*geschlossene Gruppe* Wir erwarten voller Sehnsucht unsere Wunder 2014!
19.03.2014 11:01
Zitat:
Jetzt zur Erklärung:
Du bekommst, solltest innerhalb des Zeitraums entbinden, der mit Elterngeld für Kind 1 behaftet ist, oder kurze Zeit drauf, das selbe Elterngeld wie bei Kind 1, für Kind 2, plus Geschwisterbonus.
Die Monate des Elterngeldbezugs für Kind 1 werden aus der Berechnung gestrichen, da dies ja kein Einkommen ist und es werden erneut die 12 Monate vor dieser Elternzeit (Kind 1) zur Berechung genommen.
Ich beziehe also im Moment das selbe Elterngeld wie bei meiner ersten Tochter, plus Geschwisterbonus.
Das ganze klappt aber nur, in exakt der selben Höhe, wenn keine "Leermonate" dazwischen liegen, also Monate ohne Elterngeldbezug für Kind 1. Für jeden dieser Monate wirst du dann mit null berechnet, außer du hast irgendeine Form Einkommen (400€-Basis oder so...)
Ich hoffe ich habe es dir verständlich geschrieben. Ist ja ein sehr komplexes Thema.
www.urbia.de
19.03.2014 11:21
Das klingt doch erstmal gut Bommel, nur ob man das Timing mit Nr 2 so abpassen kann
19.03.2014 11:42
Zitat von Mamina88:Dann bekommst du 2 Jahre nur 225€
Zitat von Emelie:
Kann das grad schlecht erklären hoffe du verstehst was ich meine.
Zb wenn mir 600€ EG zustehen:
1jahr zuhause monatlich 600€ EG
2jahre zuhause monatlich 300€ EG usw
Ja richtig!
Die Mindestgrenze liegt ja bei 300 euro! allerdings im JAHR.
Wie siehts aus wenn man sich das aber auf zwei jahre aufteilt? weil wenn dir zb für ein jahr 550€ zustehen, dann wären es ja für zwei jahre nur 225... also UNTER 300euro...
Die 300€ monatlich mindestens sind für 1 Jahr festgelegt, bei 2 Jahren wären es dann 150€ minimum monatlich
19.03.2014 11:57
die Frage ist ob das jetzt nur für 1 Jahr oder auch für 2 Jahre zählt
Naja genau abpassen kann man es nicht, aber wenn das 2. Kind z.B. kommt, wenn das 1. 2 Jahre und 3 Monate alt ist, dann werden 9 Monate von früher und 3 Monate von jetzt angerechent (wenn das jetzt so wäre) und dann hätte man ja immer noch mehr als, wenn das Elterngeld zur Berechnung genomen wird
echt schwierig, ich glaub ich muss da mal ein Termin bei so einer Stelle machen
Naja genau abpassen kann man es nicht, aber wenn das 2. Kind z.B. kommt, wenn das 1. 2 Jahre und 3 Monate alt ist, dann werden 9 Monate von früher und 3 Monate von jetzt angerechent (wenn das jetzt so wäre) und dann hätte man ja immer noch mehr als, wenn das Elterngeld zur Berechnung genomen wird
echt schwierig, ich glaub ich muss da mal ein Termin bei so einer Stelle machen
19.03.2014 12:11
Zitat von Bommel90:
die Frage ist ob das jetzt nur für 1 Jahr oder auch für 2 Jahre zählt wäre.
Naja genau abpassen kann man es nicht, aber wenn das 2. Kind z.B. kommt, wenn das 1. 2 Jahre und 3 Monate alt ist, dann werden 9 Monate von früher und 3 Monate von jetzt angerechent (wenn das jetzt so wäre) und dann hätte man ja immer noch mehr als, wenn das Elterngeld zur Berechnung genomen wird
echt schwierig, ich glaub ich muss da mal ein Termin bei so einer Stelle machen
Das gilt nur für das erste Jahr. aber ich denke auch das da ein Termin am sinnvollsten ware
19.03.2014 12:13
Hab jetzt das gefunden (ist aber aus einem Forum), finde das so logisch, wenn auch blöd
http://www.blauespony.de/forum/familienbudget/elte rngeld-beim-zweiten-kind/
Es werden immer die letzten 12 Monate gerechnet, wobei aber das Jahr in dem man Elterngeld bekommt, nicht betrachtet wird. Wenn man sich das Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen läßt, dann wird es in der Berechnung des Einkommens trotzdem nur auf 12 Monate gerechnet (siehe Beispiel 3). Ich versuche es mal an ein paar Beispielen zu erklären:
1) Kind 2 kommt zur Welt, wenn Kind 1 gerade ein Jahr alt ist, Mutter hat im dem Jahr voll Elterngeld bekommen, d.h. für das Elterngeld von Kind 2 werden die letzten 12 Gehaltszettel von VOR Kind 1 herangezogen.
