Hibbel - und Schwangerschaftsthread für Frauen > 28
01.09.2008 22:48
so ihr süße,
ich guck jezz mit meinem schatzi noch ne dvd und dann gehts ins bettchen!
küssi und n8
ich guck jezz mit meinem schatzi noch ne dvd und dann gehts ins bettchen!
küssi und n8
01.09.2008 22:56
Sehr interessant...
Landesanstalt für Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen
Beschäftigungsverbote für Schwangere
Stand: September 1999 Seite 1 von 3
Beschäftigungsverbote für Schwangere
Nach dem MuSchG gibt es zwei Arten von Beschäftigungsverboten:
1. Generelle Beschäftigungsverbote
gelten für alle werdenden und stillenden Mütter unabhängig von deren individuellen
Verhältnissen.
Diese generellen Beschäftigungsverbote sind mit der Bekanntgabe der Schwangerschaft sofort
wirksam. Der Arbeitgeber ist verpflichtet diese umzusetzen. Die Beschäftigungsverbote sind
in §§ 4 und 8 des Mutterschutzgesetzes geregelt. Z. B. dürfen werdende und stillende Mütter
nach § 4 Abs. 1 MuSchG nicht mit schweren und gesundheitsgefährdenden Arbeiten
beschäftigt werden.
Diese Beschäftigungsverbote bieten zwar bei einem normalen Schwangerschaftsverlauf einen
ausreichen den Schutz für Mutter und Kind, aber sie können die individuellen Gegebenheiten
nicht ausreichend berücksichtigen.
Die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz sind für die Überwachung der Durchführung der
generellen Beschäftigungsverbote zuständig.
2. Individuelle Beschäftigungsverbote
berücksichtigen den individuellen Gesundheitszustand der Schwangeren. Sie sind in § 3 Abs
1. MuSchG verankert und können nur von einer Ärztin/einem Arzt ausgesprochen werden.
Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:
1. Fortdauer der Beschäftigung ist für die Mutter oder das Kind gesundheitsgefährdend
(die konkrete Arbeit oder der Arbeitsplatz ist an sich nicht gesundheitsgefährdend).
2. Maßgeblich sind die individuellen Verhältnisse der Schwangeren z. B.: Konstitution,
Gesundheitszustand.
3. Gründe sind nicht die krankheitsbedingten Schwangerschaftsbesonderheiten. Vielmehr
handelt es sich um „gesunde“ Schwangere mit „normalen Beschwerden“ in der
Schwangerschaft, wie Übelkeit, Rückenschmerzen, aber auch eine
Risikoschwangerschaft, Neigung zur Fehlgeburt, drohende Eklampsie.
Das Beschäftigungsverbot wird mit Vorlage des ärztlichen Zeugnisses beim Arbeitgeber
entsprechend des Inhaltes wirksam. Es ist sowohl für den Arbeitgeber, als auch für die
Arbeitnehmerin bindend.
Das ärztliche Zeugnis muss klar abgefaßt sein und die Rechtsgrundlage (§ 3 Abs. 1
MuSchG) berücksichtigen. Folgendes ist zu attestieren:
1. Art, Umfang und Dauer der Beschäftigungsverbote- und beschränkungen. Es besteht
die Möglichkeit ein totales (jede Tätigkeit ist untersagt) oder ein partielles (nur
bestimmte Tätigkeiten oder Zeiten) Beschäftigungsverbot auszusprechen. Beispiele
für ein partielles Beschäftigungsverbot sind, eine 32-stündige Arbeitszeit oder eine
Versetzung von einer Arbeitsumgebung in eine andere.
Landesanstalt für Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen
Beschäftigungsverbote für Schwangere
Stand: September 1999 Seite 2 von 3
2. Die Art der Gefährdung muss möglichst genau angegeben werden, z. B: die
Schwangere reagiert überempfindlich auf bestimmte Gerüche.
Es ist anzuraten, die zuständige Betriebsärztin/den zuständigen Betriebsarzt zu
konsultieren!
