Beschäftigungsverbot und Urlaub
30.09.2022 09:40
Zitat von KullerBienchen:
Zitat von Kugelbauch99:
Zitat von KullerBienchen:Der Anwalt arbeitete aber natürlich nicht umsonst. Das kann schnell sehr deutlich über 200 Euro kosten ....
Ich würde trotz allem zum Anwalt gehen für ein Beratungsgespräch um 100 % auf der sicheren Seite zu sein und nochmals eine Mail schreiben, wenn das nicht wieder nicht zum Erfolg führt, würde ich es den Anwalt regeln lassen. Vielleicht hat auch der BR erfolg.
Beim Anwalt würde ich auch die Sache ab dem 01.07. Prüfen lassen ob das so einfach geht.
Ich sag auch, das dir der volle Urlaub zusteht.
Daher würde ich zuerst einmal die beiden kostenlosen Maßnahmen wählen:
- Brief oder Mail
- Betriebsrat einschalten
Erst wenn das beides nichts bringt, würde ich mir überlegen, ob ich jetzt schon einen Anwalt einschalte oder erst später. Die ganze Urlaubsberechung wird ja erst interessant, wenn die Threaderöffnerin wieder mit der Arbeit anfängt.
Evtl. Gibt es eine Rechtschutzversicherung mit Arbeitsrecht, gibt auch kostenlose Telefonauskunften usw. Ansonsten ist ein Beratungsgespräch auch nicht so teuer.
Wie gesagt, ich würde es tun um zu 100% auf der sicheren Seite zu sein und um meine Nerven und Zeit zu schonen.
Rechtschutz ja, aber ohne Arbeitsrecht, da in der IG-Metall.
Naja, wir warten mal ab… Zur Not eben der Anwalt.
30.09.2022 09:55
Zitat von Enfelchen:
Zitat von KullerBienchen:
Zitat von Kugelbauch99:
Zitat von KullerBienchen:Der Anwalt arbeitete aber natürlich nicht umsonst. Das kann schnell sehr deutlich über 200 Euro kosten ....
Ich würde trotz allem zum Anwalt gehen für ein Beratungsgespräch um 100 % auf der sicheren Seite zu sein und nochmals eine Mail schreiben, wenn das nicht wieder nicht zum Erfolg führt, würde ich es den Anwalt regeln lassen. Vielleicht hat auch der BR erfolg.
Beim Anwalt würde ich auch die Sache ab dem 01.07. Prüfen lassen ob das so einfach geht.
Ich sag auch, das dir der volle Urlaub zusteht.
Daher würde ich zuerst einmal die beiden kostenlosen Maßnahmen wählen:
- Brief oder Mail
- Betriebsrat einschalten
Erst wenn das beides nichts bringt, würde ich mir überlegen, ob ich jetzt schon einen Anwalt einschalte oder erst später. Die ganze Urlaubsberechung wird ja erst interessant, wenn die Threaderöffnerin wieder mit der Arbeit anfängt.
Evtl. Gibt es eine Rechtschutzversicherung mit Arbeitsrecht, gibt auch kostenlose Telefonauskunften usw. Ansonsten ist ein Beratungsgespräch auch nicht so teuer.
Wie gesagt, ich würde es tun um zu 100% auf der sicheren Seite zu sein und um meine Nerven und Zeit zu schonen.
Rechtschutz ja, aber ohne Arbeitsrecht, da in der IG-Metall.
Naja, wir warten mal ab… Zur Not eben der Anwalt.
Bei unserem Rechtschutz gibt es ein Juratel wo man kostenlos anrufen kann,man weiß nur nie, was für ein Anwalt (Fachgebiet) am Ende sitzt.
Ich drück dir die Daumen.
30.09.2022 10:11
Zitat von KullerBienchen:
Zitat von Enfelchen:
Zitat von KullerBienchen:
Zitat von Kugelbauch99:
...
Evtl. Gibt es eine Rechtschutzversicherung mit Arbeitsrecht, gibt auch kostenlose Telefonauskunften usw. Ansonsten ist ein Beratungsgespräch auch nicht so teuer.
Wie gesagt, ich würde es tun um zu 100% auf der sicheren Seite zu sein und um meine Nerven und Zeit zu schonen.
