Haushaltshilfe nach der Geburt
30.06.2015 17:03
Zitat von Schaf:
Zitat von Cappotella:
Zitat von Schaf:
Hast Du meinen ganzen Post gelesen?
Ich bin der Meinung, dass keine Frau nach der Entbindung Den Haushalt führen kann.
Und ich bin da eben anderer Meinung.
Mir ging es zB nur im KH schlecht - was hauptsächlich an den tollen Zimmern mit den tollen Damen neben mir lag *hust*. Als ich daheim war, waren Schmerzen und Stress wie weggeblasen. Da hat das dann auch problemlos geklappt, mich um mein(e) Kind(er) zu kümmern und nebenbei ein bisschen Haushalt zu machen. Und was liegen bleibt, bleibt eben liegen.
Für mich ist einfach nur diese Begründung, vonwegen es ist das xte Kind, nicht schlüssig. Das ist ungefähr so, als würde ich sagen, ich brauche 2 Autos, kann aber nur mit einem fahren, also stellt mir der Bürgermeister bitte einen Chauffeur fürs zweite. Weißt du, was ich meine?
Dann hättest Du auch keinen Anspruch darauf gehabt. Richtig.
Mir ist es nur wichtig hier klar zu stellen, dass ich auch nach den normalen Zipperleien einer Entbindung (Verstopfung, Stillprobleme/Milchstau, BabyBlues, usw) Anspruch auf eine HHH habe und dass ich dafür nicht eine Darminkontinenz, Wochenbettdepression, Alleinerziehende, Zwillinge, behindertes Kind usw. brauche.
Ich habe den Anspruch auf Grund der Entbindung.
Ob ich diesen Anspruch geltend mache kann jeder selbst entscheiden.
Mein Mann (gleiche KK) hat Anspruch auf tw. Übernahme von osteopathischen Leistungen. Aber: Er hat keine Beschwerden. Also nutzt er auch diesen Anspruch nicht.
Ich habe in der Schwangerschaft Probleme gehabt, also bin ich zur Osteoathin und werde die Rechnung auch bei der KK einreichen.
Anspruch haben und Anspruch nutzen sind zwei verschiedene Paar Stiefel.
Die normalen Zipperlein nach einer Entbindung begründen keine HH. Leute, wo bitte habt ihr das her? Ist es ne Mehrleistung eurer Kasse, ok, aber es ist und bleibt keine grundsätzliche Kassenleistung.
30.06.2015 17:06
Zitat von Schaf:
Falls jmd die Details von der BIG direkt interessiert:
Also, so wie ich das lese, bezieht sich das hier auch nur auf eine ambulante Entbindung...
30.06.2015 17:18
Auch bei der AOK steht als Voraussetzung das hier:
"den Haushalt aufgrund von Beschwerden in der Schwangerschaft oder nach der Entbindung nicht führen können."
"Aufgrund von Beschwerden", bedeutet nicht, weil gerade ein Pups quer sitzt
"den Haushalt aufgrund von Beschwerden in der Schwangerschaft oder nach der Entbindung nicht führen können."
"Aufgrund von Beschwerden", bedeutet nicht, weil gerade ein Pups quer sitzt
30.06.2015 18:07
Zitat von nani26mz:
Zitat von Schaf:
Falls jmd die Details von der BIG direkt interessiert:
Also, so wie ich das lese, bezieht sich das hier auch nur auf eine ambulante Entbindung...
Na dann lies nochmal, Ab tag der entbindung 6 folgenden Tage, oder bei KS 14 Tage. Seit wann ist KS ambulant?
UNd vorzeitige Entlassung bedeutet, das man vor Ablauf von 7 Tagen aus dem KH nach hause geht.
Was viele nämlich auch nicht wissen ist, das nach Geburt stehen einem 7 Tage KH-Aufenthalt zu. Aber wer bleibt heute schon freiwillig solange im KH.
Heist wer sich vorzeitig also zB nach 2 oder 3 Tagen entlassen lässt, hat dann zu Hause Anspruch auf eine HHH.
30.06.2015 18:34
Zitat von elina:
Zitat von nani26mz:
Zitat von Schaf:
Falls jmd die Details von der BIG direkt interessiert:
Also, so wie ich das lese, bezieht sich das hier auch nur auf eine ambulante Entbindung...