Die Kosten für das Attest trägt die Arbeitnehmerin. Es ist wichtig, klar zwischen dem
individuellen Beschäftigungsverbot und der Arbeitsunfähigkeit zu unterscheiden. Nur dann
hat das ärztliche Zeugnis einen hohen Beweiswert. Bei Zweifel an der Richtigkeit des
Attestes kann der Arbeitgeber (unter Beachtung des Rechts der Schwangeren auf freie
Arztwahl) eine Nachuntersuchung durch eine andere Ärztin/einen anderen Arzt verlangen.
Während der Zeit, in der die Beschäftigung untersagt ist, hat die Schwangere Anspruch auf
den Durchschnittsverdienst entsprechend § 11 MuSchG.
Kann die Einhaltung von Beschäftigungsverboten nicht sichergestellt werden, so muss die
werdende bzw. stillende Mutter unter Zahlung des Arbeitsentgeltes freigestellt werden (§ 11
MuSchG). Arbeitgeber mit nicht mehr als 20 Beschäftigten sind am allgemeinen
Umlageverfahren "U2-Verfahren" der gesetzlichen Krankenkassen (AOK, IKK) beteiligt,
durch das bei einem Beschäftigungsverbot die Lohnkosten voll zurückerstattet werden.
Weitere Auskünfte erteilen diese Krankenkassen.
Zuständig für die Überwachung der Durchführung der gesetzlichen Mutterschutzvorschriften
sind die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz. Weitere Ansprechpartner bei offenen Fragen
sind außerdem die Betriebsärztin bzw. der Betriebsarzt und die Sicherheitsfachkraft.
Landesanstalt für Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen
Beschäftigungsverbote für Schwangere
Stand: September 1999 Seite 1 von 3
Beschäftigungsverbote für Schwangere
Nach dem MuSchG gibt es zwei Arten von Beschäftigungsverboten:
1. Generelle Beschäftigungsverbote
gelten für alle werdenden und stillenden Mütter unabhängig von deren individuellen
Verhältnissen.
Diese generellen Beschäftigungsverbote sind mit der Bekanntgabe der Schwangerschaft sofort
wirksam. Der Arbeitgeber ist verpflichtet diese umzusetzen. Die Beschäftigungsverbote sind
in §§ 4 und 8 des Mutterschutzgesetzes geregelt. Z. B. dürfen werdende und stillende Mütter
nach § 4 Abs. 1 MuSchG nicht mit schweren und gesundheitsgefährdenden Arbeiten
beschäftigt werden.
Diese Beschäftigungsverbote bieten zwar bei einem normalen Schwangerschaftsverlauf einen
ausreichen den Schutz für Mutter und Kind, aber sie können die individuellen Gegebenheiten
nicht ausreichend berücksichtigen.
Die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz sind für die Überwachung der Durchführung der
generellen Beschäftigungsverbote zuständig.
2. Individuelle Beschäftigungsverbote
berücksichtigen den individuellen Gesundheitszustand der Schwangeren. Sie sind in § 3 Abs
1. MuSchG verankert und können nur von einer Ärztin/einem Arzt ausgesprochen werden.
Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:
1. Fortdauer der Beschäftigung ist für die Mutter oder das Kind gesundheitsgefährdend
(die konkrete Arbeit oder der Arbeitsplatz ist an sich nicht gesundheitsgefährdend).
2. Maßgeblich sind die individuellen Verhältnisse der Schwangeren z. B.: Konstitution,
Gesundheitszustand.
3. Gründe sind nicht die krankheitsbedingten Schwangerschaftsbesonderheiten. Vielmehr
handelt es sich um „gesunde“ Schwangere mit „normalen Beschwerden“ in der
Schwangerschaft, wie Übelkeit, Rückenschmerzen, aber auch eine
Risikoschwangerschaft, Neigung zur Fehlgeburt, drohende Eklampsie.
Das Beschäftigungsverbot wird mit Vorlage des ärztlichen Zeugnisses beim Arbeitgeber
entsprechend des Inhaltes wirksam. Es ist sowohl für den Arbeitgeber, als auch für die
Arbeitnehmerin bindend.