2) Mutter bekommt 1 Jahr Elterngeld für Kind 1, bleibt nach dem Jahr noch ein weiteres Jahr zu Hause (ohne Einkommen) und bekommt nach 6 Monaten Kind 2. Fürs Elterngeld werden 6 Monate vor Geburt von Kind 2 mit null Euro Einkommen herangezogen und da es davor Elterngeld gab, werden noch 6 Monate von VOR Kind 1 herangezogen.
3) Mutter läßt sich das Elterngeld für Kind 1 über 2 Jahre auszahlen, wird dann genau so wieder schwanger, dass Kind 2 genau nach den 2 Jahren kommt. Nun könnte man ja denken, dass dann das neue Elterngeld auch nach dem Einkommen von vor Kind 1 berechnet werden würde, da sie ja die letzten 2 Jahre Elterngeld bekommen hat. Dem ist aber leider NICHT so, da der Bemessungszeitraum für das Elterngelb nun mal normalerweise nur 12 Monate sind, unabhängig davon ob man es sich auf 1 oder 2 Jahre auszahlen läßt. Wenn also Kind 2 genau 2 Jahre oder später nach Kind 1 kommt und die Mama dann noch in Elternzeit ist, dann hatte sie leider die letzten 12 Monate kein Einkommen und bekommt nur den Mindestsatz von 300 Euro plus Geschwisterbonus.
http://www.blauespony.de/forum/familienbudget/elte rngeld-beim-zweiten-kind/
Es werden immer die letzten 12 Monate gerechnet, wobei aber das Jahr in dem man Elterngeld bekommt, nicht betrachtet wird. Wenn man sich das Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen läßt, dann wird es in der Berechnung des Einkommens trotzdem nur auf 12 Monate gerechnet (siehe Beispiel 3). Ich versuche es mal an ein paar Beispielen zu erklären:
1) Kind 2 kommt zur Welt, wenn Kind 1 gerade ein Jahr alt ist, Mutter hat im dem Jahr voll Elterngeld bekommen, d.h. für das Elterngeld von Kind 2 werden die letzten 12 Gehaltszettel von VOR Kind 1 herangezogen.
2) Mutter bekommt 1 Jahr Elterngeld für Kind 1, bleibt nach dem Jahr noch ein weiteres Jahr zu Hause (ohne Einkommen) und bekommt nach 6 Monaten Kind 2. Fürs Elterngeld werden 6 Monate vor Geburt von Kind 2 mit null Euro Einkommen herangezogen und da es davor Elterngeld gab, werden noch 6 Monate von VOR Kind 1 herangezogen.
3) Mutter läßt sich das Elterngeld für Kind 1 über 2 Jahre auszahlen, wird dann genau so wieder schwanger, dass Kind 2 genau nach den 2 Jahren kommt. Nun könnte man ja denken, dass dann das neue Elterngeld auch nach dem Einkommen von vor Kind 1 berechnet werden würde, da sie ja die letzten 2 Jahre Elterngeld bekommen hat. Dem ist aber leider NICHT so, da der Bemessungszeitraum für das Elterngelb nun mal normalerweise nur 12 Monate sind, unabhängig davon ob man es sich auf 1 oder 2 Jahre auszahlen läßt. Wenn also Kind 2 genau 2 Jahre oder später nach Kind 1 kommt und die Mama dann noch in Elternzeit ist, dann hatte sie leider die letzten 12 Monate kein Einkommen und bekommt nur den Mindestsatz von 300 Euro plus Geschwisterbonus.
