Haushaltshilfe nach der Geburt
30.06.2015 19:35
Zitat von nani26mz:
Zitat von Schaf:
Zitat von Cappotella:
Zitat von Schaf:
Hast Du meinen ganzen Post gelesen?
Ich bin der Meinung, dass keine Frau nach der Entbindung Den Haushalt führen kann.
Und ich bin da eben anderer Meinung.
Mir ging es zB nur im KH schlecht - was hauptsächlich an den tollen Zimmern mit den tollen Damen neben mir lag *hust*. Als ich daheim war, waren Schmerzen und Stress wie weggeblasen. Da hat das dann auch problemlos geklappt, mich um mein(e) Kind(er) zu kümmern und nebenbei ein bisschen Haushalt zu machen. Und was liegen bleibt, bleibt eben liegen.
Für mich ist einfach nur diese Begründung, vonwegen es ist das xte Kind, nicht schlüssig. Das ist ungefähr so, als würde ich sagen, ich brauche 2 Autos, kann aber nur mit einem fahren, also stellt mir der Bürgermeister bitte einen Chauffeur fürs zweite. Weißt du, was ich meine?
Dann hättest Du auch keinen Anspruch darauf gehabt. Richtig.
Mir ist es nur wichtig hier klar zu stellen, dass ich auch nach den normalen Zipperleien einer Entbindung (Verstopfung, Stillprobleme/Milchstau, BabyBlues, usw) Anspruch auf eine HHH habe und dass ich dafür nicht eine Darminkontinenz, Wochenbettdepression, Alleinerziehende, Zwillinge, behindertes Kind usw. brauche.
Ich habe den Anspruch auf Grund der Entbindung.
Ob ich diesen Anspruch geltend mache kann jeder selbst entscheiden.
Mein Mann (gleiche KK) hat Anspruch auf tw. Übernahme von osteopathischen Leistungen. Aber: Er hat keine Beschwerden. Also nutzt er auch diesen Anspruch nicht.
Ich habe in der Schwangerschaft Probleme gehabt, also bin ich zur Osteoathin und werde die Rechnung auch bei der KK einreichen.
Anspruch haben und Anspruch nutzen sind zwei verschiedene Paar Stiefel.
Die normalen Zipperlein nach einer Entbindung begründen keine HH. Leute, wo bitte habt ihr das her? Ist es ne Mehrleistung eurer Kasse, ok, aber es ist und bleibt keine grundsätzliche Kassenleistung.
Aus den Antragsformularen und den Homepages der Kassen
30.06.2015 19:36
Zitat von nani26mz:
Zitat von CaféCortado:
Zitat von nani26mz:
Zitat von CaféCortado:
...
Ist das denn wichtig?
Ja wenn Du jetzt explizit bei der BIG arbeiten würdest, wäre das für dieses Beispiel doch sicher hilfreich zu wissen
Nein, da arbeite ich nicht, aber eine Bekannte von mir. Kann bei Gelegenheit ja gerne mal fragen, wie dieser Absatz dort genau gemeint ist. Weiß nur nicht wie gut ich sie die Tage erreiche. Aber wenn ich was weiß, schreibe ich es hier gerne.
Na wegen mir nicht, ich weiß wies ist.
30.06.2015 19:40
Zitat von nani26mz:
Zitat von CaféCortado:
Zitat von nani26mz:
Zitat von Mathelenlu:
...
Ich äußere mich dazu nicht mehr. Wie gesagt, ich weiß was meine Kollegen und ich da tagtäglich machen und ja, da steht es schwarz auf weiß
Nani, bei welcher Kasse arbeitest Du denn?
Ist das denn wichtig?
Ja schon.
30.06.2015 19:42
Ich wusste von diesem ganzen Zeug auch nichts.
Hab jetzt mal bei meiner Kasse geschaut.
Im Antrag steht tatsächlich als Grund NUR stationäre oder ambulante Entbidnung. Ich muss kein Attest beilegen außer es sind andere Erkrankungen mit im Spiel und ich kann als HHH angeben wen ich will.
Hab jetzt mal bei meiner Kasse geschaut.
Im Antrag steht tatsächlich als Grund NUR stationäre oder ambulante Entbidnung. Ich muss kein Attest beilegen außer es sind andere Erkrankungen mit im Spiel und ich kann als HHH angeben wen ich will.