Das ärztliche Zeugnis muss klar abgefaßt sein und die Rechtsgrundlage (§ 3 Abs. 1
MuSchG) berücksichtigen. Folgendes ist zu attestieren:
1. Art, Umfang und Dauer der Beschäftigungsverbote- und beschränkungen. Es besteht
die Möglichkeit ein totales (jede Tätigkeit ist untersagt) oder ein partielles (nur
bestimmte Tätigkeiten oder Zeiten) Beschäftigungsverbot auszusprechen. Beispiele
für ein partielles Beschäftigungsverbot sind, eine 32-stündige Arbeitszeit oder eine
Versetzung von einer Arbeitsumgebung in eine andere.
Landesanstalt für Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen
Beschäftigungsverbote für Schwangere
Stand: September 1999 Seite 2 von 3
2. Die Art der Gefährdung muss möglichst genau angegeben werden, z. B: die
Schwangere reagiert überempfindlich auf bestimmte Gerüche.
Es ist anzuraten, die zuständige Betriebsärztin/den zuständigen Betriebsarzt zu
konsultieren!
Die Kosten für das Attest trägt die Arbeitnehmerin. Es ist wichtig, klar zwischen dem
individuellen Beschäftigungsverbot und der Arbeitsunfähigkeit zu unterscheiden. Nur dann
hat das ärztliche Zeugnis einen hohen Beweiswert. Bei Zweifel an der Richtigkeit des
Attestes kann der Arbeitgeber (unter Beachtung des Rechts der Schwangeren auf freie
Arztwahl) eine Nachuntersuchung durch eine andere Ärztin/einen anderen Arzt verlangen.
Während der Zeit, in der die Beschäftigung untersagt ist, hat die Schwangere Anspruch auf
den Durchschnittsverdienst entsprechend § 11 MuSchG.
Kann die Einhaltung von Beschäftigungsverboten nicht sichergestellt werden, so muss die
werdende bzw. stillende Mutter unter Zahlung des Arbeitsentgeltes freigestellt werden (§ 11
MuSchG). Arbeitgeber mit nicht mehr als 20 Beschäftigten sind am allgemeinen
Umlageverfahren "U2-Verfahren" der gesetzlichen Krankenkassen (AOK, IKK) beteiligt,
durch das bei einem Beschäftigungsverbot die Lohnkosten voll zurückerstattet werden.
Weitere Auskünfte erteilen diese Krankenkassen.
Zuständig für die Überwachung der Durchführung der gesetzlichen Mutterschutzvorschriften
sind die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz. Weitere Ansprechpartner bei offenen Fragen
sind außerdem die Betriebsärztin bzw. der Betriebsarzt und die Sicherheitsfachkraft.
01.09.2008 23:19
Huhu, komm auch mal kurz reingehüpft . Bei mir gibt´s nix Neues, geherzelt wurde, jetzt heißt´s warten.. .
Huhu, an alle neuen Mithibblerinnen übrigens
Wenn´s übrigens alleine nach dem Bauch gehen würde, dann wär ich schon seit 6 Jahren im 5. Monat, so dick ist der! . Also danach würd ich überhaupt gar nicht gehen. Hab ja seit kurzem die Pille abgesetzt und hatte am Donnerstag solche Probleme (da hätte ich nach ner 1-wöchigen Pause sie eigentlich wieder nehmen müssen, wenn ich sie nicht abgesetzt hätte), mir war schlecht bis zum Geht-nicht-mehr und der Bauch völlig aufgebläht...Das war dann wohl die Umstellung. Hoffe, dass das nicht noch öfter kommt, konnte ja kaum mehr laufen. Wollte damit nur sagen, dass es ziemlich viele Gründe haben kann, wenn man mal nen dickeren Bauch oder irgendwelche Beschwerden hat... .
