Was kommt auf mich zu dem Unfall
06.05.2017 08:32
Zitat von bluesix:
Zitat von .Jessica:
Ich konnte jetzt noch nicht alles lesen aber einiges würde öfters gefragt... hier kurze Antworten . .
•Ja ich bin wirklich gefahren und die bullen haben es nicht gesehen weil sie sehr spät erst auf der Autobahn gefolgt sind die standen ewig auf ihrem Platz wir waren schon auf der Ausfahrt da sind die erst los... dann sind wir halt runter von der Autobahn in den industriwpark der sehr scheiße beleuchtet ist und da ist es dann passiert m... der bordstein war sehr hoch und das Auto ist bis zum Max. Tiefergelegt... daher dieser Ausmaß... Und mit 30/40 mind aufn Tacho klappt das .. wir standen schon beide vor dem Auto als die ankamen. Die haben unsnicht raus gezogen die wollten uns raus ziehen das hatte der Polizist gesagt
Seinen Führerschein hat er wegen einer ungeklärten Unfall Sache wo er angeblich mit dein verwickelt ist. . Ist er aber nicht... nicht mehr..
Mein Vater sollte einfach nichts davon erfahren das war meine größte Sorge weil wir uns 30 min vorher extrem gestritten haben und er erfährt alles sofortund da ich auch in der Probezeit bin habe ich bin Angst das da was passieren wird ...
Also alles ganz harmlos hier![]()
Ich glaube du hast noch garnicht realisiert was da auf dich zukommen kann wenn deine größte Sorge ist das dein Vater Stress macht![]()
Wie langsam soll die Polizei denn hinter euch her sein das ihr noch zeit hattet in den Industriwpark zu fahren einen Unfall zu bauen und dann noch vor dem Auto zu stehen?
Jessica das passt vorne und hinten nicht.
Auch wenn du es noch so gut meinst. Lass dich da jetzt nicht in irgendwas reinziehen. Eine Falschaussage könnte sehr teuer für dich werden.
Und außerdem solltest du klären ob sein Auto überhaupt mit dir als Fahrer versichert ist. Viele Versicherungen schließen Fahrer unter 23 aus wenn man sie nicht extra eintragen lässt.
Zumal den Schaden am Auto ja eh nur die Vollkasko tragen würde.
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06.05.2017 08:32
Zitat von sunshine_26:
Zitat von Mamota:
Zitat von Zwerginator:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass euch irgend jemand bei Polizei, Versicherung usw glauben wird, dass du gefahren bist. Egal wie es war, die Fakten aus Sicht der Polizei sind einfach:
- Ihr seid ihnen aufgefallen
- Sie sind euch hinterher
- Ihr habt Angst bekommen weil dein Freund keinen Führerschein hat
- Deshalb habt ihr versucht euch der Kontrolle zu entziehen und seid auf ein Industriegebiet mit schlechter Beleuchtung gebrettert auf dem ihr sonst nichts zu suchen hattet
Aber auch bei der Polizei gilt doch Beweispflicht, oder?![]()
Nein, die Frage ist nicht rhetorisch. Ich ging nur bisher immer davon aus. Ist ja sogar bei mir so, dass ich kein Vergehen bestrafen darf, das ich als Lehrer nicht selber gesehen habe.
Dürfen die echt einfach so davon ausgehen, ohne das zu beweisen? Falls ja, weiß ich, was mein neues Aufregerthema wird. Dann haben die Heilpraktiker mal eine Weile virtuelle Ruhe vor mir.Das wäre ja echt ein Unding, wenn die Vermutungen als Fakten deklarieren dürften und damit durchkämen.
Bei uns gibts da eigentlich keine beweispflicht![]()
Ja evtl die aussagen zweier polizisten.
Sollen die ein foto von jedem fahrer schießen oder wie stellst du dir eine beweispflicht vor?
Naja, überall sonst muss man eine Vermutung über die Schuld anderer doch beweisen können.
Ich darf auch nicht einfach sagen, der Peter hat die Klorollen in den Abfluss gestopft, weil es gut in ein Bild über Peter passt. Habe ich ihn nicht dabei gesehen und sagt er nicht von selber, dass er es war, habe ich keine Chance, ihn dafür zu bestrafen, ohne dass mir zurecht seine Eltern aufs Dach steigen.
Wenn die Polizei nicht gesehen hat, wer gefahren ist, darf sie in meinem Weltbild auch nicht behaupten zu wissen, wer gefahren ist.
