Verzweifelt, ungeplant schwanger, vom Vater sitzen gelassen
02.11.2018 12:43
Zitat von Anonym 1 (19918 :
Mein Plan ist in jedem Fall, dem Jugendamt offen zu erklären, warum ich den Vater nicht angeben möchte.
Ich habe nicht vor dort zu lügen und zu behaupten, ich wüsste nicht wer es ist, sondern denen halt wirklich den Sachverhalt zu schildern, in der Hoffnung, dass ich Verständnis und Lösungen bekommen werde
Ich drücke dir die Daumen.
Ich kann dich verstehen!
02.11.2018 12:56
Zitat von FräuleinFee:
Zitat von JaneMargolis:
Zitat von Anonym 1 (19918 :
Zitat von JaneMargolis:
Dennoch bleibe ich dabei: Er hat - so sehr er auch Arschloch sein mag - ein Anrecht zu erfahren, dass er Vater wird. Und dein späteres Kind auf seinen Vater.
Nimm alles, was jetzt kommt (schriftlich!!) mit zum Jugendamt und lass Dir helfen.
Und was soll das Amt groß tun? Er kann dann auf gemeinsames Sorgerecht klagen. Auf jeden Fall auf Umgang! Er wohnt mittlerweile im Ausland. Ich hab Angst, dass er das Kind mal " abholt" und ich sehe es dann nie wieder.
Natürlich kann er gemeinsames Sorgerecht und Umgang haben. Er ist der Vater! Es ist euer gemeinsames Kind, nicht nur Deines!
Ich verstehe, dass Du ihn gerne für alle Zeiten los wärst, aber das geht nunmal nicht, wenn man gemeinsam ein Kind zeugt. Und alle Widrigkeiten, die da in Zukunft bzgl. Umgang und co. auf Dich zukommen, wirst Du leider angehen müssen, wenn es soweit ist. Ich kann mich nur wiederholen: Sprich mit dem Jugendamt. Auch über Deine Ängste. Dann ist zB ein begleiteter Umgang beim Jugendamt denkbar.
Nur über meine Leiche würde solch ein Mann mein Kind zu Gesicht bekommen. Auch seins, natürlich , aber da ist die Absicht klar und wenn ich wüsste das Kind ist nicht gewollt, dann gäbe es bei mir keine Chance.
Erzähl mir nicht , Du würdest anders handeln bei der Vorgeschichte!
Nochmal:
Ich habe mehrfach geschrieben, dass ich die TS verstehe. Ich glaube aber, dass Hinweise auf mögliche Vorgehensweisen und Unterstützungen und das aufzeigen etwaiger positiver Möglichkeiten die TS weiter bringen, als ein bloßes: „So ein Arschloch, stimmt, dem würde ich mein Kind auch nie mitgeben!“
Im übrigen macht die TS doch nun genau das und das finde ich super und hoffe sehr für sie, dass sie hier Unterstützung bekommt - für das Kind aber auch für sie selbst.
02.11.2018 12:58
Zitat von Anonym 1 (19918 :
Mein Plan ist in jedem Fall, dem Jugendamt offen zu erklären, warum ich den Vater nicht angeben möchte.
Ich habe nicht vor dort zu lügen und zu behaupten, ich wüsste nicht wer es ist, sondern denen halt wirklich den Sachverhalt zu schildern, in der Hoffnung, dass ich Verständnis und Lösungen bekommen werde
Ich glaube, dass Du das dort auch bekommst. Versuch wirklich so viel wie möglich schriftlich von ihm zu bekommen. Und dokumentiere alle Vorfälle mit Datum! Das könnte später viel wert sein.
02.11.2018 13:29
Zitat von Engelchen1711:
Zitat von JaneMargolis:naja bei so nem kranken Kerl kann ich durchaus verstehen das sie
Zitat von Anonym 1 (19918 :
Zitat von JaneMargolis:
Dennoch bleibe ich dabei: Er hat - so sehr er auch Arschloch sein mag - ein Anrecht zu erfahren, dass er Vater wird. Und dein späteres Kind auf seinen Vater.
Nimm alles, was jetzt kommt (schriftlich!!) mit zum Jugendamt und lass Dir helfen.
Und was soll das Amt groß tun? Er kann dann auf gemeinsames Sorgerecht klagen. Auf jeden Fall auf Umgang! Er wohnt mittlerweile im Ausland. Ich hab Angst, dass er das Kind mal " abholt" und ich sehe es dann nie wieder.