Huhu, an alle neuen Mithibblerinnen übrigens
Wenn´s übrigens alleine nach dem Bauch gehen würde, dann wär ich schon seit 6 Jahren im 5. Monat, so dick ist der! . Also danach würd ich überhaupt gar nicht gehen. Hab ja seit kurzem die Pille abgesetzt und hatte am Donnerstag solche Probleme (da hätte ich nach ner 1-wöchigen Pause sie eigentlich wieder nehmen müssen, wenn ich sie nicht abgesetzt hätte), mir war schlecht bis zum Geht-nicht-mehr und der Bauch völlig aufgebläht...Das war dann wohl die Umstellung. Hoffe, dass das nicht noch öfter kommt, konnte ja kaum mehr laufen. Wollte damit nur sagen, dass es ziemlich viele Gründe haben kann, wenn man mal nen dickeren Bauch oder irgendwelche Beschwerden hat... .
02.09.2008 09:16
Ja Wunschpunsch, wenn ich strickt nach dem MutterschutzGesetz gehen würde, dürfte ich fast nichts mehr machen mit meinen Patienten, na mal sehen was kommt....
02.09.2008 11:12
Hallo Ihr lieben "Hibble-Omis"!
Ich bin zwar schon länger im MC angemeldet, war bisher aber immer nur "stiller Mitleser".
Ich bin 36 und hatte Ende Feb. eine Bauchspiegelung, bei der schwere Endometriose diagnostiziert wurde. Ende April habe ich die Pille abgesetzt und wir haben fleissig geübt.
Letzten Do. (28.08.) war mein NMT, bis jetzt ist noch alles blütenweiß.
Gestern habe ich mir dann einen SST gekauft, der heute morgen eine schwache (aber deutlich sichtbare) positive Linie gezeigt hat. Ich bin noch ganz sprachlos. Für nächsten Mo. (08.09.) habe ich einen Termin bei meinem FA bekommen. So ganz richtig glauben kann ich es ja noch nicht, dass ich tatsächlich schwanger bin. Ich hoffe, dass ich nächste Mo. eine positive Bestätigung bekomme.
Was meint Ihr, kann ich mich schon freuen?
Ach ja: es ist meine 1. Schwangerschaft.
Grüße
Goldie72
Ich bin zwar schon länger im MC angemeldet, war bisher aber immer nur "stiller Mitleser".
Ich bin 36 und hatte Ende Feb. eine Bauchspiegelung, bei der schwere Endometriose diagnostiziert wurde. Ende April habe ich die Pille abgesetzt und wir haben fleissig geübt.
Letzten Do. (28.08.) war mein NMT, bis jetzt ist noch alles blütenweiß.
Gestern habe ich mir dann einen SST gekauft, der heute morgen eine schwache (aber deutlich sichtbare) positive Linie gezeigt hat. Ich bin noch ganz sprachlos. Für nächsten Mo. (08.09.) habe ich einen Termin bei meinem FA bekommen. So ganz richtig glauben kann ich es ja noch nicht, dass ich tatsächlich schwanger bin. Ich hoffe, dass ich nächste Mo. eine positive Bestätigung bekomme.
Was meint Ihr, kann ich mich schon freuen?
Ach ja: es ist meine 1. Schwangerschaft.
Grüße
Goldie72
02.09.2008 11:32
Guten Morgen, ihr alle
*gähn*
Mensch, war ich lange wach (bis 5 Uhr morgens oda so..konnte ned pennen)...mir hat alles wehgetan.... *heul
*gähn*
Mensch, war ich lange wach (bis 5 Uhr morgens oda so..konnte ned pennen)...mir hat alles wehgetan.... *heul
02.09.2008 12:35
Bitte um euren Rat!
So, heute ZT 42 und ES+9/10 (kann ich immer ned so genau sagen) und ich habe beigen/leicht bräunlichen Ausfluss!
Was kann das sein?
Konnte heut Nacht vor Schmerzen kaum schlafen...mein Unterleib und die Leisten haben soooo sehr geschmerzt!
Und mein Rücken...aber so komisch innerlich...so von oberer Popohälfte so handbreit an beiden Seiten hinten...
Was ist denn nur los hier?
So, heute ZT 42 und ES+9/10 (kann ich immer ned so genau sagen) und ich habe beigen/leicht bräunlichen Ausfluss!
Was kann das sein?
Konnte heut Nacht vor Schmerzen kaum schlafen...mein Unterleib und die Leisten haben soooo sehr geschmerzt!
