Mütter- und Schwangerenforum

Februar 2010 Babys

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Katherina39
575 Beiträge
13.10.2009 11:58


Den musste ich einfach kaufen....
Shigo
7522 Beiträge
13.10.2009 12:04
Zitat von Frau Franzi:

@steffi: ach,die ist bekloppt, damit hab ich mich schon abgefunden. Dennis hat ihr ordentlich bescheid gesagt, was sie sich einbildet sowas zu sagen, nur weil ihre hockus-pockus-berechnungen nicht hinhauen. Also er war auch richtig sauer. Er weiß genau,das es sein Kind ist, da hat er garkeine zweifel (was ja aber hätte sein können, bei der mutter -.-)

also so ganz versteh ich das auch ned... warum können ihre Berechnung ned stimmen? selbst wenn du weiter wärst, deswegen bleibt Dennis doch der Vater...das kapier ich nicht.
*
oder hab ich was verpasst und dein erstes Kind ist gar nicht von Dennis? und ihr seid noch ned so lang zusammen?!?
Kristina88
30071 Beiträge
13.10.2009 12:04
Zitat von 123recht.de:
Wann gilt welcher Selbstbehalt?

Man unterscheidet zwischen kleinem, großem und eheangemessenem „billigen“ Selbstbehalt.

Nur auf den kleinen oder notwendigen Selbstbehalt kann sich der Unterhaltspflichtige berufen, wenn er minderjährigen Kindern oder einem minderjährigen Kind Unterhalt zahlen muss. Er beträgt beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen in der Regel monatlich 890,- €, beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 770,-€. Der kleine Selbstbehalt gilt auch gegenüber volljährigen privilegierten Kindern. Das sind Kinder, die zwar volljährig sind, aber noch keine eigene Lebensstellung erworben haben, weil sie sich z.B. noch in der Ausbildung befinden und noch im Haushalt der Eltern wohnen.
Demgegenüber gilt der große oder angemessene Selbstbehalt gegenüber nicht mehr privilegierten volljährigen Kindern, die bereits eine eigene Lebensstellung erlangt haben. Er liegt immer über dem notwendigen Selbstbehalt; seine konkrete Höhe liegt im tatrichterlichen Ermessen, so dass nach den Umständen des Einzelfalls die Werte auch über oder unter den Werten für den angemessenen Selbstbehalt nach den verschiedenen Unterhaltsleitlinien liegen können. In der Düsseldorfer Tabelle ist er bei 1.100,- € festgelegt.

Also seh ich das jetz richtig, dass der Selbsterhalt in Düsseldorf bei 1.100 € liegt? Also müsste er ja gar nicht zahlen, weil er nur ca. 1.000 € netto verdient .. ich blick da nicht durch .. ^^
Katherina39
575 Beiträge
13.10.2009 12:18
Zitat von Kristina88:

Zitat von 123recht.de:
Wann gilt welcher Selbstbehalt?

Man unterscheidet zwischen kleinem, großem und eheangemessenem „billigen“ Selbstbehalt.

Nur auf den kleinen oder notwendigen Selbstbehalt kann sich der Unterhaltspflichtige berufen, wenn er minderjährigen Kindern oder einem minderjährigen Kind Unterhalt zahlen muss. Er beträgt beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen in der Regel monatlich 890,- €, beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 770,-€. Der kleine Selbstbehalt gilt auch gegenüber volljährigen privilegierten Kindern. Das sind Kinder, die zwar volljährig sind, aber noch keine eigene Lebensstellung erworben haben, weil sie sich z.B. noch in der Ausbildung befinden und noch im Haushalt der Eltern wohnen.
Demgegenüber gilt der große oder angemessene Selbstbehalt gegenüber nicht mehr privilegierten volljährigen Kindern, die bereits eine eigene Lebensstellung erlangt haben. Er liegt immer über dem notwendigen Selbstbehalt; seine konkrete Höhe liegt im tatrichterlichen Ermessen, so dass nach den Umständen des Einzelfalls die Werte auch über oder unter den Werten für den angemessenen Selbstbehalt nach den verschiedenen Unterhaltsleitlinien liegen können. In der Düsseldorfer Tabelle ist er bei 1.100,- € festgelegt.

