Mütter- und Schwangerenforum

Haushaltshilfe nach der Geburt

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shelyra
69197 Beiträge
30.06.2015 10:50
Zitat von Cappotella:

Zitat von Schaf:

Hast Du meinen ganzen Post gelesen?

Ich bin der Meinung, dass keine Frau nach der Entbindung Den Haushalt führen kann.

Und ich bin da eben anderer Meinung.
Mir ging es zB nur im KH schlecht - was hauptsächlich an den tollen Zimmern mit den tollen Damen neben mir lag *hust*. Als ich daheim war, waren Schmerzen und Stress wie weggeblasen. Da hat das dann auch problemlos geklappt, mich um mein(e) Kind(er) zu kümmern und nebenbei ein bisschen Haushalt zu machen. Und was liegen bleibt, bleibt eben liegen.

Für mich ist einfach nur diese Begründung, vonwegen es ist das xte Kind, nicht schlüssig. Das ist ungefähr so, als würde ich sagen, ich brauche 2 Autos, kann aber nur mit einem fahren, also stellt mir der Bürgermeister bitte einen Chauffeur fürs zweite. Weißt du, was ich meine?

dafür brauchst du keine 2, 3 oder mehr kinder. das steht dir auch beim ersten zu.

genauso wie man als mutter alle x jahre (ich glaub, es waren 4) ein anrecht auf eine kur hat zur aufrecht erhaltung der gesundheit! zumindest wenn man in der gesetzlichen ist.

macht zwar kaum jemand und meist lehnen die kk's erstmal ab (einfach um geld zu sparen und weil kaum jemand seine rechte kennt), aber der gesetzliche anspruch besteht trotzdem!
Putsch
26805 Beiträge
30.06.2015 10:54
Zitat von Schaf:

Zitat von Putsch:

Ich habe gerade mal die Antragsformulare mehrerer Krankenkassen durchgelesen und tatsächlich stand bei allen außer einer, dass bei Entbindung kein Attest gefordert wird.
Und bei der einen, bei der es nicht da stand, war Entbindung erst gar nicht als Möglichkeit angegeben.

Was man davon halten will sei mal dahingestellt...
Ich bekam bisher tatsächlich von sämtlichen Hebammen und Ärzten gesagt, dass es im Wochenbett am besten sei so gut wie nur zu liegen und mit dem Baby zu kuscheln. So sei es früher gewesen und so wars auch gut. Heute natürlich undenkbar, erstrecht wenn man schon Kinder hat.

ICH persönlich könnte das auch nicht. Ich hatte beide Male trotz komplizierter Geburten, Narben und Schmerzen nach einigen Tagen extrem Hummeln im Hintern und war nach 3 Tagen im KH ohne rausgehen schon einer Depression nahe

Welche Krankenkassen hast Du durchgesehen?


Alles was mir in den Kopf kam...Barmer, BKK, AOK usw...
Bei allen außer der AOK brauchte man bei Schwangerschaft und Entbindung kein Attest. Die BKK weist sogar deutlich darauf hin, dass sowas man bei Entbindung keinen weiteren Grund braucht. Und bei der AOK war Schwangerschaft/Entbindung gar nicht erst als Option angegeben
30.06.2015 10:56
Hast Du bei deiner Kk mal angerufen und dich erkundigt?
30.06.2015 13:06
Zitat von Putsch:

Zitat von Schaf:

Zitat von Putsch:

Ich habe gerade mal die Antragsformulare mehrerer Krankenkassen durchgelesen und tatsächlich stand bei allen außer einer, dass bei Entbindung kein Attest gefordert wird.
Und bei der einen, bei der es nicht da stand, war Entbindung erst gar nicht als Möglichkeit angegeben.

Was man davon halten will sei mal dahingestellt...
Ich bekam bisher tatsächlich von sämtlichen Hebammen und Ärzten gesagt, dass es im Wochenbett am besten sei so gut wie nur zu liegen und mit dem Baby zu kuscheln. So sei es früher gewesen und so wars auch gut. Heute natürlich undenkbar, erstrecht wenn man schon Kinder hat.

ICH persönlich könnte das auch nicht. Ich hatte beide Male trotz komplizierter Geburten, Narben und Schmerzen nach einigen Tagen extrem Hummeln im Hintern und war nach 3 Tagen im KH ohne rausgehen schon einer Depression nahe

Welche Krankenkassen hast Du durchgesehen?


Alles was mir in den Kopf kam...Barmer, BKK, AOK usw...
Bei allen außer der AOK brauchte man bei Schwangerschaft und Entbindung kein Attest. Die BKK weist sogar deutlich darauf hin, dass sowas man bei Entbindung keinen weiteren Grund braucht. Und bei der AOK war Schwangerschaft/Entbindung gar nicht erst als Option angegeben


Nur kurz - es gibt nicht nur eine AOK und sehr viele Betriebskrankenkassen, deren Leistungen NICHT identisch sind.
Schaf
12473 Beiträge
30.06.2015 13:26
Zitat von shelyra:

dafür brauchst du keine 2, 3 oder mehr kinder. das steht dir auch beim ersten zu.

genauso wie man als mutter alle x jahre (ich glaub, es waren 4) ein anrecht auf eine kur hat zur aufrecht erhaltung der gesundheit! zumindest wenn man in der gesetzlichen ist.

macht zwar kaum jemand und meist lehnen die kk's erstmal ab (einfach um geld zu sparen und weil kaum jemand seine rechte kennt), aber der gesetzliche anspruch besteht trotzdem!