Na dann lies nochmal, Ab tag der entbindung 6 folgenden Tage, oder bei KS 14 Tage. Seit wann ist KS ambulant?
UNd vorzeitige Entlassung bedeutet, das man vor Ablauf von 7 Tagen aus dem KH nach hause geht.
Was viele nämlich auch nicht wissen ist, das nach Geburt stehen einem 7 Tage KH-Aufenthalt zu. Aber wer bleibt heute schon freiwillig solange im KH.
Heist wer sich vorzeitig also zB nach 2 oder 3 Tagen entlassen lässt, hat dann zu Hause Anspruch auf eine HHH.
Nein, es bezieht sich auf eine ambulante Geburt. KS ist nochmal was anderes. Aber glaub was du willst, ich weiß was ich jeden Tag mache
30.06.2015 19:16
Zitat von nani26mz:
Zitat von elina:
Zitat von nani26mz:
Zitat von Schaf:
Falls jmd die Details von der BIG direkt interessiert:
Also, so wie ich das lese, bezieht sich das hier auch nur auf eine ambulante Entbindung...
Na dann lies nochmal, Ab tag der entbindung 6 folgenden Tage, oder bei KS 14 Tage. Seit wann ist KS ambulant?
UNd vorzeitige Entlassung bedeutet, das man vor Ablauf von 7 Tagen aus dem KH nach hause geht.
Was viele nämlich auch nicht wissen ist, das nach Geburt stehen einem 7 Tage KH-Aufenthalt zu. Aber wer bleibt heute schon freiwillig solange im KH.
Heist wer sich vorzeitig also zB nach 2 oder 3 Tagen entlassen lässt, hat dann zu Hause Anspruch auf eine HHH.
Nein, es bezieht sich auf eine ambulante Geburt. KS ist nochmal was anderes. Aber glaub was du willst, ich weiß was ich jeden Tag mache
Lies doch mal, was Schaf gepostet hat. Da steht es doch schwarz auf weiß!
30.06.2015 19:18
Zitat von Mathelenlu:
Zitat von nani26mz:
Zitat von elina:
Zitat von nani26mz:
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Na dann lies nochmal, Ab tag der entbindung 6 folgenden Tage, oder bei KS 14 Tage. Seit wann ist KS ambulant?
UNd vorzeitige Entlassung bedeutet, das man vor Ablauf von 7 Tagen aus dem KH nach hause geht.
Was viele nämlich auch nicht wissen ist, das nach Geburt stehen einem 7 Tage KH-Aufenthalt zu. Aber wer bleibt heute schon freiwillig solange im KH.
Heist wer sich vorzeitig also zB nach 2 oder 3 Tagen entlassen lässt, hat dann zu Hause Anspruch auf eine HHH.
Nein, es bezieht sich auf eine ambulante Geburt. KS ist nochmal was anderes. Aber glaub was du willst, ich weiß was ich jeden Tag mache
Lies doch mal, was Schaf gepostet hat. Da steht es doch schwarz auf weiß!
Ich äußere mich dazu nicht mehr. Wie gesagt, ich weiß was meine Kollegen und ich da tagtäglich machen und ja, da steht es schwarz auf weiß
30.06.2015 19:19
Zitat von nani26mz:
Zitat von Mathelenlu:
Zitat von nani26mz:
Zitat von elina:
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Nein, es bezieht sich auf eine ambulante Geburt. KS ist nochmal was anderes. Aber glaub was du willst, ich weiß was ich jeden Tag mache
Lies doch mal, was Schaf gepostet hat. Da steht es doch schwarz auf weiß!
Ich äußere mich dazu nicht mehr. Wie gesagt, ich weiß was meine Kollegen und ich da tagtäglich machen und ja, da steht es schwarz auf weiß
Nani, bei welcher Kasse arbeitest Du denn?
30.06.2015 19:23
Zitat von CaféCortado:
Zitat von nani26mz:
Zitat von Mathelenlu:
Zitat von nani26mz:
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Lies doch mal, was Schaf gepostet hat. Da steht es doch schwarz auf weiß!
Ich äußere mich dazu nicht mehr. Wie gesagt, ich weiß was meine Kollegen und ich da tagtäglich machen und ja, da steht es schwarz auf weiß
Nani, bei welcher Kasse arbeitest Du denn?