Rechtschutz ja, aber ohne Arbeitsrecht, da in der IG-Metall.
Naja, wir warten mal ab… Zur Not eben der Anwalt.
Bei unserem Rechtschutz gibt es ein Juratel wo man kostenlos anrufen kann,man weiß nur nie, was für ein Anwalt (Fachgebiet) am Ende sitzt.
Ich drück dir die Daumen.
Das gibt es auch, aber du musst dann schon für den Bereich versichert sein.
Dankeschön.
Ihr habt mir in jedem Fall weiter geholfen, bzw mich bestätigt.
30.09.2022 11:06
Zitat von Enfelchen:
Es ist ja ganz klar zu ersehen, dass deren Berechnungsgrundlage der ab 1.7.22 geltende Vertrag über 2,5 Stunden ist und nicht der bis 30.6.22 von 5 Tagen u zusätzlich der Müll von wegen keine Arbeitsleistung.
Liegt da seitens Deines AG vllt ein simples Missverständnis vor?
Ich bin nach Geburt meines ersten Kindes mit 2 ganzen Arbeitstagen je Woche eingestiegen, 3 hatte ich also frei. Mein Jahresurlaub wurde somit auf 15 Tage gesetzt, was natürlich den vertraglichen 30 Tagen einer 5 Tage Woche entsprach. Ich musste Urlaub nicht mehr für eine volle Woche einreichen, sondern nur noch für jene beiden Arbeitstage.
Ungeachtet dessen bleibt natürlich das Thema mit Deiner 2.5 Tage Woche, die so mit Dir nicht besprochen wurde.
30.09.2022 11:58
Zitat von Waffel:
Zitat von Enfelchen:
Es ist ja ganz klar zu ersehen, dass deren Berechnungsgrundlage der ab 1.7.22 geltende Vertrag über 2,5 Stunden ist und nicht der bis 30.6.22 von 5 Tagen u zusätzlich der Müll von wegen keine Arbeitsleistung.
Liegt da seitens Deines AG vllt ein simples Missverständnis vor?
Ich bin nach Geburt meines ersten Kindes mit 2 ganzen Arbeitstagen je Woche eingestiegen, 3 hatte ich also frei. Mein Jahresurlaub wurde somit auf 15 Tage gesetzt, was natürlich den vertraglichen 30 Tagen einer 5 Tage Woche entsprach. Ich musste Urlaub nicht mehr für eine volle Woche einreichen, sondern nur noch für jene beiden Arbeitstage.
Ungeachtet dessen bleibt natürlich das Thema mit Deiner 2.5 Tage Woche, die so mit Dir nicht besprochen wurde.
Ist so auch richtig. Auch die 15 Tage bei dieser Teilzeit. Aufgrund eines BV‘s würde ich aber nur den Anteil des gesetzlichen Urlaubs bekommen und der läge bei 10 Tagen im Jahr. Wegen Nichtleistung
02.10.2022 05:19
Zitat von KullerBienchen:
Evtl. Gibt es eine Rechtschutzversicherung mit Arbeitsrecht, gibt auch kostenlose Telefonauskunften usw. Ansonsten ist ein Beratungsgespräch auch nicht so teuer.
Wie gesagt, ich würde es tun um zu 100% auf der sicheren Seite zu sein und um meine Nerven und Zeit zu schonen.
Naja ‚teuer‘ ist relativ. Eine Erstberstung rechnet dir der Anwalt mit 190€ + MwSt ab.
11.10.2022 11:10
Hallo nochmal,
ich habe nun nen Internet-Rechtsanwalt gesprochen und auch Rücksprache mit dem Bundesfamilienministerium gehalten. Alle sagen mir das Gleiche. BV, MuSchu, SS ist nicht mit einer Arbeitsunfähigkeit gleichzusetzen und man erwirkt neuen Anspruch.
Mein AG bleibt aber der Meinung, dass ich auf den gesetzlichen Urlaub reduziert werden kann.
Und schickte mir folgende Auszüge..
Ich muss mehr Arbeitsleistung erbringen als mir laut Tarif Urlaub zusteht.