Also seh ich das jetz richtig, dass der Selbsterhalt in Düsseldorf bei 1.100 € liegt? Also müsste er ja gar nicht zahlen, weil er nur ca. 1.000 € netto verdient .. ich blick da nicht durch .. ^^


Jetzt warte doch erstmal ab, ob das Baby überhaupt von ihm ist
Kristina88
30071 Beiträge
13.10.2009 12:20
Zitat von Katherina39:

Zitat von Kristina88:

Zitat von 123recht.de:
Wann gilt welcher Selbstbehalt?

Man unterscheidet zwischen kleinem, großem und eheangemessenem „billigen“ Selbstbehalt.

Nur auf den kleinen oder notwendigen Selbstbehalt kann sich der Unterhaltspflichtige berufen, wenn er minderjährigen Kindern oder einem minderjährigen Kind Unterhalt zahlen muss. Er beträgt beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen in der Regel monatlich 890,- €, beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 770,-€. Der kleine Selbstbehalt gilt auch gegenüber volljährigen privilegierten Kindern. Das sind Kinder, die zwar volljährig sind, aber noch keine eigene Lebensstellung erworben haben, weil sie sich z.B. noch in der Ausbildung befinden und noch im Haushalt der Eltern wohnen.
Demgegenüber gilt der große oder angemessene Selbstbehalt gegenüber nicht mehr privilegierten volljährigen Kindern, die bereits eine eigene Lebensstellung erlangt haben. Er liegt immer über dem notwendigen Selbstbehalt; seine konkrete Höhe liegt im tatrichterlichen Ermessen, so dass nach den Umständen des Einzelfalls die Werte auch über oder unter den Werten für den angemessenen Selbstbehalt nach den verschiedenen Unterhaltsleitlinien liegen können. In der Düsseldorfer Tabelle ist er bei 1.100,- € festgelegt.

Also seh ich das jetz richtig, dass der Selbsterhalt in Düsseldorf bei 1.100 € liegt? Also müsste er ja gar nicht zahlen, weil er nur ca. 1.000 € netto verdient .. ich blick da nicht durch .. ^^


Jetzt warte doch erstmal ab, ob das Baby überhaupt von ihm ist

ich bin mir 100%ig sicher dass das Kind von ihm ist weil er mich mit dieser Person im März betrogen hat ..
kann man eigentlich den Tag der Befruchtung auf den Tag genau zurück rechnen?
Shigo
7522 Beiträge
13.10.2009 12:22
Zitat von Kristina88:

Zitat von Katherina39:

Zitat von Kristina88:

Zitat von 123recht.de:
Wann gilt welcher Selbstbehalt?

Man unterscheidet zwischen kleinem, großem und eheangemessenem „billigen“ Selbstbehalt.

Nur auf den kleinen oder notwendigen Selbstbehalt kann sich der Unterhaltspflichtige berufen, wenn er minderjährigen Kindern oder einem minderjährigen Kind Unterhalt zahlen muss. Er beträgt beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen in der Regel monatlich 890,- €, beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 770,-€. Der kleine Selbstbehalt gilt auch gegenüber volljährigen privilegierten Kindern. Das sind Kinder, die zwar volljährig sind, aber noch keine eigene Lebensstellung erworben haben, weil sie sich z.B. noch in der Ausbildung befinden und noch im Haushalt der Eltern wohnen.
Demgegenüber gilt der große oder angemessene Selbstbehalt gegenüber nicht mehr privilegierten volljährigen Kindern, die bereits eine eigene Lebensstellung erlangt haben. Er liegt immer über dem notwendigen Selbstbehalt; seine konkrete Höhe liegt im tatrichterlichen Ermessen, so dass nach den Umständen des Einzelfalls die Werte auch über oder unter den Werten für den angemessenen Selbstbehalt nach den verschiedenen Unterhaltsleitlinien liegen können. In der Düsseldorfer Tabelle ist er bei 1.100,- € festgelegt.