Ich habe auch erst vor kurzem erfahren, dass ich schon beim ersten Kind Anspruch darauf gehabt hätte. Schade.
Das ist für mich der Grund, jeder schwangeren Freundin von der Möglichkeit zu erzählen. Entscheiden kann jeder selbst.

Auch von der Kur (ich war August 2014) erzähle ich jedem mit Kindern.
Schaf
12473 Beiträge
30.06.2015 13:29
Falls jmd die Details von der BIG direkt interessiert:

elina
883 Beiträge
30.06.2015 13:52
Zitat von Schaf:

Zitat von shelyra:

dafür brauchst du keine 2, 3 oder mehr kinder. das steht dir auch beim ersten zu.

genauso wie man als mutter alle x jahre (ich glaub, es waren 4) ein anrecht auf eine kur hat zur aufrecht erhaltung der gesundheit! zumindest wenn man in der gesetzlichen ist.

macht zwar kaum jemand und meist lehnen die kk's erstmal ab (einfach um geld zu sparen und weil kaum jemand seine rechte kennt), aber der gesetzliche anspruch besteht trotzdem!

Ich habe auch erst vor kurzem erfahren, dass ich schon beim ersten Kind Anspruch darauf gehabt hätte. Schade.
Das ist für mich der Grund, jeder schwangeren Freundin von der Möglichkeit zu erzählen. Entscheiden kann jeder selbst.

Auch von der Kur (ich war August 2014) erzähle ich jedem mit Kindern.


Und wie man hier sieht, glauben es viele auch einfach nicht oder wollen es nicht wahr haben (teilweise habe ich auch Missgunst rausgelesen), dass der Gesetzgeber eine Geburt als Grund genug sieht, das Frau sich erholen muss und auch Hausarbeit zu viel ist.

Wer es nicht in Anspruch nehmen möchte, kann es ja lassen. Aber andere freuen sich drüber, weil es eine Hilfe gibt, oder sind eben auf die Zahlung des Verdienstausfalles für den Mann angewiesen.
Krümel714
2489 Beiträge
30.06.2015 14:11
Zitat von elina:

Zitat von nani26mz:

Zitat von elina:

Zitat von nani26mz:

...


Doch ist es. Hab ich so einfach bekommen. Aber das gilt nur bei Geburt.

Bei anderen Krankheiten muss man es mit Atest nachweisen.
Hab mir eben auch extra den Antrag nochmal angesehen (geht ja zum Glück alles online bei der jeweiligen Kasse) und da steht explizit drauf, dass man bei Geburt keine ärztliche Bescheinigung braucht , nur bei Krankheit.
Man braucht die nach Geburt nur, wenn man länger als 14 Tage eine HH haben möchte.


Ich weiß ja nicht bei welcher Kasse du bist, aber ich stimme dir nach wie vor nicht zu. Wenn das so wäre, dann würde das die Kassen Millionen kosten.


Das entscheiden nicht die Kassen selbst sondern das Gesetz. Und somit MUSS die Kasse das bezahlen.
Schau mal in § 24h SGB V: Die Versicherte erhält Haushaltshilfe, soweit ihr wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. § 38 Absatz 4 gilt entsprechend.

§38 (4) Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen oder besteht Grund, davon abzusehen, sind den Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe zu erstatten. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet; die Krankenkasse kann jedoch die erforderlichen Fahrkosten und den Verdienstausfall erstatten , wenn die Erstattung in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten steht.


Ich glaube nicht, dass das so einfach ist. Vor allem , wenn der man das übernimmt. Hier steht ja die KK kann denn Verdienstausfall erstatten. Nicht muss
Schaf
12473 Beiträge
30.06.2015 14:22
Krümel, sie muss aber eine externe HHH stellen. Die Kostenübernahme bei Familienangehörigen ist optional.

Das "Zentrum für Achtsamkeit und Familie" hat aktuell einen Fall auf FB geteilt, bei dem einer Mutter die HHH von der Securitas verweigert wurde. Das Thema ist also sehr aktuell und brennt ziemlich.
Krümel714
2489 Beiträge
30.06.2015 14:24
Zitat von Schaf:

Krümel, sie muss aber eine externe HHH stellen. Die Kostenübernahme bei Familienangehörigen ist optional.

Das "Zentrum für Achtsamkeit und Familie" hat aktuell einen Fall auf FB geteilt, bei dem einer Mutter die HHH von der Securitas verweigert wurde. Das Thema ist also sehr aktuell und brennt ziemlich.


Mir ging es jetzt darum den Mann zu nehmen.
elina
883 Beiträge
30.06.2015 14:30
Zitat von Krümel714:

Zitat von elina:

Zitat von nani26mz:

Zitat von elina:

...


