Elterngeld und Hartz IV
10.03.2014 19:14
Zitat von Hibiskus:er kann aber nicht gesetzlich versichert sein wenn er die 1800€ netto elterngeld bekommt! er is da nämlich über dem höchstwert der gesetzlich versicherten....wenn kann er nur freiwillig gesetzlich versichert sein! was anderes is nicht möglich.
Zitat von Blumenwiese33:
miahMein Mann wollte auch Eltern Zeit nehmen und hätte auch den Höchstsatz bekommen. Nur das blöde an der Sache,er hätte in der Zeit seine Private Kranken Versicherung voll bezahlen müssen. Und das hätten wir nicht hin bekommen. Weiß ja nicht ob dein Mann auch privat versichert ist. Wenn ja würden auch noch die Kosten für die Versicherung von eurem Kind dazu kommen
Nee, er ist gesetzlich versichert. In diesem Fall zum Glück![]()
10.03.2014 19:17
Freiwillig gesetzlich versichert ist ja nun mal auch gesetzlich versichert
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/159.gif)
10.03.2014 19:20
Zitat von bald_mutti12:
Zitat von Hibiskus:er kann aber nicht gesetzlich versichert sein wenn er die 1800€ netto elterngeld bekommt! er is da nämlich über dem höchstwert der gesetzlich versicherten....wenn kann er nur freiwillig gesetzlich versichert sein! was anderes is nicht möglich.
Zitat von Blumenwiese33:
miahMein Mann wollte auch Eltern Zeit nehmen und hätte auch den Höchstsatz bekommen. Nur das blöde an der Sache,er hätte in der Zeit seine Private Kranken Versicherung voll bezahlen müssen. Und das hätten wir nicht hin bekommen. Weiß ja nicht ob dein Mann auch privat versichert ist. Wenn ja würden auch noch die Kosten für die Versicherung von eurem Kind dazu kommen
Nee, er ist gesetzlich versichert. In diesem Fall zum Glück![]()
Also mein Mann würde auch die 1800 € Elterngeld bekommen und ist gesetzlich versichert. Das geht also durchaus.
10.03.2014 19:25
Zitat von SaSk:
Freiwillig gesetzlich versichert ist ja nun mal auch gesetzlich versichert![]()
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10.03.2014 19:44
Zitat von white_manta:ja als freiwillig gesetzlich versichert eben...
Zitat von bald_mutti12:
Zitat von Hibiskus:er kann aber nicht gesetzlich versichert sein wenn er die 1800€ netto elterngeld bekommt! er is da nämlich über dem höchstwert der gesetzlich versicherten....wenn kann er nur freiwillig gesetzlich versichert sein! was anderes is nicht möglich.
Zitat von Blumenwiese33:
miahMein Mann wollte auch Eltern Zeit nehmen und hätte auch den Höchstsatz bekommen. Nur das blöde an der Sache,er hätte in der Zeit seine Private Kranken Versicherung voll bezahlen müssen. Und das hätten wir nicht hin bekommen. Weiß ja nicht ob dein Mann auch privat versichert ist. Wenn ja würden auch noch die Kosten für die Versicherung von eurem Kind dazu kommen
Nee, er ist gesetzlich versichert. In diesem Fall zum Glück![]()
Also mein Mann würde auch die 1800 € Elterngeld bekommen und ist gesetzlich versichert. Das geht also durchaus.
10.03.2014 19:57
Zitat von bald_mutti12:
Zitat von white_manta:ja als freiwillig gesetzlich versichert eben...
Zitat von bald_mutti12:
Zitat von Hibiskus:er kann aber nicht gesetzlich versichert sein wenn er die 1800€ netto elterngeld bekommt! er is da nämlich über dem höchstwert der gesetzlich versicherten....wenn kann er nur freiwillig gesetzlich versichert sein! was anderes is nicht möglich.
...
Also mein Mann würde auch die 1800 € Elterngeld bekommen und ist gesetzlich versichert. Das geht also durchaus.
Ja, aber das ist doch völlig unerheblich, oder?
10.03.2014 20:24
Zitat von Hibiskus:
Zitat von bald_mutti12:
Zitat von white_manta:ja als freiwillig gesetzlich versichert eben...
Zitat von bald_mutti12:
...
Also mein Mann würde auch die 1800 € Elterngeld bekommen und ist gesetzlich versichert. Das geht also durchaus.
Ja, aber das ist doch völlig unerheblich, oder?
Freiwillig gesetzlich würde bei meiner KK mindestens 150 Euro im Monat kosten.
10.03.2014 20:28
Zitat von Turboprinzessin:
Zitat von Hibiskus:
Zitat von bald_mutti12:
Zitat von white_manta:ja als freiwillig gesetzlich versichert eben...
...
Ja, aber das ist doch völlig unerheblich, oder?
Freiwillig gesetzlich würde bei meiner KK mindestens 150 Euro im Monat kosten.
Ich habe keine Ahnung, wieviel mein Freund an KV-Beiträgen zahlt, aber ich traue ihm zu, die für ihn beste Variante gewählt zu haben
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10.03.2014 20:59
Zitat von Turboprinzessin:
Zitat von Hibiskus:
Zitat von bald_mutti12:
Zitat von white_manta:ja als freiwillig gesetzlich versichert eben...
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Ja, aber das ist doch völlig unerheblich, oder?
