Was kommt auf mich zu dem Unfall
06.05.2017 09:42
Weder waren die Polizisten nicht vor Ort (nicht direkt nach dem Unfall, wie beschrieben) oder an der Sache ist was faul. Wenn die Polizei euch eh rausziehen wollte, müsste sie also gesehen haben wer fährt. Zum anderen: wer so den Bord hochknallt, an denjenigen würde ich auch ein Alkoholtest etc. Testen.
06.05.2017 09:51
Zitat von vegetable:
Zitat von sunshine_26:
Zitat von Mamota:
Zitat von Zwerginator:
...
Ok, jetzt geht mein Blutdruck hoch.
Das ist eben auch gesetzlich verankert dass die wahrnehmung der polizei mehr zählt. Glaub mir.
Ist es nicht. Die Aussage eines Polizisten ist genauso viel Wert, wie die eines Zivilisten. Denn auch Polizisten sind nur Menschen. Wo würden wir hinkommen wenn die mehr Wert wäre? Natürlich ist es fraglich warum ein Polizist lügen sollte und dennoch kam das alles schon vor.
Es ist tatsächlich so, dass die Aussagen vor Gericht nicht immer gleich zählen.
Vor ca. 20 Jahren habe ich sowas mitbekommen, das macht mich immer noch traurig, wo es vom Richter hieß "Was zählt die Aussage einer Küchenhilfe?" - es ging da um einen sehr groben Pflegefehler in einem Heim. Sowas hat mein Verhältnis zur Justiz nachhaltig geprägt, obwohl ich persönlich noch nie Probleme hätte...aber da sitzen viele drin, die extrem konservativ bis rechts, elitär und selbstherrlich sind...insofern kann ich die Bedenken der TS sehr gut nachvollziehen. Ich kann da immer nur eine Rechtsschutzversicherung empfehlen, damit verbessert man seine Chancen ein wenig.
06.05.2017 09:53
Ich muss auch durch ein Industriegebiet durch, wenn ich aus einer bestimmten Stadt von der Autobahn nach Hause will (auf dem kürzesten Weg).
Was soll daran verdächtig sein, dass man durch ein Industriegebiet fährt?
Wahnsinn, wie viele Hobbydetektive es hier gibt, die alles wissen.
Fakt ist, wir wissen sehr wenig, wie das ganze tatsächlich abgelaufen ist.
Es liest sich sehr verworren, was aber ja auch dem Schock und der Aufgewühltheit der TS geschuldet sein kann.
Hier direkt zu unterstellen, dass sie lügt und teilweise noch andere Sachen dazudichten ist meiner Meinung nach total daneben!
Was soll daran verdächtig sein, dass man durch ein Industriegebiet fährt?
Wahnsinn, wie viele Hobbydetektive es hier gibt, die alles wissen.
Fakt ist, wir wissen sehr wenig, wie das ganze tatsächlich abgelaufen ist.
Es liest sich sehr verworren, was aber ja auch dem Schock und der Aufgewühltheit der TS geschuldet sein kann.
Hier direkt zu unterstellen, dass sie lügt und teilweise noch andere Sachen dazudichten ist meiner Meinung nach total daneben!
06.05.2017 09:56
Zitat von MamaBär2013:
Zitat von Zwerginator:
Zitat von zuppilini:
Zitat von Zwerginator:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass euch irgend jemand bei Polizei, Versicherung usw glauben wird, dass du gefahren bist. Egal wie es war, die Fakten aus Sicht der Polizei sind einfach:
- Ihr seid ihnen aufgefallen
- Sie sind euch hinterher
- Ihr habt Angst bekommen weil dein Freund keinen Führerschein hat
- Deshalb habt ihr versucht euch der Kontrolle zu entziehen und seid auf ein Industriegebiet mit schlechter Beleuchtung gebrettert auf dem ihr sonst nichts zu suchen hattet
die letzten zwei Punkte sind eben keine Fakten. auch für die Polizei nicht.
und was meint ihr eigentlich wie oft am Unfallort andere gemacht werden als später, wegen Aufregung, Kurzschluss, sonst was. das begründet so noch keine Unglaubwürdigkeit der zweiten Aussage.
Darum schrieb ich "Fakten aus Sicht der Polizei".
Ich war bei genug Verhandlungen dabei wo sich schlußendlich nur danach gerichtet wurde, was die Polizisten denken und meinen gesehen zu haben. Denn die haben im Gegensatz zum Angeklagten keinen Grund zu lügen. O-Ton des Richters.
