Mütter- und Schwangerenforum

Verzweifelt, ungeplant schwanger, vom Vater sitzen gelassen

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Anonym 1 (199188)
59 Beiträge
02.11.2018 10:05
Zitat von JaneMargolis:

Zitat von Anonym 1 (19918 :

Naja doch. Seiner Kündigung habe ich zugestimmt. Dass der Vertrag nun nichtig ist, teilte .je der Vermieter erst hinterher mit.

Die Kündigungsfrist von 3 Monaten läuft jetzt. Und es liegt bei meinem Vermieter ob ich einen neuen Vertrag bekomme oder nicht.


Hast du eine Kündigung des gemeinsamen Mietvertrages unterschrieben?


Nein. Ich habe lediglich unterschrieben, dass ich ab sofort allein für die komplette Miete aufkommen werde und die Kaution selbstständig bezahlen möchte.
02.11.2018 10:12
Zitat von Anonym 1 (19918 :

Zitat von JaneMargolis:

Zitat von Anonym 1 (19918 :

Naja doch. Seiner Kündigung habe ich zugestimmt. Dass der Vertrag nun nichtig ist, teilte .je der Vermieter erst hinterher mit.

Die Kündigungsfrist von 3 Monaten läuft jetzt. Und es liegt bei meinem Vermieter ob ich einen neuen Vertrag bekomme oder nicht.


Hast du eine Kündigung des gemeinsamen Mietvertrages unterschrieben?


Nein. Ich habe lediglich unterschrieben, dass ich ab sofort allein für die komplette Miete aufkommen werde und die Kaution selbstständig bezahlen möchte.


Dann ist der Vertrag auch nicht gekündigt. Eine einseitige Kündigungserklärung von ihm reicht da nicht aus.
02.11.2018 10:16
Zitat von JaneMargolis:

Zitat von Anonym 1 (19918 :

Zitat von JaneMargolis:

Dennoch bleibe ich dabei: Er hat - so sehr er auch Arschloch sein mag - ein Anrecht zu erfahren, dass er Vater wird. Und dein späteres Kind auf seinen Vater.
Nimm alles, was jetzt kommt (schriftlich!!) mit zum Jugendamt und lass Dir helfen.


Und was soll das Amt groß tun? Er kann dann auf gemeinsames Sorgerecht klagen. Auf jeden Fall auf Umgang! Er wohnt mittlerweile im Ausland. Ich hab Angst, dass er das Kind mal " abholt" und ich sehe es dann nie wieder.


Natürlich kann er gemeinsames Sorgerecht und Umgang haben. Er ist der Vater! Es ist euer gemeinsames Kind, nicht nur Deines!

Ich verstehe, dass Du ihn gerne für alle Zeiten los wärst, aber das geht nunmal nicht, wenn man gemeinsam ein Kind zeugt. Und alle Widrigkeiten, die da in Zukunft bzgl. Umgang und co. auf Dich zukommen, wirst Du leider angehen müssen, wenn es soweit ist. Ich kann mich nur wiederholen: Sprich mit dem Jugendamt. Auch über Deine Ängste. Dann ist zB ein begleiteter Umgang beim Jugendamt denkbar.
naja bei so nem kranken Kerl kann ich durchaus verstehen das sie
das so handhaben will, die Angst mein Kind nie wieder zu sehen würde ich
auch nicht eingehen wollen, der ist doch krank in der Birne.

@TS..... vll kannst du dich beim Anwalt beraten lassen welche Möglichkeiten
du hast um ihn auf Distanz zu halten. Außer einem Beratungsschein brauchst
du das ja nicht bezahlen.
02.11.2018 10:33
Zitat von Engelchen1711:

Zitat von JaneMargolis:

Zitat von Anonym 1 (19918 :

Zitat von JaneMargolis:

Dennoch bleibe ich dabei: Er hat - so sehr er auch Arschloch sein mag - ein Anrecht zu erfahren, dass er Vater wird. Und dein späteres Kind auf seinen Vater.
Nimm alles, was jetzt kommt (schriftlich!!) mit zum Jugendamt und lass Dir helfen.


Und was soll das Amt groß tun? Er kann dann auf gemeinsames Sorgerecht klagen. Auf jeden Fall auf Umgang! Er wohnt mittlerweile im Ausland. Ich hab Angst, dass er das Kind mal " abholt" und ich sehe es dann nie wieder.


