März 2011 Mamis.... juhuiiii
07.11.2010 09:19
newborn und utinchen... ich bin gelernte restaurantfachfrau... also selbe gewerbe^^
07.11.2010 09:21
Ich muss arbeiten, in Oldenburg ist heute verkaufsoffener Sonntag, der sogenannte "FriesenSonntag" .. naja, irgendeinen Grund haben die immer. Und jetzt kam gestern der Knaller, am 02. Januar 2011 ist auch verkaufsoffen ... die gönnen dem Einzelhandel echt nicht einmal ein langes Wochenende ..

07.11.2010 09:23
Krümel, dann können wir drei ja später zusammen ein Familienhotel eröffnen ...
Zwetschke, dein Familienerbstück ist echt schön. Ich hab selbst auch meine eigene Wiege noch ( naja, momentan steht sie noch auseinandergebaut bei meinen Eltern auf dem Dachboden ). Nachdem ich dort drin gelegen hab, war die Wiege bei meinen beiden Cousinen im "Einsatz" und danach bei meiner Nichte & bei meinem Neffen ...
Heute bin ich 23. Woche .. und übrigens schon vier Wochen verheiratet .. wahnsinn, wie schnell die Zeit vergeht ...

Zwetschke, dein Familienerbstück ist echt schön. Ich hab selbst auch meine eigene Wiege noch ( naja, momentan steht sie noch auseinandergebaut bei meinen Eltern auf dem Dachboden ). Nachdem ich dort drin gelegen hab, war die Wiege bei meinen beiden Cousinen im "Einsatz" und danach bei meiner Nichte & bei meinem Neffen ...

Heute bin ich 23. Woche .. und übrigens schon vier Wochen verheiratet .. wahnsinn, wie schnell die Zeit vergeht ...
07.11.2010 09:25
Zitat von kruemel2011:
utinchen herzlich glückwunsch zur 23. ssw^^![]()
![]()
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Dangö ...

07.11.2010 09:28
ja das mit dem familien-mama-hotel is doch mal echt ne super idee^^ fragt sich nur ob wir uns auf nen standort einigen können...^^
07.11.2010 09:36
@Utinchen: Ich dachte als Schwangere gibt es keine Sonn und Feiertagsarbeit...

07.11.2010 09:39
Zitat von Mama--2011:
@Utinchen: Ich dachte als Schwangere gibt es keine Sonn und Feiertagsarbeit...![]()
ja des dacht ich auch?? also wenn ich noch weiter gearbeitet hätte, dann hätt ich kein wochenende arbeiten dürfen!
07.11.2010 09:42
Muss Euch mal eben was erzählen, über das ich mich ein wenig aufregen konnte ..
Gestern abend war mein Mann zum Babypinkeln bei Nachbarn eingeladen. Als er losging, rief er mich in der Firma noch eben an & erzählte mir die Neuigkeiten. Als er später wiederkam, erzählte er, das die frischgebackene Mama ( sie hat innerhalb von drei Jahren das 3. Kind bekommen, im Abstand von 1,5 Jahren ) mit dem Baby wohl im Obergeschoss war und unten war Party, da hat der Mann ordentlich einen ausgegeben. Sie hat wohl ambulant entbunden & ist nach ein paar Tage schon wieder nach Hause.
Entweder wäre ich noch ein paar Tage im Krankenhaus geblieben oder ich hätte meinem Mann sonst was erzählt, als am gleichen Abend noch sämtliche Männer aus dem Bekannten- & Freundeskreis sowie der Nachbarschaft einzuladen .. also ehrlich ...
Ich kann sowas nicht ganz nachvollziehen ...
Gestern abend war mein Mann zum Babypinkeln bei Nachbarn eingeladen. Als er losging, rief er mich in der Firma noch eben an & erzählte mir die Neuigkeiten. Als er später wiederkam, erzählte er, das die frischgebackene Mama ( sie hat innerhalb von drei Jahren das 3. Kind bekommen, im Abstand von 1,5 Jahren ) mit dem Baby wohl im Obergeschoss war und unten war Party, da hat der Mann ordentlich einen ausgegeben. Sie hat wohl ambulant entbunden & ist nach ein paar Tage schon wieder nach Hause.
Entweder wäre ich noch ein paar Tage im Krankenhaus geblieben oder ich hätte meinem Mann sonst was erzählt, als am gleichen Abend noch sämtliche Männer aus dem Bekannten- & Freundeskreis sowie der Nachbarschaft einzuladen .. also ehrlich ...

