Mütter- und Schwangerenforum

Beschäftigungsverbot und Urlaub

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Waffel
1034 Beiträge
29.09.2022 18:24
Mit einem Rechtsanwalt würde ich ebenfalls nicht um die Ecke kommen, "Drohungen" können sich schnell zu einem Selbstläufer entwickeln. Nur das angeben, was man auch bereit ist, an Konsequenz durchzuführen und zu tragen.

Meine HR Sachbearbeiterin (grosser Konzern) kannte sich seinerzeit nicht mit einer bestimmten Entgelt-Thematik nach BV aus und war überzeugt, mir weniger Gehalt überweisen zu dürfen. Sachlichkeit, Grundlagen benennen, nicht abwimmeln lassen, Schriftweg zur Dokumentierbarkeit.

Drücke die Daumen für einen schnellen Konsens, sowas ist immer nervig.
Enfelchen
14218 Beiträge
29.09.2022 19:11
Zitat von Enfelchen:

So mein Kenntnisstand ebenfalls. Nein AG sieht das anders. Also nochmal…

BV vom 14.1.21
MuSchu vom 28.2.22-5.6.22
Geburt 9.4.22

Ich habe bis dato 5 Tage die Woche gearbeitet.
30 Tage Urlaub…

Und mein AG sagt jetzt ich bekäme nur gesetzlichen Urlaub von 20 Tagen, da in 2022 nicht einen Tag anwesend!

Demnach bis Juni 10 Tage.

Es kommt aber noch besser… an dem 1.7. haben sie mir einen Vertrag hinterlegt in dem ich nur 2,5 Tage die Woche in 3 Schichten arbeiten soll. Demnach würde sich das dann neu berechnen….

Ich bin echt fassungslos.
Ich bin ja in EZ sei 6.6.22


BV vom 14.10.21 natürlich….
Enfelchen
14218 Beiträge
29.09.2022 19:19
Zitat von Kugelbauch99:

Zitat von Enfelchen:

So mein Kenntnisstand ebenfalls. Nein AG sieht das anders. Also nochmal…

BV vom 14.1.21
MuSchu vom 28.2.22-5.6.22
Geburt 9.4.22

Ich habe bis dato 5 Tage die Woche gearbeitet.
30 Tage Urlaub…

Und mein AG sagt jetzt ich bekäme nur gesetzlichen Urlaub von 20 Tagen, da in 2022 nicht einen Tag anwesend!

Demnach bis Juni 10 Tage.

Es kommt aber noch besser… an dem 1.7. haben sie mir einen Vertrag hinterlegt in dem ich nur 2,5 Tage die Woche in 3 Schichten arbeiten soll. Demnach würde sich das dann neu berechnen….

Ich bin echt fassungslos.
Ich bin ja in EZ sei 6.6.22

1.)
Die Begründung, dass du nur den Urlaub anteilig vom gesetzlichen Mindesturlaub (20 Tage / Jahr) bekommst, ist nicht zulässig. Das darf er nicht. Dein Urlaub wird von dem berechnet, was in deinem Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag steht.
Also deine Berechnung erfolgt anteilig von 30 Urlaubstagen für den Zeitraum bis 5.6.22 (bis zum Beginn der Elternzeit).
Das sind 5 Monate und 5 Tage. Somit hast du 13 Urlaubstage, die dir für 2022 zustehen.
Wenn dein Arbeitgeber nur die vollen Monate in Elternzeit zählt, sind es 6 Monate Urlaubsanspruch, also 15 Tage Urlaub.


2.)
Es geht gar nicht, dass dein Arbeitgeber einen neuen Arbeitsvertrag macht wie es ihm gefällt. Natürlich musst du damit einverstanden sein und das dann auch unterschreiben.
Wobei die Frage ist, ob das jetzt für dich relevant ist, denn die neue Arbeitszeit ist ja nur im Computer deines Arbeitsgebers hinterlegt. Man wird das klären müssen, wenn du tatsächlich wieder arbeitest. Möchtest du dann wieder deine alten Arbeitszeiten?

Ich würde da nicht mehr anrufen. Du solltest deinem Arbeitgeber sofort einen sachlichen Brief schreiben und darin deine Berechung der Uralubstag aufführen (s.o.).
Dann vielleicht noch betonen, dass selbstverständlich der am .... geschlossene Arbeitsvertrag gilt.
Und am Schluss noch erwähnen, dass du die Sache einem Rechtsanwalt übergeben wirst, wenn er deine Darstellung der Urlaubstage nicht bis zum ... bestätigt.