Also seh ich das jetz richtig, dass der Selbsterhalt in Düsseldorf bei 1.100 € liegt? Also müsste er ja gar nicht zahlen, weil er nur ca. 1.000 € netto verdient .. ich blick da nicht durch .. ^^


Jetzt warte doch erstmal ab, ob das Baby überhaupt von ihm ist

ich bin mir 100%ig sicher dass das Kind von ihm ist weil er mich mit dieser Person im März betrogen hat ..
kann man eigentlich den Tag der Befruchtung auf den Tag genau zurück rechnen?

also ich kann der Katharina nur Recht geben... jetzt wart doch erstmal ab... du machst dir über ungelegte Eier so nen Kopf.. für was.. das kannst dann immer noch machen...
Katherina39
575 Beiträge
13.10.2009 12:35
Zitat von Shigo:

Zitat von Kristina88:

Zitat von Katherina39:

Zitat von Kristina88:

Zitat von 123recht.de:
Wann gilt welcher Selbstbehalt?

Man unterscheidet zwischen kleinem, großem und eheangemessenem „billigen“ Selbstbehalt.

Nur auf den kleinen oder notwendigen Selbstbehalt kann sich der Unterhaltspflichtige berufen, wenn er minderjährigen Kindern oder einem minderjährigen Kind Unterhalt zahlen muss. Er beträgt beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen in der Regel monatlich 890,- €, beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 770,-€. Der kleine Selbstbehalt gilt auch gegenüber volljährigen privilegierten Kindern. Das sind Kinder, die zwar volljährig sind, aber noch keine eigene Lebensstellung erworben haben, weil sie sich z.B. noch in der Ausbildung befinden und noch im Haushalt der Eltern wohnen.
Demgegenüber gilt der große oder angemessene Selbstbehalt gegenüber nicht mehr privilegierten volljährigen Kindern, die bereits eine eigene Lebensstellung erlangt haben. Er liegt immer über dem notwendigen Selbstbehalt; seine konkrete Höhe liegt im tatrichterlichen Ermessen, so dass nach den Umständen des Einzelfalls die Werte auch über oder unter den Werten für den angemessenen Selbstbehalt nach den verschiedenen Unterhaltsleitlinien liegen können. In der Düsseldorfer Tabelle ist er bei 1.100,- € festgelegt.

Also seh ich das jetz richtig, dass der Selbsterhalt in Düsseldorf bei 1.100 € liegt? Also müsste er ja gar nicht zahlen, weil er nur ca. 1.000 € netto verdient .. ich blick da nicht durch .. ^^


Jetzt warte doch erstmal ab, ob das Baby überhaupt von ihm ist

ich bin mir 100%ig sicher dass das Kind von ihm ist weil er mich mit dieser Person im März betrogen hat ..
kann man eigentlich den Tag der Befruchtung auf den Tag genau zurück rechnen?

also ich kann der Katharina nur Recht geben... jetzt wart doch erstmal ab... du machst dir über ungelegte Eier so nen Kopf.. für was.. das kannst dann immer noch machen...



Also mal ganz ehrlich, wenn mein Freund mich betrogen hätte, dann wäre es für mich sowieso aus Schluss vorbei.....
Aber das muss jeder für sich selber wissen...

Und ob das Baby nun von deinem Freund ist oder nicht, das sieht man doch eh früher oder später, wenn es zu einem Vaterschaftstest kommt...

Und bis dahin, würde ich mir da gar keine Gedanken machen, denn wenn es so ist, dann kann man es eh nicht mehr ändern..
Steffi1986
4455 Beiträge
13.10.2009 13:11

@Franzi: war die jedes mal dabei oder wie kommt die auf den Stuss also wirklich die hat wirklich einen an der Klatsche ... Soll doch froh sein dass se wieder oma wird, und net sich so ne scheiße zurecht spinnen ...

