•*• Unsere Dezember &' Januar Mäuschen 2014'2015 •*•
18.11.2014 11:46
Zitat von jolie90:
Zitat von Enemenebu:
Jolie mit deinem Partner hat das sofern nichts zu tun wenn du alleine Elterngeld und Elternzeit beantragst. Wenn ihr euch die EZ aufteilt dann wird von euch beiden angerechnet. Nimmst du die komplette EZ wird nur von deinem Einkommen gerechnet.
Zusätzlich gibt es während Erhalt des Elterngeldes kein Gehalt.
aha das verstehe ich zum beispiel nicht...mein freund verdient ja "normales gehalt" und arbeitet ca 40 stunden pro woche,sein vertrag is aber erstmal nur bis zum 28.2 befristet und ich bin ja in ausbildung und mache ja ein jahr elternzeit und von der ausbildung her bekomme ich nur 410 € netto...also bekomme ich dann kein gehalt mehr und noch weniger elterngeld als 410€?...oder wie?
das verstehe ich zum beispiel nicht,weil meine beiden freundinnen dessen kinder jetzt auch etwas über ein jahr sind meinten das es elterngeld zum gehalt dazu gibt?
Du bekommst kein Gehalt in der Elternzeig, dein Gehalt wird dein Eltergeld sein. Das heisst du bekommst 67% von deinen 410€. Das ist dann dein Elterngeld
18.11.2014 11:47
Zitat von Pusteblume13:
Zitat von jolie90:
Zitat von Enemenebu:
Jolie mit deinem Partner hat das sofern nichts zu tun wenn du alleine Elterngeld und Elternzeit beantragst. Wenn ihr euch die EZ aufteilt dann wird von euch beiden angerechnet. Nimmst du die komplette EZ wird nur von deinem Einkommen gerechnet.
Zusätzlich gibt es während Erhalt des Elterngeldes kein Gehalt.
aha das verstehe ich zum beispiel nicht...mein freund verdient ja "normales gehalt" und arbeitet ca 40 stunden pro woche,sein vertrag is aber erstmal nur bis zum 28.2 befristet und ich bin ja in ausbildung und mache ja ein jahr elternzeit und von der ausbildung her bekomme ich nur 410 € netto...also bekomme ich dann kein gehalt mehr und noch weniger elterngeld als 410€?...oder wie?
das verstehe ich zum beispiel nicht,weil meine beiden freundinnen dessen kinder jetzt auch etwas über ein jahr sind meinten das es elterngeld zum gehalt dazu gibt?
Du bekommst kein Gehalt in der Elternzeig, dein Gehalt wird dein Eltergeld sein. Das heisst du bekommst 67% von deinen 410€. Das ist dann dein Elterngeld
Oder 300€, das ist der Mindestsatz, wenn ich das richtig verstanden habe.
18.11.2014 11:47
Zitat von Enemenebu:
Jolie mit deinem Partner hat das sofern nichts zu tun wenn du alleine Elterngeld und Elternzeit beantragst. Wenn ihr euch die EZ aufteilt dann wird von euch beiden angerechnet. Nimmst du die komplette EZ wird nur von deinem Einkommen gerechnet.
Zusätzlich gibt es während Erhalt des Elterngeldes kein Gehalt.
wenn sie 30 std im monat arbeiten geht gibt es nur den regelsatz von 300 euro und wenn es ein geschwister kind gibt noch 75 euro regelsatz ich glaub bis zum 3 lebensjahr beim geschwisterkind so war es bei mir
18.11.2014 11:49
Zitat von jolie90:
das sind ja dann nicht mal 300 €
Also der mind. sind 300€
Die bekommst du aufjedenfall....
Schau die mal den Kinderzuschlag an, vielleicht bekommst du diesen. Das wären max. 140€ die du da bekommen kannst, aber ich mein in deinem Fall, wäre es ja besser als nichts.
18.11.2014 11:49
Zitat von jessilein81:
Zitat von Enemenebu:
Jolie mit deinem Partner hat das sofern nichts zu tun wenn du alleine Elterngeld und Elternzeit beantragst. Wenn ihr euch die EZ aufteilt dann wird von euch beiden angerechnet. Nimmst du die komplette EZ wird nur von deinem Einkommen gerechnet.