19.03.2014 12:16
und wieder genau das Gegenteil ich glaub man kann sich auf solche Aussagen nicht verlassen...
http://www.eltern.de/foren/zweite/502263-wieviel-e lterngeld-fuer-zweite-kind.html
Für die Berechnung des Elterngeldes werden die 12 Monate vor der Geburt des zweiten Kindes genommen. Solltest du in diesen 12 Monaten Elterngeld bezogen haben (ganz oder nur zum Teil), dann würden diese Monate durch Monate ersetzt werden VOR der Geburt des ersten Kindes... Also heißt, wenn man 12 Monate nach der Geburt von Nr.1 das zweite bekommmt, würde man tatsächlich das gleiche Elterngeld weitergezahlt bekommen plus Geschwisterbonus.
Wenn aber z.B. 18 Monate dazwischen liegen, hättest du 6 Monate ohne Einkommen, die anderen 6 Monate würden dann mit deinem Einkommen von vor der ersten Geburt berechnet werden... usw.
Die Splittung auf 24 Monate gilt dabei allerdings nicht. Da wird dann eben so gerechnet als hättest du das Elterngeld 12 Monate bekommen und dann den vollen Satz...
http://www.eltern.de/foren/zweite/502263-wieviel-e lterngeld-fuer-zweite-kind.html
Für die Berechnung des Elterngeldes werden die 12 Monate vor der Geburt des zweiten Kindes genommen. Solltest du in diesen 12 Monaten Elterngeld bezogen haben (ganz oder nur zum Teil), dann würden diese Monate durch Monate ersetzt werden VOR der Geburt des ersten Kindes... Also heißt, wenn man 12 Monate nach der Geburt von Nr.1 das zweite bekommmt, würde man tatsächlich das gleiche Elterngeld weitergezahlt bekommen plus Geschwisterbonus.
Wenn aber z.B. 18 Monate dazwischen liegen, hättest du 6 Monate ohne Einkommen, die anderen 6 Monate würden dann mit deinem Einkommen von vor der ersten Geburt berechnet werden... usw.
Die Splittung auf 24 Monate gilt dabei allerdings nicht. Da wird dann eben so gerechnet als hättest du das Elterngeld 12 Monate bekommen und dann den vollen Satz...
19.03.2014 12:36
So ich denke das ist eindeutig und seriös:
Müssem wir uns wohl nochmal Gedanken machen ob uns 300€ langen würden oder ob wir dann lieber länger als 2 Jahre warten mit Kind 2
http://www.elterngeld.net/elterngeld-kalendermonat e.html
Bezug von Elterngeld für ein älteres Kind
Das Elterngeld ersetzt im Normalfall nur einen Teil des Einkommens und nicht 100 %. Kalendermonate in denen Elterngeld für ein älteres Geschwisterkind gezahlt wurde, würden daher das relevante Einkommen, im Vergleich mit Monaten der Erwerbstätigkeit, vermindern.
Beispiel:
Frau Kramer erwartet am 16.05.2008 ihr zweites Kind. Für das erste Kind, geboren am 12.02.2007 hatte sie 12 Monate lang Elterngeld bekommen.
In den Kalendermonaten Februar 2007 bis Januar 2008 hat Frau Kramer Elterngeld für das erste Kind bezogen. Diese Monate werden somit für die Berechnung des neuen Elterngeldes nicht berücksichtigt, d.h. übersprungen und entsprechend viele Monate mit Erwerbseinkommen vor Beginn der Mutterschutzfrist für das erste Kind herangezogen.
Vorsicht bei Verlängerung des Auszahlungszeitraums:
Wenn der Auszahlungszeitraum des Elterngeldes verlängert wird (siehe Bezugszeitraum beim Elterngeld) werden die Monate der Verlängerung trotz Bezugs des Elterngeldes voll bei der Einkommensermittlung des neuen Kindes berücksichtigt. Man unterscheidet hier zwischen Bezugs- und Auszahlungszeiträumen. Unter Bezugszeitraum versteht man innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes diejenigen Lebensmonate, für die ein Elternteil Elterngeld beantragt. Wird die verlängerte Auszahlungsoption nicht in Anspruch genommen, decken sich Bezugs- und Auszahlungszeitraum. Wird eine halbierte Auszahlung der Elterngeldbeträge gewünscht, verlängert sich der Auszahlungszeitraum über den Bezugszeitraum hinaus. Bei der Einkommensermittlung vor der Geburt eines Kindes werden aber nur Monate mit Elterngeldbezug für ein älteres Geschwisterkind übersprungen. Monate, in denen lediglich die halbierten Elterngeldbeträge weiter ausbezahlt wurden, der eigentliche Bezugszeitraum aber schon beendet war, gehen in die Elterngeldberechnung für das neue Kind mit ein.
