Mütter- und Schwangerenforum

Haushaltshilfe nach der Geburt

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Tiggerle2
1456 Beiträge
29.06.2015 20:58
Ich habs jetzt beim 2. Kind auch genommen und war nach ks echt froh darüber dass das mein mann in Anspruch nehmen konnte. Stimmt Schaf da 1:1 zu.
29.06.2015 20:59
Zitat von nani26mz:

Zitat von elina:

Zitat von nani26mz:

Zitat von elina:

...


Bitte keine falschen Infos weitergeben, so leicht ist das eben nicht


Doch ist es. Hab ich so einfach bekommen. Aber das gilt nur bei Geburt.

Bei anderen Krankheiten muss man es mit Atest nachweisen.
Hab mir eben auch extra den Antrag nochmal angesehen (geht ja zum Glück alles online bei der jeweiligen Kasse) und da steht explizit drauf, dass man bei Geburt keine ärztliche Bescheinigung braucht , nur bei Krankheit.
Man braucht die nach Geburt nur, wenn man länger als 14 Tage eine HH haben möchte.


Ich weiß ja nicht bei welcher Kasse du bist, aber ich stimme dir nach wie vor nicht zu. Wenn das so wäre, dann würde das die Kassen Millionen kosten.


Es ist -kassenspezifisch-. Es gibt nicht nur die Kasse, bei der Du arbeitest. Satzungsleistungen sind (wie Du wissen müsstest?) recht frei wählbar.
nani26mz
5284 Beiträge
29.06.2015 20:59
Zitat von Cappotella:

Zitat von Käfermama87:

Zitat von Cappotella:

entschuldigt bitte, aber dieses ausruhen auf eigener faulheit, nur weil es das 2. oder dritte kind ist, ist für mich absolut nicht nachvollziehbar.
nach einer geburt mit diversen komplikationen, sodass sich die mutter wirklich schonen muss, ist absolut verständlich. aber wegen der anzahl der kinder?

die KK braucht eine besondere schwere der "erkrankung" mit attest vom arzt, dass sie sowas genehmigt. aber weil man ein bisschen langsamer tun muss, ist doch kein grund ...
wie lang bleibt dann diese hilfe eig??

das ist zeitlich begrenzt. ich glaube, nicht länger als 4 wochen.
ich gehe hier seit wochen auf dem zahnfleisch, habe solche körperlichen Probleme mit der Schwangerschaft, dass ich nun zum Liegen verdonnert wurde und selbst ich habe Probleme, meinen Mann als Haushaltshilfe durchzubekommen, weil ich nicht im KH liege. Also so einfach geht das sicher nicht.


Eben, selbst in der Ss ist es sehr schwierig da ran zu kommen, da muss schon einiges los sein, damit das bewilligt wird. Deshalb ist klar, dass das nach der Geburt nicht anders ist.
nani26mz
5284 Beiträge
29.06.2015 21:00
Zitat von CaféCortado:

Zitat von nani26mz:

Zitat von elina:

Zitat von nani26mz:

...


Doch ist es. Hab ich so einfach bekommen. Aber das gilt nur bei Geburt.

Bei anderen Krankheiten muss man es mit Atest nachweisen.
Hab mir eben auch extra den Antrag nochmal angesehen (geht ja zum Glück alles online bei der jeweiligen Kasse) und da steht explizit drauf, dass man bei Geburt keine ärztliche Bescheinigung braucht , nur bei Krankheit.
Man braucht die nach Geburt nur, wenn man länger als 14 Tage eine HH haben möchte.


Ich weiß ja nicht bei welcher Kasse du bist, aber ich stimme dir nach wie vor nicht zu. Wenn das so wäre, dann würde das die Kassen Millionen kosten.


Es ist -kassenspezifisch-. Es gibt nicht nur die Kasse, bei der Du arbeitest. Satzungsleistungen sind (wie Du wissen müsstest?) recht frei wählbar.


Ja, das stimmt und es gibt bestimmt die ein oder andere Kasse mit Mehrleistung in diesem Fall (aber ich kenne momentan keine) aber es ist nicht grundsätzlich so wie hier behauptet wurde.
nani26mz
5284 Beiträge
29.06.2015 21:03
Zitat von nani26mz:

Zitat von CaféCortado:

Zitat von nani26mz:

Zitat von elina:

...


Ich weiß ja nicht bei welcher Kasse du bist, aber ich stimme dir nach wie vor nicht zu. Wenn das so wäre, dann würde das die Kassen Millionen kosten.


Es ist -kassenspezifisch-. Es gibt nicht nur die Kasse, bei der Du arbeitest. Satzungsleistungen sind (wie Du wissen müsstest?) recht frei wählbar.