@Shigo: Also wirklich du bist total der shopping-freak geworden kann mir das schon bildlich mit dir vorstellen
Kleinschnattchen
430 Beiträge
13.10.2009 13:34
Zitat von vollzeitmama:

Zitat von Kleinschnattchen:

Hallo Mädels,

war heut schon wieder bei Arzt. Leider ist das mit meinem Brechen und Durchfall nicht besser geworden und somit hat der Doc gedroht, dass er mich morgen an den Tropf hängt, da ich völlig vertrocknet bin :,( und das ist natürlich nicht gut für das Baby. Wüßte gern was ich noch tun kann. Leider schaffe ich es nicht mal Tee bei mir zubehalten. Hat jemand ne Hausmittelchen Idee?


Ich kann Tee auch nir bei mir behalten, wenn ich krank bin. Ich trink dann das, auf das ich gerade Lust habe, egal, ob es angeblich ungesund ist. Versuch das doch mal. Ach ja Cola, kann ich seltsamerweise immer bei mir behalten.


Hey Vollzeitmama,

Danke für den Tipp, komischerweise hat die Cola geholfen. Hoffe ich komme um den Tropf rum, denn Nahrung bei mir zu behalten geht immer noch nicht
--kati--
1033 Beiträge
13.10.2009 13:37
Zitat von Katherina39:

Zitat von Kristina88:

Guten Mooooooorgen
@ Franzi: Du sollst dich schonen also reg dich nicht auf .. Du weißt, dass er kleine von deinem Freund ist (Der übrigens genauso heißt wie meiner ) .. also ignorier die frau einfach, falls das denn geht .. Ich hoffe dir geht es besser und der MuMu ist gleich unverändert ..
@ all: ich hab mal eine Frage:
Mein Freund hat ja noch das Problem mit seiner ExFreundin .. Ihr erinnert euch vielleicht, dass sie auch schwanger ist und sie behauptet dass das Kind von ihm Sei.. Laut Termin Entbindet sie 6 Wochen früher als ich .. Stimmt das, dass ihr Kind dann zuerst berücksichtigt wird, mit der Geldfrage? Weil mir muss er ja eig. auch Unterhalt zahlen weil wir nicht verheiratet sind oder? Ich hab so Angst, dass die bloede Kuh ihr Geld wirklich bekommt und wir dadurch zu wenig haben .. Ich glaub ich weiß nicht was ich dann machen soll, wenn sich wirklich bestätigt dass das Kind von ihm ist ..


Ja , das Kind was zuerst geboren wird, ist in der Geldfrage auch das erste was berücksichtigt wird, da ihr nicht verheiratet seit

also heißt das, wenn mein freund für ein kind nur zahlen könnte/ wöllt, dürfte er sich nich mal aussuchen ob er für unser kind zahlt sondern müsste fürs erste zahlen???

mein freund hat nämlich auch schon ein kind ;(
hat ihn die alte untergejubelt, sie hatte mein freund erzählt das sie verhütet
Kleinschnattchen
430 Beiträge
13.10.2009 13:38
Hey Mädels,

sagt mal, wenn ihr im Shoppingland seid, kennt Ihr dann schon die diversen Shoppingclubs? Da kann man echt super Schnäppchen machen und die haben auch echt super niedliche Angebote. Nur so als Hinweis

Sonst geht es euren Krümel und euch gut?

Kristina88
30071 Beiträge
13.10.2009 15:19
Zitat von --kati--:

Zitat von Katherina39:

Zitat von Kristina88:

Guten Mooooooorgen
@ Franzi: Du sollst dich schonen also reg dich nicht auf .. Du weißt, dass er kleine von deinem Freund ist (Der übrigens genauso heißt wie meiner ) .. also ignorier die frau einfach, falls das denn geht .. Ich hoffe dir geht es besser und der MuMu ist gleich unverändert ..
@ all: ich hab mal eine Frage:
Mein Freund hat ja noch das Problem mit seiner ExFreundin .. Ihr erinnert euch vielleicht, dass sie auch schwanger ist und sie behauptet dass das Kind von ihm Sei.. Laut Termin Entbindet sie 6 Wochen früher als ich .. Stimmt das, dass ihr Kind dann zuerst berücksichtigt wird, mit der Geldfrage? Weil mir muss er ja eig. auch Unterhalt zahlen weil wir nicht verheiratet sind oder? Ich hab so Angst, dass die bloede Kuh ihr Geld wirklich bekommt und wir dadurch zu wenig haben .. Ich glaub ich weiß nicht was ich dann machen soll, wenn sich wirklich bestätigt dass das Kind von ihm ist ..


