Mütter- und Schwangerenforum

*~*~Februar 2011 Babys~*~*

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sTanja
16922 Beiträge
15.11.2010 12:05
@vienna: Normalerweise schon offene Haare, nur wenn sie zu viel von Deinem Gesicht verdecken, kanns passieren das Du sie doch zurücknehmen mußt.
@nienchen: Ich glaubs auch das sie sich vermessen hat...andererseits würd das erklären warum sich mein Bauch so scheußlich anfühlt
Dein Mann ist echt süß
@cennet: Auch so süß. Dabei kommt er doch auch gut mit Deinem Sohn hin, dachte nicht das man dann noch Angst hat Papa zu werden
@me: So doll den Rest hab ich schon wieder vergessen
Hab geduscht und mir die erste Tasse Tee gemacht...der schmeckt gar nicht mal so doll Versuch es heute mal mit Honig, in der Hoffnung das des hilft.
Hab gerade gesehen das ich morgen ganz viel Post bekommen sollte, den MeiTai und 2 DVDs und meine StillBHs...natürlich bin ich morgen viel unterwegs, na toll...hoffe meine Nachbarn sind so nett und nehmen die Pakete.
Hab mir den letzten Film vom Terry Pratchett bestellt, und die Blackadder-Weihnachtsfolge...kennt das jemand?
15.11.2010 12:05
Zitat von NochNichtMama:

Zitat von nienchen:

@ elternzeit..also ich weiß das man die geburtsurkunde zum arbeitgeber dann schicken muss..weil ja ab den tag wo es geboren wird,auch erst die 8 wochen mutterschutz beginnen und danach die elternzeit.da der Abeitgeber ja den restlichen anteil an mutterschutzgeld zahlt. ich werde mein arbeitgeber erst am tag der geburt hinfaxen wie lange ich in elternzeit gehe ..ich gehe 2 jahre.
kindergeld kannst erst ab der geburt beantragen,genau wie elterngeld.
im normalfall ...wird das kind vom kh angemeldet ..sie schicken die geburtsurkunde zum standesamt,oder wie bei uns.kommt das standesamt ins kh.müsst ihr euch nochmal bei der anmeldung erkundigen.


Das funktioniert nicht, du musst deinen AG 7 Wochen vor ET über deine Elternzeit informieren.

Normalfall ist das übrigens nicht, eher die Ausnahme. Normalerweise muss man das selbst machen.

nee bei uns heißt es 8 wochen vor antritt der elternzeit..und das wäre dann ja am tag der geburt.
wie gesagt,bei uns kommen die ins kh das standesamt und die geben es dann an das einwohnermeldeamt weiter...
15.11.2010 12:09
nochmal was zur elternzeit..also es ist defnitiv..bis zu 8 spät.7 wochen vor beginn der elternzeit..also reicht es ab tag der geburt

Genau an diesem Beispiel: Geburtstermin 01.01.2008
Mutterschutz beträgt 8 Wochen nach der Entbindung, also bis zum 25.02.2008! Erster Arbeitstag ist der
26.02.2008! Ab dem 26.02.2008 verlangst Du dann die Elternzeit für die Dauer die Du Dir vorstellst.
Bsp. bis zum 26.02.2010 .... aber nicht vergessen, spätestens 8 Wochen zuvor, dass bedeutet spätestens mit dem Entbindungstermin muss der Arbeitgeber die beantragte Elternzeit vorliegen haben !!! Wichtig, mit Enschreiben Rückschein oder Boten gegen Quittung!!!
sTanja
16922 Beiträge
15.11.2010 12:09
@Elternzeit: Man muß 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit informieren, aber da liegt ja der MuSchu dazwischen:
Zitat:
Soll die Elternzeit wie meist üblich direkt an die Mutterschutzfrist beziehungsweise beim Vater an die Geburt des Kindes anschließen, müssen werdende Eltern die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn beim Arbeitgeber anmelden - und zwar schriftlich. In diesem Schreiben müssen Sie festlegen, wie Sie die ersten 24 Monate Elternzeit gestalten wollen. Ob Sie zum Beispiel planen, in Teilzeit zu arbeiten. Dann sollten Sie gleich die gewünschte Stundenzahl und die genauen Arbeitszeiten angeben. Am besten lassen Sie sich das, was Sie mit Ihrem Chef vereinbaren, schriftlich bestätigen.

