"Reset" your Life aus 3 mach 6
14.12.2015 19:49
Warum ist er ein Muss-Kind? Ich dachte ab Juli kann man sich das aussuchen
Ich hab bei Sophie eher die andere Sorge, dass es ihr dann langweilig wird, wenn sie bis fast 7 im kiga ist Aber mit gerade 6 kann natürlich auch sehr blöd sein.
Ich hab bei Sophie eher die andere Sorge, dass es ihr dann langweilig wird, wenn sie bis fast 7 im kiga ist Aber mit gerade 6 kann natürlich auch sehr blöd sein.
14.12.2015 19:52
Zitat von Bommel90:
Warum ist er ein Muss-Kind? Ich dachte ab Juli kann man sich das aussuchen
Ich hab bei Sophie eher die andere Sorge, dass es ihr dann langweilig wird, wenn sie bis fast 7 im kiga ist Aber mit gerade 6 kann natürlich auch sehr blöd sein.
Das ist sehr veraltet. Dachte ich bis letztes Jahr auch. In Niedersachsen ist anscheinend der 30. September Stichtag. Bis dahin sind es alles Muss-Kinder.
Es variiert wohl bei den Bundesländern bis Dez., wenn ich es richtig gelesen habe.
14.12.2015 19:56
Okay dann muss ich mich noch mal informieren, ich dachte hier wärs Juli
14.12.2015 20:00
Zitat:
Alle Kinder, die bis zum 30. Juni sechs Jahre alt werden, werden am 1. August im Bundesland Hessen schulpflichtig.
Kinder, die vom 1. Juli bis 31. Dezember sechs Jahre alt werden, können auf Antrag eingeschult werden – sie sind sogenannte Kann-Kinder.
Puh...
Also Sophie könnte sogar mit 5 (das wird aber bestimmt nicht passieren)
Und beim zweiten können wir es uns eventuell aussuchen
14.12.2015 20:03
Zitat von Bommel90:
Zitat:
Alle Kinder, die bis zum 30. Juni sechs Jahre alt werden, werden am 1. August im Bundesland Hessen schulpflichtig.
Kinder, die vom 1. Juli bis 31. Dezember sechs Jahre alt werden, können auf Antrag eingeschult werden – sie sind sogenannte Kann-Kinder.
Puh...
Also Sophie könnte sogar mit 5 (das wird aber bestimmt nicht passieren)
Und beim zweiten können wir es uns eventuell aussuchen
Wieso mit 5?
14.12.2015 20:04
da muss ich auch mal schauen. das interessiert mich jetzt. Hab mich damit noch nie auseinandergesetzt.
Ich denke für Nr3 ist mir auf jeden Fall wichtig dass Nr2 im Kindergarten ist.
Das wäre (wenn Nr2 echt entspannt wird) das absolut früheste Startdatum.
Vermutlich wird es werden wenn Nr2 ein Jahr im Kiga ist. So hab ich dann mindenst ein Jahr so gearbeitet dass sich das fürs Elterngeld lohnt (wenn ich nen halbwegs guten Job finde).
Viel später würde ich aber nicht wollen, sonst wird mir der Abstand zu groß. Vor allem da wir uns ja die Option für 4 offen halten wollen.
Aber da es doch eher die letzte ss wird will ich auch nicht zu früh starten und mir das etwas "aufheben"
ok, dann gibt es natürlich die Option dass Nr2 noch anstrengender als Giotto wird dann ist die Familienplanung vermutlich abgeschlossen
Ich denke für Nr3 ist mir auf jeden Fall wichtig dass Nr2 im Kindergarten ist.
Das wäre (wenn Nr2 echt entspannt wird) das absolut früheste Startdatum.
Vermutlich wird es werden wenn Nr2 ein Jahr im Kiga ist. So hab ich dann mindenst ein Jahr so gearbeitet dass sich das fürs Elterngeld lohnt (wenn ich nen halbwegs guten Job finde).
Viel später würde ich aber nicht wollen, sonst wird mir der Abstand zu groß. Vor allem da wir uns ja die Option für 4 offen halten wollen.
Aber da es doch eher die letzte ss wird will ich auch nicht zu früh starten und mir das etwas "aufheben"
ok, dann gibt es natürlich die Option dass Nr2 noch anstrengender als Giotto wird dann ist die Familienplanung vermutlich abgeschlossen
14.12.2015 20:06
Na weil sie ein kann-Kind ist. Sie kann entweder mit 5 (fast 6) oder 6 (fast 7) gehen
Bin echt gespannt wer hier wann wie viele Kinder bekommt
Bin echt gespannt wer hier wann wie viele Kinder bekommt
14.12.2015 20:12
Schulpflicht
Alle Kinder, die bis zum 31. August das sechste Lebensjahr vollenden, besuchen als schulpflichtige Kinder die Grundschule mit Beginn des folgenden Schuljahres. (siehe § 57 Schulgesetz)
Vorzeitige Einschulung
Kinder, die nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Grundschule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht des 1. Schuljahres teilnehmen werden. Über die Aufnahme der so genannten "Kann-Kinder" entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter der jeweiligen Grundschule. (siehe § 58 Schulgesetz.)
also das heißt wenn Johann bis zum 31.8. des Jahres 7 wär würde er müssen, was er ja aber nicht ist, also kann er?