Natürlich kann er gemeinsames Sorgerecht und Umgang haben. Er ist der Vater! Es ist euer gemeinsames Kind, nicht nur Deines!
Ich verstehe, dass Du ihn gerne für alle Zeiten los wärst, aber das geht nunmal nicht, wenn man gemeinsam ein Kind zeugt. Und alle Widrigkeiten, die da in Zukunft bzgl. Umgang und co. auf Dich zukommen, wirst Du leider angehen müssen, wenn es soweit ist. Ich kann mich nur wiederholen: Sprich mit dem Jugendamt. Auch über Deine Ängste. Dann ist zB ein begleiteter Umgang beim Jugendamt denkbar.
das so handhaben will, die Angst mein Kind nie wieder zu sehen würde ich
auch nicht eingehen wollen, der ist doch krank in der Birne.
@TS..... vll kannst du dich beim Anwalt beraten lassen welche Möglichkeiten
du hast um ihn auf Distanz zu halten. Außer einem Beratungsschein brauchst
du das ja nicht bezahlen.
Das sehe ich genauso...
und frage mich ob sie es ihm überhaupt sagen MUSS, denn Unterhalt bekommt sie auch wenn sie den Vater nicht angibt bzw nicht kennt...
manchmal ist es besser die Kinder vor dem, wie hier in dem Fall, Vater zu schützen
03.11.2018 19:43
Ich glaube, ich würde den ex, der gerade beim Renovieren hilft und evtl mit einzieht fragen, ob er sagt, das Kind wäre von ihm, wenn der Kranke Kerl nachfragt. man kann ja ausmachen, dass man auf alle Unterhaltsforderungen verzichtet. Auch schriftlich. Und sollte er als Vater, der der nicht Vater ist, später vom Amt aus Unterhalt zahlen müssen, könnt man es ihm ja zurück überweisen.
03.11.2018 19:47
Zitat von JuRa1014:
Ich glaube, ich würde den ex, der gerade beim Renovieren hilft und evtl mit einzieht fragen, ob er sagt, das Kind wäre von ihm, wenn der Kranke Kerl nachfragt. man kann ja ausmachen, dass man auf alle Unterhaltsforderungen verzichtet. Auch schriftlich. Und sollte er als Vater, der der nicht Vater ist, später vom Amt aus Unterhalt zahlen müssen, könnt man es ihm ja zurück überweisen.
Als Mutter kann man nicht auf den Unterhalt verzichten, auch nicht schriftlich, da das Geld dem Kind gesetzlich zusteht, nicht der Mutter.
03.11.2018 19:52
Zitat von JuRa1014:
Ich glaube, ich würde den ex, der gerade beim Renovieren hilft und evtl mit einzieht fragen, ob er sagt, das Kind wäre von ihm, wenn der Kranke Kerl nachfragt. man kann ja ausmachen, dass man auf alle Unterhaltsforderungen verzichtet. Auch schriftlich. Und sollte er als Vater, der der nicht Vater ist, später vom Amt aus Unterhalt zahlen müssen, könnt man es ihm ja zurück überweisen.
Das wäre genauso betrug wie das nicht-angeben vom vater.
Und da sie für die anderen schon unterhaltsvorschuss bekommt wird es bei diesem kind dann ja auch sein. Und das kann dann echte Probleme geben wenn der betrug auffliegt
03.11.2018 20:20
Zitat von Zwerginator:ich meinte schriftlich mit dem nicht Vater. Dass sie gesetzlich nicht drauf verzichten kann, weiß ich. Deswegen ja, dass sie es ihm zurücküberweist.
Zitat von JuRa1014:
Ich glaube, ich würde den ex, der gerade beim Renovieren hilft und evtl mit einzieht fragen, ob er sagt, das Kind wäre von ihm, wenn der Kranke Kerl nachfragt. man kann ja ausmachen, dass man auf alle Unterhaltsforderungen verzichtet. Auch schriftlich. Und sollte er als Vater, der der nicht Vater ist, später vom Amt aus Unterhalt zahlen müssen, könnt man es ihm ja zurück überweisen.
Als Mutter kann man nicht auf den Unterhalt verzichten, auch nicht schriftlich, da das Geld dem Kind gesetzlich zusteht, nicht der Mutter.
