Beschäftigungsverbot und Urlaub
29.09.2022 14:16
Hallo zusammen, nun hab ich gedacht, ich würde sämtliche Rechte kennen und werde doch nochmal eines besseren belehrt.
Mein AG kürzt mit meinen Urlaub.
Folgende Situation.
Arbeitszeit 5 Tage die Woche, Urlaub bis dato 30 Tage.
Ab 6.6. in Elternzeit, vorher MuSchu, bzw Beschäftigungsverbot seit 14.10.21.
Jetzt sagt mein AG ich hätte keine 15 Tage, sondern nur 10. Weil ich in 2022 nicht einen Tag Leistung erbracht habe.
Von daher hätte ich nur gesetzlichen Anspruch, der läge bei 20 Tagen. Somit für 6 Monate 10 Tage.
Hat da jemand Ahnung?
Beschäftigungsverbot zählt doch wie anwesend? Laut Personalbteilung wie krank.
Mein AG kürzt mit meinen Urlaub.
Folgende Situation.
Arbeitszeit 5 Tage die Woche, Urlaub bis dato 30 Tage.
Ab 6.6. in Elternzeit, vorher MuSchu, bzw Beschäftigungsverbot seit 14.10.21.
Jetzt sagt mein AG ich hätte keine 15 Tage, sondern nur 10. Weil ich in 2022 nicht einen Tag Leistung erbracht habe.
Von daher hätte ich nur gesetzlichen Anspruch, der läge bei 20 Tagen. Somit für 6 Monate 10 Tage.
Hat da jemand Ahnung?
Beschäftigungsverbot zählt doch wie anwesend? Laut Personalbteilung wie krank.
29.09.2022 14:26
Zitat von Enfelchen:Redest du vom restlichen Urlaub des Jahres 2021? Den konntest du ja wegen dem Beschäftigungsverbot nicht nehmen und er muss nachträglich gewährt werden. Du hast in dem Jahr also einem kompletten Urlaubsanspruch für 12 Monate.
Hallo zusammen, nun hab ich gedacht, ich würde sämtliche Rechte kennen und werde doch nochmal eines besseren belehrt.
Mein AG kürzt mit meinen Urlaub.
Folgende Situation.
Arbeitszeit 5 Tage die Woche, Urlaub bis dato 30 Tage.
Ab 6.6. in Elternzeit, vorher MuSchu, bzw Beschäftigungsverbot seit 14.10.21.
Jetzt sagt mein AG ich hätte keine 15 Tage, sondern nur 10. Weil ich in 2022 nicht einen Tag Leistung erbracht habe.
Von daher hätte ich nur gesetzlichen Anspruch, der läge bei 20 Tagen. Somit für 6 Monate 10 Tage.
Hat da jemand Ahnung?
Beschäftigungsverbot zählt doch wie anwesend? Laut Personalbteilung wie krank.
Oder vom Urlaub des Jahres 2022? Auch wenn du nie zur Arbeit erschienen bist, hast du trotzdem Anspruch darauf.
Für die MuSchu-Zeit steht dir der volle Urlaub zu. Für die Zeit des Beschäftigungsverbotes davor auch.
Für die Elternzeit aber nicht. Da gibt's kein Urlaub.
Also bekommst du im Jahr 2022 für 5 Monate und 5 Tage (bis 6.6.) Urlaub.
Und zwar die Urlaubstage, die in deinem Arbeitsvertrag vorgesehen sind. Dein Arbeitgeber darf deine Urlaubstage nicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub kürzen.
Ich bin auch in einem Kalenderjahr gar nicht bei der Arbeit erschienen und habe den Urlaub anteilig bekommen, aber vom vollen Jahresurlaub lt. Vertrag gerechnet.
29.09.2022 14:43
Also Beschäftigungsverbot zählt eigentlich wie gearbeitet, du bekommst ja auch volles Gehalt und nicht nur 65% in der Zeit.
29.09.2022 15:13
Zitat von vronibohni:
Also Beschäftigungsverbot zählt eigentlich wie gearbeitet, du bekommst ja auch volles Gehalt und nicht nur 65% in der Zeit.
Ich weiß nicht ob das immer so stimmt. Es kommt glaub ich auf den Vertrag an. Ich bekomme nämlich nicht vollen Urlaubsanspruch. Mir wurde das aber extra schriftlich mitgeteilt vom AG.
29.09.2022 15:22
Im Beschäftigungsverbot hat man vollen Urlaubsanspruch. Dies kann ein Arbeitgeber auch vertraglich nicht abändern.
Dieser Urlaubsanspruch verfällt auch nicht sondern kann nach der Elternzeit ganz normal genommen werden.
Dieser Urlaubsanspruch verfällt auch nicht sondern kann nach der Elternzeit ganz normal genommen werden.