Aus dem Grund alleine wäre es nicht schlecht wenn sie sich anwaltlich vertreten und begleiten lassen.
Also vorausgesetzt es stimmt das die TS gefahren ist ( war ja keiner von uns dabei ) was ich von vornherein mal nicht ausschließen will.
Finde es Essig wenn man jemand direkt als Lügner hinstellt nur weil sich vielleicht was komisch liest.
Finde nach der 2ten Erläuterung schon das theoretisch die Möglichkeit besteht das es so gewesen sein könnte
nein, auch aus Sicht der Polizei sind das keine Fakten. und wenn die das so, wie du es aufgelistet hast, vor Gericht aussagen, wird ein halbswegs kompetenter richter sagen, dass die letzten beiden Punkten nur Vermutungen sind. das hat mit Lügen nichts zu tun.
06.05.2017 10:16
Zitat von sunshine_26:
Zitat von vegetable:
Zitat von sunshine_26:
Zitat von Mamota:
...
Das ist eben auch gesetzlich verankert dass die wahrnehmung der polizei mehr zählt. Glaub mir.
Ist es nicht. Die Aussage eines Polizisten ist genauso viel Wert, wie die eines Zivilisten. Denn auch Polizisten sind nur Menschen. Wo würden wir hinkommen wenn die mehr Wert wäre? Natürlich ist es fraglich warum ein Polizist lügen sollte und dennoch kam das alles schon vor.
Doch. Gilt schon.
Wenn jmd angehalten wird, weil die polizei zb wahrgenommen hat, dass der lenker während des lenkens seines kfz telefoniert hat... der lenker natürlich das telefon weggibt bevor die anhaltung erfolgte..
Polizei bietet (bei uns in Ö wohlgemerkt!!!) ein organmandat an. Bezahlt der lenker die strafe, ist es erledigt. Wenn nicht erfolgt eine anzeige. Das ganze geht bei uns an die verwaltungsbehörde und glaub mir. Die strafe bekommt er!
Wie es aussieht wenn ein beifahrer mit ist und auch behauptet, lenker habe nicht telefoniert, dann weiß ich es nicht was rauskommt, weil eben.die behörde bei uns entscheidet.
Hi.
Wobei es, glaube ich, schon ein Unterschied zwischen D und Ö gibt... Zumindest habe ich mal vor Jahren gehört (allerdings keine Ahnung, ob es wirklich stimmt), dass in Ö ein Polizist die Geschwindigkeit schätzen darf! Das geht in D nicht! Da braucht man einen Beweis für zu schnell fahren, die Schätzung eines Polizisten reicht nicht! Wie das mit Handy, nicht angeschnallt sein ect. verhält, keine Ahnung... (und gerade keine Zeit zuverlässig zu googeln).
06.05.2017 10:18
Zitat von Schnecke510:
Zitat von vegetable:
Zitat von sunshine_26:
Zitat von Mamota:
...
Das ist eben auch gesetzlich verankert dass die wahrnehmung der polizei mehr zählt. Glaub mir.
Ist es nicht. Die Aussage eines Polizisten ist genauso viel Wert, wie die eines Zivilisten. Denn auch Polizisten sind nur Menschen. Wo würden wir hinkommen wenn die mehr Wert wäre? Natürlich ist es fraglich warum ein Polizist lügen sollte und dennoch kam das alles schon vor.
Es ist tatsächlich so, dass die Aussagen vor Gericht nicht immer gleich zählen.
Vor ca. 20 Jahren habe ich sowas mitbekommen, das macht mich immer noch traurig, wo es vom Richter hieß "Was zählt die Aussage einer Küchenhilfe?" - es ging da um einen sehr groben Pflegefehler in einem Heim. Sowas hat mein Verhältnis zur Justiz nachhaltig geprägt, obwohl ich persönlich noch nie Probleme hätte...aber da sitzen viele drin, die extrem konservativ bis rechts, elitär und selbstherrlich sind...insofern kann ich die Bedenken der TS sehr gut nachvollziehen. Ich kann da immer nur eine Rechtsschutzversicherung empfehlen, damit verbessert man seine Chancen ein wenig.
