januar babys 2009
13.11.2008 17:32
Hallo Mädels, .... soll Euch nen dicken Gruß von Caro ausrichten. Hab grad ne SMS bekommen. Ihr Eiweißwert sei gering und die Chancen gut, dass se bald wieder entlassen wird. Da die Kleine aber noch relativ klein is muß sie nun bis zur 36 Wo. das Magnesium nehmen.
13.11.2008 17:34
na das sind doch super Neuigkeiten. solange sie "nur" Magnesium nehmen muss. hauptsache, sie schont sich schön die nächsten Wochen.
13.11.2008 17:34
Ich hab ja nur nen Minijob und meine Krankenkasse meinte das ich kein Geld von ihnen bekomme weil ich über meinen Mann Familienversichert bin.
Oben in meiner Frage meinte ich aber das Elterngeld nach der Geburt des Kindes.
Ich hab vor der Schwangerschaft AGL I bezogen, deshalb werde ich dann nur die 300 Eu8s bekommen.
Oben in meiner Frage meinte ich aber das Elterngeld nach der Geburt des Kindes.
Ich hab vor der Schwangerschaft AGL I bezogen, deshalb werde ich dann nur die 300 Eu8s bekommen.
13.11.2008 17:36
Uii schön, dann ist sie ja bald wieder online... Endlich...
Sie heiratet ja auch bald und hat birthday... Die arme...
Wusste ich auch net das jeder Elterngeld bekommt. Ich habe vor der Schwangerschaft auch net gearbeitet und bekomme trotzdem 300 Euro? Kann ich mir net vorstellen. Kindergeld ist ja klar...
Sie heiratet ja auch bald und hat birthday... Die arme...
Wusste ich auch net das jeder Elterngeld bekommt. Ich habe vor der Schwangerschaft auch net gearbeitet und bekomme trotzdem 300 Euro? Kann ich mir net vorstellen. Kindergeld ist ja klar...
13.11.2008 17:38
Huhu und Nabend Mädels,
ihr habt ja wieder viel geschrieben. Mal nen lieben Gruß an Caro. Ich erlaube mir mal eine ganz vorsichtige Wette - ich denke, Caro wird unsere erste Mami werden. Ich hoffe, nur, dass alles in bester Ordnung dann bei ihr sein wird. Und drück auch alle meine Daumen.
Ich kann dann jetzt locker mit nem Walross mithalten. Hab bisher 13kg zugenommen. Obwohl ich auch spüre, dass der Kleine die letzten 2 Tage nochmal nen richtigen Schub hingelegt haben muss. Der Bauch hat es zumindest. Ich hab aber noch etwa 7 Wochen 13kg hört sich vielleicht nicht so viel an aber bei nem Anfangsgewicht von 85 ist das megamäßig.... ich wollte die 100 doch nicht toppen... wird wohl nichts.
Ach ja, morgen hol ich das Babybett und den Kleiderschrank für Junor. Bei Höffner haben die ein tolles Angebot fürs Bett zur Zeit. Abholpreis 109€ mit Betthimmel + Stange, Matratze, Nestchen, Bettlaken und das Bett natürlich. Und es ist wirklich stabil das Bett. Verstellbar auf 2 Höhen ist es auch.
ihr habt ja wieder viel geschrieben. Mal nen lieben Gruß an Caro. Ich erlaube mir mal eine ganz vorsichtige Wette - ich denke, Caro wird unsere erste Mami werden. Ich hoffe, nur, dass alles in bester Ordnung dann bei ihr sein wird. Und drück auch alle meine Daumen.
Ich kann dann jetzt locker mit nem Walross mithalten. Hab bisher 13kg zugenommen. Obwohl ich auch spüre, dass der Kleine die letzten 2 Tage nochmal nen richtigen Schub hingelegt haben muss. Der Bauch hat es zumindest. Ich hab aber noch etwa 7 Wochen 13kg hört sich vielleicht nicht so viel an aber bei nem Anfangsgewicht von 85 ist das megamäßig.... ich wollte die 100 doch nicht toppen... wird wohl nichts.