Und mein Rücken...aber so komisch innerlich...so von oberer Popohälfte so handbreit an beiden Seiten hinten...
Was ist denn nur los hier?
02.09.2008 13:11
Zitat von Slisa:
Das da oben ist mein neuer Neffe oder meine erste Nichte!!!
gott, bist du putzig... ich flenn gleich und heul gleich los...... vor lauter rührung.... ich hab dich soooooooooo lieb
02.09.2008 13:12
bitte mal gucken
http://www.mamacommunity.de/forum/sagt-mir-bitte-j emand-das-das-nicht-soooo-ist.html
http://www.mamacommunity.de/forum/sagt-mir-bitte-j emand-das-das-nicht-soooo-ist.html
02.09.2008 14:20
@ jori
zunächst mal... mein gott ist der schwarze fleck süss...
freut mich dass du jetzt gewissheit haben kannst.
zu den zwillingen... von zwei ES hab ich noch nie gehört, aber er ist ja der arzt... aber wenn es zwillinge werden, dann könnten es nur eineiige zwillinge sein. zweieiig nicht...weil sonst hättest ja zwei fruchthöhlen.. denke ich mal.
@phoenix
du machst dich schon wieder fertig.... *schimpf*
es gibt zwei möglichkeiten.... entweder sind deine schmerzen von der einnistung (bis zum 10ten tag möglich, manchmal sogar noch tag 11 hab ich gelesen) und dein ausfluss ist eine einnistungsblutung... ODER - was ich dir natürlich nicht wünsche - die mens kündigt sich an....
ABER mach dich nicht so fertig. du bekommst ja schon phantomschmerzen vom hibbeln *gg*
wir können nur noch warten warten warten...
zunächst mal... mein gott ist der schwarze fleck süss...
freut mich dass du jetzt gewissheit haben kannst.
zu den zwillingen... von zwei ES hab ich noch nie gehört, aber er ist ja der arzt... aber wenn es zwillinge werden, dann könnten es nur eineiige zwillinge sein. zweieiig nicht...weil sonst hättest ja zwei fruchthöhlen.. denke ich mal.
@phoenix
du machst dich schon wieder fertig.... *schimpf*
es gibt zwei möglichkeiten.... entweder sind deine schmerzen von der einnistung (bis zum 10ten tag möglich, manchmal sogar noch tag 11 hab ich gelesen) und dein ausfluss ist eine einnistungsblutung... ODER - was ich dir natürlich nicht wünsche - die mens kündigt sich an....
ABER mach dich nicht so fertig. du bekommst ja schon phantomschmerzen vom hibbeln *gg*
wir können nur noch warten warten warten...
02.09.2008 14:23
Zitat von Goldie72:
Hallo Ihr lieben "Hibble-Omis"!
Ich bin zwar schon länger im MC angemeldet, war bisher aber immer nur "stiller Mitleser".
Ich bin 36 und hatte Ende Feb. eine Bauchspiegelung, bei der schwere Endometriose diagnostiziert wurde. Ende April habe ich die Pille abgesetzt und wir haben fleissig geübt.
Letzten Do. (28.08.) war mein NMT, bis jetzt ist noch alles blütenweiß.
Gestern habe ich mir dann einen SST gekauft, der heute morgen eine schwache (aber deutlich sichtbare) positive Linie gezeigt hat. Ich bin noch ganz sprachlos. Für nächsten Mo. (08.09.) habe ich einen Termin bei meinem FA bekommen. So ganz richtig glauben kann ich es ja noch nicht, dass ich tatsächlich schwanger bin. Ich hoffe, dass ich nächste Mo. eine positive Bestätigung bekomme.
Was meint Ihr, kann ich mich schon freuen?
Ach ja: es ist meine 1. Schwangerschaft.
Grüße
Goldie72
herzlich willkommen,
tja die positive linie kommt ja vom hcg und du bist über den NMT.... du hast allen grund dich zu freuen. wenn es dir besser geht, mach einfach morgen oder übermorgen einen zweiten test, dann ist die linie sicher stärker...
freu dich.. du hast einen bauchzwerg...
lg
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