Also, ich muss dazu weeeeiiit ausholen. Angefangen hab ich in Vollzeit, 3 Schichten…
Dann kamen die ersten beiden Kinder. Teilzeit steht einem ja immer zu…
Die hab ich auch bekommen, mit dem Zusatz der Normalschicht. 5 Tage die Woche…
So hab ich dann jetzt gearbeitet. Bis 30.6.22. das war immer halbjährlich befristet. Ich fragte extra nach ob ich das in der EZ neu beantragen muss. Nein. Tja Pustekuchen…
Jetzt haben sie mich ab 1.7.22 aufgrund der Nichtverlängerung auf unser typisches Teilzeitarbeitszeitmodell gesetzt.
2,5 Tage die Woche, in 3 Schichten.
So kann ich eh nicht arbeiten.
Aber das nur am Rande. Demnach würde der Urlaub nun auch berechnet werden. Was völliger Humbug ist, da ich ja ab 6.6.22 in EZ bin. Was hat da irgendein Vertrag ab 1.7.22 zu interessieren?
Das wollte ich aber nicht noch mit einbinden, um nicht für noch mehr Verwirrung zu sorgen.

Selbst wenn eine Kündigung zum 30.6.22 bestehen würde, müsste ich anteilig 15 Tage Urlaub bekommen. Eben vom 1.1.22 bis 5.6.22 (mit steht für die angefangenen Monate ebenfalls der Urlaub zu).
Das sind bei ner Arbeitszeit von 5 Tagen die Woche eben 15 Tage fürs halbe Jahr.
Ob BV oder nicht!
Ich hab keine Ahnung was die wollen von wegen 0 Tage Arbeitsleistung.
Enfelchen
14218 Beiträge
29.09.2022 19:22
Jetzt sehe ich gerade, dass die Berechnung ja noch schräger ist.

Ich sende euch mal den Wortlaut. Es sind angeblich nur noch 5 Tage, die ich habe

Da Sie 2022 keine Arbeitsleistung erbracht haben, besteht nur ein Anspruch auf den gesetzlichen Urlaub (10 Tage fürs Jahr bei einer 2,5 Tage/Woche). Dieser Jahresanspruch wird gezwölftelt und ergibt den Anspruch bis zu Ihrer Elternzeit (10/12*6 Monate = 5 Tage bis zur Elternzeit). Diese 5 Tage können Sie nach Rückkehr aus Ihrer Elternzeit entnehmen.

Wie gesagt, ich habe bis 30.6. laut Arbeitsvertrag 25 Stunden, 5 Tage die Woche gearbeitet. Nur halt eben im BV
Enfelchen
14218 Beiträge
29.09.2022 19:40
Und der Text….;

In einem Beschäftigungsverbot zählt man nicht als anwesend, sondern es ist wie eine Arbeitsunfähigkeit zu sehen.
Bei der Errechnung des TU-Anspruches (ob gesetzlich oder tariflich) kommt es allerdings darauf an, wie viele Tage Arbeitsleistung erbracht wurde. Sie kommen auf 0 Tage Arbeitsleistung daher haben Sie nur den gesetzlichen Anspruch (10 Tage) für das Kalenderjahr 2022.
gommel
3909 Beiträge
29.09.2022 19:45
Hä, arbeitsunfähig ist doch aber wie eine krankschreibung, hätte ich jetzt gedacht.
Ich habe in meiner Elternzeit die Hälfte meines eigentlichen Urlaubs bekommen.
Enfelchen
14218 Beiträge
29.09.2022 19:57
Zitat von gommel:

Hä, arbeitsunfähig ist doch aber wie eine krankschreibung, hätte ich jetzt gedacht.
Ich habe in meiner Elternzeit die Hälfte meines eigentlichen Urlaubs bekommen.


Elternzeit hat aber nichts mit Urlaub zu tun.
In der EZ bist du in einem ruhenden Arbeitsverhältnis.
29.09.2022 20:01
Das ist alles völlig falsch und schräg was dein Arbeitgeber schreibt.

Noriere es doch mal der Reihe nach.

Also von wann bis wann BV und bis wann (Ende Mutterschutz) die 5 Tage Woche gilt.

Hast du einen neuen Vertrag unterschrieben?

Such die entsprechenden Paragraphen und Belege heraus und setze dich hin und fasse es chronologisch, kurz und gegliedert zusammen.

Ich wünsche dir, dass er es dann einsieht.
Enfelchen
14218 Beiträge
29.09.2022 20:05
Zitat von kataleia:

Das ist alles völlig falsch und schräg was dein Arbeitgeber schreibt.

Noriere es doch mal der Reihe nach.

Also von wann bis wann BV und bis wann (Ende Mutterschutz) die 5 Tage Woche gilt.

Hast du einen neuen Vertrag unterschrieben?

Such die entsprechenden Paragraphen und Belege heraus und setze dich hin und fasse es chronologisch, kurz und gegliedert zusammen.

Ich wünsche dir, dass er es dann einsieht.


