Oktobermamis 2011
26.08.2011 20:45
@Elfi: Das ist ja mal ne tolle Nachricht! Ich drück die Daumen, dass sie bald nach Hause können!
@me: Ich muss Montag früh zum CTG, weil ich in einer Stunde etwa 3 Wehen habe
@me: Ich muss Montag früh zum CTG, weil ich in einer Stunde etwa 3 Wehen habe
26.08.2011 20:59
Zitat von sonne6481:
@Elfi: Das ist ja mal ne tolle Nachricht! Ich drück die Daumen, dass sie bald nach Hause können!
@me: Ich muss Montag früh zum CTG, weil ich in einer Stunde etwa 3 Wehen habe
Hast du die denn jede Stunde? Ich hab auch mal in 1 Std. 3-4 Wehen,dann aber wieder nix und dann wieder... das ist nicht unnormal, wenn man so weit ist Aber lass es abklären, damit du beruhigt bist
26.08.2011 21:14
hab beim GvK eine Mappe bekommen da sind verschiedene Tee´s drinn
ua einer gegen Wassereinlagerung:
Tee gegen Wassereinlagerung
Achtung nur zur unterstützenden Therapie
1 teil birken blätter
1 teil Zinnkraut
1 teil Brennnessel
3 eßl. auf 1 Liter Wasser
10-15 min ziehen lassen
min 3 Tassen täglich
Obs klappt keine Ahnung ich hab keine Probleme damit .... toi toi toi
ua einer gegen Wassereinlagerung:
Tee gegen Wassereinlagerung
Achtung nur zur unterstützenden Therapie
1 teil birken blätter
1 teil Zinnkraut
1 teil Brennnessel
3 eßl. auf 1 Liter Wasser
10-15 min ziehen lassen
min 3 Tassen täglich
Obs klappt keine Ahnung ich hab keine Probleme damit .... toi toi toi
26.08.2011 21:16
also in den beinen bzw. füßen habe ich eigentlich kein wasser aber dafür tun mir meine handgelenke so extrem weh
26.08.2011 21:43
Zitat von engelchen-und-tom:
also in den beinen bzw. füßen habe ich eigentlich kein wasser aber dafür tun mir meine handgelenke so extrem weh
Das mit den Handgelenken hatte ich vorgestern, da hab ich gedacht, mir fallen gleich die Hände ab. Mittlerweile gehts wieder. Hab nur bißchen Wasser in den Füßen und zerfließe förmlich...
26.08.2011 21:50
Zitat von sonne6481:
Zitat von Sosa:
@Kitty: Drück dir die Daumen! Aber was ist Präklampsie (wird das so geschrieben) eigentlich?
@all: Wann soll man denn mit Magnesium aufhören bzw. reduzieren?
Meine Hebi meinte ab der 35. SSW sollte ich kein MG mehr nehmen, da die Gebärmutter sonst nicht ordentlich üben kann (ist nunmal ein Muskel) und das Baby muss sich an den Druck gewöhnen.
DANKE!! Dann hör ich mal auf und schau wie es mit meinen Wadenkrämpfen läuft!
26.08.2011 21:53
Zitat von Endstille:
Wir haben grade meinen Bauchabdruck gemacht
COOL!!!
26.08.2011 21:55
Zitat von Sasssi:
Zitat von sonne6481:
Zitat von sonne6481:
Zitat von Sasssi:
Zitat von sonne6481:
Zitat von Sasssi:
Vllt könnt ihr mir ja Helfen
Hab da mal eine Frage...
also ...mein kind soll am 4.10 zur welt kommen laut ET termin...daher das ich schwanger bin hab ich nach meiner abgeschlossenen ausbildung kein Job bekommen und musste vom 15.6-22.8 arbeitslosengeld beziehe...jetzt bekomme ich ja seit dem 23.8 das Geld von der Krankenkasse (Mutterschaftsgeld).. ich ziehe am 1.10 offiziell mit meinem freund zusammen und der verdient nicht sehr wenig könnte also für mich mit sorgen ohne probleme...meine frage ist--bekomme ich trotzdem Elterngeld ohne das die das mit seinem verdienst anrechnen- und wenn ja ich wollte 2 jahre zu hause bleiben wieviel bekommt man dann jeden Monat?
ich hoffe mir kann jemand helfen
glg
Das hab ich gefunden:
"Arbeitslos & Elterngeld
Es kann gegebenenfalls zwischen Elterngeld und Arbeitslosengeld gewählt werden.
Besteht sowohl Anspruch auf ALG (die Person steht also dem Arbeitsmarkt zur Verfügung) als auch auf Elterngeld, kann entweder im Bezugszeitraum des Elterngeldes Arbeitslosengeld plus 300 Euro Elterngeld bezogen werden oder zunächst Elterngeld in Höhe von 67 Prozent des ausfallendens Einkommens und im Anschluss daran der Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend gemacht werden."
total verwirrend alles möchte nicht das die später sagen ihr freun verdient zu viel deswegen bekomme ich dann nix und liege ganz auf seiner tasche, mag sowas ja garnicht ...kann man bei profamilia sowas eig auch nachfragen und sich da beraten lassen?
danke für denn text schreibe mir denn ab und frage dann mal nach
Also es ist so gemeint: entweder du entscheidest dich für 67% von deinem durchschnittlichen (ich glaube es war) Ausbildungsgeld(?)oder aber du bekommst dein ALG+300€ Elterngeld . Dein Freund spielt bei Elterngeld und ALG I gar keine Rolle!