06.05.2017 08:33
was auf euch zukommt:
wenn er gefahren ist dann wird es eine anziege geben. und wahrscheinlich auch ein strafmaß - das kann von geldstrafe bis zur freiheitsstrafe sein. kommt ein bisschen aufs vergehen an udn auf das wohlwollen des richters.
wenn du gefahren bist kann es passieren, dass deine probezeit verlängert wird.
da eure story aber sehr konfus ist und es mir, wie den meisten anderen auch, schwer fällt das alles zu glauben würde ich an eurer stelle auf jeden fall einen anwalt zu rate ziehen!
wenn er gefahren ist dann wird es eine anziege geben. und wahrscheinlich auch ein strafmaß - das kann von geldstrafe bis zur freiheitsstrafe sein. kommt ein bisschen aufs vergehen an udn auf das wohlwollen des richters.
wenn du gefahren bist kann es passieren, dass deine probezeit verlängert wird.
da eure story aber sehr konfus ist und es mir, wie den meisten anderen auch, schwer fällt das alles zu glauben würde ich an eurer stelle auf jeden fall einen anwalt zu rate ziehen!
06.05.2017 08:34
Zitat von Zwerginator:
Zitat von zuppilini:
Zitat von Zwerginator:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass euch irgend jemand bei Polizei, Versicherung usw glauben wird, dass du gefahren bist. Egal wie es war, die Fakten aus Sicht der Polizei sind einfach:
- Ihr seid ihnen aufgefallen
- Sie sind euch hinterher
- Ihr habt Angst bekommen weil dein Freund keinen Führerschein hat
- Deshalb habt ihr versucht euch der Kontrolle zu entziehen und seid auf ein Industriegebiet mit schlechter Beleuchtung gebrettert auf dem ihr sonst nichts zu suchen hattet
die letzten zwei Punkte sind eben keine Fakten. auch für die Polizei nicht.
und was meint ihr eigentlich wie oft am Unfallort andere gemacht werden als später, wegen Aufregung, Kurzschluss, sonst was. das begründet so noch keine Unglaubwürdigkeit der zweiten Aussage.
Darum schrieb ich "Fakten aus Sicht der Polizei".
Ich war bei genug Verhandlungen dabei wo sich schlußendlich nur danach gerichtet wurde, was die Polizisten denken und meinen gesehen zu haben. Denn die haben im Gegensatz zum Angeklagten keinen Grund zu lügen. O-Ton des Richters.
Aus dem Grund alleine wäre es nicht schlecht wenn sie sich anwaltlich vertreten und begleiten lassen.
Also vorausgesetzt es stimmt das die TS gefahren ist ( war ja keiner von uns dabei ) was ich von vornherein mal nicht ausschließen will.
Finde es Essig wenn man jemand direkt als Lügner hinstellt nur weil sich vielleicht was komisch liest.
Finde nach der 2ten Erläuterung schon das theoretisch die Möglichkeit besteht das es so gewesen sein könnte
06.05.2017 08:35
Zitat von Zwerginator:
Zitat von zuppilini:
Zitat von Zwerginator:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass euch irgend jemand bei Polizei, Versicherung usw glauben wird, dass du gefahren bist. Egal wie es war, die Fakten aus Sicht der Polizei sind einfach:
- Ihr seid ihnen aufgefallen
- Sie sind euch hinterher
- Ihr habt Angst bekommen weil dein Freund keinen Führerschein hat
- Deshalb habt ihr versucht euch der Kontrolle zu entziehen und seid auf ein Industriegebiet mit schlechter Beleuchtung gebrettert auf dem ihr sonst nichts zu suchen hattet
die letzten zwei Punkte sind eben keine Fakten. auch für die Polizei nicht.
und was meint ihr eigentlich wie oft am Unfallort andere gemacht werden als später, wegen Aufregung, Kurzschluss, sonst was. das begründet so noch keine Unglaubwürdigkeit der zweiten Aussage.
Darum schrieb ich "Fakten aus Sicht der Polizei".
Ich war bei genug Verhandlungen dabei wo sich schlußendlich nur danach gerichtet wurde, was die Polizisten denken und meinen gesehen zu haben. Denn die haben im Gegensatz zum Angeklagten keinen Grund zu lügen. O-Ton des Richters.
Ok, jetzt geht mein Blutdruck hoch.
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06.05.2017 08:37
Zitat von MamaBär2013:Ja das meinte ich.
Zitat von BigGirl37:
Zitat von sunshine_26:Grundsätzlich darf man das machen, aber nicht nach einem Unfall, und darum ging es doch hier.