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Müssem wir uns wohl nochmal Gedanken machen ob uns 300€ langen würden oder ob wir dann lieber länger als 2 Jahre warten mit Kind 2
http://www.elterngeld.net/elterngeld-kalendermonat e.html
Bezug von Elterngeld für ein älteres Kind
Das Elterngeld ersetzt im Normalfall nur einen Teil des Einkommens und nicht 100 %. Kalendermonate in denen Elterngeld für ein älteres Geschwisterkind gezahlt wurde, würden daher das relevante Einkommen, im Vergleich mit Monaten der Erwerbstätigkeit, vermindern.
Beispiel:
Frau Kramer erwartet am 16.05.2008 ihr zweites Kind. Für das erste Kind, geboren am 12.02.2007 hatte sie 12 Monate lang Elterngeld bekommen.
In den Kalendermonaten Februar 2007 bis Januar 2008 hat Frau Kramer Elterngeld für das erste Kind bezogen. Diese Monate werden somit für die Berechnung des neuen Elterngeldes nicht berücksichtigt, d.h. übersprungen und entsprechend viele Monate mit Erwerbseinkommen vor Beginn der Mutterschutzfrist für das erste Kind herangezogen.
Vorsicht bei Verlängerung des Auszahlungszeitraums:
Wenn der Auszahlungszeitraum des Elterngeldes verlängert wird (siehe Bezugszeitraum beim Elterngeld) werden die Monate der Verlängerung trotz Bezugs des Elterngeldes voll bei der Einkommensermittlung des neuen Kindes berücksichtigt. Man unterscheidet hier zwischen Bezugs- und Auszahlungszeiträumen. Unter Bezugszeitraum versteht man innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes diejenigen Lebensmonate, für die ein Elternteil Elterngeld beantragt. Wird die verlängerte Auszahlungsoption nicht in Anspruch genommen, decken sich Bezugs- und Auszahlungszeitraum. Wird eine halbierte Auszahlung der Elterngeldbeträge gewünscht, verlängert sich der Auszahlungszeitraum über den Bezugszeitraum hinaus. Bei der Einkommensermittlung vor der Geburt eines Kindes werden aber nur Monate mit Elterngeldbezug für ein älteres Geschwisterkind übersprungen. Monate, in denen lediglich die halbierten Elterngeldbeträge weiter ausbezahlt wurden, der eigentliche Bezugszeitraum aber schon beendet war, gehen in die Elterngeldberechnung für das neue Kind mit ein.
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19.03.2014 12:37
Hallo zusammen
Lange war ich nicht hier.
Alles wieder gut.
Ja das liebe Elterngeld war auch was kompliziert damals bei meiner ersten es zu verstehen wie wo was.
Hab es mir auch auf zwei Jahre auslegen lassen genau wie diesmal wieder.
Lange war ich nicht hier.
Alles wieder gut.
Ja das liebe Elterngeld war auch was kompliziert damals bei meiner ersten es zu verstehen wie wo was.
Hab es mir auch auf zwei Jahre auslegen lassen genau wie diesmal wieder.
19.03.2014 12:43
Hey Milalala
Glückwunsch zum WW und MW hihi
Hat sich würmerlchen umgelegt oder hast du noch schmerzen?
Glückwunsch zum WW und MW hihi
Hat sich würmerlchen umgelegt oder hast du noch schmerzen?
19.03.2014 12:55
Zitat von Bommel90:
Ja ich finde irgendwie nichts richtiges dazu.
Ich weis nur das quasi das 1. Lebensjahr des 1. Kindes gelöscht wird, d.h., wenn das 2. Kind geboren wird wenn das 1. ein Jahr wird, dann hast du den selben Anspruch wie beim 1. Kind.
Wenn das 2. geboren wird, wenn das erste 1,5 ist, würde das dann bedeuten, dass 6 Monate vor der Geburt des 1. Kindes und 6 Monate vor der Geburt des 2. Kindes angenommen werden.
