftragten Stellen sind verpflichtet, Eltern oder Elternteile, die Leistungen nach Absatz 1 oder 2 in Anspruch nehmen wollen, über das Platzangebot im örtlichen Einzugsbereich und die pädagogische Konzeption der Einrichtungen zu informieren und sie bei der Auswahl zu beraten. Landesrecht kann bestimmen, dass Eltern das Jugendamt oder die beauftragte Stelle innerhalb einer bestimmten Frist vor der beabsichtigten Inanspruchnahme der Leistung in Kenntnis setzen.

(5) Geeignete Tagespflegepersonen im Sinne von § 23 Abs. 3 können auch vermittelt werden, wenn die Voraussetzungen nach Absatz 3 nicht vorliegen. In diesem Fall besteht die Pflicht zur Gewährung einer laufenden Geldleistung nach § 23 Abs. 1 nicht; Aufwendungen nach § 23 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 können erstattet werden.

(6) Weitergehendes Landesrecht bleibt unberührt
Dann gibt es noch einen §24a, den find ich aber grad net im Netz
26.03.2009 14:28
Dann eben kein Ticker. Püppi is wach, bis später Ihr Süßen.......hach is das schön wieder hier zu sein
sandmaeusle
2976 Beiträge
26.03.2009 14:30
simi, supercool, dass du wieder inet hast!

hach, mausi ist so schlapp, sie liegt schon wieder im bett u schlaft! dabei war sie erst ne std wach!
um halb 4 können wir dann zum kinderarzt...bin schon gespannt
atomic-a
7291 Beiträge
26.03.2009 14:39
Wir haben den zweiten Zahn
Bellatrix
332 Beiträge
26.03.2009 14:40
Hui das ging ja jetzt genauso fix wie bei Mausi...Herzlichen Glückwunshc zum 2ten zahn...
sandmaeusle
2976 Beiträge
26.03.2009 14:42
herzlichen glückwunsch!!!
26.03.2009 14:43
simi bald sehen wir uns
armes zara mäuschen hoffentlich geht es ihr bald besser...ich weiß ncoh als jolina so krank war...
anne haste den zahn gerade entdeckt?
glückwunsch

hihi ich habe auch ne neuigkeit, ab 1. april fange ich an zu arbeiten udn darf natürlich ostern auch arbeiten, was für ne freude das ist so toll... bin dann erstmal krankenvertretung für eine die schwerkrank ist konnte den namen nur nicht zu ordnen...
bekomme meinemn vertrag und den arbeitsplan zu geschickt.... ich freu mich so....
sandmaeusle
2976 Beiträge
26.03.2009 14:45
hey super! wieviele std arbeitest du jetzt?
26.03.2009 14:50
halbtags sagte sie, halbe stelle.... also 80 stunden/monat....wenn ich das jetzt nciht falsch verstanden habe
atomic-a
7291 Beiträge
26.03.2009 14:51
Danke Ja, habe den Zahn grad entdeckt
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