Mütter- und Schwangerenforum

Nun ein Fall in Deutschland - Coronavirus

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MiramitLionel
7481 Beiträge
11.12.2020 13:24
Zitat von AniMaxi:

Zitat von stech09:

Zitat von nilou:

Zitat von Marf:

Ab morgen harter Lockdown in BW.
Aaaber...die Einschränkungen halten sicn in Grenzen (zumindest für mich) Wer sich bis jetzt schon nur zu den nötigsten Gängen entschlossen hat wird kaum was merken.
....trotzdem grauts mir vor dem Einkauf fürs Wochenende.


Für uns ist es auch keine Änderung. Arbeit und Schule fällt bei uns eh jetzt auch noch flach, also happy zuhause.


Warum, die Schule?

Seit ihr in Quarantäne?

Weil zur Schule darf man noch gehen.


Und des ist für mich der größte Quatsch mit der Schule. Die sollten jetzt handeln, anstatt jetzt noch die Gastronomie weiter zu schaden. Weil ab 20 Uhr darf man ja nemme essen holen. Also des ist für mich quatsch


Welche Auflagen gelten denn für Baden-Württemberg ab morgen? Ich hab nur Ausgangsbeschränkungen gefunden, aber nichts Konkretes irgendwie :/
AniMaxi
15863 Beiträge
11.12.2020 13:29
Zitat von MiramitLionel:

Zitat von AniMaxi:

Zitat von stech09:

Zitat von nilou:

...


Warum, die Schule?

Seit ihr in Quarantäne?

Weil zur Schule darf man noch gehen.


Und des ist für mich der größte Quatsch mit der Schule. Die sollten jetzt handeln, anstatt jetzt noch die Gastronomie weiter zu schaden. Weil ab 20 Uhr darf man ja nemme essen holen. Also des ist für mich quatsch


Welche Auflagen gelten denn für Baden-Württemberg ab morgen? Ich hab nur Ausgangsbeschränkungen gefunden, aber nichts Konkretes irgendwie :/


Wie der Baden-Württembergische Ministerpräsident Kretschmann in einer Pressekonferenz verlautbarte gilt in ganz Baden-Württemberg ab morgen eine allgemeine Ausgangsbeschränkung.
Von der Ausgangsbeschränkung ausgenommen sind im Zeitraum von 5 Uhr morgens bis 20 Uhr Abends:
- der Besuch von Einzelhandelsbetrieben zum Zwecke des Einkaufs
- die Zusammenkunft von bis zu 5 Personen aus max. 2 Haushalten, Kinder unter 14 Jahren werden hier nicht mitgezählt
- Gänge zur Daseinsvorsorge
- die Teilnahme an kommunalen Sitzungen und dergleichen
- die Teilnahme an Demonstrationen nach dem Grundgesetz
- die Ausübung der beruflichen Tätigkeit
- die Wahrnehmung von Umgangsrecht
- der Besuch von Kindertagesstätten und dergleichen
- Sport in der Öffentlichkeit nur alleine oder in Begleitung einer Person aus dem eigenen Haushalt
von 20 Uhr bis 5 Uhr morgens sind erlaubte Gründe
- die Ausübung der beruflichen Tätigkeit
- der Gang aus medizinischen/veterinärmeizinischen Gründen
- die Begleitung von Begleitungsbedürftigen Personen und Kindern
- die Begleitung und der Besuch sterbender Menschen
- Handlungen zur Versorgung von Tieren
- die Wahrnehmung von Umgangsrecht
Der Ausschank von Alkohol in der Öffentlichkeit ist generell untersagt.
An den Weihnachtstagen (23.-27.12.2020) ist auserdem rund um die Uhr der Besuch privater Veranstaltungen erlaubt.
Die Ausgangsbeschränung ist 4 Wochen gültig (bis einschl. 9.01.2021), es können sich allerdings noch Änderungen ergeben.
//tfw
Alaska
18909 Beiträge
11.12.2020 13:32
Zitat von AniMaxi:

Zitat von MiramitLionel:

Zitat von AniMaxi:

Zitat von stech09:

...