29.09.2022 15:24
Zitat von Glücksbärchen89:
Zitat von vronibohni:
Also Beschäftigungsverbot zählt eigentlich wie gearbeitet, du bekommst ja auch volles Gehalt und nicht nur 65% in der Zeit.
Ich weiß nicht ob das immer so stimmt. Es kommt glaub ich auf den Vertrag an. Ich bekomme nämlich nicht vollen Urlaubsanspruch. Mir wurde das aber extra schriftlich mitgeteilt vom AG.
Sicher das es die Zeiten des Beschäftigungsverbotes betrifft und nicht die Elternzeit?
Für Zeiten des Beschöftigungsverbotes kann er dir den Urlaub nicht kürzen.
29.09.2022 15:26
Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG)
§ 24 Fortbestehen des Erholungsurlaubs bei Beschäftigungsverboten
Für die Berechnung des Anspruchs auf bezahlten Erholungsurlaub gelten die Ausfallzeiten wegen eines Beschäftigungsverbots als Beschäftigungszeiten. Hat eine Frau ihren Urlaub vor Beginn eines Beschäftigungsverbots nicht oder nicht vollständig erhalten, kann sie nach dem Ende des Beschäftigungsverbots den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.
§ 24 Fortbestehen des Erholungsurlaubs bei Beschäftigungsverboten
Für die Berechnung des Anspruchs auf bezahlten Erholungsurlaub gelten die Ausfallzeiten wegen eines Beschäftigungsverbots als Beschäftigungszeiten. Hat eine Frau ihren Urlaub vor Beginn eines Beschäftigungsverbots nicht oder nicht vollständig erhalten, kann sie nach dem Ende des Beschäftigungsverbots den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.
29.09.2022 15:27
Wegen eines BV s darf der Schwangeren keinerlei Nachteile entstehen.
Daher volles Gehalt und voller Urlaub!
Daher volles Gehalt und voller Urlaub!
29.09.2022 15:28
So mein Kenntnisstand ebenfalls. Nein AG sieht das anders. Also nochmal…
BV vom 14.1.21
MuSchu vom 28.2.22-5.6.22
Geburt 9.4.22
Ich habe bis dato 5 Tage die Woche gearbeitet.
30 Tage Urlaub…
Und mein AG sagt jetzt ich bekäme nur gesetzlichen Urlaub von 20 Tagen, da in 2022 nicht einen Tag anwesend!
Demnach bis Juni 10 Tage.
Es kommt aber noch besser… an dem 1.7. haben sie mir einen Vertrag hinterlegt in dem ich nur 2,5 Tage die Woche in 3 Schichten arbeiten soll. Demnach würde sich das dann neu berechnen….
Ich bin echt fassungslos.
Ich bin ja in EZ sei 6.6.22
BV vom 14.1.21
MuSchu vom 28.2.22-5.6.22
Geburt 9.4.22
Ich habe bis dato 5 Tage die Woche gearbeitet.
30 Tage Urlaub…
Und mein AG sagt jetzt ich bekäme nur gesetzlichen Urlaub von 20 Tagen, da in 2022 nicht einen Tag anwesend!
Demnach bis Juni 10 Tage.
Es kommt aber noch besser… an dem 1.7. haben sie mir einen Vertrag hinterlegt in dem ich nur 2,5 Tage die Woche in 3 Schichten arbeiten soll. Demnach würde sich das dann neu berechnen….
Ich bin echt fassungslos.
Ich bin ja in EZ sei 6.6.22
29.09.2022 15:31
Zitat von nilou:
Zitat von Glücksbärchen89:
Zitat von vronibohni:
Also Beschäftigungsverbot zählt eigentlich wie gearbeitet, du bekommst ja auch volles Gehalt und nicht nur 65% in der Zeit.
Ich weiß nicht ob das immer so stimmt. Es kommt glaub ich auf den Vertrag an. Ich bekomme nämlich nicht vollen Urlaubsanspruch. Mir wurde das aber extra schriftlich mitgeteilt vom AG.
Sicher das es die Zeiten des Beschäftigungsverbotes betrifft und nicht die Elternzeit?
Für Zeiten des Beschöftigungsverbotes kann er dir den Urlaub nicht kürzen.
In Elternzeit hab ich kein Anspruch,dass weiß ich. Ich suche das Schriftstück mal raus, um genauen Wortlaut mitzuteilen. Mein BV ging aber auch direkt mit Bekanntgabe der SS.
29.09.2022 15:34
Zitat von Glücksbärchen89:
Zitat von vronibohni:
Also Beschäftigungsverbot zählt eigentlich wie gearbeitet, du bekommst ja auch volles Gehalt und nicht nur 65% in der Zeit.
Ich weiß nicht ob das immer so stimmt. Es kommt glaub ich auf den Vertrag an. Ich bekomme nämlich nicht vollen Urlaubsanspruch. Mir wurde das aber extra schriftlich mitgeteilt vom AG.
