Mütter- und Schwangerenforum

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jessilein81
10189 Beiträge
18.11.2014 12:18
Zitat von nicole2104:

Zitat von jolie90:

Zitat von nicole2104:

Zitat von Pusteblume13:

...


Soweit ich weiß fällt der Anspruch auf das eigene Kindergeld während der Elternzeit weg....

D.h. Sie würde die 300 € mindestsatz vom Elterngeld plus 184 € Kindergeld vom Krümel bekommen und das wars dann....weiß nicht ob es da noch irgendwelche Zuschüsse gibt die man beantragen kann

@Jolie....Kindergeld musst du bei der Kindergeldstelle beantragen - die sitzen mit bei der Agentur für Arbeit und Elterngeld musst du bei der Elterngeldstelle beantragen, die sind bei uns der Stadtverwaltung zugeordnet

Ich muss sagen das ich immer wieder überrascht von der AOK bin...war letzen Donnerstag dort um den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu beantragen und heute ist der schon auf dem Konto....also was sowas angeht sind die echt Fix da kann man nicht meckern....


das wird ja dann echt schwer...ich mach mir grad schon wieder sorgen... :/

ab wann muss man denn das ganze zeug beantragen? und weiß jenmand wie lange ich denn jetzt noch gehalt bekomme? hab heute den mutterschutzwisch zur kk geschickt und am 30 eines monats gibts eigentlich immer gehalt...bekomm ich denn jetzt am 30 november noch gehalt,ja oder?


Also bei mir ist das so....

Ab dem 17.11. bin ich in MuSchu vom 01.11-16.11. bekomme ich normal mein Gehalt und ab dem 17.11.-30.11. anteilig Mutterschaftsgeld vom AG plus den Zuschuss von der KK. Ab dem 01.12. bekomme ich dann nur noch Mutterschaftsgeld plus Zuschuss vom KK. während des MuSchu bekommst du aber (danke Zuschuss von KK ) genauso viel Gehalt wie sonst auch. Wenn du den Wisch schon an die KK geschickt hast läuft das alles automatisch. du musst nur aufpassen, da du von der KK einen einmaligen Betrag ausgezahlt bekommst für die ganze MuSchu-Zeit vor der Geburt, diesen Betrag musst du die selbst einteilen. Genauso läuft es dann eigentlich auch nach der Geburt...

Elterngeld muss 7 Wochen vor Bezigszeitraum beantragt werden. dieses bekommst du in Anschluss an die 8 Wochen MuSchu. Ab da bekommst du dann weniger Geld, nämlich nur noch die 67 % vom Nettogehalt der letzen 12 Monate bzw. Bei dir die 300 € Mindestsatz. Zusätzlich zum Eltengeld bekommst du dann noch 184 € Kindegeld für deinen Krümel (wann das ausgezahlt wird hängt glaube ich mit dem Geburtstag vom Baby zusammen) allerdings fällt dein eigenes Kindergeld während dieser Zeit dann weg....

Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich geschrieben


wie soll das gehen du brauchst dafür den genau geburtstag . wenn du ihn 3 tage nach geburt einrreichst bekommst du noch den kompletten januar auch wenn er 6 wochen in bearbeitung ist
jessilein81
10189 Beiträge
18.11.2014 12:20
Zitat von nicole2104:

Zitat von jolie90:

Zitat von nicole2104:

Zitat von Pusteblume13:

...


Soweit ich weiß fällt der Anspruch auf das eigene Kindergeld während der Elternzeit weg....