Ja, das stimmt und es gibt bestimmt die ein oder andere Kasse mit Mehrleistung in diesem Fall (aber ich kenne momentan keine) aber es ist nicht grundsätzlich so wie hier behauptet wurde.


Mit geht es um diese Verallgemeinerung. Es stimmt einfach nicht, dass man grundsätzlich für 14 Tage nach der Geburt eine HH bekommt.
29.06.2015 21:04
Zitat von nani26mz:

Zitat von nani26mz:

Zitat von CaféCortado:

Zitat von nani26mz:

...


Es ist -kassenspezifisch-. Es gibt nicht nur die Kasse, bei der Du arbeitest. Satzungsleistungen sind (wie Du wissen müsstest?) recht frei wählbar.


Ja, das stimmt und es gibt bestimmt die ein oder andere Kasse mit Mehrleistung in diesem Fall (aber ich kenne momentan keine) aber es ist nicht grundsätzlich so wie hier behauptet wurde.


Mit geht es um diese Verallgemeinerung. Es stimmt einfach nicht, dass man grundsätzlich für 14 Tage nach der Geburt eine HH bekommt.


Ok, ja, da geb ich Dir recht.
elina
883 Beiträge
29.06.2015 21:17
Zitat von nani26mz:

Zitat von elina:

Zitat von nani26mz:

Zitat von elina:

...


Bitte keine falschen Infos weitergeben, so leicht ist das eben nicht


Doch ist es. Hab ich so einfach bekommen. Aber das gilt nur bei Geburt.

Bei anderen Krankheiten muss man es mit Atest nachweisen.
Hab mir eben auch extra den Antrag nochmal angesehen (geht ja zum Glück alles online bei der jeweiligen Kasse) und da steht explizit drauf, dass man bei Geburt keine ärztliche Bescheinigung braucht , nur bei Krankheit.
Man braucht die nach Geburt nur, wenn man länger als 14 Tage eine HH haben möchte.


Ich weiß ja nicht bei welcher Kasse du bist, aber ich stimme dir nach wie vor nicht zu. Wenn das so wäre, dann würde das die Kassen Millionen kosten.


Das entscheiden nicht die Kassen selbst sondern das Gesetz. Und somit MUSS die Kasse das bezahlen.
Schau mal in § 24h SGB V: Die Versicherte erhält Haushaltshilfe, soweit ihr wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. § 38 Absatz 4 gilt entsprechend.

§38 (4) Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen oder besteht Grund, davon abzusehen, sind den Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe zu erstatten. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet; die Krankenkasse kann jedoch die erforderlichen Fahrkosten und den Verdienstausfall erstatten , wenn die Erstattung in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten steht.
29.06.2015 21:18
Zitat von elina:

Zitat von nani26mz:

Zitat von elina:

Zitat von nani26mz:

...


Doch ist es. Hab ich so einfach bekommen. Aber das gilt nur bei Geburt.

Bei anderen Krankheiten muss man es mit Atest nachweisen.
Hab mir eben auch extra den Antrag nochmal angesehen (geht ja zum Glück alles online bei der jeweiligen Kasse) und da steht explizit drauf, dass man bei Geburt keine ärztliche Bescheinigung braucht , nur bei Krankheit.
Man braucht die nach Geburt nur, wenn man länger als 14 Tage eine HH haben möchte.


Ich weiß ja nicht bei welcher Kasse du bist, aber ich stimme dir nach wie vor nicht zu. Wenn das so wäre, dann würde das die Kassen Millionen kosten.


Das entscheiden nicht die Kassen selbst sondern das Gesetz. Und somit MUSS die Kasse das bezahlen.
Schau mal in § 24h SGB V: Die Versicherte erhält Haushaltshilfe, soweit ihr wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. § 38 Absatz 4 gilt entsprechend.

§38 (4) Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen oder besteht Grund, davon abzusehen, sind den Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe zu erstatten. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet; die Krankenkasse kann jedoch die erforderlichen Fahrkosten und den Verdienstausfall erstatten , wenn die Erstattung in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten steht.


Naja, es ging doch aber um die Modalitäten - mit oder ohne Attest, Antrag etc. Das ist nicht gesetzlich geregelt.
Schaf
12473 Beiträge
29.06.2015 21:30
Zitat von CaféCortado:

Zitat von elina:

Zitat von nani26mz:

Zitat von elina:

...


Ich weiß ja nicht bei welcher Kasse du bist, aber ich stimme dir nach wie vor nicht zu. Wenn das so wäre, dann würde das die Kassen Millionen kosten.