Natürlich kann er gemeinsames Sorgerecht und Umgang haben. Er ist der Vater! Es ist euer gemeinsames Kind, nicht nur Deines!

Ich verstehe, dass Du ihn gerne für alle Zeiten los wärst, aber das geht nunmal nicht, wenn man gemeinsam ein Kind zeugt. Und alle Widrigkeiten, die da in Zukunft bzgl. Umgang und co. auf Dich zukommen, wirst Du leider angehen müssen, wenn es soweit ist. Ich kann mich nur wiederholen: Sprich mit dem Jugendamt. Auch über Deine Ängste. Dann ist zB ein begleiteter Umgang beim Jugendamt denkbar.
naja bei so nem kranken Kerl kann ich durchaus verstehen das sie
das so handhaben will, die Angst mein Kind nie wieder zu sehen würde ich
auch nicht eingehen wollen, der ist doch krank in der Birne
.

@TS..... vll kannst du dich beim Anwalt beraten lassen welche Möglichkeiten
du hast um ihn auf Distanz zu halten. Außer einem Beratungsschein brauchst
du das ja nicht bezahlen.


Dem widerspreche ich ja gar nicht.
Es ist aber für alle Beteiligten - unter vielen Aspekten (Unterhalt, Recht des Kindes etc.) - sinnvoller, das durch die Gegebenen, rechtlich abgesicherten Möglichkeiten zu klären und nicht durch die Entscheidung, dem Vater das Kind zu verheimlichen.
Anonym 1 (199188)
59 Beiträge
02.11.2018 11:14
Zitat von JaneMargolis:

Zitat von Engelchen1711:

Zitat von JaneMargolis:

Zitat von Anonym 1 (19918 :

...


Natürlich kann er gemeinsames Sorgerecht und Umgang haben. Er ist der Vater! Es ist euer gemeinsames Kind, nicht nur Deines!

Ich verstehe, dass Du ihn gerne für alle Zeiten los wärst, aber das geht nunmal nicht, wenn man gemeinsam ein Kind zeugt. Und alle Widrigkeiten, die da in Zukunft bzgl. Umgang und co. auf Dich zukommen, wirst Du leider angehen müssen, wenn es soweit ist. Ich kann mich nur wiederholen: Sprich mit dem Jugendamt. Auch über Deine Ängste. Dann ist zB ein begleiteter Umgang beim Jugendamt denkbar.
naja bei so nem kranken Kerl kann ich durchaus verstehen das sie
das so handhaben will, die Angst mein Kind nie wieder zu sehen würde ich
auch nicht eingehen wollen, der ist doch krank in der Birne
.

@TS..... vll kannst du dich beim Anwalt beraten lassen welche Möglichkeiten
du hast um ihn auf Distanz zu halten. Außer einem Beratungsschein brauchst
du das ja nicht bezahlen.


Dem widerspreche ich ja gar nicht.
Es ist aber für alle Beteiligten - unter vielen Aspekten (Unterhalt, Recht des Kindes etc.) - sinnvoller, das durch die Gegebenen, rechtlich abgesicherten Möglichkeiten zu klären und nicht durch die Entscheidung, dem Vater das Kind zu verheimlichen.


Das Problem ist, dass er wirklich hochgradig manipulativ ist. Ein super Lügner und Schauspieler.

Angenommen es gibt zunächst begleiteten Umgang. Gut. Dann geht er zu diesen Terminen, wird sich dort ruhig und vernünftig geben. Den liebevollen Vater geben. Und mich allein durch das schon als hysterische Ex hinstellen, die ihm Steine in den Weg legen möchte. Und dann?
Meinst du das Amt sieht begleiteten Umgang dann als nötig an? Nein.

Ich war ja nicht aus purer Blödheit 3 Jahre mit ihm zusammen, sondern weil ich nicht erkannt habe, was da passiert. Weil die Manipulationen und seelischen Misshandlungen erst jetzt mit Abstand langsam immer klarer werden.

Die Gespräche mit seiner ex, haben mich da auch wach gerüttelt. Vorher habe ich oft geglaubt, was er mir weiß machte. Das ich überreagiere, das ich zu empfindlich bin, das ich die Dinge falsch mache und falsch sehe. Dass eben im Prinzip alles am Ende meine Schuld und Mein Fehler ist..