Der Arbeitgeber darf nicht einfach in den Arbeitsvertrag rein schreiben, dass der Urlaubsanspruch während des Beschäftigungsverbotes gekürzt wird. In einem Bundesgesetz ist geregelt, dass man im Beschäftigungsverbot nicht schlechter gestellt werden darf. Man muss so behandelt werden als hätte man gearbeitet. Daher kann er nicht einfach machen was er möchte.
Wenn im Arbeitsvertrag ( oder Tarifvertrag) steht, dass man z. B. 30 Tage Urlaub im Jahr hat, bekommt man seinen Urlaub anteilig von diesen 30 Tagen. Für 6 Monate Anspruch sind das dann entsprechend 15 Urlaubstage.
Wenn im Arbeitsvertragertrag steht dass man nur 20 Tage Urlaub hat, bekommt man seinen Urlaub anteilig von diesen 20 Tagen.
29.09.2022 15:40
Zitat von Kugelbauch99:
Zitat von Glücksbärchen89:
Zitat von vronibohni:
Also Beschäftigungsverbot zählt eigentlich wie gearbeitet, du bekommst ja auch volles Gehalt und nicht nur 65% in der Zeit.
Ich weiß nicht ob das immer so stimmt. Es kommt glaub ich auf den Vertrag an. Ich bekomme nämlich nicht vollen Urlaubsanspruch. Mir wurde das aber extra schriftlich mitgeteilt vom AG.
Der Arbeitgeber darf nicht einfach in den Arbeitsvertrag rein schreiben, dass der Urlaubsanspruch während des Beschäftigungsverbotes gekürzt wird. In einem Bundesgesetz ist geregelt, dass man im Beschäftigungsverbot nicht schlechter gestellt werden darf. Man muss so behandelt werden als hätte man gearbeitet. Daher kann er nicht einfach machen was er möchte.
Wenn im Arbeitsvertrag ( oder Tarifvertrag) steht, dass man z. B. 30 Tage Urlaub im Jahr hat, bekommt man seinen Urlaub anteilig von diesen 30 Tagen. Für 6 Monate Anspruch sind das dann entsprechend 15 Urlaubstage.
Wenn im Arbeitsvertragertrag steht dass man nur 20 Tage Urlaub hat, bekommt man seinen Urlaub anteilig von diesen 20 Tagen.
Ich glaube ich habe meinen Fehler gefunden.
Folgendes Zitat aus meinem genehmigten Elternzeitantrag:
,,Bitte beachten Sie, dass sich in der Elternzeit der Urlaubsanspruch gemäß Paragraph 17BEEG um 1/12 für jeden vollen Kalendermonat reduziert, der mit Elternzeit belegt ist."
Da hatte ich irgendwie das BV im Kopf. Sorry mein Fehler
29.09.2022 15:44
Zitat von Enfelchen:
So mein Kenntnisstand ebenfalls. Nein AG sieht das anders. Also nochmal…
BV vom 14.1.21
MuSchu vom 28.2.22-5.6.22
Geburt 9.4.22
Ich habe bis dato 5 Tage die Woche gearbeitet.
30 Tage Urlaub…
Und mein AG sagt jetzt ich bekäme nur gesetzlichen Urlaub von 20 Tagen, da in 2022 nicht einen Tag anwesend!
Demnach bis Juni 10 Tage.
Es kommt aber noch besser… an dem 1.7. haben sie mir einen Vertrag hinterlegt in dem ich nur 2,5 Tage die Woche in 3 Schichten arbeiten soll. Demnach würde sich das dann neu berechnen….
Ich bin echt fassungslos.
Ich bin ja in EZ sei 6.6.22
Deine Zeiten verstehe ich nicht ganz. Aber egal. Schick deinem Arbeitgeber doch einfach mal den Par. des MuschG den ich oben reinkopiert habe.
Ansonsten kann sich dein Vertrag nur mit deiner Zustimmung ändern.
29.09.2022 16:24
Zitat von Enfelchen:
So mein Kenntnisstand ebenfalls. Nein AG sieht das anders. Also nochmal…
BV vom 14.1.21
MuSchu vom 28.2.22-5.6.22
Geburt 9.4.22
Ich habe bis dato 5 Tage die Woche gearbeitet.
30 Tage Urlaub…
Und mein AG sagt jetzt ich bekäme nur gesetzlichen Urlaub von 20 Tagen, da in 2022 nicht einen Tag anwesend!
Demnach bis Juni 10 Tage.
Es kommt aber noch besser… an dem 1.7. haben sie mir einen Vertrag hinterlegt in dem ich nur 2,5 Tage die Woche in 3 Schichten arbeiten soll. Demnach würde sich das dann neu berechnen….
