Mütter- und Schwangerenforum

Hartz IV - Frage

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Snowwhite
1013 Beiträge
17.09.2012 12:36
Wenn man ein Kind/er unter 3 Jahren hat, alleinerziehend ist, und Hartz IV bekommt, erwartet die ARGE dennoch, dass man sich eine Arbeit sucht bzw. die Arbeit wiederaufnimmt??

Also, hat man denn nicht ein Recht darauf sein Kind bis zum 3. Lebensjahr selbst zu betreuen und zu erziehen??

Mein Mann meint, dass man arbeiten muss. Ich fände es als Mutter furchtbar, wenn es so wäre.
Oder hab ich einfach ein falsches Bild von allem???
Ich weiß, dass bei ALG I man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss, damit man Anspruch darauf hat...wie ist es bei ALGII???
Littleme091012
9714 Beiträge
17.09.2012 12:38
ich glaub bei alg2 auch. und ehrlich gesagt will man doch so schnell wie möglich von h4 weg und da muss man schon mal opfer bringen.....
ausderflodderfamily
1026 Beiträge
17.09.2012 12:40
Logischerweise muss man selbstverständlich dam Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (es sei denn starke behinderung oder so). Aber ich sehe gerade dein Problem nicht?
Melek1013
13439 Beiträge
17.09.2012 12:41
Als ich damals mit unserem Sohn Schwanger war,bekamen wir auch noch Alg2 und ich hätte erst nach 3 Jahren wieder Arbeiten gehen müssen..
Kirschmuffin
4872 Beiträge
17.09.2012 12:42
Schwachsinn, auch als Hartz4 Empfänger hat man ein Recht auf 3 Jahre Elternzeit! Und das ist auch gut so.
Natürlich sollte man versuchen möglichst schnell wieder auf eigenen Beinen zu stehen, aber das Kind geht ja nunmal vor. Nicht jeder findet einen Krippenplatz, oder möchte sein Kind abgeben bevor es 3 Jahre alt wird.

Und auch wenn das Kind mit 3 in den Kindergarten kommt, ist man nur verpflichtet, sich einen Halbtagsjob zu suchen, man muss auch dann nicht Vollzeit arbeiten gehen.
Snowwhite
1013 Beiträge
17.09.2012 12:42
Zitat von ausderflodderfamily:

Logischerweise muss man selbstverständlich dam Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (es sei denn starke behinderung oder so). Aber ich sehe gerade dein Problem nicht?


Natürlich muss man zur Verfügung stehen. Doch ich habe doch ein Kind bekommen und aus irgendwelchen Gründen, ist man z.B. alleinerziehend. Jetzt nochmal meine Frage: " habe ich nicht ein Recht darauf mein Kind bis zum 3 LJ allein zu betreuen und zu erziehen???
17.09.2012 12:43
Ich denke mal es geht um die 3 Jahre Erziehungszeit die sie nehmen möchte,möchte jetzt wissen ob es bei ALGII anders geregelt ist oder wie beim Beschäftigungsverhältnis das man bis zu 3 Jahre hat
Snowwhite
1013 Beiträge
17.09.2012 12:45
Zitat von Kirschmuffin:

Schwachsinn, auch als Hartz4 Empfänger hat man ein Recht auf 3 Jahre Elternzeit! Und das ist auch gut so.
Natürlich sollte man versuchen möglichst schnell wieder auf eigenen Beinen zu stehen, aber das Kind geht ja nunmal vor. Nicht jeder findet einen Krippenplatz, oder möchte sein Kind abgeben bevor es 3 Jahre alt wird.

Und auch wenn das Kind mit 3 in den Kindergarten kommt, ist man nur verpflichtet, sich einen Halbtagsjob zu suchen, man muss auch dann nicht Vollzeit arbeiten gehen.


AAaaaaaaahhhhhh danke, das beruhigt mein Mamaherz ein bisschen....weißt du das auch sicher??

Ich hätte es sonst total grausam gefunden. ich bin jetzt nicht in dieser Situation, bekomme auch kein ALG II o.ä. Aber ich habe Bekannte, auf die das zutrifft und wollte halt gerne wissen wie das ist.
Kirschmuffin
4872 Beiträge
17.09.2012 12:46
Zitat von Snowwhite:

Zitat von ausderflodderfamily:

Logischerweise muss man selbstverständlich dam Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (es sei denn starke behinderung oder so). Aber ich sehe gerade dein Problem nicht?


Natürlich muss man zur Verfügung stehen. Doch ich habe doch ein Kind bekommen und aus irgendwelchen Gründen, ist man z.B. alleinerziehend. Jetzt nochmal meine Frage: " habe ich nicht ein Recht darauf mein Kind bis zum 3 LJ allein zu betreuen und zu erziehen???


Doch hast du!
Snowwhite
1013 Beiträge
17.09.2012 12:47
Kirschmuffin
4872 Beiträge
17.09.2012 12:49
Zitat von Snowwhite:

Zitat von Kirschmuffin:

Schwachsinn, auch als Hartz4 Empfänger hat man ein Recht auf 3 Jahre Elternzeit! Und das ist auch gut so.
Natürlich sollte man versuchen möglichst schnell wieder auf eigenen Beinen zu stehen, aber das Kind geht ja nunmal vor. Nicht jeder findet einen Krippenplatz, oder möchte sein Kind abgeben bevor es 3 Jahre alt wird.

