Was lest ihr denn gerade?
31.08.2012 13:32
Ich lese nun In deinen Augen von Maggie Stiefvater Ist der 3. Band von Sam und Grace
31.08.2012 14:14
Zitat von gockellinchen:
Ich lese nun In deinen Augen von Maggie Stiefvater Ist der 3. Band von Sam und Grace
uhuhuhu, das habe ich auch da und will es bald in Angriff nehmen
31.08.2012 14:21
Passt grad nicht hierher aber vllt könnt ihr mir helfen:
Wenn in dem Mietvetrag steht: DIE KÜNDIGUNG MUSS SCHRIFTLICH BIS ZUM 3. WERKTAG DES ERSTEN MONATS DER KÜNDIGUNGSFRIST ERFOLGEN , dann hab ich also bis Dienstag Zeit die abzugeben oder? 1. Monat September, 2. Monat Oktober, 3. Monat November...
oder seh ich das falsch ???
Die Kündigung soll zum 31.11 sein ab dem 1.12 haben wir die neue Wohnung
Wenn in dem Mietvetrag steht: DIE KÜNDIGUNG MUSS SCHRIFTLICH BIS ZUM 3. WERKTAG DES ERSTEN MONATS DER KÜNDIGUNGSFRIST ERFOLGEN , dann hab ich also bis Dienstag Zeit die abzugeben oder? 1. Monat September, 2. Monat Oktober, 3. Monat November...
oder seh ich das falsch ???
Die Kündigung soll zum 31.11 sein ab dem 1.12 haben wir die neue Wohnung
31.08.2012 14:25
Zitat von Dreamgate:
Passt grad nicht hierher aber vllt könnt ihr mir helfen:
Wenn in dem Mietvetrag steht: DIE KÜNDIGUNG MUSS SCHRIFTLICH BIS ZUM 3. WERKTAG DES ERSTEN MONATS DER KÜNDIGUNGSFRIST ERFOLGEN , dann hab ich also bis Dienstag Zeit die abzugeben oder? 1. Monat September, 2. Monat Oktober, 3. Monat November...
oder seh ich das falsch ???
Die Kündigung soll zum 31.11 sein ab dem 1.12 haben wir die neue Wohnung
die Kündigung muss am 3.9. in dem Fall bei dem Vermieter sein. und der 3. ist schon am Mo. morgen beginnt ja schon der September. also entweder schickst du die Kündigung heute noch weg oder bringst sie am Mo persönlich vorbei.
31.08.2012 14:26
Zitat von gockellinchen:
Ich lese nun In deinen Augen von Maggie Stiefvater Ist der 3. Band von Sam und Grace
gockellinchen...bloß nichts verraten...ich bin vor ein paar Tagen auf das Buch gestoßen, hab aber dann herausgefunden, dass es ja Band 3 ist...fehlen mir also noch 2
31.08.2012 14:27
Zitat von HibiscusFlower:
Zitat von Dreamgate:
Passt grad nicht hierher aber vllt könnt ihr mir helfen:
Wenn in dem Mietvetrag steht: DIE KÜNDIGUNG MUSS SCHRIFTLICH BIS ZUM 3. WERKTAG DES ERSTEN MONATS DER KÜNDIGUNGSFRIST ERFOLGEN , dann hab ich also bis Dienstag Zeit die abzugeben oder? 1. Monat September, 2. Monat Oktober, 3. Monat November...
oder seh ich das falsch ???
Die Kündigung soll zum 31.11 sein ab dem 1.12 haben wir die neue Wohnung
die Kündigung muss am 3.9. in dem Fall bei dem Vermieter sein. und der 3. ist schon am Mo. morgen beginnt ja schon der September. also entweder schickst du die Kündigung heute noch weg oder bringst sie am Mo persönlich vorbei.
Hm aber der 3. WERKTAG ist doch Dienstag erst
31.08.2012 14:27
Zitat von Dreamgate:
Passt grad nicht hierher aber vllt könnt ihr mir helfen:
Wenn in dem Mietvetrag steht: DIE KÜNDIGUNG MUSS SCHRIFTLICH BIS ZUM 3. WERKTAG DES ERSTEN MONATS DER KÜNDIGUNGSFRIST ERFOLGEN , dann hab ich also bis Dienstag Zeit die abzugeben oder? 1. Monat September, 2. Monat Oktober, 3. Monat November...
oder seh ich das falsch ???
Die Kündigung soll zum 31.11 sein ab dem 1.12 haben wir die neue Wohnung
hab ich etwas vergessen: also du hast 3 Monate Kündigungsfrist.
September, Oktober, November....passt also genau
31.08.2012 14:30
Zitat von Dreamgate:
Zitat von HibiscusFlower:
Zitat von Dreamgate:
Passt grad nicht hierher aber vllt könnt ihr mir helfen:
Wenn in dem Mietvetrag steht: DIE KÜNDIGUNG MUSS SCHRIFTLICH BIS ZUM 3. WERKTAG DES ERSTEN MONATS DER KÜNDIGUNGSFRIST ERFOLGEN , dann hab ich also bis Dienstag Zeit die abzugeben oder? 1. Monat September, 2. Monat Oktober, 3. Monat November...
oder seh ich das falsch ???
Die Kündigung soll zum 31.11 sein ab dem 1.12 haben wir die neue Wohnung
die Kündigung muss am 3.9. in dem Fall bei dem Vermieter sein. und der 3. ist schon am Mo. morgen beginnt ja schon der September. also entweder schickst du die Kündigung heute noch weg oder bringst sie am Mo persönlich vorbei.
