Mütter- und Schwangerenforum

~ Patenthread der Julimamis 2010 und der Julimamis 2011 ~

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Anastasia1986
1317 Beiträge
13.06.2011 11:05
Zitat von Lara83:

Ja ich hab ja so ein Schreiben von der KK bekommen, wo eben draufsteht, dass 13 € täglich bewilligt wurden.
Die zahlen die auch aus, also 546 € für die 42 Tage vor der Geburt. Das haben die mir vorm Wochenende geschrieben.
Also das stimmt ja auch....!!!

Nur müsste ich denn ja eben den Rest vom AG aufgefüllt bekommen. Ich werde da morgen mal anrufen und fragen, ob man eben 100 % bekommt oder weniger

Bekommst du 100 %?


Hmm also bei mir fehlen 4 € bis zu dem brutto, was ich sonst bekommen habe. Ich bekomme ein Gehalt, also jeden Monat das selbe und da es bei uns ein Steuerbüro macht habe ich das nicht so genau nachgerechnet. Warum da jetzt die 4€ fehlen weiß ich auch nicht, will deswegen aber mit denen auch nicht diskutieren, da die bei mir verschissen haben. Möchte da auch nach meiner Elternzeit nicht wieder hin. Werde zusehen, dass ich mir dann einen anderen Job suche und wenn dann nur auf 400€ Basis oder Hausfrau und Mutter bin, da mein Männe genug verdient und wir auch so auskommen würden.

Aber das mit den 150€ würde mich ja schon interessieren, warum das so ist...

Ach und was ich noch in die Runde fragen wolte zum Thema Elterngeldantrag:

unter Punkt 11 steht, dass man eine Bescheinigung der Krankenkasse beifügen soll über die Zahlung vom Mutterschaftsgeld und eine Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers. Muss man diese extra noch anfordern?? von der KK hab ich ja auch nur ein Schreiben bekommen, dass man 13€ pro Tag bekommt, sonst nichts. Wie ist das denn mit dem AG??? Muss er eine Verdienstbescheinigung ausfüllen??? Bin da ehrlich gesagt überfragt
13.06.2011 12:21
Also ich bin an mein Nettogehalt gekommen,also keine Abzüge gehabt.
Da würde ich echt nochmal nachforschen.

Wegen dem Elterngeldantrag,da habe ich der KK bescheid gesagt das ich so eine Bescheinigung brauche und habe sie auch sofort zugeschickt bekommen. Du musst die letzten 12 Lohnabrechnungen einreichen,also Kopien davon.
Anastasia1986
1317 Beiträge
13.06.2011 12:25
Zitat von floh83:

Also ich bin an mein Nettogehalt gekommen,also keine Abzüge gehabt.
Da würde ich echt nochmal nachforschen.

Wegen dem Elterngeldantrag,da habe ich der KK bescheid gesagt das ich so eine Bescheinigung brauche und habe sie auch sofort zugeschickt bekommen. Du musst die letzten 12 Lohnabrechnungen einreichen,also Kopien davon.


Hmm, danke schön. Werde mich dann mal an die KK wenden. Das mit den Abrechnungen weiß ich, aber unter Punkt 11 wollen die noch eine extra Verdienstbescheinigung über den Verdienst während der Mutterschutzfrist.
13.06.2011 12:30
Du bekommst doch weiterhin die Lohnabrechnungen jetzt vom AG, wo ja auch nur ein Teil bezahlt wird wegen dem Mutterschutz.
Ich habe da keine "besonderen" Lohnabrechnungen abgegeben.
Anastasia1986
1317 Beiträge
13.06.2011 12:36
Zitat von floh83:

Du bekommst doch weiterhin die Lohnabrechnungen jetzt vom AG, wo ja auch nur ein Teil bezahlt wird wegen dem Mutterschutz.
Ich habe da keine "besonderen" Lohnabrechnungen abgegeben.


Ach soooo. Hast auch wieder Recht. Danke.

Hast du lange gewartet, bis das mit dem Elterngeld durch war??
13.06.2011 12:40
Ne ich habe die Anträge an der Elterngestelle abgegeben 4 Tage nach der Geburt und 10 Tage später hatte ich bescheid. Bei mir hat es nicht lange gedauert.
13.06.2011 15:32
Hmmm....denn werde ich das ganze nochmal nachforschen, ich meine 150 € haben oder nicht haben, ich denke ich weiß auch schon wo der Fehler liegt, er hat es nämlich nach "Brutto"arbeitsentgelt abgerechnet, also die anteiligen Tage und denn ist ja klar, dass ich weniger bekomme, nur die KK sagte mir damals, dass das NETTO zugrunde gelegt wird.
Werde da morgen früh mal anrufen!
13.06.2011 15:37
Zitat von Anastasia1986:

Zitat von Lara83:

Ja ich hab ja so ein Schreiben von der KK bekommen, wo eben draufsteht, dass 13 € täglich bewilligt wurden.
Die zahlen die auch aus, also 546 € für die 42 Tage vor der Geburt. Das haben die mir vorm Wochenende geschrieben.
Also das stimmt ja auch....!!!