Nein, ich habe nichts unterschrieben. Aber generell ist es so, dass wenn der Arbeitsvertrag befristet ist, dass du bei Nichtverlängerung das bekommst, was du unterschrieben hast. Das wäre ein Teilzeitvertrag in 3 Schichten. Bei uns 2,5 Tage die Woche. Finde das aber irrelevant und das ist auch ein anderes Diskussionsthema, da eh erst ab 1.7. und da war ich schon in EZ. So, nun nochmal die Daten.

Arbeitsvertrag definitiv bis 30.6.22 5 Tage die Woche, Urlaubsanspruch fürs Jahr tariflich geregelt 30 Tage.

BV ab 14.10.21
MuSchu 28.2.22-05.06.22
Ab 6.6.22 EZ
Enfelchen
14218 Beiträge
29.09.2022 20:07
BV bis MuSchu…
Deswegen ja auch keine Arbeitsleistung für 2022…

Und das bei nem großen AG…
Titanium2016
3275 Beiträge
29.09.2022 20:27
Zitat von Enfelchen:

BV bis MuSchu…
Deswegen ja auch keine Arbeitsleistung für 2022…

Und das bei nem großen AG…


Also ich sehe da auch den AG klar im Unrecht.
Bei 30 Tagen im Jahr hast du 2,5 pro Monat und zwar bis zum Ende des MuSchu. Das heißt also für 2022 hast du einen Urlaubsanspruch von ca. 13 Tagen - die können dir nicht gekürzt werden.

Ich war auch immer direkt im BV, der Urlaub blieb bestehen.
Enfelchen
14218 Beiträge
29.09.2022 20:41
Zitat von Titanium2016:

Zitat von Enfelchen:

BV bis MuSchu…
Deswegen ja auch keine Arbeitsleistung für 2022…

Und das bei nem großen AG…


Also ich sehe da auch den AG klar im Unrecht.
Bei 30 Tagen im Jahr hast du 2,5 pro Monat und zwar bis zum Ende des MuSchu. Das heißt also für 2022 hast du einen Urlaubsanspruch von ca. 13 Tagen - die können dir nicht gekürzt werden.

Ich war auch immer direkt im BV, der Urlaub blieb bestehen.


Sind aber 15. 6x2,5
Titanium2016
3275 Beiträge
29.09.2022 21:27
Zitat von Enfelchen:

Zitat von Titanium2016:

Zitat von Enfelchen:

BV bis MuSchu…
Deswegen ja auch keine Arbeitsleistung für 2022…

Und das bei nem großen AG…


Also ich sehe da auch den AG klar im Unrecht.
Bei 30 Tagen im Jahr hast du 2,5 pro Monat und zwar bis zum Ende des MuSchu. Das heißt also für 2022 hast du einen Urlaubsanspruch von ca. 13 Tagen - die können dir nicht gekürzt werden.

Ich war auch immer direkt im BV, der Urlaub blieb bestehen.


Sind aber 15. 6x2,5


Zählt denn der Juni komplett? Ich dachte der zählt auch nur anteilig.
Enfelchen
14218 Beiträge
29.09.2022 21:30
Zitat von Titanium2016:

Zitat von Enfelchen:

Zitat von Titanium2016:

Zitat von Enfelchen:

BV bis MuSchu…
Deswegen ja auch keine Arbeitsleistung für 2022…

Und das bei nem großen AG…


Also ich sehe da auch den AG klar im Unrecht.
Bei 30 Tagen im Jahr hast du 2,5 pro Monat und zwar bis zum Ende des MuSchu. Das heißt also für 2022 hast du einen Urlaubsanspruch von ca. 13 Tagen - die können dir nicht gekürzt werden.

Ich war auch immer direkt im BV, der Urlaub blieb bestehen.


Sind aber 15. 6x2,5


Zählt denn der Juni komplett? Ich dachte der zählt auch nur anteilig.


Nein, jeder angefangene Monat zählt.

Ich danke euch allen auf jeden Fall. Mir sagt das Internet auch nichts anderes….
Gesetzlicher Urlaub ist Quatsch. Es muss nach Vertrag gehen.
Und mir Urlaub anhand eines Vertrages ab 1.7.22 für die Zeit bis 30.6.22 zu errechnen passt genauso wenig.
Ich bin echt gespannt was da herauskommt.

Wohlgemerkt stand auf meiner Abrechnung im Mai auch noch 15 Tage.
Ich hab den ganzen Mist jetzt nur per Zufall mitbekommen.
Ich bin echt wütend
29.09.2022 22:35
Ich würde beim Arbeitgeber nicht mehr anrufen, sondern einen Brief schreiben - auch aus Beweisgründen.

Ich würde den Brief vielleicht auch nicht an deine Sachbearbeiterin, sondern an die Personalabteilung allgemeine schreiben. Vielleicht liest ihn ja dann jemand, der sich auskennt.

Ruhig und sachlich einen Brief schreiben. Darin alles chronologisch erklären und aufschlüsseln. Dann erst mal abwarten wie sie darauf reagieren.
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