Haushaltshilfe nach der Geburt
29.06.2015 20:26
Zitat von Cappotella:
entschuldigt bitte, aber dieses ausruhen auf eigener faulheit, nur weil es das 2. oder dritte kind ist, ist für mich absolut nicht nachvollziehbar.
nach einer geburt mit diversen komplikationen, sodass sich die mutter wirklich schonen muss, ist absolut verständlich. aber wegen der anzahl der kinder?
die KK braucht eine besondere schwere der "erkrankung" mit attest vom arzt, dass sie sowas genehmigt. aber weil man ein bisschen langsamer tun muss, ist doch kein grund ...
Doch für die Kasse ist das ein Grund.
29.06.2015 20:27
Lol also mein Mann würde auch so daheim bleiben also richtig urlaub nehmen aber wenn uns das zustehen würde warum sollte ich das nicht in anspruch nehmen? ich zahle meine Beiträge, mein Mann auch und für irgedwas sollen die mir auch nützen! mein Mann kann dafür wann anders urlaub nehmen.
29.06.2015 20:27
Zitat von Käfermama87:
Zitat von Cappotella:wie lang bleibt dann diese hilfe eig??
entschuldigt bitte, aber dieses ausruhen auf eigener faulheit, nur weil es das 2. oder dritte kind ist, ist für mich absolut nicht nachvollziehbar.
nach einer geburt mit diversen komplikationen, sodass sich die mutter wirklich schonen muss, ist absolut verständlich. aber wegen der anzahl der kinder?
die KK braucht eine besondere schwere der "erkrankung" mit attest vom arzt, dass sie sowas genehmigt. aber weil man ein bisschen langsamer tun muss, ist doch kein grund ...
das ist zeitlich begrenzt. ich glaube, nicht länger als 4 wochen.
ich gehe hier seit wochen auf dem zahnfleisch, habe solche körperlichen Probleme mit der Schwangerschaft, dass ich nun zum Liegen verdonnert wurde und selbst ich habe Probleme, meinen Mann als Haushaltshilfe durchzubekommen, weil ich nicht im KH liege. Also so einfach geht das sicher nicht.
29.06.2015 20:28
Zitat von Cappotella:
entschuldigt bitte, aber dieses ausruhen auf eigener faulheit, nur weil es das 2. oder dritte kind ist, ist für mich absolut nicht nachvollziehbar.
nach einer geburt mit diversen komplikationen, sodass sich die mutter wirklich schonen muss, ist absolut verständlich. aber wegen der anzahl der kinder?
die KK braucht eine besondere schwere der "erkrankung" mit attest vom arzt, dass sie sowas genehmigt. aber weil man ein bisschen langsamer tun muss, ist doch kein grund ...
scheint von kk zu kk verschieden zu sein.
hab gerade mal bei meiner kk nachgelesen im antrag und bei entbindung wird KEIN ärztliches attest benötigt!
29.06.2015 20:29
Zitat von elina:
Zitat von Cappotella:
entschuldigt bitte, aber dieses ausruhen auf eigener faulheit, nur weil es das 2. oder dritte kind ist, ist für mich absolut nicht nachvollziehbar.
nach einer geburt mit diversen komplikationen, sodass sich die mutter wirklich schonen muss, ist absolut verständlich. aber wegen der anzahl der kinder?
die KK braucht eine besondere schwere der "erkrankung" mit attest vom arzt, dass sie sowas genehmigt. aber weil man ein bisschen langsamer tun muss, ist doch kein grund ...
Doch für die Kasse ist das ein Grund.
nein ist es nicht. es ist keine besondere schwere ...
29.06.2015 20:29
Zitat von Rehlein86:da is auch was dran... man bekommt ja so schon nix von der kk...wenn ich seh was meine Oma alles selbst bezahlen muss oder wenn man selbst mal krank is...