03.11.2018 20:24
Zitat von shelyra:das ist mir klar, dass das Betrug ist. Aber die TE ist völlig verzweifelt. Auch wenn der Vater ein Recht auf sein Kind hat, verstehe ich, dass sie nicht möchte, dass er erfährt, dass es das Kind gibt. Was man da so hört, da muss man ja teilweise Angst um sein Leben haben.
Zitat von JuRa1014:
Ich glaube, ich würde den ex, der gerade beim Renovieren hilft und evtl mit einzieht fragen, ob er sagt, das Kind wäre von ihm, wenn der Kranke Kerl nachfragt. man kann ja ausmachen, dass man auf alle Unterhaltsforderungen verzichtet. Auch schriftlich. Und sollte er als Vater, der der nicht Vater ist, später vom Amt aus Unterhalt zahlen müssen, könnt man es ihm ja zurück überweisen.
Das wäre genauso betrug wie das nicht-angeben vom vater.
Und da sie für die anderen schon unterhaltsvorschuss bekommt wird es bei diesem kind dann ja auch sein. Und das kann dann echte Probleme geben wenn der betrug auffliegt
Wäre ich die TS würde ich auch alles daran setzen, dass der Vater nichts von dem Kind erfährt.
Und ich bin keine Mutter, die dem Vater die Kinder verwehrt. Ich bin seit 2 Jahren vom Vater der Kinder getrennt und er sieht sie, neben seinen Wochenenden, wann immer er will. Auch habe ich ihm lange nach der Trennung das gemeinsame Sorgerecht übertragen, weil er es sich wünschte...
03.11.2018 20:57
Zitat von JuRa1014:
Ich glaube, ich würde den ex, der gerade beim Renovieren hilft und evtl mit einzieht fragen, ob er sagt, das Kind wäre von ihm, wenn der Kranke Kerl nachfragt. man kann ja ausmachen, dass man auf alle Unterhaltsforderungen verzichtet. Auch schriftlich. Und sollte er als Vater, der der nicht Vater ist, später vom Amt aus Unterhalt zahlen müssen, könnt man es ihm ja zurück überweisen.
Das ist ganz klar Betrug und ich würde dringend davon abraten. Das kann ganz böse nach hinten losgehen...
03.11.2018 21:09
Zitat von JuRa1014:
Zitat von shelyra:das ist mir klar, dass das Betrug ist. Aber die TE ist völlig verzweifelt. Auch wenn der Vater ein Recht auf sein Kind hat, verstehe ich, dass sie nicht möchte, dass er erfährt, dass es das Kind gibt. Was man da so hört, da muss man ja teilweise Angst um sein Leben haben.
Zitat von JuRa1014:
Ich glaube, ich würde den ex, der gerade beim Renovieren hilft und evtl mit einzieht fragen, ob er sagt, das Kind wäre von ihm, wenn der Kranke Kerl nachfragt. man kann ja ausmachen, dass man auf alle Unterhaltsforderungen verzichtet. Auch schriftlich. Und sollte er als Vater, der der nicht Vater ist, später vom Amt aus Unterhalt zahlen müssen, könnt man es ihm ja zurück überweisen.
Das wäre genauso betrug wie das nicht-angeben vom vater.
Und da sie für die anderen schon unterhaltsvorschuss bekommt wird es bei diesem kind dann ja auch sein. Und das kann dann echte Probleme geben wenn der betrug auffliegt
Wäre ich die TS würde ich auch alles daran setzen, dass der Vater nichts von dem Kind erfährt.
Und ich bin keine Mutter, die dem Vater die Kinder verwehrt. Ich bin seit 2 Jahren vom Vater der Kinder getrennt und er sieht sie, neben seinen Wochenenden, wann immer er will. Auch habe ich ihm lange nach der Trennung das gemeinsame Sorgerecht übertragen, weil er es sich wünschte...
Ändert aber nichts an der rechtslage... Und es kann eben böse enden wenn man eine straftat begeht. Das sollte man nie vergessen!
Man kann ja erstmal alleiniges sorgerecht machen. So dass er aktiv werden muss wenn er es ändern will.
Und sich gleichzeitig erkunden ob er überhaupt chancen hat wenn er im ausland wohnt. Denn da ist die ausgangssituation eine ganz andere wie mit einem in d lebenden vater.