30.06.2015 19:43
Zitat von nani26mz:
Zitat von CaféCortado:
Zitat von nani26mz:
Zitat von CaféCortado:
...
Ist das denn wichtig?
Ja wenn Du jetzt explizit bei der BIG arbeiten würdest, wäre das für dieses Beispiel doch sicher hilfreich zu wissen
Nein, da arbeite ich nicht, aber eine Bekannte von mir. Kann bei Gelegenheit ja gerne mal fragen, wie dieser Absatz dort genau gemeint ist. Weiß nur nicht wie gut ich sie die Tage erreiche. Aber wenn ich was weiß, schreibe ich es hier gerne.
Also wegen mir brauchst du sie nicht fragen, ich weiß wie es ist. Und hab es nach der Geburt auch schon in Anspruch genommen. Freundinnen von mir auch schon.
Aber du kannst sie gerne trotzdem fragen, damit sie es dir auch nochmal erklären kann.
30.06.2015 19:44
Zitat von CaféCortado:
Ich hab's vorhin schonmal geschrieben, es handelt sich hier um eine kassenspezifische Leistung.
Ja, ein Teil ist gesetzlich geregelt, aber nicht pauschal für alle, die entbinden. Alles, was über die zusätzliche medizinische Notwendigkeit (über das Indiz "Entbindung") hinausgeht, KANN eine freiwillige Zusatzleistung der Kasse sein. Jede Kasse hat ja ein anderes Profil (z.B.: bezahlen alternative Heilmethoden etc).
Wie ich Nani verstanden habe, gehts ihr nur um die Pauschalisierung "Alle haben da immer ein Recht drauf".
Genau darum geht es mir, danke. Was das Beispiel von Schaf angeht, kann ich mich mit der ambulanten Geburt natürlich auch vertun, aber für mich liest es sich so. Ich frag wie gesagt mal meine Bekannte und vielleicht kann die mir ja noch was dazu sagen. Aber diese Verallgemeinerung schmeckt mir halt nicht so
30.06.2015 19:44
Zitat von elina:
Zitat von nani26mz:
Zitat von CaféCortado:
Zitat von nani26mz:
...
Ja wenn Du jetzt explizit bei der BIG arbeiten würdest, wäre das für dieses Beispiel doch sicher hilfreich zu wissen
Nein, da arbeite ich nicht, aber eine Bekannte von mir. Kann bei Gelegenheit ja gerne mal fragen, wie dieser Absatz dort genau gemeint ist. Weiß nur nicht wie gut ich sie die Tage erreiche. Aber wenn ich was weiß, schreibe ich es hier gerne.
Also wegen mir brauchst du sie nicht fragen, ich weiß wie es ist. Und hab es nach der Geburt auch schon in Anspruch genommen. Freundinnen von mir auch schon.
Aber du kannst sie gerne trotzdem fragen, damit sie es dir auch nochmal erklären kann.
Hast du gelesen, was ich geschrieben habe?
Ihr redet aneinander vorbei.
30.06.2015 19:46
Ich hab jetzt auch mal quer gegoogelt, und die allermeisten Kassen scheinen da kulant zu sein. Ausnahme: die privaten, da hat man wenig Chancen, genau wie bei Kur usw.
30.06.2015 19:47
Zitat von elina:
Zitat von nani26mz:
Zitat von CaféCortado:
Zitat von nani26mz:
...
Ja wenn Du jetzt explizit bei der BIG arbeiten würdest, wäre das für dieses Beispiel doch sicher hilfreich zu wissen
Nein, da arbeite ich nicht, aber eine Bekannte von mir. Kann bei Gelegenheit ja gerne mal fragen, wie dieser Absatz dort genau gemeint ist. Weiß nur nicht wie gut ich sie die Tage erreiche. Aber wenn ich was weiß, schreibe ich es hier gerne.
Also wegen mir brauchst du sie nicht fragen, ich weiß wie es ist. Und hab es nach der Geburt auch schon in Anspruch genommen. Freundinnen von mir auch schon.
Aber du kannst sie gerne trotzdem fragen, damit sie es dir auch nochmal erklären kann.
Ne, danke ich brauch keine Erklärung. Ich für mich kann es auch so stehen lassen, sooo wichtig ist es mir auch nicht.