Und auch wenn das Kind mit 3 in den Kindergarten kommt, ist man nur verpflichtet, sich einen Halbtagsjob zu suchen, man muss auch dann nicht Vollzeit arbeiten gehen.


AAaaaaaaahhhhhh danke, das beruhigt mein Mamaherz ein bisschen....weißt du das auch sicher??

Ich hätte es sonst total grausam gefunden. ich bin jetzt nicht in dieser Situation, bekomme auch kein ALG II o.ä. Aber ich habe Bekannte, auf die das zutrifft und wollte halt gerne wissen wie das ist.


Also meine zweite Aussage, mit dem Halbtagsjob NACH den 3 Jahren, weiß ich nicht zu 100% sicher... wollt ich grad nochmal bearbeiten, aber ich war zu spät
Das hab ich mal so gehört, war aber selbst noch nicht in der Situation...

Was aber die ersten 3 Jahre Elternzeit angeht, da bin ich mir 100% sicher!
Ich habe selber Hartz4 bekommen leider, und wusste von anfang an dass ich die ersten 3 Jahre bei meinem Sohn verbringen will, weil das einfach ganz wichtige Jahre sind.
Nun geht der Kleine in den Kindergarten, ich arbeite wieder... und das Jobcenter hat mich die ganze Zeit in Ruhe gelassen

Nee also man hat auf jeden Fall das Recht auf Elternzeit von 3 Jahren. Und soweit ich weiß, is es auch egal ob man da nun alleinerziehend ist oder einen Partner hat.
KratzeKatze
6126 Beiträge
17.09.2012 12:49
Zitat von Snowwhite:

Zitat von ausderflodderfamily:

Logischerweise muss man selbstverständlich dam Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (es sei denn starke behinderung oder so). Aber ich sehe gerade dein Problem nicht?


Natürlich muss man zur Verfügung stehen. Doch ich habe doch ein Kind bekommen und aus irgendwelchen Gründen, ist man z.B. alleinerziehend. Jetzt nochmal meine Frage: " habe ich nicht ein Recht darauf mein Kind bis zum 3 LJ allein zu betreuen und zu erziehen???


ich weiß jetzt nicht, wie die gesetzeslage ist.
aber in meinem augen hat eine mutter nicht das recht, bis zum vollenendeten dritten lebensjahr zu hause zu bleiben!
sie sollte sich bemühen, so schnell wie möglich arbeit zu finden und von h4 weg zu kommen!!
Winterstiefel
3505 Beiträge
17.09.2012 12:53
Zitat von KratzeKatze:

Zitat von Snowwhite:

Zitat von ausderflodderfamily:

Logischerweise muss man selbstverständlich dam Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (es sei denn starke behinderung oder so). Aber ich sehe gerade dein Problem nicht?


Natürlich muss man zur Verfügung stehen. Doch ich habe doch ein Kind bekommen und aus irgendwelchen Gründen, ist man z.B. alleinerziehend. Jetzt nochmal meine Frage: " habe ich nicht ein Recht darauf mein Kind bis zum 3 LJ allein zu betreuen und zu erziehen???


ich weiß jetzt nicht, wie die gesetzeslage ist.
aber in meinem augen hat eine mutter nicht das recht, bis zum vollenendeten dritten lebensjahr zu hause zu bleiben!
sie sollte sich bemühen, so schnell wie möglich arbeit zu finden und von h4 weg zu kommen!!



Zum Glück geht es in diesem Land aber nicht nach deinen Augen, sondern nach der Gesetzeslage.

Jede Mutter/Vater hat das Recht auf drei Jahre Elternzeit.

Bei nicht Alleinerziehenden hängt die Bewilligung von Hartz IV jedoch auch am Einkommen des Partners.
Annachristin93
292 Beiträge
17.09.2012 12:54
Zitat von KratzeKatze:

Zitat von Snowwhite:

Zitat von ausderflodderfamily:

Logischerweise muss man selbstverständlich dam Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (es sei denn starke behinderung oder so). Aber ich sehe gerade dein Problem nicht?


Natürlich muss man zur Verfügung stehen. Doch ich habe doch ein Kind bekommen und aus irgendwelchen Gründen, ist man z.B. alleinerziehend. Jetzt nochmal meine Frage: " habe ich nicht ein Recht darauf mein Kind bis zum 3 LJ allein zu betreuen und zu erziehen???


ich weiß jetzt nicht, wie die gesetzeslage ist.
aber in meinem augen hat eine mutter nicht das recht, bis zum vollenendeten dritten lebensjahr zu hause zu bleiben!
sie sollte sich bemühen, so schnell wie möglich arbeit zu finden und von h4 weg zu kommen!!



Aha und eine mutter die vorher vollzeit gearbeitet hat und kei. Hartz4 bekommt hat dieses recht schon oder wie???
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