02.11.2018 11:17
Zitat von JaneMargolis:

Zitat von Engelchen1711:

Zitat von JaneMargolis:

Zitat von Anonym 1 (19918 :

...


Natürlich kann er gemeinsames Sorgerecht und Umgang haben. Er ist der Vater! Es ist euer gemeinsames Kind, nicht nur Deines!

Ich verstehe, dass Du ihn gerne für alle Zeiten los wärst, aber das geht nunmal nicht, wenn man gemeinsam ein Kind zeugt. Und alle Widrigkeiten, die da in Zukunft bzgl. Umgang und co. auf Dich zukommen, wirst Du leider angehen müssen, wenn es soweit ist. Ich kann mich nur wiederholen: Sprich mit dem Jugendamt. Auch über Deine Ängste. Dann ist zB ein begleiteter Umgang beim Jugendamt denkbar.
naja bei so nem kranken Kerl kann ich durchaus verstehen das sie
das so handhaben will, die Angst mein Kind nie wieder zu sehen würde ich
auch nicht eingehen wollen, der ist doch krank in der Birne
.

@TS..... vll kannst du dich beim Anwalt beraten lassen welche Möglichkeiten
du hast um ihn auf Distanz zu halten. Außer einem Beratungsschein brauchst
du das ja nicht bezahlen.


Dem widerspreche ich ja gar nicht.
Es ist aber für alle Beteiligten - unter vielen Aspekten (Unterhalt, Recht des Kindes etc.) - sinnvoller, das durch die Gegebenen, rechtlich abgesicherten Möglichkeiten zu klären und nicht durch die Entscheidung, dem Vater das Kind zu verheimlichen.
glaubst du da echt dran wenn er so manipuliert? Abgesehen davon wenn er im Ausland
lebt werden die Rechte/Pflichten/Gesetze ihn hier wenig interessieren.
Miststück
961 Beiträge
02.11.2018 11:22
ähm....nur mal so in den raum geworfen: sollte er doch irgendwie mitbekommen,das sie schwanger ist bzw. ein baby bekommen hat....der wird doch wohl sich denken könnwn,das es von ihm ist? wenn er dann nen vaterschaftstest möchte,ist sie doch eh dran,oder nicht? und wenn sie vorher angegeben haz „vater unbekannt“, wird das sicherlich nicht zu ihren gunsten gewertet....
MiramitLionel
7479 Beiträge
02.11.2018 11:26
Ich würde mich da auch ans Jugendamt wenden. Es einfach verschweigen, finde ich auch nicht richtig. Natürlich ist es der einfachere Weg, aber egal, wie er drauf ist, das Kind hat ein Recht auf seinen Vater und wird auch älter und wird Fragen stellen. Auch das Recht des Kindes auf Unterhalt besteht nunmal. Und ich habe auch ein Kind mit einem schwierigen Mann bekommen. Aber verschweigen ist einfach nicht wer richtige Weg.
Anonym 1 (199188)
59 Beiträge
02.11.2018 11:28
Zitat von Engelchen1711:

Zitat von JaneMargolis:

Zitat von Anonym 1 (19918 :

Zitat von JaneMargolis:

Dennoch bleibe ich dabei: Er hat - so sehr er auch Arschloch sein mag - ein Anrecht zu erfahren, dass er Vater wird. Und dein späteres Kind auf seinen Vater.
Nimm alles, was jetzt kommt (schriftlich!!) mit zum Jugendamt und lass Dir helfen.


Und was soll das Amt groß tun? Er kann dann auf gemeinsames Sorgerecht klagen. Auf jeden Fall auf Umgang! Er wohnt mittlerweile im Ausland. Ich hab Angst, dass er das Kind mal " abholt" und ich sehe es dann nie wieder.


Natürlich kann er gemeinsames Sorgerecht und Umgang haben. Er ist der Vater! Es ist euer gemeinsames Kind, nicht nur Deines!