Ich warte jetzt auf nen Rückruf der Rechtsabteilung der IG-Metall
ich habe nun nen Internet-Rechtsanwalt gesprochen und auch Rücksprache mit dem Bundesfamilienministerium gehalten. Alle sagen mir das Gleiche. BV, MuSchu, SS ist nicht mit einer Arbeitsunfähigkeit gleichzusetzen und man erwirkt neuen Anspruch.
Mein AG bleibt aber der Meinung, dass ich auf den gesetzlichen Urlaub reduziert werden kann.
Und schickte mir folgende Auszüge..
Ich muss mehr Arbeitsleistung erbringen als mir laut Tarif Urlaub zusteht.
Ich warte jetzt auf nen Rückruf der Rechtsabteilung der IG-Metall
11.10.2022 11:31
Zitat von Enfelchen:
Hallo nochmal,
ich habe nun nen Internet-Rechtsanwalt gesprochen und auch Rücksprache mit dem Bundesfamilienministerium gehalten. Alle sagen mir das Gleiche. BV, MuSchu, SS ist nicht mit einer Arbeitsunfähigkeit gleichzusetzen und man erwirkt neuen Anspruch.
Mein AG bleibt aber der Meinung, dass ich auf den gesetzlichen Urlaub reduziert werden kann.
Und schickte mir folgende Auszüge..
Ich muss mehr Arbeitsleistung erbringen als mir laut Tarif Urlaub zusteht.
Ich warte jetzt auf nen Rückruf der Rechtsabteilung der IG-Metall
Also der Verweis auf das Mutterschutzgesetz ist Quark. Paragraph 17 ist komplett zum Kündigungsverbot und geht überhaupt nicht auf Beschäftigungsverbote und schon gar nicht auf eine Gleichsetzung mit Arbeitsunfähigkeit ein.
11.10.2022 11:34
Auch Paragraph 3 und 6 geht darauf nicht ein. Ich würde eurer Personalabteilung mal die jeweiligen Paragraphen zuschicken und sie fragen woraus sie da eine Gleichsetzung mit Arbeitsunfähigkeit lesen.
11.10.2022 13:20
Antwort vom Bundesministerium für Arbeit….
Scheint also ne kleine Lücke zu geben. Warten wir mal ab was die Gewerkschaft dazu sagt.
Scheint also ne kleine Lücke zu geben. Warten wir mal ab was die Gewerkschaft dazu sagt.
11.10.2022 13:26
Zitat von Enfelchen:
Antwort vom Bundesministerium für Arbeit….
Scheint also ne kleine Lücke zu geben. Warten wir mal ab was die Gewerkschaft dazu sagt.
Sorry aber exakt DAS hab ich bereits ne Seite vorher geschrieben. Wollte aber keiner hören oder lesen. Ich drück Dir aber weiterhin die Daumen! Vielleicht hast Du ja Glück
11.10.2022 13:54
Zitat von ElCamino:
Zitat von Enfelchen:
Antwort vom Bundesministerium für Arbeit….
Scheint also ne kleine Lücke zu geben. Warten wir mal ab was die Gewerkschaft dazu sagt.
Sorry aber exakt DAS hab ich bereits ne Seite vorher geschrieben. Wollte aber keiner hören oder lesen. Ich drück Dir aber weiterhin die Daumen! Vielleicht hast Du ja Glück
Ich hatte es aber gelesen.
Da fiel meiner Schwester aber noch ne Frage ein.
Wenn man mit Langzeitkranken gleichgestellt ist bei einem Beschäftigungsverbot, warum habe ich dann eigentlich mein volles Gehalt bekommen? Und nicht nur Krankengeld?
Auch alles etwas komisch
11.10.2022 18:00
Zitat von Enfelchen:
Zitat von ElCamino:
Zitat von Enfelchen:
Antwort vom Bundesministerium für Arbeit….
Scheint also ne kleine Lücke zu geben. Warten wir mal ab was die Gewerkschaft dazu sagt.
Sorry aber exakt DAS hab ich bereits ne Seite vorher geschrieben. Wollte aber keiner hören oder lesen. Ich drück Dir aber weiterhin die Daumen! Vielleicht hast Du ja Glück
Ich hatte es aber gelesen.
Da fiel meiner Schwester aber noch ne Frage ein.
Wenn man mit Langzeitkranken gleichgestellt ist bei einem Beschäftigungsverbot, warum habe ich dann eigentlich mein volles Gehalt bekommen? Und nicht nur Krankengeld?
