Mütter- und Schwangerenforum

Oktobermamis´09

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LittleSmile85
10216 Beiträge
24.04.2009 13:15
Zitat von starlett12c:

WOW
SUPERTOLLES Bild!!!!!!!!!!!!!
sowas hab ich nur auf sem Bildschirm gesehen aber nicht ausgedruckt bekommen
SEHR SCHÖN


hihi danke
starlett12c
13618 Beiträge
24.04.2009 13:18
ach ich muß noch so viel machen - saugen und wischen und staubwischen..... aber danach kann ich mich immer nicht mehr bewegen..... der Rücken fühlt sich an als ob er durchbricht..... und zum Pferd wollte ich auch mal wieder......
LittleSmile85
10216 Beiträge
24.04.2009 13:19
Zitat von starlett12c:

ach ich muß noch so viel machen - saugen und wischen und staubwischen..... aber danach kann ich mich immer nicht mehr bewegen..... der Rücken fühlt sich an als ob er durchbricht..... und zum Pferd wollte ich auch mal wieder......


ooh mein rücken spinnt auch voll rum grad.. aber eher vom vielen sitzen in der uni! muss da auch gleich wieder hin bäh
aber was muss das muss gell
tschüssi ihr
24.04.2009 13:21
Zitat von starlett12c:

ach ich muß noch so viel machen - saugen und wischen und staubwischen..... aber danach kann ich mich immer nicht mehr bewegen..... der Rücken fühlt sich an als ob er durchbricht..... und zum Pferd wollte ich auch mal wieder......


Gutes Stichwort ...ich werd jetzt mal Suagen und danach muss ich mich für nen Geburtstag fertig machen.....hab ja keine Lust, aber ich muss
-mami2009-
1035 Beiträge
24.04.2009 13:22
so wieder zurück vom ahnarzt, zahn ist noch drin...
kann man nicht ziehen jetzt während der schwangerschaft weil man keine betäubung geben kann.
jetzt hab ich erstmal ein schwangerschaftsverträgliches antibiotikum bekommen, damit die entzündung weg geht. und zahn kommt dann raus wenns baby da ist.
jetzt lieg ich erstmal mit schatzi auf der couch, bzw schläft der schon so halb neben mir.

hab mal noch ne frage an die,die hier schon fleißig einkaufen fürs baby.
also von welcher größe holt ihr was und vor allem wieviele teile? bin mir da irgendwie noch nicht so ganz klar drüber, brauch ich was in größe 50 usw? ich hab echt kein plan,sorry
Kyra.Tom
4222 Beiträge
24.04.2009 13:38
Also ich hab jetzt mal 2 super süßs strampler in 50 gekauft. bin mir da aber auch unsicher..

Und ich hab mal noch ne andere Frage. weiß jemand ob wir den ganzen Urlaubsanspruch haben oder nur anteilig???
starlett12c
13618 Beiträge
24.04.2009 13:42
ich meíne bis Nov. und der Dez. ist abhängeig vom ET und wie lang der Muschu geht........
also bei mir sollte es dann so aussehen:
ET 8.11. (doc) und Muschu bis 7.12. oder so und das sind 27,5 Tage von Nov. + 0,5 Tage von Dez = 28 Tage gesamt..... aber da kannst Du in der Personalabt. nachfragen
Kyra.Tom
4222 Beiträge
24.04.2009 13:48
Zitat von starlett12c:

ich meíne bis Nov. und der Dez. ist abhängeig vom ET und wie lang der Muschu geht........
also bei mir sollte es dann so aussehen:
ET 8.11. (doc) und Muschu bis 7.12. oder so und das sind 27,5 Tage von Nov. + 0,5 Tage von Dez = 28 Tage gesamt..... aber da kannst Du in der Personalabt. nachfragen


ET 08.10. oder???

also du meinst urlaubsanspruch besteht auch für die Mutterschutz zeit. heißt bis 8 wochen nach geburt??
starlett12c
13618 Beiträge
24.04.2009 13:52
Zitat von Kyra.Tom:

Zitat von starlett12c:

ich meíne bis Nov. und der Dez. ist abhängeig vom ET und wie lang der Muschu geht........
also bei mir sollte es dann so aussehen:
ET 8.11. (doc) und Muschu bis 7.12. oder so und das sind 27,5 Tage von Nov. + 0,5 Tage von Dez = 28 Tage gesamt..... aber da kannst Du in der Personalabt. nachfragen


ET 08.10. oder???

also du meinst urlaubsanspruch besteht auch für die Mutterschutz zeit. heißt bis 8 wochen nach geburt??