Nein! Das ist die subjektive Einschätzung eines Einzelfalls, die hier nicht hingehört und völlig unnötig Ängste schürt! - mal davon abgesehen, dass man als Laie die Beweiswürdigung vielleicht auch gar nicht so ohne weiteres beurteilen kann (sollte die Aussage mit der Küchenhilfe so gefallen sein, wäre das natürlich ein Unding), haben wir doch im Großen und Ganzen ein Rechtssystem, auf das man vertrauen kann und dem der Grundsatz zu Grunde liegt, dass vor dem Gesetz alle gleich sind.
Liebe TS, im Forum kann Dein Problem sicher nicht gelöst werden. Ein Anwalt könnte Deine Fragen bestimmt besser beantworten!
06.05.2017 10:22
Zitat von Mica:
Zitat von sunshine_26:
Zitat von vegetable:
Zitat von sunshine_26:
...
Ist es nicht. Die Aussage eines Polizisten ist genauso viel Wert, wie die eines Zivilisten. Denn auch Polizisten sind nur Menschen. Wo würden wir hinkommen wenn die mehr Wert wäre? Natürlich ist es fraglich warum ein Polizist lügen sollte und dennoch kam das alles schon vor.
Doch. Gilt schon.
Wenn jmd angehalten wird, weil die polizei zb wahrgenommen hat, dass der lenker während des lenkens seines kfz telefoniert hat... der lenker natürlich das telefon weggibt bevor die anhaltung erfolgte..
Polizei bietet (bei uns in Ö wohlgemerkt!!!) ein organmandat an. Bezahlt der lenker die strafe, ist es erledigt. Wenn nicht erfolgt eine anzeige. Das ganze geht bei uns an die verwaltungsbehörde und glaub mir. Die strafe bekommt er!
Wie es aussieht wenn ein beifahrer mit ist und auch behauptet, lenker habe nicht telefoniert, dann weiß ich es nicht was rauskommt, weil eben.die behörde bei uns entscheidet.
Hi.
Wobei es, glaube ich, schon ein Unterschied zwischen D und Ö gibt... Zumindest habe ich mal vor Jahren gehört (allerdings keine Ahnung, ob es wirklich stimmt), dass in Ö ein Polizist die Geschwindigkeit schätzen darf! Das geht in D nicht! Da braucht man einen Beweis für zu schnell fahren, die Schätzung eines Polizisten reicht nicht! Wie das mit Handy, nicht angeschnallt sein ect. verhält, keine Ahnung... (und gerade keine Zeit zuverlässig zu googeln).
Geschwindigkeit schätzen in Ö gibts nicht mehr. War ganz früher so. Heute muss man das bei uns auch nachweisen können. Aber bzgl telefonieren und gurt ist es definitiv so!
06.05.2017 10:41
Zitat von MamaBär2013:
Zitat von Mamota:
Zitat von sunshine_26:
Zitat von Mamota:
...
Das ist eben auch gesetzlich verankert dass die wahrnehmung der polizei mehr zählt. Glaub mir.
Kannst du mir das Gesetz zeigen? Ich würde das gern mal selber nachlesen. Wäre ja ein Unding.
Eher nicht weil sowas definitiv nicht im Gesetz steht, es gibt keinen Paragraph in dem steht die Polizei hat aus Prinzip immer recht.
Ich sagte nicht dass die polizei aus prinzip immer recht hat.. aber sehr wohl die eigene dienstliche wahrnehmung zählt!
Siehe paragraph 47 und 49a VSTG. (Wie gesagt.. in Österreich!!!)
06.05.2017 10:52
Zitat von Zwerginator:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass euch irgend jemand bei Polizei, Versicherung usw glauben wird, dass du gefahren bist. Egal wie es war, die Fakten aus Sicht der Polizei sind einfach:
- Ihr seid ihnen aufgefallen
- Sie sind euch hinterher
- Ihr habt Angst bekommen weil dein Freund keinen Führerschein hat
- Deshalb habt ihr versucht euch der Kontrolle zu entziehen und seid auf ein Industriegebiet mit schlechter Beleuchtung gebrettert auf dem ihr sonst nichts zu suchen hattet
Ich dachte immer, in der Rechtsprechung ginge es weniger um Glauben als um Beweise.
@TE:
Man kann eine Aussage zurückziehen. Mein sehr dringender Rat an dich/euch ist, euch jeweils einen Anwalt zu nehmen. Mit den zwei unterschiedlichen Angaben, einmal bei der Polizei, einmal bei der Versicherung, bewegt ihr euch auf rechtlich sehr problematischem Boden.