Ich kann sowas nicht ganz nachvollziehen ...
07.11.2010 09:45
Ich arbeite in einem Küchenstudio an der Information, hab also nicht ganz soviel Streß, ab und zu gebe ich auch ein paar Getränke aus. Ausserdem sind wir zu dritt. Und ALLE dort passen auf, das ich mich auch ja nicht überanstrenge ...

07.11.2010 09:47
Das hat doch mit Anstrengung nix zum tun...
Du darfst nicht an Feiertagen und somit auch Sonntag nicht arbeiten!!!! Und nicht nach 22Uhr, glaube ich.


07.11.2010 09:55
Echt? Hm, vielleicht sollte ich das nachher mal anklingen lassen ...
07.11.2010 09:58
sie darf sonntags arbeiten hab grad mal im muschg nachgelesen
§ 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit
4 Gesetze verweisen aus 6 Artikeln auf § 8
(1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
(2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die
1. von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche,
2. von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche
hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet.
(3) Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden
1. in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr,
2. in der Landwirtschaft mit dem Melken von Vieh ab 5 Uhr,
3. als Künstlerinnen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und ähnlichen Aufführungen bis 23 Uhr.
(4) Im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen, im Familienhaushalt, in Krankenpflege- und in Badeanstalten, bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Schaustellungen, Darbietungen oder Lustbarkeiten dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird.
(5) An in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte, die werdende oder stillende Mütter sind, darf Heimarbeit nur in solchem Umfang und mit solchen Fertigungsfristen ausgegeben werden, dass sie von der werdenden Mutter voraussichtlich während einer 8-stündigen Tagesarbeitszeit, von der stillenden Mutter voraussichtlich während einer 7 1/4-stündigen Tagesarbeitszeit an Werktagen ausgeführt werden kann. Die Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen nähere Bestimmungen über die Arbeitsmenge treffen; falls ein Heimarbeitsausschuss besteht, hat sie diesen vorher zu hören.
(6) Die Aufsichtsbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den vorstehenden Vorschriften zulassen.
§ 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit
4 Gesetze verweisen aus 6 Artikeln auf § 8
(1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
(2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die
1. von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche,
2. von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche
hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet.
(3) Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden
1. in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr,
2. in der Landwirtschaft mit dem Melken von Vieh ab 5 Uhr,
3. als Künstlerinnen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und ähnlichen Aufführungen bis 23 Uhr.
(4) Im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen, im Familienhaushalt, in Krankenpflege- und in Badeanstalten, bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Schaustellungen, Darbietungen oder Lustbarkeiten dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird.
(5) An in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte, die werdende oder stillende Mütter sind, darf Heimarbeit nur in solchem Umfang und mit solchen Fertigungsfristen ausgegeben werden, dass sie von der werdenden Mutter voraussichtlich während einer 8-stündigen Tagesarbeitszeit, von der stillenden Mutter voraussichtlich während einer 7 1/4-stündigen Tagesarbeitszeit an Werktagen ausgeführt werden kann. Die Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen nähere Bestimmungen über die Arbeitsmenge treffen; falls ein Heimarbeitsausschuss besteht, hat sie diesen vorher zu hören.
(6) Die Aufsichtsbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den vorstehenden Vorschriften zulassen.
07.11.2010 10:00
Ich arbeite auch Samstag und Sonntag im Verkauf. Ich dürfte eigentlich sonntags auch ned arbeiten, aber weil wir ne Bar dabei haben, könnte man das mit zugedrücktem Auge als Gastgewerbe auslegen - dann dürfte ich nur bis 20:00 arbeiten, da wir aber 2 Schichten haben, gilt dann die Regelung 22:00. - das find ich super, weil ich ja unbedingt meine Arbeitszeiten beibehalten wollte und somit nicht unter der Woche arbeiten gehn muss
Bei Feiertagen ist das bei mir anders - da wir wenn der Feiertag an einen Sonntag fällt (z.b. 26.12.) einen Zuschlag bekommen und dieser als Überstunde gewertet wird und ich keine machen darf, hab ich frei
Bei Feiertagen ist das bei mir anders - da wir wenn der Feiertag an einen Sonntag fällt (z.b. 26.12.) einen Zuschlag bekommen und dieser als Überstunde gewertet wird und ich keine machen darf, hab ich frei

07.11.2010 11:06
Juhu... 24te Woche...
.
nicht wundern mein Ticker ist ein Tag zurück
.
Ich wünsche euch allen einen schönen Sonntag.
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nicht wundern mein Ticker ist ein Tag zurück

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Ich wünsche euch allen einen schönen Sonntag.
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