Und des ist für mich der größte Quatsch mit der Schule. Die sollten jetzt handeln, anstatt jetzt noch die Gastronomie weiter zu schaden. Weil ab 20 Uhr darf man ja nemme essen holen. Also des ist für mich quatsch


Welche Auflagen gelten denn für Baden-Württemberg ab morgen? Ich hab nur Ausgangsbeschränkungen gefunden, aber nichts Konkretes irgendwie :/


Wie der Baden-Württembergische Ministerpräsident Kretschmann in einer Pressekonferenz verlautbarte gilt in ganz Baden-Württemberg ab morgen eine allgemeine Ausgangsbeschränkung.
Von der Ausgangsbeschränkung ausgenommen sind im Zeitraum von 5 Uhr morgens bis 20 Uhr Abends:
- der Besuch von Einzelhandelsbetrieben zum Zwecke des Einkaufs
- die Zusammenkunft von bis zu 5 Personen aus max. 2 Haushalten, Kinder unter 14 Jahren werden hier nicht mitgezählt
- Gänge zur Daseinsvorsorge
- die Teilnahme an kommunalen Sitzungen und dergleichen
- die Teilnahme an Demonstrationen nach dem Grundgesetz
- die Ausübung der beruflichen Tätigkeit
- die Wahrnehmung von Umgangsrecht
- der Besuch von Kindertagesstätten und dergleichen
- Sport in der Öffentlichkeit nur alleine oder in Begleitung einer Person aus dem eigenen Haushalt
von 20 Uhr bis 5 Uhr morgens sind erlaubte Gründe
- die Ausübung der beruflichen Tätigkeit
- der Gang aus medizinischen/veterinärmeizinischen Gründen
- die Begleitung von Begleitungsbedürftigen Personen und Kindern
- die Begleitung und der Besuch sterbender Menschen
- Handlungen zur Versorgung von Tieren
- die Wahrnehmung von Umgangsrecht
Der Ausschank von Alkohol in der Öffentlichkeit ist generell untersagt.
An den Weihnachtstagen (23.-27.12.2020) ist auserdem rund um die Uhr der Besuch privater Veranstaltungen erlaubt.
Die Ausgangsbeschränung ist 4 Wochen gültig (bis einschl. 9.01.2021), es können sich allerdings noch Änderungen ergeben.
//tfw


Was letztendlich kaum eine Änderung bedeutet, weil jeder ein Grund findet, warum er raus darf.
Hab bei der Pressekonferenz schon gedacht, ich hätte was falsch verstanden.
MiramitLionel
7481 Beiträge
11.12.2020 13:32
Zitat von AniMaxi:

Zitat von MiramitLionel:

Zitat von AniMaxi:

Zitat von stech09:

...


Und des ist für mich der größte Quatsch mit der Schule. Die sollten jetzt handeln, anstatt jetzt noch die Gastronomie weiter zu schaden. Weil ab 20 Uhr darf man ja nemme essen holen. Also des ist für mich quatsch


Welche Auflagen gelten denn für Baden-Württemberg ab morgen? Ich hab nur Ausgangsbeschränkungen gefunden, aber nichts Konkretes irgendwie :/


Wie der Baden-Württembergische Ministerpräsident Kretschmann in einer Pressekonferenz verlautbarte gilt in ganz Baden-Württemberg ab morgen eine allgemeine Ausgangsbeschränkung.
Von der Ausgangsbeschränkung ausgenommen sind im Zeitraum von 5 Uhr morgens bis 20 Uhr Abends:
- der Besuch von Einzelhandelsbetrieben zum Zwecke des Einkaufs
- die Zusammenkunft von bis zu 5 Personen aus max. 2 Haushalten, Kinder unter 14 Jahren werden hier nicht mitgezählt
- Gänge zur Daseinsvorsorge
- die Teilnahme an kommunalen Sitzungen und dergleichen
- die Teilnahme an Demonstrationen nach dem Grundgesetz
- die Ausübung der beruflichen Tätigkeit
- die Wahrnehmung von Umgangsrecht
- der Besuch von Kindertagesstätten und dergleichen
- Sport in der Öffentlichkeit nur alleine oder in Begleitung einer Person aus dem eigenen Haushalt
von 20 Uhr bis 5 Uhr morgens sind erlaubte Gründe
- die Ausübung der beruflichen Tätigkeit
- der Gang aus medizinischen/veterinärmeizinischen Gründen
- die Begleitung von Begleitungsbedürftigen Personen und Kindern
- die Begleitung und der Besuch sterbender Menschen
- Handlungen zur Versorgung von Tieren
- die Wahrnehmung von Umgangsrecht
Der Ausschank von Alkohol in der Öffentlichkeit ist generell untersagt.
An den Weihnachtstagen (23.-27.12.2020) ist auserdem rund um die Uhr der Besuch privater Veranstaltungen erlaubt.
Die Ausgangsbeschränung ist 4 Wochen gültig (bis einschl. 9.01.2021), es können sich allerdings noch Änderungen ergeben.
//tfw


Danke
AniMaxi
15863 Beiträge
11.12.2020 13:40
Zitat von Alaska:

Zitat von AniMaxi:

Zitat von MiramitLionel:

Zitat von AniMaxi:

...