04.11.2018 05:41
Zitat von JuRa1014:
Ich glaube, ich würde den ex, der gerade beim Renovieren hilft und evtl mit einzieht fragen, ob er sagt, das Kind wäre von ihm, wenn der Kranke Kerl nachfragt. man kann ja ausmachen, dass man auf alle Unterhaltsforderungen verzichtet. Auch schriftlich. Und sollte er als Vater, der der nicht Vater ist, später vom Amt aus Unterhalt zahlen müssen, könnt man es ihm ja zurück überweisen.
So ein Käse, sorry.
Abgesehen vom rechtlichen, was hier schon benannt wurde und SELBST WENN (was ich beim besten Willen nicht glaube), sich ein Dritter darauf einlässt sich für 20+x Jahre auf eine Zahlungsverpflichtung einzulassen im guten Glauben, dass sie ihm das Geld zurück überweist (oder das Kind später nach Auszug ):
Was ist, wenn ihr etwas passiert? Dann kommt das Kind zum Nicht-Vater? Oder wie stellst Du Dir das vor? Also mal ehrlich, bei allem Verständnis - das ist auf so vielen Ebenen derart weitreichender Quatsch, dass ich’s mir nicht anders vorstellen kann als dass Du schlicht nicht lange genug darüber nachgedacht hast, was für Konsequenzen sowas hätte.
04.11.2018 05:44
Zitat von JuRa1014:
Zitat von Zwerginator:ich meinte schriftlich mit dem nicht Vater. Dass sie gesetzlich nicht drauf verzichten kann, weiß ich. Deswegen ja, dass sie es ihm zurücküberweist.
Zitat von JuRa1014:
Ich glaube, ich würde den ex, der gerade beim Renovieren hilft und evtl mit einzieht fragen, ob er sagt, das Kind wäre von ihm, wenn der Kranke Kerl nachfragt. man kann ja ausmachen, dass man auf alle Unterhaltsforderungen verzichtet. Auch schriftlich. Und sollte er als Vater, der der nicht Vater ist, später vom Amt aus Unterhalt zahlen müssen, könnt man es ihm ja zurück überweisen.
Als Mutter kann man nicht auf den Unterhalt verzichten, auch nicht schriftlich, da das Geld dem Kind gesetzlich zusteht, nicht der Mutter.
Das habe ich schon verstanden, aber auch dem Nicht - Vater gegenüber ist dieser Vertrag null und nichtig und nicht durchsetzbar.
04.11.2018 05:52
Zitat von Anonym 1 (19918 :
Zitat von Miststück:
ähm....nur mal so in den raum geworfen: sollte er doch irgendwie mitbekommen,das sie schwanger ist bzw. ein baby bekommen hat....der wird doch wohl sich denken könnwn,das es von ihm ist? wenn er dann nen vaterschaftstest möchte,ist sie doch eh dran,oder nicht? und wenn sie vorher angegeben haz „vater unbekannt“, wird das sicherlich nicht zu ihren gunsten gewertet....
Er hat kein recht in diesem Fall einen vaterschaftstest zu verlangen. Das geht nur, wenn unterhsltsforderungen gestellt werden und er die Vaterschaft abstreitet.
Sonst könnte ja jeder Mann, bei jedem Kind behaupten dass es seins ist und einen Test fordern.
Das stimmt so nicht. Es gibt ja berechtigte Gründe die dafür sprechen das er der Vater sein könnte. Und damit bekommt er vor Gericht auch einen Vaterschaftstest. Du vergisst hierbei, das sowohl der Vater als auch das Kind das Recht haben zu wissen wer der biologische Vater ist.
Und mit so einer Geschichte kann es sein, das du negativ bei Umgang, Sorgerecht etc auffällst.
05.11.2018 10:57
Also mein Ex, der vielleicht einzieht ist der Vater der anderen Kinder. Diese sind alle strohblond und blauäugig. Das Kind, was nun kommt, wird vermutlich braune Augen und Haare haben. Jeder, der ein mü von Genetik, dominanter und rezessiver Vererbung versteht, würde schon beim Angeben, er sei der Vater die Augenbrauen hochziehen.
Mal davon abgesehen, dass ich nicht lügen oder gar richtig dreist betrügen möchte. Das ist mir zu heikel und von meinem Ex, würde ich das auch nie verlangen oder ihn um sowas bitten.
Mal davon abgesehen, dass ich nicht lügen oder gar richtig dreist betrügen möchte. Das ist mir zu heikel und von meinem Ex, würde ich das auch nie verlangen oder ihn um sowas bitten.
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