Zusätzlich gibt es während Erhalt des Elterngeldes kein Gehalt.
wenn sie 30 std im monat arbeiten geht gibt es nur den regelsatz von 300 euro und wenn es ein geschwister kind gibt noch 75 euro regelsatz ich glaub bis zum 3 lebensjahr beim geschwisterkind so war es bei mir
ja meine komplette ausbildung is in teilzeit mit 30 stunden pro woche und es ist das erste kind ....
18.11.2014 11:50
Zitat von jessilein81:
Zitat von Enemenebu:
Jolie mit deinem Partner hat das sofern nichts zu tun wenn du alleine Elterngeld und Elternzeit beantragst. Wenn ihr euch die EZ aufteilt dann wird von euch beiden angerechnet. Nimmst du die komplette EZ wird nur von deinem Einkommen gerechnet.
Zusätzlich gibt es während Erhalt des Elterngeldes kein Gehalt.
wenn sie 30 std im monat arbeiten geht gibt es nur den regelsatz von 300 euro und wenn es ein geschwister kind gibt noch 75 euro regelsatz ich glaub bis zum 3 lebensjahr beim geschwisterkind so war es bei mir
Im ersten Jahr werden die 30std angerechnet, erst im zweiten Jahr kannst du dazu verdienen ohne das es angerechnet wird.
18.11.2014 11:50
Zitat von Pusteblume13:
Zitat von jolie90:
das sind ja dann nicht mal 300 €
Also der mind. sind 300€
Die bekommst du aufjedenfall....
Schau die mal den Kinderzuschlag an, vielleicht bekommst du diesen. Das wären max. 140€ die du da bekommen kannst, aber ich mein in deinem Fall, wäre es ja besser als nichts.
ich ruf am besten mal bei der familienkasse dann an und erkundige mich mal da am besten,oder? kindergeld für den kleinen muss ich ja da auch noch beantragen
18.11.2014 11:51
Zitat von jolie90:
Zitat von jessilein81:
Zitat von Enemenebu:
Jolie mit deinem Partner hat das sofern nichts zu tun wenn du alleine Elterngeld und Elternzeit beantragst. Wenn ihr euch die EZ aufteilt dann wird von euch beiden angerechnet. Nimmst du die komplette EZ wird nur von deinem Einkommen gerechnet.
Zusätzlich gibt es während Erhalt des Elterngeldes kein Gehalt.
wenn sie 30 std im monat arbeiten geht gibt es nur den regelsatz von 300 euro und wenn es ein geschwister kind gibt noch 75 euro regelsatz ich glaub bis zum 3 lebensjahr beim geschwisterkind so war es bei mir
ja meine komplette ausbildung is in teilzeit mit 30 stunden pro woche und es ist das erste kind ....
Aber du nimmst doch 1 Jahr Elternzeit oder?
18.11.2014 11:51
Zitat von Ciara20:
Ummi:
Thema tragetuch: da gibt's bei den verschiedenen Anbietern Tabellen welche länge man benötigt. Das ist zum einen abhängig von deiner Größe und zum anderen welche bindeweisen du damit machen möchtest.
Aber prima kann dir da denke ich mal noch genauer helfen.
Wickeltasche habe ich eine vom dm für 20€ glaub ich
Die ist schlicht schwarz und groß genug für längere Ausflüge. Für den normalen Alltag nehme ich mittlerweile nur meine Handtasche mit und stopf da zwei/drei Windeln und Feuchttücher rein. Anfangs hatte ich immer noch wechselkleidung, spucktuch und son Zeug mit.
Jessilein: gut dass sich der Verdacht nixht bestätigt hat! Du schreibst in 7 Wochen kann die Maus schon geholt werden? Da bist du ja erst bei 36+? Oder ?
bin am mittwoche bei 30+0 sprich 31 schwangeschaftswoche +7 ist 38 ssw . bekomme einen geplanten ks . der wird so bei 37+0-38+0 gemacht
18.11.2014 11:52
Zitat von jolie90:
Zitat von Pusteblume13:
Zitat von jolie90:
das sind ja dann nicht mal 300 €
Also der mind. sind 300€
Die bekommst du aufjedenfall....