Das entscheiden nicht die Kassen selbst sondern das Gesetz. Und somit MUSS die Kasse das bezahlen.
Schau mal in § 24h SGB V: Die Versicherte erhält Haushaltshilfe, soweit ihr wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. § 38 Absatz 4 gilt entsprechend.

§38 (4) Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen oder besteht Grund, davon abzusehen, sind den Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe zu erstatten. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet; die Krankenkasse kann jedoch die erforderlichen Fahrkosten und den Verdienstausfall erstatten , wenn die Erstattung in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten steht.


Naja, es ging doch aber um die Modalitäten - mit oder ohne Attest, Antrag etc. Das ist nicht gesetzlich geregelt.


Doch, genau das ist es!

Wenn die Frau wegen Entbindung den Haushalt nicht weiter führen kann steht ihr eine HHH zu. Die Indikation ist Entbindung!

Also: Ich brauche einen Nachweis, dass ich entbunden habe - nicht dass ich darüber hinaus krank bin!

Ob die Kk dem Mann Etwas zählt, ob der Antrag 3 oder 30 Seiten hat usw. das steht ihr frei - aber den Anspruch hat jede Frau die Entbunden hat!
Seesternchen_2.0
9787 Beiträge
29.06.2015 21:42
Zitat von elina:

Zitat von Cappotella:

entschuldigt bitte, aber dieses ausruhen auf eigener faulheit, nur weil es das 2. oder dritte kind ist, ist für mich absolut nicht nachvollziehbar.
nach einer geburt mit diversen komplikationen, sodass sich die mutter wirklich schonen muss, ist absolut verständlich. aber wegen der anzahl der kinder?

die KK braucht eine besondere schwere der "erkrankung" mit attest vom arzt, dass sie sowas genehmigt. aber weil man ein bisschen langsamer tun muss, ist doch kein grund ...


Doch für die Kasse ist das ein Grund.

Geburt der 3. war hier ein KS mit anschließender Bluttransfusion von 2lBlut. Haushaltshilfe wurde nicht genehmigt, mein Mann nahm sich 4 1/2 Wochen Urlaub. Nachdem er 1 Woche gearbeitet hat bekam er im Oktober einen doppelten Schlaganfall. Ich selbst nicht ganz fit, drei Kinder davon eines ein Neugeborenes. Ich habe bis Dezember gekämpft dass ich eine Haushaltshilfe bekomme. Ich bekam sie für 14 Tage von der Krankenkasse.

Erzähl mir also nicht dass eine Geburt ein Grund für die KK ist!

Außer du bist privat versichert mit dem Zusatz Haushaltshilfe!
Chiquita
10152 Beiträge
29.06.2015 21:50
Zitat von Cappotella:

Zitat von Käfermama87:

Zitat von Cappotella:

entschuldigt bitte, aber dieses ausruhen auf eigener faulheit, nur weil es das 2. oder dritte kind ist, ist für mich absolut nicht nachvollziehbar.
nach einer geburt mit diversen komplikationen, sodass sich die mutter wirklich schonen muss, ist absolut verständlich. aber wegen der anzahl der kinder?

die KK braucht eine besondere schwere der "erkrankung" mit attest vom arzt, dass sie sowas genehmigt. aber weil man ein bisschen langsamer tun muss, ist doch kein grund ...
wie lang bleibt dann diese hilfe eig??

das ist zeitlich begrenzt. ich glaube, nicht länger als 4 wochen.
ich gehe hier seit wochen auf dem zahnfleisch, habe solche körperlichen Probleme mit der Schwangerschaft, dass ich nun zum Liegen verdonnert wurde und selbst ich habe Probleme, meinen Mann als Haushaltshilfe durchzubekommen, weil ich nicht im KH liege. Also so einfach geht das sicher nicht.

Ja genau 4 Wochen

Mein Mann ist seit dieser Woche auch meine Haushlatshilfe da ich nach einer blinddarmop meinen Sohn 2-3 Wochen nicht tragen darf.