Sollte dein Partner doch gefahren sein, dann könnte es sein, dass du dich bei dem Mitwissen, dass er keinen Führerschein hat und daher fahruntauglich war, allein dadurch strafbar gemacht hast (ein Grund mehr, einen Anwalt zu nehmen).
Wie die Geschichte nun richtig ist, wisst nur ihr. Ich würde nun aber so schnell wie möglich eine Richtigstellung in Zusammenarbeit mit einem Anwalt anstreben, da ihr mit einer Falschaussage gerade eine Verfahrensverzögerung verschuldet - entweder bei der Polizei oder bei der Versicherung.
06.05.2017 10:56
Du hast jetzt eine ganz grandiose Auswahl:
Entweder:
Ihr lasst es dabei, dass ER gefahren ist.
ER: Strafe fürs Fahren ohne Fahrerlaubnis und muss den Schaden für Auto und Bordstein aus eigener Tasche bezahlen.
DU: Strafe für Versicherungsbetrug (da Du ja in diesem Fall "fälschlicherweise" versucht hast, Deine Versicherung SEINEN Schaden bezahlen zu lassen) und im Leben keine neue Versicherung mehr, da die sich untereinander austauschen.
Ihr schwenkt darauf um, dass DU gefahren bist.
Option 1: Sie glauben Euch.
ER: Strafe wegen Falschaussage und ggfs. Strafvereitelung.
DU: Strafe wegen Falschaussage und ggfs. Strafvereitelung, Schaden am Auto und am Bordstein, den dann eventuell Deine (Vollkasko?-)Versicherung übernimmt.
Option 2: Sie glauben Euch nicht.
ER: Siehe oben.
DU: Siehe oben PLUS Strafe wegen Falschaussage und versuchter Strafverteiletung.
Jetzt kannst Dus Dir aussuchen.
Ich kann mir darüber hinaus nicht verkneifen, Dir bei Deinen Threads der letzten Zeit zu empfehlen, Dir mal ein paar grundlegende Gedanken zur Lebensführung zu machen.
Ein Unfall ( egal in welchem Lebensbereich ) passiert. Wie man damit umgeht ist immer entscheidend.
Hättet Ihr gleich anständig reagiert, hättet ihr strafrechtlich nichts zu befürchten und die Versicherung hätte den Schaden beglichen.
Entweder:
Ihr lasst es dabei, dass ER gefahren ist.
ER: Strafe fürs Fahren ohne Fahrerlaubnis und muss den Schaden für Auto und Bordstein aus eigener Tasche bezahlen.
DU: Strafe für Versicherungsbetrug (da Du ja in diesem Fall "fälschlicherweise" versucht hast, Deine Versicherung SEINEN Schaden bezahlen zu lassen) und im Leben keine neue Versicherung mehr, da die sich untereinander austauschen.
Ihr schwenkt darauf um, dass DU gefahren bist.
Option 1: Sie glauben Euch.
ER: Strafe wegen Falschaussage und ggfs. Strafvereitelung.
DU: Strafe wegen Falschaussage und ggfs. Strafvereitelung, Schaden am Auto und am Bordstein, den dann eventuell Deine (Vollkasko?-)Versicherung übernimmt.
Option 2: Sie glauben Euch nicht.
ER: Siehe oben.
DU: Siehe oben PLUS Strafe wegen Falschaussage und versuchter Strafverteiletung.
Jetzt kannst Dus Dir aussuchen.
Ich kann mir darüber hinaus nicht verkneifen, Dir bei Deinen Threads der letzten Zeit zu empfehlen, Dir mal ein paar grundlegende Gedanken zur Lebensführung zu machen.
Ein Unfall ( egal in welchem Lebensbereich ) passiert. Wie man damit umgeht ist immer entscheidend.
Hättet Ihr gleich anständig reagiert, hättet ihr strafrechtlich nichts zu befürchten und die Versicherung hätte den Schaden beglichen.
06.05.2017 11:04
Zitat von JaneMargolis:
Du hast jetzt eine ganz grandiose Auswahl:
Entweder:
Ihr lasst es dabei, dass ER gefahren ist.
ER: Strafe fürs Fahren ohne Fahrerlaubnis und muss den Schaden für Auto und Bordstein aus eigener Tasche bezahlen.
DU: Strafe für Versicherungsbetrug (da Du ja in diesem Fall "fälschlicherweise" versucht hast, Deine Versicherung SEINEN Schaden bezahlen zu lassen) und im Leben keine neue Versicherung mehr, da die sich untereinander austauschen.
Ihr schwenkt darauf um, dass DU gefahren bist.