ich bin mir sogar sicher..... aber warte ich google das
starlett12c
13618 Beiträge
24.04.2009 13:54
Auch die Zeit des Beschäftigungsverbotes, d. h. des eigentlichen Mutterschutzes, berührt nicht den Urlaubsanspruch. Auch während dieser Monate erwerben Sie weiterhin Urlaubsansprüche. Wenn Ihr Kind also tatsächlich am 25.08.2008 geboren wird, bedeutet dies, dass der Mutterschutz nach der Geburt noch bis in den Monat Oktober 2008 hineinreicht. Sollten Sie sich im Anschluss an diesen Mutterschutz unmittelbar in die Elternzeit begeben, so darf Ihr Arbeitgeber gemäß dem Gesetz über Elternzeit und Elterngeld (BEEG) Ihren Urlaubsanspruch für das Jahr 2008 nur um 2/12tel kürzen. Das Gesetz sieht insofern vor, dass für jeden Monat, der vollständig mit Elternzeit abgedeckt ist, eine Urlaubskürzung um 1/12tel erfolgt. Monate in denen nur teilweise Elternzeit liegt, sind vollständig bei der Urlaubsberechnung zu berücksichtigen.

Demzufolge steht Ihnen für das Jahr 2008 in dem Fall, dass die Elternzeit erst im Laufe des Monats Oktober 2008 beginnt, ein Urlaubsanspruch in Höhe von 24 Arbeitstagen zu. Diesen Urlaubsanspruch können Sie entweder vor Beginn des Beschäftigungsverbotes oder im Anschluss an das Beschäftigungsverbot vor Antritt der Elternzeit nehmen. Nehmen Sie den Urlaub im Anschluss an die Mutterschutzzeit, führt dies unter Umständen dazu, dass Sie die Elternzeit erst im Laufe des Monats November antreten und von daher keine Kürzung um 2/12tel sondern nur eine Kürzung um 1/12tel Ihres Jahresurlaubes erfolgen darf. Damit würde sich also der Urlaubsanspruch sogar noch leicht erhöhen.
starlett12c
13618 Beiträge
24.04.2009 13:55
Bei den Schutzfristen im Mutterschutzgesetz handelt es sich um ein gesetzliches Beschäftigungsverbot für werdende Mütter. Da Sie in diesen Zeiten gar nicht arbeiten dürfen, selbst wenn Sie es wollten, hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass Ihnen daraus keine Nachteile entstehen. Die Fehlzeiten aufgrund der Schutzfristen vor und nach der Geburt gelten deshalb als Beschäftigungszeit - als wenn Sie während dieser Zeit arbeiten würden. Ihre Ansprüche auf Jahresurlaub werden also nicht gekürzt. Sie haben nach Ende der Mutterschutzfristen weiterhin Anrecht auf Ihre 26 Tage Jahresurlaub. Diesen Anspruch können Sie sogar noch länger geltend machen als üblich. Denn normalerweise verfällt nicht genommener Urlaubsanspruch zu einem festen Zeitpunkt im folgenden Jahr. Diesen Termin legt für gewöhnlich der Arbeitgeber fest. Doch Urlaub, der sich aus der Zeit des Mutterschutzes angesammelt hat, und den Sie beispielsweise wegen anschließender Elternzeit noch nicht genommen haben, können Sie entweder im laufenden oder im gesamten Folgejahr geltend machen. Wenn Sie ihn dann allerdings nicht nehmen, verfällt er.
Kyra.Tom
4222 Beiträge
24.04.2009 14:02
cool das würde ja heißen das wir sogar den kompletten Urlaubsanspruch haben weil die Zeit des Mutterschutzes bis in den Dezember hinein geht.

Juhuuuuuuu

Danke Starlett
Kyra.Tom
4222 Beiträge
24.04.2009 14:02
Zitat von Peanut82:

Wer hat Lust!!

http://www.mamacommunity.de/forum/treffen-im-wildp ark-schwarze-berge-hh-wer-hat-lust.htm


Ich komme nicht aus der nähe!
Peppermint Princess
1336 Beiträge
24.04.2009 14:05
Zitat von Kyra.Tom:

Zitat von Peanut82:

Wer hat Lust!!

http://www.mamacommunity.de/forum/treffen-im-wildp ark-schwarze-berge-hh-wer-hat-lust.htm


Ich komme nicht aus der nähe!

Du weisst ja, ich wohne am anderen Ars.. Deutschlands.
Schade. Deswegen hab ich ja gesagt wir machen alle Urlaub in Teneriffa bei embarazada und dann noch nen Abstecher zu Melek in die Tuerkei. Das waers doch.
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