Lol also mein Mann würde auch so daheim bleiben also richtig urlaub nehmen aber wenn uns das zustehen würde warum sollte ich das nicht in anspruch nehmen? ich zahle meine Beiträge, mein Mann auch und für irgedwas sollen die mir auch nützen ! mein Mann kann dafür wann anders urlaub nehmen.
29.06.2015 20:29
Zitat von Cappotella:
Zitat von Käfermama87:
Zitat von Cappotella:wie lang bleibt dann diese hilfe eig??
entschuldigt bitte, aber dieses ausruhen auf eigener faulheit, nur weil es das 2. oder dritte kind ist, ist für mich absolut nicht nachvollziehbar.
nach einer geburt mit diversen komplikationen, sodass sich die mutter wirklich schonen muss, ist absolut verständlich. aber wegen der anzahl der kinder?
die KK braucht eine besondere schwere der "erkrankung" mit attest vom arzt, dass sie sowas genehmigt. aber weil man ein bisschen langsamer tun muss, ist doch kein grund ...
das ist zeitlich begrenzt. ich glaube, nicht länger als 4 wochen.
ich gehe hier seit wochen auf dem zahnfleisch, habe solche körperlichen Probleme mit der Schwangerschaft, dass ich nun zum Liegen verdonnert wurde und selbst ich habe Probleme, meinen Mann als Haushaltshilfe durchzubekommen, weil ich nicht im KH liege. Also so einfach geht das sicher nicht.
aber die bei der kk hat zu mir gesagt würde ich jetzt probleme haben und mir die vom Arzt bestätigen lassen würde ich aufjedenfall jemanden bekommen.
29.06.2015 20:29
Zitat von Cappotella:
Zitat von Käfermama87:
Zitat von Cappotella:wie lang bleibt dann diese hilfe eig??
entschuldigt bitte, aber dieses ausruhen auf eigener faulheit, nur weil es das 2. oder dritte kind ist, ist für mich absolut nicht nachvollziehbar.
nach einer geburt mit diversen komplikationen, sodass sich die mutter wirklich schonen muss, ist absolut verständlich. aber wegen der anzahl der kinder?
die KK braucht eine besondere schwere der "erkrankung" mit attest vom arzt, dass sie sowas genehmigt. aber weil man ein bisschen langsamer tun muss, ist doch kein grund ...
das ist zeitlich begrenzt. ich glaube, nicht länger als 4 wochen.
ich gehe hier seit wochen auf dem zahnfleisch, habe solche körperlichen Probleme mit der Schwangerschaft, dass ich nun zum Liegen verdonnert wurde und selbst ich habe Probleme, meinen Mann als Haushaltshilfe durchzubekommen, weil ich nicht im KH liege. Also so einfach geht das sicher nicht.
14 Tage geht es ab dem Tag der Geburt auf Antrag ohne Bescheinigung eines Arztes.
wenn du es nicht glaubst, dann, schau doch einfach mal auf der Website deiner Kasse unter Formularen und lies die den Antrag auf Haushaltshilfe durch.
29.06.2015 20:30
Zitat von elina:
Zitat von Cappotella:
Zitat von Käfermama87:
Zitat von Cappotella:wie lang bleibt dann diese hilfe eig??
entschuldigt bitte, aber dieses ausruhen auf eigener faulheit, nur weil es das 2. oder dritte kind ist, ist für mich absolut nicht nachvollziehbar.
nach einer geburt mit diversen komplikationen, sodass sich die mutter wirklich schonen muss, ist absolut verständlich. aber wegen der anzahl der kinder?
die KK braucht eine besondere schwere der "erkrankung" mit attest vom arzt, dass sie sowas genehmigt. aber weil man ein bisschen langsamer tun muss, ist doch kein grund ...
das ist zeitlich begrenzt. ich glaube, nicht länger als 4 wochen.
ich gehe hier seit wochen auf dem zahnfleisch, habe solche körperlichen Probleme mit der Schwangerschaft, dass ich nun zum Liegen verdonnert wurde und selbst ich habe Probleme, meinen Mann als Haushaltshilfe durchzubekommen, weil ich nicht im KH liege. Also so einfach geht das sicher nicht.