Zitat von Claudi165:
...
Ach so.. das kann sein, dass sie das gemeint hat.
Aber grundsätzlich ist das schon erlaubt bei euch..oder?
Grundsätzlich darf das Auto verändert werden sofern man so artig ist und es eintragen lässt.
Und wenn du der Polizei dann einen Ordner in die Hand drückst und sich selbst die relevanten Unterlagen raussuchen lässt.
Der Rückbau kann aber sofern nicht Eingetragen oder nicht erlaubt verlangt werden.
Lange Rede kurzer Sinn, hier ging es sicherlich um die Reperatur und die sollte man nicht durchführen bis klar ist ob die Versicherung einen Gutacher schickt oder nicht.
06.05.2017 08:38
Zitat von BigGirl37:
Zitat von MamaBär2013:Ja das meinte ich.
Zitat von BigGirl37:
Zitat von sunshine_26:Grundsätzlich darf man das machen, aber nicht nach einem Unfall, und darum ging es doch hier.
...
Grundsätzlich darf das Auto verändert werden sofern man so artig ist und es eintragen lässt.
Und wenn du der Polizei dann einen Ordner in die Hand drückst und sich selbst die relevanten Unterlagen raussuchen lässt.
Der Rückbau kann aber sofern nicht Eingetragen oder nicht erlaubt verlangt werden.
Lange Rede kurzer Sinn, hier ging es sicherlich um die Reperatur und die sollte man nicht durchführen bis klar ist ob die Versicherung einen Gutacher schickt oder nicht.
Ich weiß
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06.05.2017 08:59
Zitat von MamaBär2013:
Zitat von BigGirl37:
Zitat von MamaBär2013:Ja das meinte ich.
Zitat von BigGirl37:
...
Grundsätzlich darf das Auto verändert werden sofern man so artig ist und es eintragen lässt.
Und wenn du der Polizei dann einen Ordner in die Hand drückst und sich selbst die relevanten Unterlagen raussuchen lässt.
Der Rückbau kann aber sofern nicht Eingetragen oder nicht erlaubt verlangt werden.
Lange Rede kurzer Sinn, hier ging es sicherlich um die Reperatur und die sollte man nicht durchführen bis klar ist ob die Versicherung einen Gutacher schickt oder nicht.
Ich weiß![]()
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06.05.2017 09:00
Zitat von Mamota:
Zitat von Zwerginator:
Zitat von zuppilini:
Zitat von Zwerginator:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass euch irgend jemand bei Polizei, Versicherung usw glauben wird, dass du gefahren bist. Egal wie es war, die Fakten aus Sicht der Polizei sind einfach:
- Ihr seid ihnen aufgefallen
- Sie sind euch hinterher
- Ihr habt Angst bekommen weil dein Freund keinen Führerschein hat
- Deshalb habt ihr versucht euch der Kontrolle zu entziehen und seid auf ein Industriegebiet mit schlechter Beleuchtung gebrettert auf dem ihr sonst nichts zu suchen hattet
die letzten zwei Punkte sind eben keine Fakten. auch für die Polizei nicht.
und was meint ihr eigentlich wie oft am Unfallort andere gemacht werden als später, wegen Aufregung, Kurzschluss, sonst was. das begründet so noch keine Unglaubwürdigkeit der zweiten Aussage.
Darum schrieb ich "Fakten aus Sicht der Polizei".
Ich war bei genug Verhandlungen dabei wo sich schlußendlich nur danach gerichtet wurde, was die Polizisten denken und meinen gesehen zu haben. Denn die haben im Gegensatz zum Angeklagten keinen Grund zu lügen. O-Ton des Richters.
Ok, jetzt geht mein Blutdruck hoch.![]()
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Das ist eben auch gesetzlich verankert dass die wahrnehmung der polizei mehr zählt. Glaub mir.
06.05.2017 09:09
Zitat von sunshine_26:
Zitat von Mamota:
Zitat von Zwerginator:
Zitat von zuppilini:
...
Darum schrieb ich "Fakten aus Sicht der Polizei".
Ich war bei genug Verhandlungen dabei wo sich schlußendlich nur danach gerichtet wurde, was die Polizisten denken und meinen gesehen zu haben. Denn die haben im Gegensatz zum Angeklagten keinen Grund zu lügen. O-Ton des Richters.
Ok, jetzt geht mein Blutdruck hoch.![]()
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Das ist eben auch gesetzlich verankert dass die wahrnehmung der polizei mehr zählt. Glaub mir.