D.h. Sie würde die 300 € mindestsatz vom Elterngeld plus 184 € Kindergeld vom Krümel bekommen und das wars dann....weiß nicht ob es da noch irgendwelche Zuschüsse gibt die man beantragen kann

@Jolie....Kindergeld musst du bei der Kindergeldstelle beantragen - die sitzen mit bei der Agentur für Arbeit und Elterngeld musst du bei der Elterngeldstelle beantragen, die sind bei uns der Stadtverwaltung zugeordnet

Ich muss sagen das ich immer wieder überrascht von der AOK bin...war letzen Donnerstag dort um den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu beantragen und heute ist der schon auf dem Konto....also was sowas angeht sind die echt Fix da kann man nicht meckern....


das wird ja dann echt schwer...ich mach mir grad schon wieder sorgen... :/

ab wann muss man denn das ganze zeug beantragen? und weiß jenmand wie lange ich denn jetzt noch gehalt bekomme? hab heute den mutterschutzwisch zur kk geschickt und am 30 eines monats gibts eigentlich immer gehalt...bekomm ich denn jetzt am 30 november noch gehalt,ja oder?


Also bei mir ist das so....

Ab dem 17.11. bin ich in MuSchu vom 01.11-16.11. bekomme ich normal mein Gehalt und ab dem 17.11.-30.11. anteilig Mutterschaftsgeld vom AG plus den Zuschuss von der KK. Ab dem 01.12. bekomme ich dann nur noch Mutterschaftsgeld plus Zuschuss vom KK. während des MuSchu bekommst du aber (danke Zuschuss von KK ) genauso viel Gehalt wie sonst auch. Wenn du den Wisch schon an die KK geschickt hast läuft das alles automatisch. du musst nur aufpassen, da du von der KK einen einmaligen Betrag ausgezahlt bekommst für die ganze MuSchu-Zeit vor der Geburt, diesen Betrag musst du die selbst einteilen. Genauso läuft es dann eigentlich auch nach der Geburt...

Elterngeld muss 7 Wochen vor Bezigszeitraum beantragt werden. dieses bekommst du in Anschluss an die 8 Wochen MuSchu. Ab da b ekommst du dann weniger Geld, nämlich nur noch die 67 % vom Nettogehalt der letzen 12 Monate bzw. Bei dir die 300 € Mindestsatz. Zusätzlich zum Eltengeld bekommst du dann noch 184 € Kindegeld für deinen Krümel (wann das ausgezahlt wird hängt glaube ich mit dem Geburtstag vom Baby zusammen) allerdings fällt dein eigenes Kindergeld während dieser Zeit dann weg....

Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich geschrieben


elterngeld muss man erst nach der geburt beantragen da sie den genauen tag von der geburt haben wollen . das geht bei einer spontan geburt nicht . ich habe immer erst nach der geburt beantragt und habe den märz august oder dezember immer voll bezahlt bekommen auch mit 6 wochen bearbeitungszeit raum
18.11.2014 12:25
hab eben eine freundin angerufen die das ganze letztes jahr durchhatte und sie meinte auch das es nur die 300 plus kigeld fürs baby dann sind und ja...super

Werde mir den antrag die woche ausdrucken und zusammen mit meiner schwima mal ausfüllen
18.11.2014 12:27
Zitat von jessilein81:

Zitat von nicole2104:

Zitat von jolie90:

Zitat von nicole2104:

...


das wird ja dann echt schwer...ich mach mir grad schon wieder sorgen... :/

ab wann muss man denn das ganze zeug beantragen? und weiß jenmand wie lange ich denn jetzt noch gehalt bekomme? hab heute den mutterschutzwisch zur kk geschickt und am 30 eines monats gibts eigentlich immer gehalt...bekomm ich denn jetzt am 30 november noch gehalt,ja oder?


Also bei mir ist das so....

Ab dem 17.11. bin ich in MuSchu vom 01.11-16.11. bekomme ich normal mein Gehalt und ab dem 17.11.-30.11. anteilig Mutterschaftsgeld vom AG plus den Zuschuss von der KK. Ab dem 01.12. bekomme ich dann nur noch Mutterschaftsgeld plus Zuschuss vom KK. während des MuSchu bekommst du aber (danke Zuschuss von KK ) genauso viel Gehalt wie sonst auch. Wenn du den Wisch schon an die KK geschickt hast läuft das alles automatisch. du musst nur aufpassen, da du von der KK einen einmaligen Betrag ausgezahlt bekommst für die ganze MuSchu-Zeit vor der Geburt, diesen Betrag musst du die selbst einteilen. Genauso läuft es dann eigentlich auch nach der Geburt...