14 Tage geht es ab dem Tag der Geburt auf Antrag ohne Bescheinigung eines Arztes.
wenn du es nicht glaubst, dann, schau doch einfach mal auf der Website deiner Kasse unter Formularen und lies die den Antrag auf Haushaltshilfe durch.
hättest du meine beiträge gelesen, wüsstest du, dass ich das gerade am laufen habe
29.06.2015 20:31
Zitat von Rehlein86:
Zitat von Cappotella:
Zitat von Käfermama87:
Zitat von Cappotella:wie lang bleibt dann diese hilfe eig??
entschuldigt bitte, aber dieses ausruhen auf eigener faulheit, nur weil es das 2. oder dritte kind ist, ist für mich absolut nicht nachvollziehbar.
nach einer geburt mit diversen komplikationen, sodass sich die mutter wirklich schonen muss, ist absolut verständlich. aber wegen der anzahl der kinder?
die KK braucht eine besondere schwere der "erkrankung" mit attest vom arzt, dass sie sowas genehmigt. aber weil man ein bisschen langsamer tun muss, ist doch kein grund ...
das ist zeitlich begrenzt. ich glaube, nicht länger als 4 wochen.
ich gehe hier seit wochen auf dem zahnfleisch, habe solche körperlichen Probleme mit der Schwangerschaft, dass ich nun zum Liegen verdonnert wurde und selbst ich habe Probleme, meinen Mann als Haushaltshilfe durchzubekommen, weil ich nicht im KH liege. Also so einfach geht das sicher nicht.
aber die bei der kk hat zu mir gesagt würde ich jetzt probleme haben und mir die vom Arzt bestätigen lassen würde ich aufjedenfall jemanden bekommen.
Ja dann bekommst du auch schon eine.
Wenn der Arzt es Bescheinigt, dann bekommt man erst recht eine. Und zwar solange wie der Arzt es auf den Attest schreibt.
Ich hatte bei einer anderen Krankheit mal eine HH für 8 Wochen .
29.06.2015 20:32
Zitat von Cappotella:
Zitat von elina:
Zitat von Cappotella:
Zitat von Käfermama87:
...
das ist zeitlich begrenzt. ich glaube, nicht länger als 4 wochen.
ich gehe hier seit wochen auf dem zahnfleisch, habe solche körperlichen Probleme mit der Schwangerschaft, dass ich nun zum Liegen verdonnert wurde und selbst ich habe Probleme, meinen Mann als Haushaltshilfe durchzubekommen, weil ich nicht im KH liege. Also so einfach geht das sicher nicht.
14 Tage geht es ab dem Tag der Geburt auf Antrag ohne Bescheinigung eines Arztes.
wenn du es nicht glaubst, dann, schau doch einfach mal auf der Website deiner Kasse unter Formularen und lies die den Antrag auf Haushaltshilfe durch.
hättest du meine beiträge gelesen, wüsstest du, dass ich das gerade am laufen habe
bei welcher Kasse bist du denn, dass die sich da Zeit lassen.
Als ich bei anderer Krankheit eine brauchte, ging das innerhalb weniger Tage durch.
29.06.2015 20:33
Hier mal ein interessanter Link zum Thema http://www.eltern.de/beruf-und-geld/finanzen/haush altshilfe-schwangerschaft.html/page/3
Insgesamt kann man sagen, dass da von KK zu KK sehr unterschiedlich vorgegangen wird; also immer direkt bei der eigenen KK nachfragen. Verallgemeinerungen helfen hier nicht weiter.
Insgesamt kann man sagen, dass da von KK zu KK sehr unterschiedlich vorgegangen wird; also immer direkt bei der eigenen KK nachfragen. Verallgemeinerungen helfen hier nicht weiter.
29.06.2015 20:47
Wie sieht es denn dann mit dem Gehalt aus, wenn der Mann das macht?