Die Elternzeit muss immer schriftlich angemeldet werden
Spätestens acht Wochen vor Ende des zweiten Jahres muss dann auch verbindlich festgelegt werden, wie es weitergehen soll. Auch wenn eine Frau zu Beginn der Elternzeit drei Jahre anmeldet, ist es übrigens möglich, kurz vor dem Ablauf des zweiten Jahres das dritte später zu nehmen.

15.11.2010 12:09
Zitat von nienchen:

Zitat von NochNichtMama:

Zitat von nienchen:

@ elternzeit..also ich weiß das man die geburtsurkunde zum arbeitgeber dann schicken muss..weil ja ab den tag wo es geboren wird,auch erst die 8 wochen mutterschutz beginnen und danach die elternzeit.da der Abeitgeber ja den restlichen anteil an mutterschutzgeld zahlt. ich werde mein arbeitgeber erst am tag der geburt hinfaxen wie lange ich in elternzeit gehe ..ich gehe 2 jahre.
kindergeld kannst erst ab der geburt beantragen,genau wie elterngeld.
im normalfall ...wird das kind vom kh angemeldet ..sie schicken die geburtsurkunde zum standesamt,oder wie bei uns.kommt das standesamt ins kh.müsst ihr euch nochmal bei der anmeldung erkundigen.


Das funktioniert nicht, du musst deinen AG 7 Wochen vor ET über deine Elternzeit informieren.

Normalfall ist das übrigens nicht, eher die Ausnahme. Normalerweise muss man das selbst machen.

nee bei uns heißt es 8 wochen vor antritt der elternzeit..und das wäre dann ja am tag der geburt.
wie gesagt,bei uns kommen die ins kh das standesamt und die geben es dann an das einwohnermeldeamt weiter...


Achso, dann ist das bei euch intern anders geregelt Weg. der Anmeldung: du hattest das nur so allgemein geschrieben, nicht dass sich hier dann alle drauf verlassen, dass das vom KH gemacht wird.
15.11.2010 12:11
Zitat von sTanja:

@Elternzeit: Man muß 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit informieren, aber da liegt ja der MuSchu dazwischen:
Zitat:
Soll die Elternzeit wie meist üblich direkt an die Mutterschutzfrist beziehungsweise beim Vater an die Geburt des Kindes anschließen, müssen werdende Eltern die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn beim Arbeitgeber anmelden - und zwar schriftlich. In diesem Schreiben müssen Sie festlegen, wie Sie die ersten 24 Monate Elternzeit gestalten wollen. Ob Sie zum Beispiel planen, in Teilzeit zu arbeiten. Dann sollten Sie gleich die gewünschte Stundenzahl und die genauen Arbeitszeiten angeben. Am besten lassen Sie sich das, was Sie mit Ihrem Chef vereinbaren, schriftlich bestätigen.

Die Elternzeit muss immer schriftlich angemeldet werden
Spätestens acht Wochen vor Ende des zweiten Jahres muss dann auch verbindlich festgelegt werden, wie es weitergehen soll. Auch wenn eine Frau zu Beginn der Elternzeit drei Jahre anmeldet, ist es übrigens möglich, kurz vor dem Ablauf des zweiten Jahres das dritte später zu nehmen.




Scheiß SS-Demenz, ich habs verdreht, ok, ich verkriech mich in der nächsten Ecke und schäm mich.... ich schreib erstmal nix mehr, ich mach ja alle verrückt....
mum2011
4635 Beiträge
15.11.2010 12:11
@Tanja
Hab ich vorhin was gelesen mit KH bei dir?? Alles ok?
15.11.2010 12:12
Zitat von sTanja:

@Elternzeit: Man muß 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit informieren, aber da liegt ja der MuSchu dazwischen:
Zitat:
Soll die Elternzeit wie meist üblich direkt an die Mutterschutzfrist beziehungsweise beim Vater an die Geburt des Kindes anschließen, müssen werdende Eltern die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn beim Arbeitgeber anmelden - und zwar schriftlich. In diesem Schreiben müssen Sie festlegen, wie Sie die ersten 24 Monate Elternzeit gestalten wollen. Ob Sie zum Beispiel planen, in Teilzeit zu arbeiten. Dann sollten Sie gleich die gewünschte Stundenzahl und die genauen Arbeitszeiten angeben. Am besten lassen Sie sich das, was Sie mit Ihrem Chef vereinbaren, schriftlich bestätigen.