Ich würde meinen Mann nicht als Haushaltshilfe nehmen nach einer Geburt einfach schon weil je nach Gehalt echt einiges an Geld fehlt
Mathelenlu
49378 Beiträge
29.06.2015 22:05
Eigentlich sind die Kassen schön dumm, die das nicht bezahlen. Grund? Die Frauen, die direkt nach der Geburt den Haushalt wuppen, die Kinder in den Kiga bringen usw., sprich, das Wochenbett (Wochen und Bett ) nicht zur Rückbildung nutzen, haben hohe Wahrscheinlichkeiten, später mal sauteuer für die Kassen zu werden: Beckenbodensenkung, Blasenschwäche, Gebärmuttersenkungen usw. Da ist die Haushaltshilfe nach der Geburt der weit billigere Weg!!!
elina
883 Beiträge
29.06.2015 22:06
Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von elina:

Zitat von Cappotella:

entschuldigt bitte, aber dieses ausruhen auf eigener faulheit, nur weil es das 2. oder dritte kind ist, ist für mich absolut nicht nachvollziehbar.
nach einer geburt mit diversen komplikationen, sodass sich die mutter wirklich schonen muss, ist absolut verständlich. aber wegen der anzahl der kinder?

die KK braucht eine besondere schwere der "erkrankung" mit attest vom arzt, dass sie sowas genehmigt. aber weil man ein bisschen langsamer tun muss, ist doch kein grund ...


Doch für die Kasse ist das ein Grund.

Geburt der 3. war hier ein KS mit anschließender Bluttransfusion von 2lBlut. Haushaltshilfe wurde nicht genehmigt , mein Mann nahm sich 4 1/2 Wochen Urlaub. Nachdem er 1 Woche gearbeitet hat bekam er im Oktober einen doppelten Schlaganfall. Ich selbst nicht ganz fit, drei Kinder davon eines ein Neugeborenes. Ich habe bis Dezember gekämpft dass ich eine Haushaltshilfe bekomme. Ich bekam sie für 14 Tage von der Krankenkasse.

Erzähl mir also nicht dass eine Geburt ein Grund für die KK ist!

Außer du bist privat versichert mit dem Zusatz Haushaltshilfe!


Genau da lag der Fehler. dein Mann hat Urlaub genommen, und somit bestand dann kein Anspruch auf Zahlung des Verdienstausfalles, oder eine andere Haushaltshilfe, weil dein Mann erstens zu hause war, damit fiel der Anspruch auf die Haushaltshilfe weg.
Und weil dein Mann Urlaub genommen hat und somit eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber bekam muss die KK auch keinen Verdienstausfall erstatten, weil er ja keinen hatte.
29.06.2015 22:18
Also ich stimme Elisa in allen Punkten zu!

Es geht nur um die Geburt und nicht die Erkrankungen die man unter einer SS haben kann.
Und viele Mütter nehmen sich keine Haushaltshilfe weil weder der Mann noch Verwandte das bezahlt bekommen sondern nur "Fremde"
Wenn du einen Pflegedienst nimmst, musst du sogar noch was dazu zahlen,wenn er mehr Stundenlohn verlangt als die Kk zahlt. Und das ist ja oft so.
Da braucht man dann Freunde, aber die arbeiten ja im Normalfall selbst.
nani26mz
5284 Beiträge
30.06.2015 06:31
Zitat von elina:

Zitat von nani26mz:

Zitat von elina:

Zitat von nani26mz:

...


Doch ist es. Hab ich so einfach bekommen. Aber das gilt nur bei Geburt.

Bei anderen Krankheiten muss man es mit Atest nachweisen.
Hab mir eben auch extra den Antrag nochmal angesehen (geht ja zum Glück alles online bei der jeweiligen Kasse) und da steht explizit drauf, dass man bei Geburt keine ärztliche Bescheinigung braucht , nur bei Krankheit.
Man braucht die nach Geburt nur, wenn man länger als 14 Tage eine HH haben möchte.


Ich weiß ja nicht bei welcher Kasse du bist, aber ich stimme dir nach wie vor nicht zu. Wenn das so wäre, dann würde das die Kassen Millionen kosten.


Das entscheiden nicht die Kassen selbst sondern das Gesetz. Und somit MUSS die Kasse das bezahlen.
Schau mal in § 24h SGB V: Die Versicherte erhält Haushaltshilfe, soweit ihr wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. § 38 Absatz 4 gilt entsprechend.

§38 (4) Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen oder besteht Grund, davon abzusehen, sind den Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe zu erstatten. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet; die Krankenkasse kann jedoch die erforderlichen Fahrkosten und den Verdienstausfall erstatten , wenn die Erstattung in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten steht.


Richtig, wenn ihm die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Die reine Entbindung ist jedoch keine Indikation (sondern nur eventuelle Umstände, die die Entbindung mit sich bringen kann), es sei denn, deine Kasse bietet es als Mehrleistung an. Die Kasse MUSS also garnichts, wenn keine Indikation vorliegt. Bitte richtig lesen und ruhig auch mal was glauben, ich arbeite jeden Tag damit und es ist definitiv keine grundsätzliche Kassenleistung, dass man nur wegen der Entbindung mal so eben zwei Wochen eine HH bekommt.
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