29.06.2015 20:51
Ich werde mir diesmal meinen Mann als HH holen. Nach einem langen Telefonat mit meiner KK weiß ich nun, dass dort (BIG direkt):
- Entbindung Indikation genug ist für 7 Tage bei spontan Geburt, 15 Tage bei Sectio. ACHTUNG: Ab Geburt, nicht ab Krankenhaus verlassen.
- Er keinen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von seinem AG hat, diese ist aber Voraussetzung dafür.
- Maximaldauer sind 28 Tage
- Er bekommt seinen Gehaltsausfall bis maximal 200€ pro Tag
Ja, er könnte Urlaub nehmen, dies widerspricht aber dem Bundesurlaubsgesetz. Niemand kann mir erzählen, dass die erste Woche mit Neugeborenen und 2 Kindern "Erholung" ist.
Ja, er könnte Elternzeit nehmen.
Aber warum? Seine Aufgabe in dieser Woche ist es 1 Frau im Wochenbett und 3 Kinder zu versorgen. Kochen, Putzen, Einkaufen, Spielen, Seelsorge, Koordination von Terminen (U2, Hörtest, usw), Kinder in den KiGa bringen, abends ins Bett bringen, usw. Und wer jetzt sagt, dass das keine Arbeit ist, sondern dass er als Vater das ja machen müsse sägt damit ordentlich an dem Stuhl, der besagt, dass Mutter Sein Arbeit ist!
Die Krankenkasen schenken uns nichts. Warum sollte ich dann auf eine Leistung verzichten, die mir zusteht?
- Entbindung Indikation genug ist für 7 Tage bei spontan Geburt, 15 Tage bei Sectio. ACHTUNG: Ab Geburt, nicht ab Krankenhaus verlassen.
- Er keinen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von seinem AG hat, diese ist aber Voraussetzung dafür.
- Maximaldauer sind 28 Tage
- Er bekommt seinen Gehaltsausfall bis maximal 200€ pro Tag
Ja, er könnte Urlaub nehmen, dies widerspricht aber dem Bundesurlaubsgesetz. Niemand kann mir erzählen, dass die erste Woche mit Neugeborenen und 2 Kindern "Erholung" ist.
Ja, er könnte Elternzeit nehmen.
Aber warum? Seine Aufgabe in dieser Woche ist es 1 Frau im Wochenbett und 3 Kinder zu versorgen. Kochen, Putzen, Einkaufen, Spielen, Seelsorge, Koordination von Terminen (U2, Hörtest, usw), Kinder in den KiGa bringen, abends ins Bett bringen, usw. Und wer jetzt sagt, dass das keine Arbeit ist, sondern dass er als Vater das ja machen müsse sägt damit ordentlich an dem Stuhl, der besagt, dass Mutter Sein Arbeit ist!
Die Krankenkasen schenken uns nichts. Warum sollte ich dann auf eine Leistung verzichten, die mir zusteht?
29.06.2015 20:56
Zitat von elina:
Zitat von nani26mz:
Zitat von elina:
Zitat von Käfermama87:
...
Genauso wäre es gewesen, und du hättest dazu nicht mal die Bescheinigung eines Arztes gebraucht. Sondenr nur den Antrag ausfüllen müssen.
Bitte keine falschen Infos weitergeben, so leicht ist das eben nicht
Doch ist es. Hab ich so einfach bekommen. Aber das gilt nur bei Geburt.
Bei anderen Krankheiten muss man es mit Atest nachweisen.
Hab mir eben auch extra den Antrag nochmal angesehen (geht ja zum Glück alles online bei der jeweiligen Kasse) und da steht explizit drauf, dass man bei Geburt keine ärztliche Bescheinigung braucht , nur bei Krankheit.
Man braucht die nach Geburt nur, wenn man länger als 14 Tage eine HH haben möchte.
Ich weiß ja nicht bei welcher Kasse du bist, aber ich stimme dir nach wie vor nicht zu. Wenn das so wäre, dann würde das die Kassen Millionen kosten.
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