Ach ja, morgen hol ich das Babybett und den Kleiderschrank für Junor. Bei Höffner haben die ein tolles Angebot fürs Bett zur Zeit. Abholpreis 109€ mit Betthimmel + Stange, Matratze, Nestchen, Bettlaken und das Bett natürlich. Und es ist wirklich stabil das Bett. Verstellbar auf 2 Höhen ist es auch.
13.11.2008 17:42
Elterngeld
Für Geburten ab 1. Januar 2007 tritt das Elterngeld an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes. Für Kinder, die vor dem 1. Januar 2007 geboren wurden, kann wie bisher Erziehungsgeld bezogen werden.
Das Elterngeld ersetzt 67 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens bis maximal 1.800 Euro. Anspruchsberechtigte nicht erwerbstätige Elternteile erhalten mindestens 300 Euro. Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit Mehrlingen wird das Elterngeld erhöht.
Maßgebend für die Höhe ist das Nettoeinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. Bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate werden Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, grundsätzlich nicht mitgezählt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurück liegende Monate zugrunde gelegt.
Das Mutterschaftsgeld einschließlich des Arbeitgeberzuschusses werden auf das Elterngeld voll angerechnet.
Elterngeld gibt es für Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, Beamtinnen bzw. Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende. Neben den leiblichen Eltern können Adoptiv-Eltern, in Ausnahmefällen auch Verwandte bis dritten Grades (wie Urgroßeltern, Großeltern, Tanten und Onkel sowie Geschwister) Elterngeld erhalten.
Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die
* ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
* nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
* mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
* einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Ein Elternteil kann höchstens für zwölf Monate Elterngeld beantragen. Anspruch auf zwei weitere Monatsbeträge haben die Eltern, wenn beide vom Angebot des Elterngeldes Gebrauch machen möchten. (Partnermonate). Anspruch auf die Partnermonate besteht, wenn sich bei den Eltern in den Bezugsmonaten das Erwerbseinkommen mindert (etwa durch Arbeitszeitreduzierung während der Elternzeit oder im Mutterschutz). Dann ist auch Teilzeitarbeit während der Partnermonate zulässig, wenn die Arbeitzeit 30 Wochenstunden im Durchschnitt eines Bezugsmonats nicht überschreitet.
Neben einkommensabhängigen Sozialleistungen wie dem Arbeitslosengeld II, der Sozialhilfe, dem Wohngeld oder dem Kinderzuschlag erhalten Berechtigte zusätzlich 300 Euro Elterngeld. Entgeltersatzleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Rentenzahlungen, die während des Elterngeldbezugs für das Einkommen vor der Geburt gezahlt werden, mindern den Elterngeldanspruch, soweit es den Mindestbetrag von 300 Euro überschreitet. Für die Feststellung von Unterhaltsansprüchen wird das Elterngeld auf beiden Seiten nur berücksichtigt, soweit es den Betrag von 300 Euro monatlich übersteigt.
Das Elterngeld muss schriftlich beantragt werden. Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf Elterngeld stellen. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkende Zahlungen werden jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist.
Für Geburten ab 1. Januar 2007 tritt das Elterngeld an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes. Für Kinder, die vor dem 1. Januar 2007 geboren wurden, kann wie bisher Erziehungsgeld bezogen werden.
Das Elterngeld ersetzt 67 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens bis maximal 1.800 Euro. Anspruchsberechtigte nicht erwerbstätige Elternteile erhalten mindestens 300 Euro. Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit Mehrlingen wird das Elterngeld erhöht.
Maßgebend für die Höhe ist das Nettoeinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. Bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate werden Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, grundsätzlich nicht mitgezählt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurück liegende Monate zugrunde gelegt.
Das Mutterschaftsgeld einschließlich des Arbeitgeberzuschusses werden auf das Elterngeld voll angerechnet.
Elterngeld gibt es für Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, Beamtinnen bzw. Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende. Neben den leiblichen Eltern können Adoptiv-Eltern, in Ausnahmefällen auch Verwandte bis dritten Grades (wie Urgroßeltern, Großeltern, Tanten und Onkel sowie Geschwister) Elterngeld erhalten.
Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die
* ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
* nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
* mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
* einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Ein Elternteil kann höchstens für zwölf Monate Elterngeld beantragen. Anspruch auf zwei weitere Monatsbeträge haben die Eltern, wenn beide vom Angebot des Elterngeldes Gebrauch machen möchten. (Partnermonate). Anspruch auf die Partnermonate besteht, wenn sich bei den Eltern in den Bezugsmonaten das Erwerbseinkommen mindert (etwa durch Arbeitszeitreduzierung während der Elternzeit oder im Mutterschutz). Dann ist auch Teilzeitarbeit während der Partnermonate zulässig, wenn die Arbeitzeit 30 Wochenstunden im Durchschnitt eines Bezugsmonats nicht überschreitet.
Neben einkommensabhängigen Sozialleistungen wie dem Arbeitslosengeld II, der Sozialhilfe, dem Wohngeld oder dem Kinderzuschlag erhalten Berechtigte zusätzlich 300 Euro Elterngeld. Entgeltersatzleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Rentenzahlungen, die während des Elterngeldbezugs für das Einkommen vor der Geburt gezahlt werden, mindern den Elterngeldanspruch, soweit es den Mindestbetrag von 300 Euro überschreitet. Für die Feststellung von Unterhaltsansprüchen wird das Elterngeld auf beiden Seiten nur berücksichtigt, soweit es den Betrag von 300 Euro monatlich übersteigt.
Das Elterngeld muss schriftlich beantragt werden. Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf Elterngeld stellen. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkende Zahlungen werden jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist.
13.11.2008 18:48
danke aniba
werdende, ich denke schon dass du das kriegst, bin mir aber grad gar nich so sicher einfach nachfragen, fragen kostet ja nix
kitty, die können die leistungen nicht einstellen ohne bescheid zu sagen. und ich würde die leistungen bei der arge, also alg II ja nicht rückwirkend beantragen, es wäre ja nur ne veränderung in meinen persönlichen verhältnissen, weil ich ja schon alg II aufstockend beziehe!
aber wenn irgendwann mal mein neues telefon kommt, ruf ich mal die arge frau an und frag die, dann soll die das klären, die weiß das ja.
so, mein papa war da und meine wickelkommode ist dann jetzt endgültig in auftrag gegeben. haben nochmal drüber geredet, ich freu mich schon, wird sicher toll werden er geht extra noch neues holz kaufen für mich...
werdende, ich denke schon dass du das kriegst, bin mir aber grad gar nich so sicher einfach nachfragen, fragen kostet ja nix
kitty, die können die leistungen nicht einstellen ohne bescheid zu sagen. und ich würde die leistungen bei der arge, also alg II ja nicht rückwirkend beantragen, es wäre ja nur ne veränderung in meinen persönlichen verhältnissen, weil ich ja schon alg II aufstockend beziehe!
aber wenn irgendwann mal mein neues telefon kommt, ruf ich mal die arge frau an und frag die, dann soll die das klären, die weiß das ja.
so, mein papa war da und meine wickelkommode ist dann jetzt endgültig in auftrag gegeben. haben nochmal drüber geredet, ich freu mich schon, wird sicher toll werden er geht extra noch neues holz kaufen für mich...
13.11.2008 19:12
Wenn net wäre es auch net so tragisch...
Ist doch voll lieb von deinem Papa... Freust dich drüber??? Auch wenn ihr kein so gutes Verhältniss habt???
Ist doch voll lieb von deinem Papa... Freust dich drüber??? Auch wenn ihr kein so gutes Verhältniss habt???
13.11.2008 19:22
achnaja, schlecht is unser verhältnis nich direkt, ich würd eher sagen dass wir einfach kein verhältnis haben wir sehen uns halt viel zu selten, 1-2 mal im jahr, wenn überhaupt...