Ich weiß ja nicht bei welcher Kasse du bist, aber ich stimme dir nach wie vor nicht zu. Wenn das so wäre, dann würde das die Kassen Millionen kosten.


Das entscheiden nicht die Kassen selbst sondern das Gesetz. Und somit MUSS die Kasse das bezahlen.
Schau mal in § 24h SGB V: Die Versicherte erhält Haushaltshilfe, soweit ihr wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. § 38 Absatz 4 gilt entsprechend.

§38 (4) Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen oder besteht Grund, davon abzusehen, sind den Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe zu erstatten. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet; die Krankenkasse kann jedoch die erforderlichen Fahrkosten und den Verdienstausfall erstatten , wenn die Erstattung in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten steht.


Ich glaube nicht, dass das so einfach ist. Vor allem , wenn der man das übernimmt. Hier steht ja die KK kann denn Verdienstausfall erstatten. Nicht muss


Sie kann ihn erstatten, wenn er in einem angemessenen Verhältnis zur externen Kraft steht.
Das wird meist so gehandhabt, wie oben zum Beispiel in dem Brief drin steht, zahlen sie maximal 70euro pro Tag für eine Kraft. Wenn der Mann nun 200euro am Tag verdient, dann steht das in keinem Verhältnis zur externen Kraft und der Mann würde somit seinen Verdienstausfall nicht bekommen.
Allerdings wird es dann bis zur Höhe, die die externe Kraft gekostet hätte übernommen. Heist obwohl der Mann 200euro pro Tag Verdienstausfall hat, bekommt er nur 70euro pro Tag. ( ist nur eine Beispielrechnung)...Würde der Mann jetzt nur 50euro Pro Tag verdienen, dann bekäme er auch keine 70euro, sondern nur den tatsächlichen Ausfall von 50euro pro Tag.
Muckis-Mama
1079 Beiträge
30.06.2015 15:11
Ach, dass ist ja cool. Wusste ich auch nicht. Ich hab zwar 2 mal die Woche eine normale putzte, aber da ich eh wie eine sectio machen lassen, lass ich mir dann auch meinen Mann für 2 Wochen als HH stellen. Ist ja cool, da spart er sich den Urlaub!

Vielen Dank für die Infos!
Krümel714
2489 Beiträge
30.06.2015 15:31
Zitat von Muckis-Mama:

Ach, dass ist ja cool. Wusste ich auch nicht. Ich hab zwar 2 mal die Woche eine normale putzte, aber da ich eh wie eine sectio machen lassen, lass ich mir dann auch meinen Mann für 2 Wochen als HH stellen. Ist ja cool, da spart er sich den Urlaub!

Vielen Dank für die Infos!


Aber das meine ich ja, dass sie dem Mann Verdienstausfall zahlen KÖNNEN und nicht MÜSSEN. Und stattdessen jemand Fremdes einstellen. So hab ich das Gesetz verstanden
elina
883 Beiträge
30.06.2015 15:37
Zitat von Krümel714:

Zitat von Muckis-Mama:

Ach, dass ist ja cool. Wusste ich auch nicht. Ich hab zwar 2 mal die Woche eine normale putzte, aber da ich eh wie eine sectio machen lassen, lass ich mir dann auch meinen Mann für 2 Wochen als HH stellen. Ist ja cool, da spart er sich den Urlaub!

Vielen Dank für die Infos!


Aber das meine ich ja, dass sie dem Mann Verdienstausfall zahlen KÖNNEN und nicht MÜSSEN. Und stattdessen jemand Fremdes einstellen. So hab ich das Gesetz verstanden


Nein, das hast du falsch verstanden.
Du darfst dir aussuchen wer es macht, das kann jemand Fremdes sein.
Eine Bekannte, eine Freundin, die Nachbarin, oder eben eine Pflegekraft diese bekommen einen Stundenlohn bezahlt oder es macht ein Verandter (zB der Mann, die Mutter, die Schwester) bis 2ten Grades, diese bekommen dann Fahrkosten und einen Verdienstausfall, der aber die Kosten für eine externe Hilfskraft ( also Freundin, Bekannte, oder Pflegedienst) nicht überschreiten darf.
Und einen Verdienstausfall gibt es auch nur, wenn auch tatsächlich Verdienstausfall besteht.

Kommt also zb deine Mutter, die sowieso in Rente oder arbeitslos ist, dann bekommt sie nichts, höchstens die Fahrkosten.
Nimmt dein Mann bezahlten Urlaub, bekommt er auch nichts, weil er keinen Verdienstausfall hat.
Ist der Mann arbeitslos oder in Elernzeit, dann bekommt er auch nichts, weil er ja keinen Verdienstausfall hat.
Deswegen ist es wichtig, das der Mann sich von der Arbei freistellen lässt ( UNBEZAHLTEN Urlaub nimmt). Damit er einen Verdienstausfall hat.

Hilft dir aber die (arbeislose oder in Elternzeit) Freundin, dann bekommt sie einen Stundenlohn bezahlt.
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