Ist das denn wichtig?
30.06.2015 19:27
Zitat von nani26mz:
Zitat von CaféCortado:
Zitat von nani26mz:
Zitat von Mathelenlu:
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Ich äußere mich dazu nicht mehr. Wie gesagt, ich weiß was meine Kollegen und ich da tagtäglich machen und ja, da steht es schwarz auf weiß
Nani, bei welcher Kasse arbeitest Du denn?
Ist das denn wichtig?
Ja wenn Du jetzt explizit bei der BIG arbeiten würdest, wäre das für dieses Beispiel doch sicher hilfreich zu wissen
30.06.2015 19:28
Zitat von nani26mz:
Zitat von Mathelenlu:
Zitat von nani26mz:
Zitat von elina:
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Nein, es bezieht sich auf eine ambulante Geburt. KS ist nochmal was anderes. Aber glaub was du willst, ich weiß was ich jeden Tag mache
Lies doch mal, was Schaf gepostet hat. Da steht es doch schwarz auf weiß!
Ich äußere mich dazu nicht mehr. Wie gesagt, ich weiß was meine Kollegen und ich da tagtäglich machen und ja, da steht es schwarz auf weiß
Die Leute von Schafs Kasse haben also Unsinn in den Brief geschrieben, oder wie ist das zu verstehen?
30.06.2015 19:32
Zitat von Mathelenlu:
Zitat von nani26mz:
Zitat von Mathelenlu:
Zitat von nani26mz:
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Lies doch mal, was Schaf gepostet hat. Da steht es doch schwarz auf weiß!
Ich äußere mich dazu nicht mehr. Wie gesagt, ich weiß was meine Kollegen und ich da tagtäglich machen und ja, da steht es schwarz auf weiß
Die Leute von Schafs Kasse haben also Unsinn in den Brief geschrieben, oder wie ist das zu verstehen?
Nein, aber ihr lest das falsch meiner Meinung nach. Auch da steht nicht drin, dass man immer und grundsätzlich Anspruch auf HH hat. Meiner Meinung nach bezieht sich das hier definitiv auf eine ambulante Geburt. Die Kasse bezahlt hier eine HH für die Zeit, die man normalerweise (bis zu 7 Tagen) im Kh verbringt. Aber ambulant ist nunmal eben auch nicht grundsätzlich und immer. Kaiserschnitt ist nochmal was anderes.
30.06.2015 19:34
Zitat von CaféCortado:
Zitat von nani26mz:
Zitat von CaféCortado:
Zitat von nani26mz:
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Nani, bei welcher Kasse arbeitest Du denn?
Ist das denn wichtig?
Ja wenn Du jetzt explizit bei der BIG arbeiten würdest, wäre das für dieses Beispiel doch sicher hilfreich zu wissen
Nein, da arbeite ich nicht, aber eine Bekannte von mir. Kann bei Gelegenheit ja gerne mal fragen, wie dieser Absatz dort genau gemeint ist. Weiß nur nicht wie gut ich sie die Tage erreiche. Aber wenn ich was weiß, schreibe ich es hier gerne.
30.06.2015 19:34
Ich hab's vorhin schonmal geschrieben, es handelt sich hier um eine kassenspezifische Leistung.
Ja, ein Teil ist gesetzlich geregelt, aber nicht pauschal für alle, die entbinden. Alles, was über die zusätzliche medizinische Notwendigkeit (über das Indiz "Entbindung") hinausgeht, KANN eine freiwillige Zusatzleistung der Kasse sein. Jede Kasse hat ja ein anderes Profil (z.B.: bezahlen alternative Heilmethoden etc).
Wie ich Nani verstanden habe, gehts ihr nur um die Pauschalisierung "Alle haben da immer ein Recht drauf".
Ja, ein Teil ist gesetzlich geregelt, aber nicht pauschal für alle, die entbinden. Alles, was über die zusätzliche medizinische Notwendigkeit (über das Indiz "Entbindung") hinausgeht, KANN eine freiwillige Zusatzleistung der Kasse sein. Jede Kasse hat ja ein anderes Profil (z.B.: bezahlen alternative Heilmethoden etc).
Wie ich Nani verstanden habe, gehts ihr nur um die Pauschalisierung "Alle haben da immer ein Recht drauf".
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