Nur müsste ich denn ja eben den Rest vom AG aufgefüllt bekommen. Ich werde da morgen mal anrufen und fragen, ob man eben 100 % bekommt oder weniger

Bekommst du 100 %?


Hmm also bei mir fehlen 4 € bis zu dem brutto, was ich sonst bekommen habe. Ich bekomme ein Gehalt, also jeden Monat das selbe und da es bei uns ein Steuerbüro macht habe ich das nicht so genau nachgerechnet. Warum da jetzt die 4€ fehlen weiß ich auch nicht, will deswegen aber mit denen auch nicht diskutieren, da die bei mir verschissen haben. Möchte da auch nach meiner Elternzeit nicht wieder hin. Werde zusehen, dass ich mir dann einen anderen Job suche und wenn dann nur auf 400€ Basis oder Hausfrau und Mutter bin, da mein Männe genug verdient und wir auch so auskommen würden.

Aber das mit den 150€ würde mich ja schon interessieren, warum das so ist...

Ach und was ich noch in die Runde fragen wolte zum Thema Elterngeldantrag:

unter Punkt 11 steht, dass man eine Bescheinigung der Krankenkasse beifügen soll über die Zahlung vom Mutterschaftsgeld und eine Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers. Muss man diese extra noch anfordern?? von der KK hab ich ja auch nur ein Schreiben bekommen, dass man 13€ pro Tag bekommt, sonst nichts. Wie ist das denn mit dem AG??? Muss er eine Verdienstbescheinigung ausfüllen??? Bin da ehrlich gesagt überfragt


Aber man hat denn dann ja sowieso nur eine Mutterschutz-Bescheinigung für die 42 Tage vor der Geburt, weil man ja theoretisch direkt, wenn man die Geburtsurkunde hat, auch denn den Elterngeldantrag abschickt oder
Naja....

Ja das Geld werde ich mir nicht durch die Lappen gehen lassen.
Bei mir ist es ja wie bei dir, ich werde da auch NIE wieder arbeiten, aber ich meine, wenn ich jetzt 4 € weniger hätte,wäre es mir auch "egal" aber bei den 150 bzw. 148,70 € da ist es mir nicht egal Da kann ich ja einiges für kaufen!
Anastasia1986
1317 Beiträge
13.06.2011 18:26
Ja sicher. Davon kannst du für klein Mia ganz viele neue Hello Kitty Sachen kaufen. Nee für 150€ muss man ja auch 2-3 Tage arbeiten. Also würde ich das schon abklären lassen
13.06.2011 19:53
Eben da kann ich Mia 5 mal einkleiden
14.06.2011 10:46
Ich hab nochmal ne Fragen zu den Anlagen zum Elterngeldantrag . Was muss man da nun beifügen?????
Also außer den Gehaltsabrechnungen und der Geburtsurkunde. Da steht was von Bescheinigung vom Arbeitgeber über den Zuzahlungsbetrag zum Mutterschaftsgeld und eine Bescheinigung der Krankenkasse wegen dem Mutterschaftsgeld sowie Anlage B und der Jahressteuerbescheid des Vorjahres
Azala
8635 Beiträge
14.06.2011 11:02
Zitat von Lara83:
Ich hab nochmal ne Fragen zu den Anlagen zum Elterngeldantrag . Was muss man da nun beifügen?????
Also außer den Gehaltsabrechnungen und der Geburtsurkunde. Da steht was von Bescheinigung vom Arbeitgeber über den Zuzahlungsbetrag zum Mutterschaftsgeld und eine Bescheinigung der Krankenkasse wegen dem Mutterschaftsgeld sowie Anlage B und der Jahressteuerbescheid des Vorjahres

Also was den Zuzahlungsbeitrag angeht, hatte ich die letzten Gehaltsabrechnunge beigelegt. Da stand bei mir quasi der Mutterschaftsausgleich drauf.
Von der KK hatte ich eine Bescheinigung übder die gezahlte Leistung (also die 13,- / Tag) bzw einen Bescheid über den gesamten Betrag
und der Jahreslohnsteuerbescheinigung steht ja bezüglich Gehältern quasi alles zusammengefasst drauf.
14.06.2011 11:07
Dann kann ich den nach der Geburt also garnicht direkt wegschicken, weil ich ja denn noch warten muss auf das Schreiben der KK?
Also über das Mutterschaftsgeld nach der Geburt?
Azala
8635 Beiträge
14.06.2011 11:25
also ichtte zweimal was von der Kk bekommen.. einmal der Betrag bis zur Geburt und später noch einen...
Frag doch zur Not mal bei der Kk nach, wann die da was rausschicken.
Hatte das damals glaub ich auch per Email angefragt..

Der ganze Kram für ELG ging bei mir auf jeden Fall kurz nach der geburt raus, als ich die Geburtsurkunde abgeholt hatte.
14.06.2011 11:40
Ja ich habe da schon angerufen, weil ich ja wissen wollte, inwieweit das Nettogehalt wieder aufgefüllt werden muss und da habe ich das gleich mitgefragt.
Die Bescheinigung kann erst ausgestellt werden, wenn ich die Geburtsurkunde mit einreiche....!

Man das ist aber auch alles schwierig
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