Option 1: Sie glauben Euch.
ER: Strafe wegen Falschaussage und ggfs. Strafvereitelung.
DU: Strafe wegen Falschaussage und ggfs. Strafvereitelung, Schaden am Auto und am Bordstein, den dann eventuell Deine (Vollkasko?-)Versicherung übernimmt.
Option 2: Sie glauben Euch nicht.
ER: Siehe oben.
DU: Siehe oben PLUS Strafe wegen Falschaussage und versuchter Strafverteiletung.
Jetzt kannst Dus Dir aussuchen.
Ich kann mir darüber hinaus nicht verkneifen, Dir bei Deinen Threads der letzten Zeit zu empfehlen, Dir mal ein paar grundlegende Gedanken zur Lebensführung zu machen.
Ein Unfall ( egal in welchem Lebensbereich ) passiert. Wie man damit umgeht ist immer entscheidend.
Hättet Ihr gleich anständig reagiert, hättet ihr strafrechtlich nichts zu befürchten und die Versicherung hätte den Schaden beglichen.
Wieso ihre Versicherung es ist sein Auto also auch seine Versicherung.
Und nebenbei soweit ich das verstanden habe haben beide der Polizei gegenüber nichts gesagt nur bei der Versicherung und damit haben sie sich bei der Polizei korrekt verhalten.
06.05.2017 11:06
Zitat von MamaBär2013:
Zitat von JaneMargolis:
Du hast jetzt eine ganz grandiose Auswahl:
Entweder:
Ihr lasst es dabei, dass ER gefahren ist.
ER: Strafe fürs Fahren ohne Fahrerlaubnis und muss den Schaden für Auto und Bordstein aus eigener Tasche bezahlen.
DU: Strafe für Versicherungsbetrug (da Du ja in diesem Fall "fälschlicherweise" versucht hast, Deine Versicherung SEINEN Schaden bezahlen zu lassen) und im Leben keine neue Versicherung mehr, da die sich untereinander austauschen.
Ihr schwenkt darauf um, dass DU gefahren bist.
Option 1: Sie glauben Euch.
ER: Strafe wegen Falschaussage und ggfs. Strafvereitelung.
DU: Strafe wegen Falschaussage und ggfs. Strafvereitelung, Schaden am Auto und am Bordstein, den dann eventuell Deine (Vollkasko?-)Versicherung übernimmt.
Option 2: Sie glauben Euch nicht.
ER: Siehe oben.
DU: Siehe oben PLUS Strafe wegen Falschaussage und versuchter Strafverteiletung.
Jetzt kannst Dus Dir aussuchen.
Ich kann mir darüber hinaus nicht verkneifen, Dir bei Deinen Threads der letzten Zeit zu empfehlen, Dir mal ein paar grundlegende Gedanken zur Lebensführung zu machen.
Ein Unfall ( egal in welchem Lebensbereich ) passiert. Wie man damit umgeht ist immer entscheidend.
Hättet Ihr gleich anständig reagiert, hättet ihr strafrechtlich nichts zu befürchten und die Versicherung hätte den Schaden beglichen.
Wieso ihre Versicherung es ist sein Auto also auch seine Versicherung.
Und nebenbei soweit ich das verstanden habe haben beide der Polizei gegenüber nichts gesagt nur bei der Versicherung und damit haben sie sich bei der Polizei korrekt verhalten.
Jup, dann seine. Ändert aber nichts am Ergebnis.
06.05.2017 11:09
Zitat von JaneMargolis:
Zitat von MamaBär2013:
Zitat von JaneMargolis:
Du hast jetzt eine ganz grandiose Auswahl:
Entweder:
Ihr lasst es dabei, dass ER gefahren ist.
ER: Strafe fürs Fahren ohne Fahrerlaubnis und muss den Schaden für Auto und Bordstein aus eigener Tasche bezahlen.
DU: Strafe für Versicherungsbetrug (da Du ja in diesem Fall "fälschlicherweise" versucht hast, Deine Versicherung SEINEN Schaden bezahlen zu lassen) und im Leben keine neue Versicherung mehr, da die sich untereinander austauschen.
Ihr schwenkt darauf um, dass DU gefahren bist.
Option 1: Sie glauben Euch.
ER: Strafe wegen Falschaussage und ggfs. Strafvereitelung.
DU: Strafe wegen Falschaussage und ggfs. Strafvereitelung, Schaden am Auto und am Bordstein, den dann eventuell Deine (Vollkasko?-)Versicherung übernimmt.