Ich verstehe, dass Du ihn gerne für alle Zeiten los wärst, aber das geht nunmal nicht, wenn man gemeinsam ein Kind zeugt. Und alle Widrigkeiten, die da in Zukunft bzgl. Umgang und co. auf Dich zukommen, wirst Du leider angehen müssen, wenn es soweit ist. Ich kann mich nur wiederholen: Sprich mit dem Jugendamt. Auch über Deine Ängste. Dann ist zB ein begleiteter Umgang beim Jugendamt denkbar.
naja bei so nem kranken Kerl kann ich durchaus verstehen das sie
das so handhaben will, die Angst mein Kind nie wieder zu sehen würde ich
auch nicht eingehen wollen, der ist doch krank in der Birne.

@TS..... vll kannst du dich beim Anwalt beraten lassen welche Möglichkeiten
du hast um ihn auf Distanz zu halten. Außer einem Beratungsschein brauchst
du das ja nicht bezahlen.


Den Beratungsstelle hole ich mir am Montag, schon allein wegen seiner angedrohten Klage und dem ganzen Murks.

Bei einer Frauenberatungsstelle habe ich mich auch schon gemeldet und erneut zur Beratung bei pro familia, wo ich über die Problematik, dass ich ihn nicht angeben möchte reden will.

Nächste Woche lerne ich die Familientherapeutin, die ich vom Jugendamt bekomme kennen. Mit ihr möchte ich das alles natürlich auch bereden
Anonym 1 (199188)
59 Beiträge
02.11.2018 11:31
Zitat von Miststück:

ähm....nur mal so in den raum geworfen: sollte er doch irgendwie mitbekommen,das sie schwanger ist bzw. ein baby bekommen hat....der wird doch wohl sich denken könnwn,das es von ihm ist? wenn er dann nen vaterschaftstest möchte,ist sie doch eh dran,oder nicht? und wenn sie vorher angegeben haz „vater unbekannt“, wird das sicherlich nicht zu ihren gunsten gewertet....


Er hat kein recht in diesem Fall einen vaterschaftstest zu verlangen. Das geht nur, wenn unterhsltsforderungen gestellt werden und er die Vaterschaft abstreitet.

Sonst könnte ja jeder Mann, bei jedem Kind behaupten dass es seins ist und einen Test fordern.
02.11.2018 11:37
Wie gesagt, TS, ich verstehe dein Dilemma wirklich. Es tut mir auch wahnsinnig Leid, in was für einer mistigen Situation du da gerade bist. Ich kenne solche Typen, hatte leider selbst mal so einen (zum Glück nie ein Kind mit ihm bekommen). Mein Exmann, mit dem ich ein Kind habe, ist zwar nicht einfach - aber fernab von dem, was Du da beschreibst.

Ich versuche ja trotzdem nur, einen Weg aufzuzeigen, wie es gehen könnte, ohne hier selbst einen Schritt zu gehen, der Dir später zum Vorwurf gemacht werden könnte: Vom Jugendamt, von ihm - aber letztlich auch von Deinem ungeborenen Kind.

Das Gute ist ja: Die Zeit arbeitet erstmal für Dich. In der ersten Zeit ist Umgang ohne Dich ohnehin nicht möglich. Wenn Du stillst vielleicht sogar länger. Doch auch später gibt es Möglichkeiten, den Umgang so zu gestalten - wenn er denn bis dahin nicht das Interesse verloren hat - dass es vielleicht in Ordnung für Dich ist.

Die Frage ist ja auch, wie er später zur "Arbeit", die ein Kind auch bei Umgängen macht, stehen wird. Möglicherweise wird es ihm zu anstrengend, Dich über den Umgang zu ärgern, wenn das bedeutet, dass er immer aus dem Ausland anreisen und sich auch tatsächlich kümmern muss.
Oder - möglicherweise verhält er sich ja auch ok dem Kind gegenüber. Ich kenne Männer, die gegenüber Frauen die hinterletzten Arschlöcher sind, aber Ihren Kindern erstaunlich akzeptable Väter.
02.11.2018 11:38
Zitat von Anonym 1 (19918 :

Zitat von Miststück:

ähm....nur mal so in den raum geworfen: sollte er doch irgendwie mitbekommen,das sie schwanger ist bzw. ein baby bekommen hat....der wird doch wohl sich denken könnwn,das es von ihm ist? wenn er dann nen vaterschaftstest möchte,ist sie doch eh dran,oder nicht? und wenn sie vorher angegeben haz „vater unbekannt“, wird das sicherlich nicht zu ihren gunsten gewertet....