Schau die mal den Kinderzuschlag an, vielleicht bekommst du diesen. Das wären max. 140€ die du da bekommen kannst, aber ich mein in deinem Fall, wäre es ja besser als nichts.
ich ruf am besten mal bei der familienkasse dann an und erkundige mich mal da am besten,oder? kindergeld für den kleinen muss ich ja da auch noch beantragen
Kindergeld sind 184€ , bekommst du das für dich nicht auch noch, wenn du noch in Ausbildung bist?
18.11.2014 11:54
Zitat von Pusteblume13:
Zitat von jolie90:
Zitat von jessilein81:
Zitat von Enemenebu:
Jolie mit deinem Partner hat das sofern nichts zu tun wenn du alleine Elterngeld und Elternzeit beantragst. Wenn ihr euch die EZ aufteilt dann wird von euch beiden angerechnet. Nimmst du die komplette EZ wird nur von deinem Einkommen gerechnet.
Zusätzlich gibt es während Erhalt des Elterngeldes kein Gehalt.
wenn sie 30 std im monat arbeiten geht gibt es nur den regelsatz von 300 euro und wenn es ein geschwister kind gibt noch 75 euro regelsatz ich glaub bis zum 3 lebensjahr beim geschwisterkind so war es bei mir
ja meine komplette ausbildung is in teilzeit mit 30 stunden pro woche und es ist das erste kind ....
Aber du nimmst doch 1 Jahr Elternzeit oder?
ja ich nehme fast ein jahr elternzeit....das haben wir komisch geregelt bei uns...ich würde eigentlich bis nächstes jahr dezember zu hause bleiben,MUSS aber im August/Septmeber schon an einer 3 tägigen seminarfahrt teil nehmen,sonst kann ich meine ausbildung nicht beginnen
18.11.2014 11:54
thema elterngeld
ich beantrage 1 jahr elternzeit bekomme da ich noch einen behinderten sohne habe 375 euro
im zweiten jahr beantrage ich noch landeserziehungsgeld das sind dann 300 euro
der kinderzuschlag wird uns dann gestrichen . den kann ich dann erst nach der elterzeit wieder beantragen
ich beantrage 1 jahr elternzeit bekomme da ich noch einen behinderten sohne habe 375 euro
im zweiten jahr beantrage ich noch landeserziehungsgeld das sind dann 300 euro
der kinderzuschlag wird uns dann gestrichen . den kann ich dann erst nach der elterzeit wieder beantragen
18.11.2014 11:54
Zitat von Pusteblume13:
Zitat von jolie90:
Zitat von Pusteblume13:
Zitat von jolie90:
das sind ja dann nicht mal 300 €
Also der mind. sind 300€
Die bekommst du aufjedenfall....
Schau die mal den Kinderzuschlag an, vielleicht bekommst du diesen. Das wären max. 140€ die du da bekommen kannst, aber ich mein in deinem Fall, wäre es ja besser als nichts.
ich ruf am besten mal bei der familienkasse dann an und erkundige mich mal da am besten,oder? kindergeld für den kleinen muss ich ja da auch noch beantragen
Kindergeld sind 184€ , bekommst du das für dich nicht auch noch, wenn du noch in Ausbildung bist?
Aber in Elternzeit bekommt man glaube ich kein Kindergeld für sich selber Hab da letztens hier in irgendeinem Thread gelesen
18.11.2014 11:55
Zitat von Pusteblume13:
Zitat von jolie90:
Zitat von Pusteblume13:
Zitat von jolie90:
das sind ja dann nicht mal 300 €
Also der mind. sind 300€
Die bekommst du aufjedenfall....
Schau die mal den Kinderzuschlag an, vielleicht bekommst du diesen. Das wären max. 140€ die du da bekommen kannst, aber ich mein in deinem Fall, wäre es ja besser als nichts.
ich ruf am besten mal bei der familienkasse dann an und erkundige mich mal da am besten,oder? kindergeld für den kleinen muss ich ja da auch noch beantragen
Kindergeld sind 184€ , bekommst du das für dich nicht auch noch, wenn du noch in Ausbildung bist?
ja das das bekomm ich
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