Auch alles etwas komisch
Nein. Du musst differenzieren zwischen gesetzlichen Vorgaben und freiwilligen Zusatzleistungen.
Gehalt ist gesetzlich dann festgeschrieben. Gesetzlicher Urlaub auch. Zusatzurlaub eben nicht. DAS ist der Unterschied. Du bist auch nicht mit Langzeitkranken gleich gestellt, das hat die Personalabteilung jedenfalls auch nicht geschrieben in den Passagen die du gepostet hast. Es geht nur um den Urlaubsanteil, der nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, nur hier hat der AG einen Handlungsspielraum. Und auch nur dann, wenn die Formulierungen im Vertrag entsprechend sind.
11.10.2022 18:01
Zitat von ElCamino:
Zitat von Enfelchen:
Zitat von ElCamino:
Zitat von Enfelchen:
Antwort vom Bundesministerium für Arbeit….
Scheint also ne kleine Lücke zu geben. Warten wir mal ab was die Gewerkschaft dazu sagt.
Sorry aber exakt DAS hab ich bereits ne Seite vorher geschrieben. Wollte aber keiner hören oder lesen. Ich drück Dir aber weiterhin die Daumen! Vielleicht hast Du ja Glück
Ich hatte es aber gelesen.
Da fiel meiner Schwester aber noch ne Frage ein.
Wenn man mit Langzeitkranken gleichgestellt ist bei einem Beschäftigungsverbot, warum habe ich dann eigentlich mein volles Gehalt bekommen? Und nicht nur Krankengeld?
Auch alles etwas komisch
Nein. Du musst differenzieren zwischen gesetzlichen Vorgaben und freiwilligen Zusatzleistungen.
Gehalt ist gesetzlich dann festgeschrieben. Gesetzlicher Urlaub auch. Zusatzurlaub eben nicht. DAS ist der Unterschied. Du bist auch nicht mit Langzeitkranken gleich gestellt, das hat die Personalabteilung jedenfalls auch nicht geschrieben in den Passagen die du gepostet hast. Es geht nur um den Urlaubsanteil, der nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, nur hier hat der AG einen Handlungsspielraum. Und auch nur dann, wenn die Formulierungen im Vertrag entsprechend sind.
Ich biete dir gerne an, da auch mal kurz mit dir dazu zu telefonieren, wenn du magst, melde dich gerne per PN, dann erklär ich dir, was ich meine.
Da kommt glaub ich sogar im wording der Personalabteilung ein bisschen was durcheinander.
11.10.2022 18:10
Zitat von ElCamino:Sie schrieb aber etwas von der IG-Metall. Also scheint es einen Tarifvertrag zu geben. Darf der AG dann überhaupt eine solche Formulierung in den Arbeitsvertrag aufnehmen?
Zitat von Enfelchen:
Zitat von ElCamino:
Zitat von Enfelchen:
Antwort vom Bundesministerium für Arbeit….
Scheint also ne kleine Lücke zu geben. Warten wir mal ab was die Gewerkschaft dazu sagt.
Sorry aber exakt DAS hab ich bereits ne Seite vorher geschrieben. Wollte aber keiner hören oder lesen. Ich drück Dir aber weiterhin die Daumen! Vielleicht hast Du ja Glück
Ich hatte es aber gelesen.
Da fiel meiner Schwester aber noch ne Frage ein.
Wenn man mit Langzeitkranken gleichgestellt ist bei einem Beschäftigungsverbot, warum habe ich dann eigentlich mein volles Gehalt bekommen? Und nicht nur Krankengeld?
Auch alles etwas komisch
Nein. Du musst differenzieren zwischen gesetzlichen Vorgaben und freiwilligen Zusatzleistungen.
Gehalt ist gesetzlich dann festgeschrieben. Gesetzlicher Urlaub auch. Zusatzurlaub eben nicht. DAS ist der Unterschied. Du bist auch nicht mit Langzeitkranken gleich gestellt, das hat die Personalabteilung jedenfalls auch nicht geschrieben in den Passagen die du gepostet hast. Es geht nur um den Urlaubsanteil, der nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, nur hier hat der AG einen Handlungsspielraum. Und auch nur dann, wenn die Formulierungen im Vertrag entsprechend sind.
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