Elterngeld muss 7 Wochen vor Bezigszeitraum beantragt werden. dieses bekommst du in Anschluss an die 8 Wochen MuSchu. Ab da b ekommst du dann weniger Geld, nämlich nur noch die 67 % vom Nettogehalt der letzen 12 Monate bzw. Bei dir die 300 € Mindestsatz. Zusätzlich zum Eltengeld bekommst du dann noch 184 € Kindegeld für deinen Krümel (wann das ausgezahlt wird hängt glaube ich mit dem Geburtstag vom Baby zusammen) allerdings fällt dein eigenes Kindergeld während dieser Zeit dann weg....

Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich geschrieben


elterngeld muss man erst nach der geburt beantragen da sie den genauen tag von der geburt haben wollen . das geht bei einer spontan geburt nicht . ich habe immer erst nach der geburt beantragt und habe den märz august oder dezember immer voll bezahlt bekommen auch mit 6 wochen bearbeitungszeit raum


Sicher brauch man den Geburtstag....du hast quasi eine Woche nach der Geburt Zeit den Antrag abzuschicken da man ja 8 Wochen in MuSchu ist und das Elterngeld ja erst nach dem MuSchu gezahlt wird.....so wurde es mir jedenfalls gesagt....deswegen machen wir das ja auch schon alles fertig sodass Schatzi nur noch die Geburtsurkunde dranhängen muss und das ganze dann mit der Post wegschicken kann....
18.11.2014 12:28
Mal etwas Off topic.

Wenn man auf einer schmalen Bergstraße fährt und mit einem entgegenkommenden Auto kollidiert, wer ist schuld?

18.11.2014 12:34
Zitat von Ciara20:

Mal etwas Off topic.

Wenn man auf einer schmalen Bergstraße fährt und mit einem entgegenkommenden Auto kollidiert, wer ist schuld?



Kommt darauf an.....War er zu schnell unterwegs bzw. Den Wetterverhältnissen unangemessen?

Wenn es keine Einbahnstraße ist und ihr beide angemessen gefahren seit wird es wohl so sein das jeder seinen Schaden selbst zahlen muss. Es sei denn ihr standet am Rand um ihm z.b. Vorbei zu lassen und er ist euch trotzdem reingefahren....im Zweifel am besten Polizei rufen und das vor Ort klären....
18.11.2014 12:37
Also das eigene Kindergeld fällt während des Bezugs von Elterngeld ab.

300Euro sind der Mindessatz, weniger geht nicht.
Du wirst dann 300Euro+184 Euro vom Zwerg bekommen.

Gehalt bekommst du ab dem Mutterschutz nicht mehr, sondern Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse.
18.11.2014 12:40
Zitat von nicole2104:

Zitat von Ciara20:

Mal etwas Off topic.

Wenn man auf einer schmalen Bergstraße fährt und mit einem entgegenkommenden Auto kollidiert, wer ist schuld?



Kommt darauf an.....War er zu schnell unterwegs bzw. Den Wetterverhältnissen unangemessen?

Wenn es keine Einbahnstraße ist und ihr beide angemessen gefahren seit wird es wohl so sein das jeder seinen Schaden selbst zahlen muss. Es sei denn ihr standet am Rand um ihm z.b. Vorbei zu lassen und er ist euch trotzdem reingefahren....im Zweifel am besten Polizei rufen und das vor Ort klären....


Es geht nicht um mich sondern um Schatz.

Er ist mit dem Auto, welches auf mich zugelassen ist den Berg runter gefahren und einem Freund von uns ins Auto bzw haben eben beide nicht mehr rechtzeitig gebremst. Der Freund kam eben aus der Gegenrichtung.

Jetzt will Schatz, dass wir MEINEN freischaden für den Schaden aufkommen lassen und ich bin der Meinung, dass beide selber schuld sind.

icj bin jetzt leicht genervt
18.11.2014 12:41
Zitat von Enemenebu:

Also das eigene Kindergeld fällt während des Bezugs von Elterngeld ab.