Option 2: Sie glauben Euch nicht.
ER: Siehe oben.
DU: Siehe oben PLUS Strafe wegen Falschaussage und versuchter Strafverteiletung.
Jetzt kannst Dus Dir aussuchen.
Ich kann mir darüber hinaus nicht verkneifen, Dir bei Deinen Threads der letzten Zeit zu empfehlen, Dir mal ein paar grundlegende Gedanken zur Lebensführung zu machen.
Ein Unfall ( egal in welchem Lebensbereich ) passiert. Wie man damit umgeht ist immer entscheidend.
Hättet Ihr gleich anständig reagiert, hättet ihr strafrechtlich nichts zu befürchten und die Versicherung hätte den Schaden beglichen.
Wieso ihre Versicherung es ist sein Auto also auch seine Versicherung.
Und nebenbei soweit ich das verstanden habe haben beide der Polizei gegenüber nichts gesagt nur bei der Versicherung und damit haben sie sich bei der Polizei korrekt verhalten.
Jup, dann seine. Ändert aber nichts am Ergebnis.
nein Ansich nicht aber das sie sich komplett falsch verhalten haben stimmt so auch nicht.
Die Mutmaßung das er gefahren ist stammt rein von den Beamten nicht von den 2 sie haben soweit ich das verstanden habe der Polizei gegenüber nichts angegeben.
Ergo bei der Versicherung haben sie gesagt sie ist gefahren müssen sie nur die Behauptung der Beamten richtig stellen.
Sofern das so stimmt wie gesagt
06.05.2017 11:23
Zitat von cogito_ergo_sum:
Zitat von Schnecke510:
Zitat von vegetable:
Zitat von sunshine_26:
...
Ist es nicht. Die Aussage eines Polizisten ist genauso viel Wert, wie die eines Zivilisten. Denn auch Polizisten sind nur Menschen. Wo würden wir hinkommen wenn die mehr Wert wäre? Natürlich ist es fraglich warum ein Polizist lügen sollte und dennoch kam das alles schon vor.
Es ist tatsächlich so, dass die Aussagen vor Gericht nicht immer gleich zählen.
Vor ca. 20 Jahren habe ich sowas mitbekommen, das macht mich immer noch traurig, wo es vom Richter hieß "Was zählt die Aussage einer Küchenhilfe?" - es ging da um einen sehr groben Pflegefehler in einem Heim. Sowas hat mein Verhältnis zur Justiz nachhaltig geprägt, obwohl ich persönlich noch nie Probleme hätte...aber da sitzen viele drin, die extrem konservativ bis rechts, elitär und selbstherrlich sind...insofern kann ich die Bedenken der TS sehr gut nachvollziehen. Ich kann da immer nur eine Rechtsschutzversicherung empfehlen, damit verbessert man seine Chancen ein wenig.
Nein! Das ist die subjektive Einschätzung eines Einzelfalls, die hier nicht hingehört und völlig unnötig Ängste schürt! - mal davon abgesehen, dass man als Laie die Beweiswürdigung vielleicht auch gar nicht so ohne weiteres beurteilen kann (sollte die Aussage mit der Küchenhilfe so gefallen sein, wäre das natürlich ein Unding), haben wir doch im Großen und Ganzen ein Rechtssystem, auf das man vertrauen kann und dem der Grundsatz zu Grunde liegt, dass vor dem Gesetz alle gleich sind.
Liebe TS, im Forum kann Dein Problem sicher nicht gelöst werden. Ein Anwalt könnte Deine Fragen bestimmt besser beantworten!
Das kann ich so mal unterschreiben!
06.05.2017 11:26
Zitat von sunshine_26:
Zitat von MamaBär2013:
Zitat von Mamota:
Zitat von sunshine_26:
...
Kannst du mir das Gesetz zeigen? Ich würde das gern mal selber nachlesen. Wäre ja ein Unding.
Eher nicht weil sowas definitiv nicht im Gesetz steht, es gibt keinen Paragraph in dem steht die Polizei hat aus Prinzip immer recht.
Ich sagte nicht dass die polizei aus prinzip immer recht hat.. aber sehr wohl die eigene dienstliche wahrnehmung zählt!
Siehe paragraph 47 und 49a VSTG. (Wie gesagt.. in Österreich!!!)
Achso. Du sprichst von Österreich.
Aber danke für die Quelle!
- Dieses Thema wurde 47 mal gemerkt