Da steht ja gar nichts über das alter. nur "nicht schulpflichtig". Da könnte ich ihn ja jetzt schon zur vorzeitigen Aufnahme anmelden oder wie
Alle Kinder, die bis zum 31. August das sechste Lebensjahr vollenden, besuchen als schulpflichtige Kinder die Grundschule mit Beginn des folgenden Schuljahres. (siehe § 57 Schulgesetz)
Vorzeitige Einschulung
Kinder, die nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Grundschule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht des 1. Schuljahres teilnehmen werden. Über die Aufnahme der so genannten "Kann-Kinder" entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter der jeweiligen Grundschule. (siehe § 58 Schulgesetz.)
also das heißt wenn Johann bis zum 31.8. des Jahres 7 wär würde er müssen, was er ja aber nicht ist, also kann er?
Da steht ja gar nichts über das alter. nur "nicht schulpflichtig". Da könnte ich ihn ja jetzt schon zur vorzeitigen Aufnahme anmelden oder wie
14.12.2015 20:23
Deepapple ist eben nachhause gekommen. Seine Reaktion: Ein breites Grinsen und ein "ohweia, da muessen wir hernach erstmal einen drauf trinken"
14.12.2015 20:23
Zitat von asliceofmom:
Schulpflicht
Alle Kinder, die bis zum 31. August das sechste Lebensjahr vollenden, besuchen als schulpflichtige Kinder die Grundschule mit Beginn des folgenden Schuljahres. (siehe § 57 Schulgesetz)
Vorzeitige Einschulung
Kinder, die nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Grundschule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht des 1. Schuljahres teilnehmen werden. Über die Aufnahme der so genannten "Kann-Kinder" entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter der jeweiligen Grundschule. (siehe § 58 Schulgesetz.)
also das heißt wenn Johann bis zum 31.8. des Jahres 7 wär würde er müssen, was er ja aber nicht ist, also kann er?
Da steht ja gar nichts über das alter. nur "nicht schulpflichtig". Da könnte ich ihn ja jetzt schon zur vorzeitigen Aufnahme anmelden oder wie
Äh 6.
Und wann hat Sophie nochmal genau Geburtstag?
Sie müsste doch quasi im Schuljahr 2020 gehen, oder nicht? Sa ist sie ein Muss-Kind?
14.12.2015 20:25
Zitat von Enfelchen:
Zitat von Bommel90:
Zitat:
Alle Kinder, die bis zum 30. Juni sechs Jahre alt werden, werden am 1. August im Bundesland Hessen schulpflichtig.
Kinder, die vom 1. Juli bis 31. Dezember sechs Jahre alt werden, können auf Antrag eingeschult werden – sie sind sogenannte Kann-Kinder.
Puh...
Also Sophie könnte sogar mit 5 (das wird aber bestimmt nicht passieren)
Und beim zweiten können wir es uns eventuell aussuchen
Wieso mit 5?
Ich sag ja... ich lese heute nur die Hälfte
14.12.2015 20:29
Ich finde dieses unterschiedliche Gehabe bei den Bundesländern echt affig.
Bei "uns" in Niedersachsen scheint es keine Kann-Kinder mehr zu geben. 30.9. ist Stichtag. Wer bis dahin 6 wird geht in dem Jahr und wer danach, der geht auch erst im Folgejahr.
Es sei denn, es gibt Einschränkungen in der Entwicklung des Kindes.
Bei "uns" in Niedersachsen scheint es keine Kann-Kinder mehr zu geben. 30.9. ist Stichtag. Wer bis dahin 6 wird geht in dem Jahr und wer danach, der geht auch erst im Folgejahr.
Es sei denn, es gibt Einschränkungen in der Entwicklung des Kindes.
14.12.2015 20:30
Zitat von puppygirl:
Deepapple ist eben nachhause gekommen. Seine Reaktion: Ein breites Grinsen und ein "ohweia, da muessen wir hernach erstmal einen drauf trinken"
Wir? Ich glaube eher nur er
14.12.2015 20:31
klar 6... mein Hirn will heute nicht mehr
ich finds acuh Blödsinn dass das überall so anders ist...
ich finds acuh Blödsinn dass das überall so anders ist...
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