Die Elternzeit muss immer schriftlich angemeldet werden
Spätestens acht Wochen vor Ende des zweiten Jahres muss dann auch verbindlich festgelegt werden, wie es weitergehen soll. Auch wenn eine Frau zu Beginn der Elternzeit drei Jahre anmeldet, ist es übrigens möglich, kurz vor dem Ablauf des zweiten Jahres das dritte später zu nehmen.



tanja..genau...und wenn du sie am tag der ET anmeldest,dann hast ja 7 wochen vorher die elternzeit beantragt,den die elternzeit beginnt ja erst wenn der mutterschutz vorbei ist.vorher beantragen ist doof,weil du ja nicht weißt wann dein kind auf die welt kommt
15.11.2010 12:13
Zitat von NochNichtMama:

Zitat von sTanja:

@Elternzeit: Man muß 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit informieren, aber da liegt ja der MuSchu dazwischen:
Zitat:
Soll die Elternzeit wie meist üblich direkt an die Mutterschutzfrist beziehungsweise beim Vater an die Geburt des Kindes anschließen, müssen werdende Eltern die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn beim Arbeitgeber anmelden - und zwar schriftlich. In diesem Schreiben müssen Sie festlegen, wie Sie die ersten 24 Monate Elternzeit gestalten wollen. Ob Sie zum Beispiel planen, in Teilzeit zu arbeiten. Dann sollten Sie gleich die gewünschte Stundenzahl und die genauen Arbeitszeiten angeben. Am besten lassen Sie sich das, was Sie mit Ihrem Chef vereinbaren, schriftlich bestätigen.

Die Elternzeit muss immer schriftlich angemeldet werden
Spätestens acht Wochen vor Ende des zweiten Jahres muss dann auch verbindlich festgelegt werden, wie es weitergehen soll. Auch wenn eine Frau zu Beginn der Elternzeit drei Jahre anmeldet, ist es übrigens möglich, kurz vor dem Ablauf des zweiten Jahres das dritte später zu nehmen.




Scheiß SS-Demenz, ich habs verdreht, ok, ich verkriech mich in der nächsten Ecke und schäm mich.... ich schreib erstmal nix mehr, ich mach ja alle verrückt....

noni..nein nein brauchst dich nicht verkriechen das ist normal wenn man länger zuhause ist..lach. ist bei mir auch so...
aber ich wusste es,weil mein freund sich da ausgiebig erkundigt hat wie und wann wir was beantragen müssen..
bella09
12190 Beiträge
15.11.2010 12:15
@nienchen achte du wärst verheiratet du meinst deinen mann stimmts
15.11.2010 12:15
Zitat von nienchen:

Zitat von sTanja:

@Elternzeit: Man muß 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit informieren, aber da liegt ja der MuSchu dazwischen:
Zitat:
Soll die Elternzeit wie meist üblich direkt an die Mutterschutzfrist beziehungsweise beim Vater an die Geburt des Kindes anschließen, müssen werdende Eltern die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn beim Arbeitgeber anmelden - und zwar schriftlich. In diesem Schreiben müssen Sie festlegen, wie Sie die ersten 24 Monate Elternzeit gestalten wollen. Ob Sie zum Beispiel planen, in Teilzeit zu arbeiten. Dann sollten Sie gleich die gewünschte Stundenzahl und die genauen Arbeitszeiten angeben. Am besten lassen Sie sich das, was Sie mit Ihrem Chef vereinbaren, schriftlich bestätigen.

Die Elternzeit muss immer schriftlich angemeldet werden
Spätestens acht Wochen vor Ende des zweiten Jahres muss dann auch verbindlich festgelegt werden, wie es weitergehen soll. Auch wenn eine Frau zu Beginn der Elternzeit drei Jahre anmeldet, ist es übrigens möglich, kurz vor dem Ablauf des zweiten Jahres das dritte später zu nehmen.



tanja..genau...und wenn du sie am tag der ET anmeldest,dann hast ja 7 wochen vorher die elternzeit beantragt,den die elternzeit beginnt ja erst wenn der mutterschutz vorbei ist.vorher beantragen ist doof,weil du ja nicht weißt wann dein kind auf die welt kommt


Versteh das Problem nicht das vorher zu beantragen. Ich hab 2 Jahre Elternzeit beantragt und das wurde genehmigt und zwar bereits vor 8 Wochen. Ich mein ja nur, der AG muss ja die Stelle neu besetzen und dazu muss er ja wissen, für wie lang. Den genauen Zeitpunkt der Rückkehr kann man doch im Nachhinein noch ergänzen.
15.11.2010 12:16
Zitat von nienchen:

Zitat von NochNichtMama:

Zitat von sTanja:

@Elternzeit: Man muß 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit informieren, aber da liegt ja der MuSchu dazwischen:
Zitat:
Soll die Elternzeit wie meist üblich direkt an die Mutterschutzfrist beziehungsweise beim Vater an die Geburt des Kindes anschließen, müssen werdende Eltern die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn beim Arbeitgeber anmelden - und zwar schriftlich. In diesem Schreiben müssen Sie festlegen, wie Sie die ersten 24 Monate Elternzeit gestalten wollen. Ob Sie zum Beispiel planen, in Teilzeit zu arbeiten. Dann sollten Sie gleich die gewünschte Stundenzahl und die genauen Arbeitszeiten angeben. Am besten lassen Sie sich das, was Sie mit Ihrem Chef vereinbaren, schriftlich bestätigen.

Die Elternzeit muss immer schriftlich angemeldet werden
Spätestens acht Wochen vor Ende des zweiten Jahres muss dann auch verbindlich festgelegt werden, wie es weitergehen soll. Auch wenn eine Frau zu Beginn der Elternzeit drei Jahre anmeldet, ist es übrigens möglich, kurz vor dem Ablauf des zweiten Jahres das dritte später zu nehmen.




Scheiß SS-Demenz, ich habs verdreht, ok, ich verkriech mich in der nächsten Ecke und schäm mich.... ich schreib erstmal nix mehr, ich mach ja alle verrückt....

noni..nein nein brauchst dich nicht verkriechen das ist normal wenn man länger zuhause ist..lach. ist bei mir auch so...
aber ich wusste es,weil mein freund sich da ausgiebig erkundigt hat wie und wann wir was beantragen müssen..


Trotzdem peinlich, wenn man mit Recht und Gesetz sonst beruflich zu tun hat Liegt aber wohl auch daran, dass ich alles schon beantragt hab.
sTanja
16922 Beiträge
15.11.2010 12:16
@noni: Quatsch war doch nicht böse gemeint
@mum: Ja ganz okay. Mein Bauch fühlt sich nicht doll an, aber da ich ja jetzt weiß das alles okay war ist es besser auszuhalten. Steigere jetzt ja das Magnesium und dann hab ich ja morgen schon wieder Termin mit der Hebi, vielleicht hilft ja die Akupunktur auch.
15.11.2010 12:18
Zitat von sTanja:

@noni: Quatsch war doch nicht böse gemeint
@mum: Ja ganz okay. Mein Bauch fühlt sich nicht doll an, aber da ich ja jetzt weiß das alles okay war ist es besser auszuhalten. Steigere jetzt ja das Magnesium und dann hab ich ja morgen schon wieder Termin mit der Hebi, vielleicht hilft ja die Akupunktur auch.


Wieviel Magnesium nimmst du jetzt? Ich habs auf 600 mg gesteigert, also 3 x tägl. 200 mg. Mein Bauch ist seit 4 Tagen dauernd hart und ich hab so einen extremen Druck nach unten, der einfach nicht besser werden will, egal ob ich liege, stehe oder sitze.
KleineHexe
15073 Beiträge
15.11.2010 12:18
Zitat von McAga:

@mum wir basteln Kalender für das jahr 2011 für die Uromas die grosse malt und ich klebe ihre fotos dazu allzu viel ist es nicht was ich machen muss.Morgen steht wieder bügeln auf dem plan wie ich es hasse!!!!!!

Meine Oma hat auch einen Kalender von ihren Urenkeln bekommen. Sehr doof ist nur, dass der Kalender auch der anderen Famiile geschenkt worden ist und alle Geburtsdaten drin standen. D. h. auch die von der "neuen" Oma (also die Neue von meinem Onkel), sämtliche Tanten und Onkels, die meine Oma nicht kennt usw. Außerdem hat meine Oma 10 Enkel und 2 Urenkel und fand es dann doof, dass nur Bilder von der einen Familie drin waren (die sie noch dazu nicht so gern mag). Natürlich musste sie ihn aufstellen.
Vielleicht wäre das ein Weihnachtsgeschenk für meine Oma. Sämtliche Enkel und Urenkel und ihre Kinder in einem Kalender...
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