Ja , das Kind was zuerst geboren wird, ist in der Geldfrage auch das erste was berücksichtigt wird, da ihr nicht verheiratet seit

also heißt das, wenn mein freund für ein kind nur zahlen könnte/ wöllt, dürfte er sich nich mal aussuchen ob er für unser kind zahlt sondern müsste fürs erste zahlen???

mein freund hat nämlich auch schon ein kind ;(
hat ihn die alte untergejubelt, sie hatte mein freund erzählt das sie verhütet

das ist echt eine beschissene Lage ..
Steffi1986
4455 Beiträge
13.10.2009 15:22
Zitat von Kristina88:

das ist echt eine beschissene Lage ..


das denk ich mir aber kopf hoch kleines, ihr packt das schon egal wie ...
firelady
9056 Beiträge
13.10.2009 15:24
Franzi: Freut mich, daß es dir besser geht. Hoffe es bleibt alles so wie es ist auch mit den weniger starken Wehenhemmer. Dann kommst du ja bald wieder nach Hause. Mit deiner Schwiegermutter kann ich dich aber voll und ganz verstehen. Meine behauptet auch immer, daß sie keine Ähnlichkeit zwischen Saskia und ihrem Vater erkennt obwohl alle anderen sagen, daß sie vom Gesicht und von der Art her der zweite Papa ist. Auch beim zweiten wird sie bestimmt wieder solche Äußerungen treffen. Ich hab allerdings mittlerweile gelernt da drüber zu stehen. Die Frau geht mir auf deutsch gesagt am A... vorbei. Versuch doch auch so ne Einstellung zu entwickeln. Klar ist das nicht das Beste, aber es hilft.

Kristina: Würd mir da jetzt auch noch nicht so den Kopf drüber machen. Klar überlegt man sich so einiges, aber um sich wirklich den Kopf darüber zu zermartern ist noch genug Zeit. Aus dem Recht-Artikel werde ich leider nicht so ganz schlau. Mich verunsichern irgendwie die 890 Euro am Anfang.

Mir geht es heute wieder gut. Die Wehen sind so gut wie weg. Hab mich auch gestern brav geschont und heute habe ich nur die Spülmaschine und die Waschmaschine laufen.
Steffi1986
4455 Beiträge
13.10.2009 15:28
Zitat von firelady:

Franzi: Freut mich, daß es dir besser geht. Hoffe es bleibt alles so wie es ist auch mit den weniger starken Wehenhemmer. Dann kommst du ja bald wieder nach Hause. Mit deiner Schwiegermutter kann ich dich aber voll und ganz verstehen. Meine behauptet auch immer, daß sie keine Ähnlichkeit zwischen Saskia und ihrem Vater erkennt obwohl alle anderen sagen, daß sie vom Gesicht und von der Art her der zweite Papa ist. Auch beim zweiten wird sie bestimmt wieder solche Äußerungen treffen. Ich hab allerdings mittlerweile gelernt da drüber zu stehen. Die Frau geht mir auf deutsch gesagt am A... vorbei. Versuch doch auch so ne Einstellung zu entwickeln. Klar ist das nicht das Beste, aber es hilft.

Kristina: Würd mir da jetzt auch noch nicht so den Kopf drüber machen. Klar überlegt man sich so einiges, aber um sich wirklich den Kopf darüber zu zermartern ist noch genug Zeit. Aus dem Recht-Artikel werde ich leider nicht so ganz schlau. Mich verunsichern irgendwie die 890 Euro am Anfang.

M ir geht es heute wieder gut. Die Wehen sind so gut wie weg. Hab mich auch gestern brav geschont und heute habe ich nur die Spülmaschine und die Waschmaschine laufen.


So ists Brav wenigstens ein paar Mädels wo hören können Aber freut mich wenns dir wieder besser geht ... und was hast dann heut noch so geplant?
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