Freiwillig gesetzlich würde bei meiner KK mindestens 150 Euro im Monat kosten.
das sit aber meist der mindessatz.
be dem verdienst vom mann ist das sicher einiges mehr
10.03.2014 21:12
Also du würdest defenitiv kein hartz4 bekommen da 1800 euro 5 viel ist und ihr somit uber den limit wir hatten als wir noch bezogen hatten bei 4 pers. 1280eur und wir waren zu viert. Entweder du machst die eltenzeit oder ihr lebt mit den 1800 plus 184 kigeld was anderes bleibt dir ni übrig
11.03.2014 16:26
Zitat von white_manta:
Zitat von soev:
Zitat von white_manta:
Zitat von soev:
Irgendjemand hatte geschrieben, dass sie vllt. gar nichts vom Amt bekommt, da sie vorher STudentin war. Hartz4 bekommt man immer als Arbeitssuchender. Ich habe Lehramt studiern und wenn man nach dem Referndariat keine Stelle bekommen hätte, hätte man Hartz4 bekommen, aber kein ALG1, da man vorher verbeamtet war. Damals wurde uns gesagt, Hartz4 gibt es immer, egal was vorher war.
Also uns wurde gesagt, dass man eben als Student nichts bekommt. Mein Mann war damals einen Monat lang arbeitslos nach seinem Studium (er hatte schon eine Stelle, die fing aber eben erst einen Monat später an) und wir haben damals dann nur von meinem Gehalt gelebt, das ich mit meiner Diplomarbeit verdient habe. Das waren 510 € plus zweimal Kindergeld. Also knapp 900 € für 4 Leute.
Deswegen meinte ich, dass die TS sich da mal erkundigen müsste, ob ihr überhaupt etwas zusteht.
Hm, als eine Kommilitonin hat es bekommen. Hartz4 ist ja auch de Grundsicherung, die laut Gesetz jedem zusteht. Habt ihr es beantragt?
Naja, er war damals beim Arbeitsamt und meinte, dass er nun für einen Monat arbeitslos ist und er sich diesen einen Monat gerne arbeitslos melden würde. Und seine Sachbearbeiterin meinte gleich zu ihm, dass ihm keinerlei Leistungen zustehen. Wir kennen uns damit ja nicht aus, ich weiss also nicht, ob sie uns Stuss erzählt hat oder nicht.
Also Arbeitslosengeld 1 hätte er nicht bekommen, da vorher nicht in die Arbeitslosenversicherung gezahlt hat. Hartz4 hätte er definitiv bekommen. Die wollte sich wahrscheinlich den Papierkram für den einen Monat sparen.
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11.03.2014 16:50
Huhu,
also nach meiner Meinung hat zwar keiner gefragt, aber ich finde es toll, wenn der Mann sich die Elternzeit nimmt.
Das Elterngeld wird aus einem Topf gezahlt in den jeder Arbeitnehmer einzahlt, also warum sollte nicht auch jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf diese Leistunge haben? Weil er mehr verdient? Weil er ein Mann ist?
Er muss ja jetzt schon einiges geleistet haben um so viel zu verdienen.
Das sind nicht die Leute die dem Staat zur Last fallen, sondern für die solche Leistungen wie Elterngeld gedacht sind.
So.
Was das Thema ALG II angeht ist es echt schwer zu sagen. Euer anspruch setzt sich aus eurem Bedarf zusammen. Zwei erwachsene Partner hätten einen Eckregelsatz von jeweils 353,00 € und das Kind 229,00 €, macht zusammen 935,00 € (Davon bezahlt man alles, also Strom, Telefon, Essen, Kleidung). Dazu kommen noch die Kosten der Unterkunft.
Wenn ihr den Antrag stellt und noch nie ALG II Leistungen beantragt habt werden auf jeden Fall die ersten drei - 6 Monate die tatsächliche Miete + Heizung anerkannt.
Davon abgezogen wird dann das Elterngeld und das Kindergeld was ja insgesamt denn 1984 € wären.
Sachen wie eine Freiwillige KV würden auch zum Bedarf gehören. Du wärst in diesem Fall über das Jobcenter gesetzlich versichert.
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass dein Fürst ganz Otto-Normal gesetzlich versichert ist, dann müsste eure Warmmiete über 1049,00 € liegen um einen Anspruch zu konstruieren.
Vielleicht hat das ja geholfen.
LG
also nach meiner Meinung hat zwar keiner gefragt, aber ich finde es toll, wenn der Mann sich die Elternzeit nimmt.
Das Elterngeld wird aus einem Topf gezahlt in den jeder Arbeitnehmer einzahlt, also warum sollte nicht auch jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf diese Leistunge haben? Weil er mehr verdient? Weil er ein Mann ist?
Er muss ja jetzt schon einiges geleistet haben um so viel zu verdienen.
Das sind nicht die Leute die dem Staat zur Last fallen, sondern für die solche Leistungen wie Elterngeld gedacht sind.
So.
Was das Thema ALG II angeht ist es echt schwer zu sagen. Euer anspruch setzt sich aus eurem Bedarf zusammen. Zwei erwachsene Partner hätten einen Eckregelsatz von jeweils 353,00 € und das Kind 229,00 €, macht zusammen 935,00 € (Davon bezahlt man alles, also Strom, Telefon, Essen, Kleidung). Dazu kommen noch die Kosten der Unterkunft.
Wenn ihr den Antrag stellt und noch nie ALG II Leistungen beantragt habt werden auf jeden Fall die ersten drei - 6 Monate die tatsächliche Miete + Heizung anerkannt.
Davon abgezogen wird dann das Elterngeld und das Kindergeld was ja insgesamt denn 1984 € wären.
Sachen wie eine Freiwillige KV würden auch zum Bedarf gehören. Du wärst in diesem Fall über das Jobcenter gesetzlich versichert.
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass dein Fürst ganz Otto-Normal gesetzlich versichert ist, dann müsste eure Warmmiete über 1049,00 € liegen um einen Anspruch zu konstruieren.
Vielleicht hat das ja geholfen.
LG
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