klar freu ich mich. aber er hat ja schon im sommer gesagt, dass er das macht. nur irgendwie is er immer bißchen vergesslich und er hatte auch mal wieder wirklich nich dran gedacht aber schön dass es jetzt was wird. sonst hätt ich noch auf dem tisch wickeln müssen
klar freu ich mich. aber er hat ja schon im sommer gesagt, dass er das macht. nur irgendwie is er immer bißchen vergesslich und er hatte auch mal wieder wirklich nich dran gedacht aber schön dass es jetzt was wird. sonst hätt ich noch auf dem tisch wickeln müssen
13.11.2008 19:27
is das immernoch so, dass man bei bertelsmann bestellen MUSS? total nervig
ich find diese krabbelrollen auch total süß hab ich beschlossen denke ich werd mir auch sowas anschaffen, aber das hat noch zeit... denke so 4.-6. monat wird das erst interessant, oder?
ich find diese krabbelrollen auch total süß hab ich beschlossen denke ich werd mir auch sowas anschaffen, aber das hat noch zeit... denke so 4.-6. monat wird das erst interessant, oder?
13.11.2008 19:31
Ja, bei Bertelsmann musst du alle 3 Monate etwas bestellen, sonst schicken die dir einfach etwas zu. Naja, und wirklich billiger ist es am Ende auch nicht. Sparst bei den Büchern zumindest in etwa 1-2 € pro Buch. Lohnt sich also, wenn du nicht sowieso schon ein Vielleser bist überhaupt nicht. Vorallem haben die eigentlich nur ein geringes Angebot. Irgendwann hast du alles durchgelesen. Ich hatte den Vertrag nur für 1 Jahr abgeschlossen und die letzten 2 Bestellungen wußte ich schon gar nicht mehr, was ich bestellen soll.
Das ist jetzt meine letzte Bestellung. Ja, die Krabbelrolle wird für die Kleinen erst mit etwa 4 Monaten interessant. Aber die ist wohl gut zu verstauen, weil die aufblasbar ist. Daher kann ich die dann jetzt schon in den Schrank legen und dann später aufpusten. Da sind dann auch so Bälle drin. Hat eigentlich ganz gute Kritiken bekommen, das Ding.
Das ist jetzt meine letzte Bestellung. Ja, die Krabbelrolle wird für die Kleinen erst mit etwa 4 Monaten interessant. Aber die ist wohl gut zu verstauen, weil die aufblasbar ist. Daher kann ich die dann jetzt schon in den Schrank legen und dann später aufpusten. Da sind dann auch so Bälle drin. Hat eigentlich ganz gute Kritiken bekommen, das Ding.
13.11.2008 19:32
Hallo Mädels,
hab mir gerade so ne süße Krabbelrolle bei Bertelsmann bestellt - ich musste was bestellen, war wieder im Soll. Aber am Ende des Jahres bin ich da ja endlich raus.
Schaut mal:
hab mir gerade so ne süße Krabbelrolle bei Bertelsmann bestellt - ich musste was bestellen, war wieder im Soll. Aber am Ende des Jahres bin ich da ja endlich raus.
Schaut mal:
13.11.2008 19:35
naja besser sowas bestellen was man dann auch wirklich brauchen kann (wenn auch nicht direkt), als irgendnen mist bestellen der in der ecke rumfliegt.
was hast du denn bezahlt?
also ich bin ein extremer viel-leser, aber ich bestell meist bei amazon gebraucht oder bei ebay. weil dafür dass ich die bücher einmal lese, und sie dann weiterverkaufe, leg ich kein wert drauf dass die neu sind.
was hast du denn bezahlt?
also ich bin ein extremer viel-leser, aber ich bestell meist bei amazon gebraucht oder bei ebay. weil dafür dass ich die bücher einmal lese, und sie dann weiterverkaufe, leg ich kein wert drauf dass die neu sind.
13.11.2008 19:36
Die Rolle kostet 9,95 €.
Also für einmal lesen und dann weitergeben, brauchst keine Mitgliedschaft bei Bertelsmann
Also für einmal lesen und dann weitergeben, brauchst keine Mitgliedschaft bei Bertelsmann
13.11.2008 19:43
nee will ich ja auch nich
ich bestell mir meine bücher günstig über ebay, geb sie dann meiner mutter, die liest sie auch nochmal und dann vertick ich sie über ebay wieder weiter
ich bestell mir meine bücher günstig über ebay, geb sie dann meiner mutter, die liest sie auch nochmal und dann vertick ich sie über ebay wieder weiter
- Dieses Thema wurde 81 mal gemerkt