Achso und wenn du dich für die 67% entscheidest, dann hast du nach dem 1 Jahr Elternzeit vollen Anspruch auf dein noch nicht in Anspruch genommenes ALG. Also z.B.: Du hast im Durchschnitt in deiner Ausbildung 400 € verdient (letzten 12 Monate) und nimmst die 67%. Dann bekommst du 1 Jahr lang 268 € + 184 € Kindergeld. Nach diesem Jahr würde dir ALG I gezahlt werden (solange wie du auch Anspruch hattest bevor du in Elternzeit gegangen bist, abzüglich der Monate, die du bereits vor Antritt der Elternzeit in Anspruch genommen hast).
Oder aber du nimmst gleich ALG I in Anspruch (keine Ahnung wie viel du bekommst) und bekommst zusätzlich 300 €. Allerdings weiß ich nicht, ob du Anspruch für 1 Jahr ALG I gesammelt hast . nach diesem Jahr würdest du aber kein ALG I mehr bekommen, sondern ALG II.
War das jetzt doll kompliziert? Ich hoffe ich hab mich nicht zu wuselig ausgedrückt
Also dank dir hab ich es jetzt endlich mal verstanden
Denke mal nehme die 67% vom Ausbildungsgehalt( hab 630 Euro gehahbt, daher ist das eig. ausreichend) , dann kann ich später falls ich nicht sofort nen Job finde auf ALG 1 zurück gehen statt ALG2 zu beziehen , hab ALG1 ja grademal 2 monate genutzt und mir steht 1 Jahr zu
hast es super beschrieben
hab mal mitgelesen. wie ist denn das dann bei bafög?mein monatlicher bedarf wurde da auf 600 euro berechnet. bekommt man da dann auch die 67% (wären ja dann 400 euro etwa)?oder zählt da dan nur der mindestbetrag von 300euro + kindergeld?
26.08.2011 22:02
@Shorty: hab auch Bafög bekommen und laut meiner Recherche bekommen bafögempfänger nur den mindestsatz von 300€ da Bafög nicht als Einkommen zählt
Falls jemand aber genaueres weiß bitte her mit der Ibfo
Falls jemand aber genaueres weiß bitte her mit der Ibfo
26.08.2011 22:04
Zitat von Endstille:
Wir haben grade meinen Bauchabdruck gemacht
Bilder,Bilder!
26.08.2011 22:12
Zitat von Oo-Mine-oO:
@Shorty: hab auch Bafög bekommen und laut meiner Recherche bekommen bafögempfänger nur den mindestsatz von 300€ da Bafög nicht als Einkommen zählt
Falls jemand aber genaueres weiß bitte her mit der Ibfo
mhh okay. schade. aber wir könnten dann noch das alg dazu bekommen oder hab ich das falsch verstanden?
also bekomen wir 300€ + kindergeld bzw. wenn wir alg bekommen sollten dann 300€+kindergeld+ alg? hab ich das richtig verstanden? und irgendjemand meinte, wenn man für sich kein aalg bekommt, kann man nach der geburt auch noch zumindest alg 2 für das kind beantragen?????
26.08.2011 22:17
"Wichtiger Hinweis für Eltern mit Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag: Das Elterngeld wird bei diesen Leistungen voll als Einkommen angerechnet – mit Ausnahme des Elterngeldfreibetrags. Das bedeutet, dass Sie das Elterngeld ausgezahlt bekommen, dass Sie aber zugleich eine geringere oder keine Leistung an Arbeitslosengeldes II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag erhalten."
kann mir das jemand erklären? also wenn man alg 2 bekommt, dann bekommt man den vollen alg2- betrag als eltergeld+ kindergeld. und was mient dann der letzte satz im zitat? seh grad irgendwie aufm schlauch...
kann mir das jemand erklären? also wenn man alg 2 bekommt, dann bekommt man den vollen alg2- betrag als eltergeld+ kindergeld. und was mient dann der letzte satz im zitat? seh grad irgendwie aufm schlauch...
26.08.2011 22:23
Also alg1 steht uns nicht zu (da kein Einkommen) aber alg2 schon, da würden die 300€ Elterngeld, sowie die 184€ Kindergeld mit angerechnet werden. Und es kommt da auch auf das Einkommen deines Partners an (für alg2) da wenn er zuviel verdient er den Ausgleich zahlen muss, da ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid. Das muss ich nämlich auch erstmal dann schauen ob mir alg2 zusätzlich zusteht.
26.08.2011 22:27
Und deine Frage mit dem Ausgleich ... Sagen wir mal dir würden 600€ alg2 zustehen. Dann wird da die 300€ Elterngeld angerechnet und die 184€ kindergeld. Das heißt es bleibt ein Rest von 116€ ...
300€ Elterngeld werden dir von der elterngeldkasse überwiesen
184€ vom kindergeldamt
Und die 116€ werden dir dann vom Jobcenter überwiesen.
Somit kommst du auf die insgesamt 600€.
(ich hoffe du hast mich in meiner Erklärung verstanden)
300€ Elterngeld werden dir von der elterngeldkasse überwiesen
184€ vom kindergeldamt
Und die 116€ werden dir dann vom Jobcenter überwiesen.
Somit kommst du auf die insgesamt 600€.
(ich hoffe du hast mich in meiner Erklärung verstanden)
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