30.06.2015 19:48
Zitat von Mathelenlu:
Ich hab jetzt auch mal quer gegoogelt, und die allermeisten Kassen scheinen da kulant zu sein. Ausnahme: die privaten, da hat man wenig Chancen, genau wie bei Kur usw.
Jep. Ist das gleiche Prinzip wie Folsäure erstatten. Auch das ist eine -Satzungsleistung-, die eine Kasse freiwillig in ihren Leistungskatalog aufnehmen kann.
30.06.2015 19:50
Zitat von CaféCortado:
Zitat von Mathelenlu:
Ich hab jetzt auch mal quer gegoogelt, und die allermeisten Kassen scheinen da kulant zu sein. Ausnahme: die privaten, da hat man wenig Chancen, genau wie bei Kur usw.
Jep. Ist das gleiche Prinzip wie Folsäure erstatten. Auch das ist eine -Satzungsleistung-, die eine Kasse freiwillig in ihren Leistungskatalog aufnehmen kann.
Was ich nur nicht verstehe, ist die Kurzsichtigkeit der Kassen, die die Sachen NICHT übernehmen. Die Folgen von nicht ausreichend Wochenbett oder Folsäuremangel beim Ungeborenen sind doch viel teurer!!!
30.06.2015 19:52
Zitat von Mathelenlu:
Zitat von CaféCortado:
Zitat von Mathelenlu:
Ich hab jetzt auch mal quer gegoogelt, und die allermeisten Kassen scheinen da kulant zu sein. Ausnahme: die privaten, da hat man wenig Chancen, genau wie bei Kur usw.
Jep. Ist das gleiche Prinzip wie Folsäure erstatten. Auch das ist eine -Satzungsleistung-, die eine Kasse freiwillig in ihren Leistungskatalog aufnehmen kann.
Was ich nur nicht verstehe, ist die Kurzsichtigkeit der Kassen, die die Sachen NICHT übernehmen. Die Folgen von nicht ausreichend Wochenbett oder Folsäuremangel beim Ungeborenen sind doch viel teurer!!!
Folsäure übernehmen selbst die Kassen, die es bezahlen, in der Regel nichtmal deshalb
30.06.2015 19:53
Zitat von CaféCortado:
Zitat von Mathelenlu:
Ich hab jetzt auch mal quer gegoogelt, und die allermeisten Kassen scheinen da kulant zu sein. Ausnahme: die privaten, da hat man wenig Chancen, genau wie bei Kur usw.
Jep. Ist das gleiche Prinzip wie Folsäure erstatten. Auch das ist eine -Satzungsleistung-, die eine Kasse freiwillig in ihren Leistungskatalog aufnehmen kann.
Kulant ist da auch ein gutes Stichwort
Wir haben z. B. auch eine Mehrleistung bzgl. der HH, die andere wiederum nicht haben, aber es bekommt halt nicht jeder einfach mal so eine HH bei uns. Wenn andere Kassen da so kulant sind und es als Leistung anbieten, ist ja alles tutti. Dennoch ist es nicht gesetzlich festgelegt, dass es so sein muss.
30.06.2015 19:53
Zitat von CaféCortado:
Zitat von Mathelenlu:
Zitat von CaféCortado:
Zitat von Mathelenlu:
Ich hab jetzt auch mal quer gegoogelt, und die allermeisten Kassen scheinen da kulant zu sein. Ausnahme: die privaten, da hat man wenig Chancen, genau wie bei Kur usw.
Jep. Ist das gleiche Prinzip wie Folsäure erstatten. Auch das ist eine -Satzungsleistung-, die eine Kasse freiwillig in ihren Leistungskatalog aufnehmen kann.
Was ich nur nicht verstehe, ist die Kurzsichtigkeit der Kassen, die die Sachen NICHT übernehmen. Die Folgen von nicht ausreichend Wochenbett oder Folsäuremangel beim Ungeborenen sind doch viel teurer!!!
Folsäure übernehmen selbst die Kassen, die es bezahlen, in der Regel nichtmal deshalb
Verstehe den Satz nicht, noch mal erklären, bitte .
30.06.2015 19:55
Das sagt das Gesetz, übrigens.
Zitat:
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
§ 24h Haushaltshilfe
Die Versicherte erhält Haushaltshilfe, soweit ihr wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. § 38 Absatz 4 gilt entsprechend.
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