Aber wie das ist, wenn man 2 Jahre zuhause bleibt und das 2. Kind genau nach 2 Jahren geboren wird, keine Ahnung
Ich weiß es! Elterngeld zählt nicht als Einkommen
Dementsprechend bekommt man, wenn das zweite Kind gleich anschließt, nur die 300. Mehr nicht.
19.03.2014 12:59
Mir qualmt der Kopf von den ganzen Zahlen, die ich gerade hier nachgelesen hab. Das waren übrigens schon wieder 80 Beiträge... Unglaublich!
Bommel, vielen Dank für die Glückwünsche.
Hibbeline, ein sehr schönes Kleid hattest du bei deiner Hochzeit an und schön, dass du uns trotz deiner Bedenken gezeigt hast. Mir geht es bis auf ein bisschen Erkältung ganz gut, vielen Dank der Nachfrage.
Wie sieht es denn bei dir aktuell aus?
Heute konnte ich mich zum Glück aufraffen, wieder ein bisschen was zu machen, nachdem ich gestern den ganzen Tag auf dem Sofa abgegammelt hab.
Hab ein bisschen Babyklamotten sortiert, muss aber noch Bilder machen, damit ich hinterher nicht alle Klamotten durcheinander werfe und nicht mehr weiß, welche von wem waren. Und dann werde ich morgen mal anfangen zu waschen. Meine Schwägerin wollte anscheinend erstmal alles loswerden und hat auch schon vieles in Größe 74 mit in der Tüte gehabt, das kommt erst nochmal weg...
Dann war ich ausgiebig duschen, das beste Sportprogramm für Schwangere, wie ich finde, wenn man versucht sich die Beine zu rasieren.
Danach hab ich mir überlegt, was ich die nächsten Tage kochen möchte und war ein bisschen einkaufen. Jetzt ist erst einmal ausruhen angesagt.
Geht es euch auch so, dass es schwierig ist, zuhause genug zu trinken? Im Büro stand immer mein voller Becher mit Wasser am Bildschirm, hier vergesse ich es einfach oft...
Bommel, vielen Dank für die Glückwünsche.
Hibbeline, ein sehr schönes Kleid hattest du bei deiner Hochzeit an und schön, dass du uns trotz deiner Bedenken gezeigt hast. Mir geht es bis auf ein bisschen Erkältung ganz gut, vielen Dank der Nachfrage.
Wie sieht es denn bei dir aktuell aus?
Heute konnte ich mich zum Glück aufraffen, wieder ein bisschen was zu machen, nachdem ich gestern den ganzen Tag auf dem Sofa abgegammelt hab.
Hab ein bisschen Babyklamotten sortiert, muss aber noch Bilder machen, damit ich hinterher nicht alle Klamotten durcheinander werfe und nicht mehr weiß, welche von wem waren. Und dann werde ich morgen mal anfangen zu waschen. Meine Schwägerin wollte anscheinend erstmal alles loswerden und hat auch schon vieles in Größe 74 mit in der Tüte gehabt, das kommt erst nochmal weg...
Dann war ich ausgiebig duschen, das beste Sportprogramm für Schwangere, wie ich finde, wenn man versucht sich die Beine zu rasieren.
Danach hab ich mir überlegt, was ich die nächsten Tage kochen möchte und war ein bisschen einkaufen. Jetzt ist erst einmal ausruhen angesagt.
Geht es euch auch so, dass es schwierig ist, zuhause genug zu trinken? Im Büro stand immer mein voller Becher mit Wasser am Bildschirm, hier vergesse ich es einfach oft...
19.03.2014 12:59
Reh, ich wundere mich, dass du überhaupt Elterngeld bekommst.
Denn das bekommt man nicht, wenn man Schüler oder Student ist.
So ist das jedenfalls bei uns ( Berlin und Brandenburg). Meine Freundin zum Beispiel die ist in der Ausbildung und bekommt kein Elterngeld deswegen. Oder wird das anders angerechnet, wenn man verheiratet ist?
Denn das bekommt man nicht, wenn man Schüler oder Student ist.
So ist das jedenfalls bei uns ( Berlin und Brandenburg). Meine Freundin zum Beispiel die ist in der Ausbildung und bekommt kein Elterngeld deswegen. Oder wird das anders angerechnet, wenn man verheiratet ist?
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