Ich bin echt fassungslos.
Ich bin ja in EZ sei 6.6.22
1.)
Die Begründung, dass du nur den Urlaub anteilig vom gesetzlichen Mindesturlaub (20 Tage / Jahr) bekommst, ist nicht zulässig. Das darf er nicht. Dein Urlaub wird von dem berechnet, was in deinem Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag steht.
Also deine Berechnung erfolgt anteilig von 30 Urlaubstagen für den Zeitraum bis 5.6.22 (bis zum Beginn der Elternzeit).
Das sind 5 Monate und 5 Tage. Somit hast du 13 Urlaubstage, die dir für 2022 zustehen.
Wenn dein Arbeitgeber nur die vollen Monate in Elternzeit zählt, sind es 6 Monate Urlaubsanspruch, also 15 Tage Urlaub.
2.)
Es geht gar nicht, dass dein Arbeitgeber einen neuen Arbeitsvertrag macht wie es ihm gefällt. Natürlich musst du damit einverstanden sein und das dann auch unterschreiben.
Wobei die Frage ist, ob das jetzt für dich relevant ist, denn die neue Arbeitszeit ist ja nur im Computer deines Arbeitsgebers hinterlegt. Man wird das klären müssen, wenn du tatsächlich wieder arbeitest. Möchtest du dann wieder deine alten Arbeitszeiten?
Ich würde da nicht mehr anrufen. Du solltest deinem Arbeitgeber sofort einen sachlichen Brief schreiben und darin deine Berechung der Uralubstag aufführen (s.o.).
Dann vielleicht noch betonen, dass selbstverständlich der am .... geschlossene Arbeitsvertrag gilt.
Und am Schluss noch erwähnen, dass du die Sache einem Rechtsanwalt übergeben wirst, wenn er deine Darstellung der Urlaubstage nicht bis zum ... bestätigt.
29.09.2022 17:43
Zitat von Kugelbauch99:
Zitat von Enfelchen:
So mein Kenntnisstand ebenfalls. Nein AG sieht das anders. Also nochmal…
BV vom 14.1.21
MuSchu vom 28.2.22-5.6.22
Geburt 9.4.22
Ich habe bis dato 5 Tage die Woche gearbeitet.
30 Tage Urlaub…
Und mein AG sagt jetzt ich bekäme nur gesetzlichen Urlaub von 20 Tagen, da in 2022 nicht einen Tag anwesend!
Demnach bis Juni 10 Tage.
Es kommt aber noch besser… an dem 1.7. haben sie mir einen Vertrag hinterlegt in dem ich nur 2,5 Tage die Woche in 3 Schichten arbeiten soll. Demnach würde sich das dann neu berechnen….
Ich bin echt fassungslos.
Ich bin ja in EZ sei 6.6.22
1.)
Die Begründung, dass du nur den Urlaub anteilig vom gesetzlichen Mindesturlaub (20 Tage / Jahr) bekommst, ist nicht zulässig. Das darf er nicht. Dein Urlaub wird von dem berechnet, was in deinem Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag steht.
Also deine Berechnung erfolgt anteilig von 30 Urlaubstagen für den Zeitraum bis 5.6.22 (bis zum Beginn der Elternzeit).
Das sind 5 Monate und 5 Tage. Somit hast du 13 Urlaubstage, die dir für 2022 zustehen.
Wenn dein Arbeitgeber nur die vollen Monate in Elternzeit zählt, sind es 6 Monate Urlaubsanspruch, also 15 Tage Urlaub.
2.)
Es geht gar nicht, dass dein Arbeitgeber einen neuen Arbeitsvertrag macht wie es ihm gefällt. Natürlich musst du damit einverstanden sein und das dann auch unterschreiben.
Wobei die Frage ist, ob das jetzt für dich relevant ist, denn die neue Arbeitszeit ist ja nur im Computer deines Arbeitsgebers hinterlegt. Man wird das klären müssen, wenn du tatsächlich wieder arbeitest. Möchtest du dann wieder deine alten Arbeitszeiten?
Ich würde da nicht mehr anrufen. Du solltest deinem Arbeitgeber sofort einen sachlichen Brief schreiben und darin deine Berechung der Uralubstag aufführen (s.o.).
Dann vielleicht noch betonen, dass selbstverständlich der am .... geschlossene Arbeitsvertrag gilt.
Und am Schluss noch erwähnen, dass du die Sache einem Rechtsanwalt übergeben wirst, wenn er deine Darstellung der Urlaubstage nicht bis zum ... bestätigt.
Mit Anwalt würde ich nicht drohen solange du dort weiter arbeiten möchtest. Aber einfach nochmal nachfragen auf welcher Basis das berechnet wird und eben mit den Fakten kommen. Dass dir jemand gesagt hat dass sie vollen anspruch hat.
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