~ Patenthread der Julimamis 2010 und der Julimamis 2011 ~
13.04.2011 12:42
Zitat von Lara83:
Zitat von Kitty19871977:
Zitat von Felicitas072011:
Zitat von Kitty19871977:
Zitat von Felicitas072011:
Soooo liebe Muttis.
Ich habe da mal wieder eine sehr schöne Frage an euch!
Bin wieder in dem ganzen gewusel der Anträge. Wollte jetzt mal so langsam das Mutterschaftsgeld beantragen.
Jetzt sagt die nette Dame von meiner Krankenkasse aber, ich würde den Antrag und die Bestätigung des EET erst 7 Wochen vor Geburt von meinem FA bekommen.
Jetzt habe ich folgende Frage. 1. Kann mir kaum vorstellen, dass mein FA die Anträge da bei sich rumliegen hat!?
2. Wenn ich das erst 7 Wochen vorher bearbeite, und dann beantrage, wann bekomm ich denn dann das Geld? Mutterschutz fängt ja schon 6 Wochen vorher an.
Blick da grad so gar nicht durch.
Kann mir jemand helfen?
Darf ich mal ganz doof Fragen WAS für Anträge und welche??
Ich habe noch gar keine gestellt, und wüsste nun auch nicht was ich stellen muss, vll kann mri da auch jemand weiter helfen
Naja, du musst bei deiner Krankenkasse das Mutterschaftsgeld beantragen. Damit du die 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld bekommst.
Danach kannst du Elterngeld beantragen. Bis zu 12 Monate. Wenn dein Mann/ Freund auch Elterngeld beantragen möchte, kann er zwei Monate nehmen und du bekommst trotzdem 12. Aber er bekommt dann natürlich auch nur 67 % seines jetzigen Gehaltes. Mein ich.
Und natürlich musst du auch Kindergeld beantragen.
Die Anträge für Elterngeld und Kindergeld kannst du erst stellen, wenn du die Geburtsurkunde deines Kindes bekommst. Aber man kann sie ja schon vorher ausfüllen. Sind nämlich komplizierte Anträge. Dann brauchs du nacher nurnoch den Geburtstermin eintragen. Und Geburtsurkunde mitschicken.
Hmm nun jaaa aber ich bekomm doch kein Mutterschaftsgeld und Elterngeld, weil i konn die letze Zeit vom Psychischen her ja nich Arbeiten. Also brauch ich die Anträge nicht stellen oder??
Aber du lebst ja irgendwo von oder?
Ja wir hamm nur das Gehalt von Ihm,
13.04.2011 12:43
Zitat von Lara83:
Achso, ich wollte euch das ja nicht vorenthalten
Von gestern
So die kleine Fee mal
sehr tolles Bild...
unser lag sooo tief gestern schon unten, das mein FA da gar nich sooo gut dran kam
13.04.2011 12:45
Achso,ich glaube den Wisch für das Mutterschaftsgeld bekommt man immer,egal ob man arbeiten geht oder??
13.04.2011 12:48
Hier mal unseress...Ich habe des auch in diesem komischen Braunton gehabt, habs vorhin aber auffen PC in schwarz weis gemacht weil meine Schwester und meine Eltern komischer weise nichts erkennen konnten..Hier unsers von gestern
und hier mal das Originale
und hier mal das Originale
13.04.2011 12:48
Zitat von Kitty19871977:
Zitat von Lara83:
Zitat von Kitty19871977:
Zitat von Felicitas072011:
Zitat von Kitty19871977:
Zitat von Felicitas072011:
Soooo liebe Muttis.
Ich habe da mal wieder eine sehr schöne Frage an euch!
Bin wieder in dem ganzen gewusel der Anträge. Wollte jetzt mal so langsam das Mutterschaftsgeld beantragen.
Jetzt sagt die nette Dame von meiner Krankenkasse aber, ich würde den Antrag und die Bestätigung des EET erst 7 Wochen vor Geburt von meinem FA bekommen.
Jetzt habe ich folgende Frage. 1. Kann mir kaum vorstellen, dass mein FA die Anträge da bei sich rumliegen hat!?
2. Wenn ich das erst 7 Wochen vorher bearbeite, und dann beantrage, wann bekomm ich denn dann das Geld? Mutterschutz fängt ja schon 6 Wochen vorher an.
Blick da grad so gar nicht durch.
Kann mir jemand helfen?
Darf ich mal ganz doof Fragen WAS für Anträge und welche??
Ich habe noch gar keine gestellt, und wüsste nun auch nicht was ich stellen muss, vll kann mri da auch jemand weiter helfen
Naja, du musst bei deiner Krankenkasse das Mutterschaftsgeld beantragen. Damit du die 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld bekommst.
Danach kannst du Elterngeld beantragen. Bis zu 12 Monate. Wenn dein Mann/ Freund auch Elterngeld beantragen möchte, kann er zwei Monate nehmen und du bekommst trotzdem 12. Aber er bekommt dann natürlich auch nur 67 % seines jetzigen Gehaltes. Mein ich.
Und natürlich musst du auch Kindergeld beantragen.
Die Anträge für Elterngeld und Kindergeld kannst du erst stellen, wenn du die Geburtsurkunde deines Kindes bekommst. Aber man kann sie ja schon vorher ausfüllen. Sind nämlich komplizierte Anträge. Dann brauchs du nacher nurnoch den Geburtstermin eintragen. Und Geburtsurkunde mitschicken.
Hmm nun jaaa aber ich bekomm doch kein Mutterschaftsgeld und Elterngeld, weil i konn die letze Zeit vom Psychischen her ja nich Arbeiten. Also brauch ich die Anträge nicht stellen oder??
Aber du lebst ja irgendwo von oder?
Ja wir hamm nur das Gehalt von Ihm,
Naja aber Kinder und Elterngeld bekommst du dennnoch!
13.04.2011 12:49
Zitat von Kitty19871977:
Zitat von Lara83:
Achso, ich wollte euch das ja nicht vorenthalten
Von gestern
So die kleine Fee mal
sehr tolles Bild...
unser lag sooo tief gestern schon unten, das mein FA da gar nich sooo gut dran kam
Da Prinzessin Mia ja in BEL liegt Kann man an das Gesicht immer gut rankommen
13.04.2011 12:50
Zitat von floh83:
Achso,ich glaube den Wisch für das Mutterschaftsgeld bekommt man immer,egal ob man arbeiten geht oder??
Das mag sein, aber man bekommt denn faktisch kein Mutterschaftsgeld. Ne Freundin von mir bekommt auch nur das Elterngeld, die leben von dem Gehalt ihres Mannes, sie hat schon nen kleinen Frechdachs und arbeitet nicht, daher auch kein Mutterschaftsgeld
So hat man ihr das erklärt
13.04.2011 12:57
Ich denke wir als werdenden Mütter würden das sofort erkennen, egal welches Bild...Aber meine Geschwister sind ja alle Groß..Und vor 13 Jahren wo mein kleiner Bruder kam, gabs so ein 3D noch nicht
13.04.2011 13:02
Zitat von Lara83:
Achso, ich wollte euch das ja nicht vorenthalten
Von gestern
So die kleine Fee mal
das bild ist echt mal toll geworden
- Dieses Thema wurde 34 mal gemerkt