Hm aber der 3. WERKTAG ist doch Dienstag erst
da hättest du recht...obwohl...WERKTAG wäre ja eigentlich der Mittwoch...der ist ja der 3. Tag in der Woche...ABER ich persönlich hätte Schiss und würde das bis Mo machen kannst du da nicht anrufen ??? ist das ein Bauverein oder privat ?
31.08.2012 14:34
Zitat von HibiscusFlower:
Zitat von Dreamgate:
Zitat von HibiscusFlower:
Zitat von Dreamgate:
Passt grad nicht hierher aber vllt könnt ihr mir helfen:
Wenn in dem Mietvetrag steht: DIE KÜNDIGUNG MUSS SCHRIFTLICH BIS ZUM 3. WERKTAG DES ERSTEN MONATS DER KÜNDIGUNGSFRIST ERFOLGEN , dann hab ich also bis Dienstag Zeit die abzugeben oder? 1. Monat September, 2. Monat Oktober, 3. Monat November...
oder seh ich das falsch ???
Die Kündigung soll zum 31.11 sein ab dem 1.12 haben wir die neue Wohnung
die Kündigung muss am 3.9. in dem Fall bei dem Vermieter sein. und der 3. ist schon am Mo. morgen beginnt ja schon der September. also entweder schickst du die Kündigung heute noch weg oder bringst sie am Mo persönlich vorbei.
Hm aber der 3. WERKTAG ist doch Dienstag erst
da hättest du recht...obwohl...WERKTAG wäre ja eigentlich der Mittwoch...der ist ja der 3. Tag in der Woche...ABER ich persönlich hätte Schiss und würde das bis Mo machen kannst du da nicht anrufen ??? ist das ein Bauverein oder privat ?
Privat. Deshalb will ich die denen auch persönlich in die Hand drücken, und mir den Erhalt quittieren lassen, nicht nur in Briefkasten werfen oder so. Die wohnen ja bei mir um die Ecke...lauf 5 Minuten bis dahin. Wir unterschreiben heute Abend den neuen Mietvertrag und ich weiß nicht ob ich die gleich schon abgeben soll? Mein Freund meint, ich soll erst abwarten bis der neue MV unterschrieben ist
31.08.2012 14:36
Zitat von Dreamgate:
Privat. Deshalb will ich die denen auch persönlich in die Hand drücken, und mir den Erhalt quittieren lassen, nicht nur in Briefkasten werfen oder so. Die wohnen ja bei mir um die Ecke...lauf 5 Minuten bis dahin. Wir unterschreiben heute Abend den neuen Mietvertrag und ich weiß nicht ob ich die gleich schon abgeben soll? Mein Freund meint, ich soll erst abwarten bis der neue MV unterschrieben ist
na dann bringt die Kündigung doch am Mo persönlich vorbei.
oder eben du bereitest die Kündigung vor und bringst sie morgen in der Früh auf die Post und schickst es per Einschreiben. sollte dann auch am Mo bei dem jetzigen Vermieter eingehen.
31.08.2012 14:38
"Erhalt der Kündigung
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, die Kündigung für die Wohnung von Frau S. am 31. 08.2012 erhalten zu haben.
Unterschrift"
Geht das so?
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, die Kündigung für die Wohnung von Frau S. am 31. 08.2012 erhalten zu haben.
Unterschrift"
Geht das so?
31.08.2012 15:23
Zitat von Dreamgate:
"Erhalt der Kündigung
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, die Kündigung für die Wohnung von Frau S. am 31. 08.2012 erhalten zu haben.
Unterschrift"
Geht das so?
klar geht das so. ich weiss nur nicht, wie verbindlich sowas ist
habt ihr Zoff oder so oder warum machst du dir solche Gedanken ?
31.08.2012 15:58
Zitat von HibiscusFlower:
Zitat von Dreamgate:
"Erhalt der Kündigung
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, die Kündigung für die Wohnung von Frau S. am 31. 08.2012 erhalten zu haben.
Unterschrift"
Geht das so?
klar geht das so. ich weiss nur nicht, wie verbindlich sowas ist
habt ihr Zoff oder so oder warum machst du dir solche Gedanken ?
Nee haben kein Zoff...naja warte jetzt bis die Kinder aufwachen und dann geh ich das abgeben und später dann den MV unterschreiben
31.08.2012 16:01
Zitat von HibiscusFlower:
Zitat von Dreamgate:
Passt grad nicht hierher aber vllt könnt ihr mir helfen:
Wenn in dem Mietvetrag steht: DIE KÜNDIGUNG MUSS SCHRIFTLICH BIS ZUM 3. WERKTAG DES ERSTEN MONATS DER KÜNDIGUNGSFRIST ERFOLGEN , dann hab ich also bis Dienstag Zeit die abzugeben oder? 1. Monat September, 2. Monat Oktober, 3. Monat November...
oder seh ich das falsch ???
Die Kündigung soll zum 31.11 sein ab dem 1.12 haben wir die neue Wohnung
die Kündigung muss am 3.9. in dem Fall bei dem Vermieter sein. und der 3. ist schon am Mo. morgen beginnt ja schon der September. also entweder schickst du die Kündigung heute noch weg oder bringst sie am Mo persönlich vorbei.
Wochenende zählt aber nicht als Werktag
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