Er hat kein recht in diesem Fall einen vaterschaftstest zu verlangen. Das geht nur, wenn unterhsltsforderungen gestellt werden und er die Vaterschaft abstreitet.

Sonst könnte ja jeder Mann, bei jedem Kind behaupten dass es seins ist und einen Test fordern.


Das stimmt aber so nicht. Wenn er Grund zur Annahme hat - und das ist bei Eurer zurückliegenden Beziehung ja gegeben - dass es sein Kind ist, kann er das durchaus verlangen. Zumal jedes Jugendamt das unterstützen würde, wenn Du keinen Vater angegeben hast.

Nachtrag: zwar ein anderer Fall, aber ähnlich gelagertes Beispiel:
https://www.augsburger-allgemeine.de/geld-leben/Ex -Liebhaber-kann-Vaterschaftstest-verlangen-id41043 426.html

FräuleinFee
4795 Beiträge
02.11.2018 12:24
Zitat von JaneMargolis:

Zitat von Anonym 1 (19918 :

Zitat von JaneMargolis:

Dennoch bleibe ich dabei: Er hat - so sehr er auch Arschloch sein mag - ein Anrecht zu erfahren, dass er Vater wird. Und dein späteres Kind auf seinen Vater.
Nimm alles, was jetzt kommt (schriftlich!!) mit zum Jugendamt und lass Dir helfen.


Und was soll das Amt groß tun? Er kann dann auf gemeinsames Sorgerecht klagen. Auf jeden Fall auf Umgang! Er wohnt mittlerweile im Ausland. Ich hab Angst, dass er das Kind mal " abholt" und ich sehe es dann nie wieder.


Natürlich kann er gemeinsames Sorgerecht und Umgang haben. Er ist der Vater! Es ist euer gemeinsames Kind, nicht nur Deines!

Ich verstehe, dass Du ihn gerne für alle Zeiten los wärst, aber das geht nunmal nicht, wenn man gemeinsam ein Kind zeugt. Und alle Widrigkeiten, die da in Zukunft bzgl. Umgang und co. auf Dich zukommen, wirst Du leider angehen müssen, wenn es soweit ist. Ich kann mich nur wiederholen: Sprich mit dem Jugendamt. Auch über Deine Ängste. Dann ist zB ein begleiteter Umgang beim Jugendamt denkbar.

Nur über meine Leiche würde solch ein Mann mein Kind zu Gesicht bekommen. Auch seins, natürlich , aber da ist die Absicht klar und wenn ich wüsste das Kind ist nicht gewollt, dann gäbe es bei mir keine Chance.
Erzähl mir nicht , Du würdest anders handeln bei der Vorgeschichte!
Alaska
18907 Beiträge
02.11.2018 12:29
Zitat von Anonym 1 (19918 :

Zitat von Miststück:

ähm....nur mal so in den raum geworfen: sollte er doch irgendwie mitbekommen,das sie schwanger ist bzw. ein baby bekommen hat....der wird doch wohl sich denken könnwn,das es von ihm ist? wenn er dann nen vaterschaftstest möchte,ist sie doch eh dran,oder nicht? und wenn sie vorher angegeben haz „vater unbekannt“, wird das sicherlich nicht zu ihren gunsten gewertet....


Er hat kein recht in diesem Fall einen vaterschaftstest zu verlangen. Das geht nur, wenn unterhsltsforderungen gestellt werden und er die Vaterschaft abstreitet.

Sonst könnte ja jeder Mann, bei jedem Kind behaupten dass es seins ist und einen Test fordern.


Da bist du leider falsch informiert. Das Recht hat er durchaus.

Ansonsten bin ich eher auf deiner Seite. Normalerweise wäre ich die erste, die schreit, dass er ein Recht auf sein Kind hat. Aber nicht, wenn jemand so austickt oder gar die Gefahr besteht, dass das Kind im Ausland landen könnte.
Anonym 1 (199188)
59 Beiträge
02.11.2018 12:35
Mein Plan ist in jedem Fall, dem Jugendamt offen zu erklären, warum ich den Vater nicht angeben möchte.

Ich habe nicht vor dort zu lügen und zu behaupten, ich wüsste nicht wer es ist, sondern denen halt wirklich den Sachverhalt zu schildern, in der Hoffnung, dass ich Verständnis und Lösungen bekommen werde
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