300Euro sind der Mindessatz, weniger geht nicht.
Du wirst dann 300Euro+184 Euro vom Zwerg bekommen.

Gehalt bekommst du ab dem Mutterschutz nicht mehr, sondern Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse.


also bekomm ich jetzt am 30 november auch nix mehr? wie hoch is denn das mutterschutzgeld?
Pusteblume13
20311 Beiträge
18.11.2014 12:48
Zitat von jolie90:

Zitat von Enemenebu:

Also das eigene Kindergeld fällt während des Bezugs von Elterngeld ab.

300Euro sind der Mindessatz, weniger geht nicht.
Du wirst dann 300Euro+184 Euro vom Zwerg bekommen.

Gehalt bekommst du ab dem Mutterschutz nicht mehr, sondern Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse.


also bekomm ich jetzt am 30 november auch nix mehr? wie hoch is denn das mutterschutzgeld?


13€ von der kk pro Tag + den Zuschuss vom Arbeitgeber
Pusteblume13
20311 Beiträge
18.11.2014 12:50
Jolie, ich würde mich an deiner Stelle aufjedenfall beraten lassen. Und die Beratungen kosten nichts. Geh zu pro Familia,die können dich auch beraten
Lila-Drache
1224 Beiträge
18.11.2014 12:55
Dankeschön!!!
Haben mich vorhin kurz untersucht weil ich beim laufen stechen und ziehen im unterleib hatte.
Haben nur kurz getestet ist bis jetzt bei 1 cm geblieben. Hat kurz nach dem baby geschaut es fängt sich wohl an zu drehen mit den Kopf nach unten die Ärztin meinte das merken einige Frauen und das darf auch.
Soll bisschen im zimmer laufen damit mein Kreislauf wieder besser wird. Ende der Woche messen die dann nochmal alles genau und gucken.
18.11.2014 12:58
Zitat von jolie90:

Zitat von Enemenebu:

Also das eigene Kindergeld fällt während des Bezugs von Elterngeld ab.

300Euro sind der Mindessatz, weniger geht nicht.
Du wirst dann 300Euro+184 Euro vom Zwerg bekommen.

Gehalt bekommst du ab dem Mutterschutz nicht mehr, sondern Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse.


also bekomm ich jetzt am 30 november auch nix mehr? wie hoch is denn das mutterschutzgeld?


Bist du schon im Mutterschutz?
Hast du Mutterschaftsgeld beantragt? Das müsste 6 Wochen vor Geburt bei dir auf dem Konto sein.
18.11.2014 12:59
Zitat von jolie90:

Zitat von Enemenebu:

Also das eigene Kindergeld fällt während des Bezugs von Elterngeld ab.

300Euro sind der Mindessatz, weniger geht nicht.
Du wirst dann 300Euro+184 Euro vom Zwerg bekommen.

Gehalt bekommst du ab dem Mutterschutz nicht mehr, sondern Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse.


also bekomm ich jetzt am 30 november auch nix mehr? wie hoch is denn das mutterschutzgeld?


Der Satz von der Krankenkasse sind 13€ pro Tag plus Zusätzlich den ausgerechneten Betrag von deinem AG. Die gleiche Berechnung wie beim Elterngeld auch.
Guardevoir
299 Beiträge
18.11.2014 13:06
Zitat von Lila-Drache:

Dankeschön!!!
Haben mich vorhin kurz untersucht weil ich beim laufen stechen und ziehen im unterleib hatte.
Haben nur kurz getestet ist bis jetzt bei 1 cm geblieben. Hat kurz nach dem baby geschaut es fängt sich wohl an zu drehen mit den Kopf nach unten die Ärztin meinte das merken einige Frauen und das darf auch.
Soll bisschen im zimmer laufen damit mein Kreislauf wieder besser wird. Ende der Woche messen die dann nochmal alles genau und gucken.


Das sind schöne Nachrichten.
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