Welche Auflagen gelten denn für Baden-Württemberg ab morgen? Ich hab nur Ausgangsbeschränkungen gefunden, aber nichts Konkretes irgendwie :/


Wie der Baden-Württembergische Ministerpräsident Kretschmann in einer Pressekonferenz verlautbarte gilt in ganz Baden-Württemberg ab morgen eine allgemeine Ausgangsbeschränkung.
Von der Ausgangsbeschränkung ausgenommen sind im Zeitraum von 5 Uhr morgens bis 20 Uhr Abends:
- der Besuch von Einzelhandelsbetrieben zum Zwecke des Einkaufs
- die Zusammenkunft von bis zu 5 Personen aus max. 2 Haushalten, Kinder unter 14 Jahren werden hier nicht mitgezählt
- Gänge zur Daseinsvorsorge
- die Teilnahme an kommunalen Sitzungen und dergleichen
- die Teilnahme an Demonstrationen nach dem Grundgesetz
- die Ausübung der beruflichen Tätigkeit
- die Wahrnehmung von Umgangsrecht
- der Besuch von Kindertagesstätten und dergleichen
- Sport in der Öffentlichkeit nur alleine oder in Begleitung einer Person aus dem eigenen Haushalt
von 20 Uhr bis 5 Uhr morgens sind erlaubte Gründe
- die Ausübung der beruflichen Tätigkeit
- der Gang aus medizinischen/veterinärmeizinischen Gründen
- die Begleitung von Begleitungsbedürftigen Personen und Kindern
- die Begleitung und der Besuch sterbender Menschen
- Handlungen zur Versorgung von Tieren
- die Wahrnehmung von Umgangsrecht
Der Ausschank von Alkohol in der Öffentlichkeit ist generell untersagt.
An den Weihnachtstagen (23.-27.12.2020) ist auserdem rund um die Uhr der Besuch privater Veranstaltungen erlaubt.
Die Ausgangsbeschränung ist 4 Wochen gültig (bis einschl. 9.01.2021), es können sich allerdings noch Änderungen ergeben.
//tfw


Was letztendlich kaum eine Änderung bedeutet, weil jeder ein Grund findet, warum er raus darf.
Hab bei der Pressekonferenz schon gedacht, ich hätte was falsch verstanden.


Naja du darfst nach 20 Uhr nicht mehr raus gehen, heißt kein Essen mehr holen oder co. Finde des jetzt nicht so toll.
11.12.2020 13:47
Zitat von AniMaxi:

Zitat von Alaska:

Zitat von AniMaxi:

Zitat von MiramitLionel:

...


Wie der Baden-Württembergische Ministerpräsident Kretschmann in einer Pressekonferenz verlautbarte gilt in ganz Baden-Württemberg ab morgen eine allgemeine Ausgangsbeschränkung.
Von der Ausgangsbeschränkung ausgenommen sind im Zeitraum von 5 Uhr morgens bis 20 Uhr Abends:
- der Besuch von Einzelhandelsbetrieben zum Zwecke des Einkaufs
- die Zusammenkunft von bis zu 5 Personen aus max. 2 Haushalten, Kinder unter 14 Jahren werden hier nicht mitgezählt
- Gänge zur Daseinsvorsorge
- die Teilnahme an kommunalen Sitzungen und dergleichen
- die Teilnahme an Demonstrationen nach dem Grundgesetz
- die Ausübung der beruflichen Tätigkeit
- die Wahrnehmung von Umgangsrecht
- der Besuch von Kindertagesstätten und dergleichen
- Sport in der Öffentlichkeit nur alleine oder in Begleitung einer Person aus dem eigenen Haushalt
von 20 Uhr bis 5 Uhr morgens sind erlaubte Gründe
- die Ausübung der beruflichen Tätigkeit
- der Gang aus medizinischen/veterinärmeizinischen Gründen
- die Begleitung von Begleitungsbedürftigen Personen und Kindern
- die Begleitung und der Besuch sterbender Menschen
- Handlungen zur Versorgung von Tieren
- die Wahrnehmung von Umgangsrecht
Der Ausschank von Alkohol in der Öffentlichkeit ist generell untersagt.
An den Weihnachtstagen (23.-27.12.2020) ist auserdem rund um die Uhr der Besuch privater Veranstaltungen erlaubt.
Die Ausgangsbeschränung ist 4 Wochen gültig (bis einschl. 9.01.2021), es können sich allerdings noch Änderungen ergeben.
//tfw


Was letztendlich kaum eine Änderung bedeutet, weil jeder ein Grund findet, warum er raus darf.
Hab bei der Pressekonferenz schon gedacht, ich hätte was falsch verstanden.


Naja du darfst nach 20 Uhr nicht mehr raus gehen, heißt kein Essen mehr holen oder co. Finde des jetzt nicht so toll.

Aber bestellen könntest du noch.
Alaska
18909 Beiträge
11.12.2020 13:47
Zitat von AniMaxi:

Zitat von Alaska:

Zitat von AniMaxi:

Zitat von MiramitLionel:

...


Wie der Baden-Württembergische Ministerpräsident Kretschmann in einer Pressekonferenz verlautbarte gilt in ganz Baden-Württemberg ab morgen eine allgemeine Ausgangsbeschränkung.
Von der Ausgangsbeschränkung ausgenommen sind im Zeitraum von 5 Uhr morgens bis 20 Uhr Abends:
- der Besuch von Einzelhandelsbetrieben zum Zwecke des Einkaufs
- die Zusammenkunft von bis zu 5 Personen aus max. 2 Haushalten, Kinder unter 14 Jahren werden hier nicht mitgezählt
- Gänge zur Daseinsvorsorge
- die Teilnahme an kommunalen Sitzungen und dergleichen
- die Teilnahme an Demonstrationen nach dem Grundgesetz
- die Ausübung der beruflichen Tätigkeit
- die Wahrnehmung von Umgangsrecht
- der Besuch von Kindertagesstätten und dergleichen
- Sport in der Öffentlichkeit nur alleine oder in Begleitung einer Person aus dem eigenen Haushalt
von 20 Uhr bis 5 Uhr morgens sind erlaubte Gründe
- die Ausübung der beruflichen Tätigkeit
- der Gang aus medizinischen/veterinärmeizinischen Gründen
- die Begleitung von Begleitungsbedürftigen Personen und Kindern
- die Begleitung und der Besuch sterbender Menschen
- Handlungen zur Versorgung von Tieren
- die Wahrnehmung von Umgangsrecht
Der Ausschank von Alkohol in der Öffentlichkeit ist generell untersagt.
An den Weihnachtstagen (23.-27.12.2020) ist auserdem rund um die Uhr der Besuch privater Veranstaltungen erlaubt.
Die Ausgangsbeschränung ist 4 Wochen gültig (bis einschl. 9.01.2021), es können sich allerdings noch Änderungen ergeben.
//tfw


Was letztendlich kaum eine Änderung bedeutet, weil jeder ein Grund findet, warum er raus darf.
Hab bei der Pressekonferenz schon gedacht, ich hätte was falsch verstanden.


Naja du darfst nach 20 Uhr nicht mehr raus gehen, heißt kein Essen mehr holen oder co. Finde des jetzt nicht so toll.


Ich glaub, nach 20 Uhr gehen die wenigsten noch raus. Also zumindest hier. Tagsüber spielt doch das Leben draußen (abgesehen von der Partyszene).
11.12.2020 13:48
Ich hatte schon Angst, wir müssen unseren Verwandtschaftsbesuch in Ba-Wü absagen. Aber es ändert sich gar nichts, was unseren Besuch irgendwie einschränken würde Von daher passt das für uns schon.
Alaska
18909 Beiträge
11.12.2020 13:51
Zitat von LilaRegenschirm:

Ich hatte schon Angst, wir müssen unseren Verwandtschaftsbesuch in Ba-Wü absagen. Aber es ändert sich gar nichts, was unseren Besuch irgendwie einschränken würde Von daher passt das für uns schon.


Das war zugegeben auch meine größte Sorge, dass wir uns Gedanken machen müssen, wie wir unsere Mütter an Weihnachten zu uns holen können. Beide wären an Heiligabend weitestgehend alleine.
Aber für Heiligabend und die Weihnachtsfeiertage können wir zum Glück alles beim alten lassen.
AniMaxi
15863 Beiträge
11.12.2020 13:51
Zitat von LilaRegenschirm:

Zitat von AniMaxi:

Zitat von Alaska:

Zitat von AniMaxi:

...


Was letztendlich kaum eine Änderung bedeutet, weil jeder ein Grund findet, warum er raus darf.
Hab bei der Pressekonferenz schon gedacht, ich hätte was falsch verstanden.


Naja du darfst nach 20 Uhr nicht mehr raus gehen, heißt kein Essen mehr holen oder co. Finde des jetzt nicht so toll.

Aber bestellen könntest du noch.


Und wer holt des ab, wohne auf dem dorf und da hätten wir jetzt echt wenig Auswahl
AniMaxi
15863 Beiträge
11.12.2020 13:53
Zitat von Alaska:

Zitat von AniMaxi:

Zitat von Alaska:

Zitat von AniMaxi:

...


Was letztendlich kaum eine Änderung bedeutet, weil jeder ein Grund findet, warum er raus darf.
Hab bei der Pressekonferenz schon gedacht, ich hätte was falsch verstanden.


Naja du darfst nach 20 Uhr nicht mehr raus gehen, heißt kein Essen mehr holen oder co. Finde des jetzt nicht so toll.


Ich glaub, nach 20 Uhr gehen die wenigsten noch raus. Also zumindest hier. Tagsüber spielt doch das Leben draußen (abgesehen von der Partyszene).


Naja für uns endet hier der Tag nicht um 20 Uhr. Einer von uns ist oft nach 20 Uhr einkaufen weil es da einfach ruhiger ist
Alaska
18909 Beiträge
11.12.2020 13:53
Zitat von AniMaxi:

Zitat von LilaRegenschirm:

Zitat von AniMaxi:

Zitat von Alaska:

...


Naja du darfst nach 20 Uhr nicht mehr raus gehen, heißt kein Essen mehr holen oder co. Finde des jetzt nicht so toll.

Aber bestellen könntest du noch.


Und wer holt des ab, wohne auf dem dorf und da hätten wir jetzt echt wenig Auswahl


Aber wie oft bestellt man auswärts? Das ist doch eher die Ausnahme, als die Regel. Dann bestell ich halt bis 19 Uhr und kann es noch bequem abholen.
Das empfind ich jetzt ehrlich als überhaupt kein Problem.
Alaska
18909 Beiträge
11.12.2020 13:55
Zitat von AniMaxi:

Zitat von Alaska:

Zitat von AniMaxi:

Zitat von Alaska:

...


Naja du darfst nach 20 Uhr nicht mehr raus gehen, heißt kein Essen mehr holen oder co. Finde des jetzt nicht so toll.


Ich glaub, nach 20 Uhr gehen die wenigsten noch raus. Also zumindest hier. Tagsüber spielt doch das Leben draußen (abgesehen von der Partyszene).


Naja für uns endet hier der Tag nicht um 20 Uhr. Einer von uns ist oft nach 20 Uhr einkaufen weil es da einfach ruhiger ist


Aber das ist doch jetzt nicht wirklich ein Problem. Dann geht man eben vor 20 Uhr einkaufen und meidet einfach die Stoßzeiten. Ich geh z.B. oft gegen 13 Uhr einkaufen. Da sind viele in der Mittagspause und der Laden ist eher ruhig.
11.12.2020 13:57
Zitat von AniMaxi:

Zitat von LilaRegenschirm:

Zitat von AniMaxi:

Zitat von Alaska:

...


Naja du darfst nach 20 Uhr nicht mehr raus gehen, heißt kein Essen mehr holen oder co. Finde des jetzt nicht so toll.

Aber bestellen könntest du noch.


Und wer holt des ab, wohne auf dem dorf und da hätten wir jetzt echt wenig Auswahl

Kommt drauf an, für wen du da jetzt ein Problem siehst.
Ihr könntet ja früher bestellen oder halt einfach darauf verzichten bzw. auf eine der wenigen Alternative zurückgreifen.
Für Restaurants ohne Lieferdienst ist es zwar doof, aber da habe ich jetzt wenig Mitleid, weil sie seit März Zeit hatten, einen Lieferdienst aufzustellen. Das hat hier in der Gegend echt auch die kleinste Imbissbude geschafft.
11.12.2020 13:59
Ich bin mir nur insgesamt nicht so ganz sicher, ob eine nächtliche Ausgangssperre überhaupt was bringt. Notfalls bleibe ich halt über Nacht dort, wo ich hinfahren will. Und draußen hält sich bei der Jahreszeit auch niemand mehr freiwillig auf.
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