Ist es nicht. Die Aussage eines Polizisten ist genauso viel Wert, wie die eines Zivilisten. Denn auch Polizisten sind nur Menschen. Wo würden wir hinkommen wenn die mehr Wert wäre? Natürlich ist es fraglich warum ein Polizist lügen sollte und dennoch kam das alles schon vor.
06.05.2017 09:16
Zitat von vegetable:
Zitat von sunshine_26:
Zitat von Mamota:
Zitat von Zwerginator:
...
Ok, jetzt geht mein Blutdruck hoch.![]()
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Das ist eben auch gesetzlich verankert dass die wahrnehmung der polizei mehr zählt. Glaub mir.
Ist es nicht. Die Aussage eines Polizisten ist genauso viel Wert, wie die eines Zivilisten. Denn auch Polizisten sind nur Menschen. Wo würden wir hinkommen wenn die mehr Wert wäre? Natürlich ist es fraglich warum ein Polizist lügen sollte und dennoch kam das alles schon vor.
Doch. Gilt schon.
Wenn jmd angehalten wird, weil die polizei zb wahrgenommen hat, dass der lenker während des lenkens seines kfz telefoniert hat... der lenker natürlich das telefon weggibt bevor die anhaltung erfolgte..
Polizei bietet (bei uns in Ö wohlgemerkt!!!) ein organmandat an. Bezahlt der lenker die strafe, ist es erledigt. Wenn nicht erfolgt eine anzeige. Das ganze geht bei uns an die verwaltungsbehörde und glaub mir. Die strafe bekommt er!
Wie es aussieht wenn ein beifahrer mit ist und auch behauptet, lenker habe nicht telefoniert, dann weiß ich es nicht was rauskommt, weil eben.die behörde bei uns entscheidet.
06.05.2017 09:18
Naja, der Polizist muss ja nicht zwangsweise lügen oder was Böses wollen, um Unrecht zu haben. Er kann ja auch schlicht und einfach unbemerkt seinen Vorurteilen erliegen. Daher sollte man zumindest als Richter oder als Versicherung stutzig werden, wenn ein Polizist etwas einfach so voraussetzt, ohne es tatsächlich gesehen zu haben. (Vorausgesetzt natürlich, das Fahren ins dunkle Industriegebiet kam nicht wirklich fluchtmäßig daher, sondern hatte andere, nachvollziehbare Gründe.)
Anders natürlich, wenn zwei Polizisten sagen, sie hätten eindeutig gesehen, dass er gefahren ist. Dann stünde da für mich Aussage gegen Aussage, wobei ich womöglich dann auch eher der Polizei glauben würde, außer die Gesamtsituation deutet auf etwas anderes hin. Aber wenn jemand etwas behauptet, nur weil er es für logisch hält, sollte das die zuständigen Verantwortlichen doch stutzig machen, oder?
Also in der Welt, in der ich gern leben würde jedenfalls.
Anders natürlich, wenn zwei Polizisten sagen, sie hätten eindeutig gesehen, dass er gefahren ist. Dann stünde da für mich Aussage gegen Aussage, wobei ich womöglich dann auch eher der Polizei glauben würde, außer die Gesamtsituation deutet auf etwas anderes hin. Aber wenn jemand etwas behauptet, nur weil er es für logisch hält, sollte das die zuständigen Verantwortlichen doch stutzig machen, oder?
Also in der Welt, in der ich gern leben würde jedenfalls.
06.05.2017 09:21
Zitat von sunshine_26:
Zitat von Mamota:
Zitat von Zwerginator:
Zitat von zuppilini:
...
Darum schrieb ich "Fakten aus Sicht der Polizei".
Ich war bei genug Verhandlungen dabei wo sich schlußendlich nur danach gerichtet wurde, was die Polizisten denken und meinen gesehen zu haben. Denn die haben im Gegensatz zum Angeklagten keinen Grund zu lügen. O-Ton des Richters.
Ok, jetzt geht mein Blutdruck hoch.![]()
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Das ist eben auch gesetzlich verankert dass die wahrnehmung der polizei mehr zählt. Glaub mir.
Kannst du mir das Gesetz zeigen? Ich würde das gern mal selber nachlesen. Wäre ja ein Unding.
06.05.2017 09:27
Zitat von Mamota:
Naja, der Polizist muss ja nicht zwangsweise lügen oder was Böses wollen, um Unrecht zu haben. Er kann ja auch schlicht und einfach unbemerkt seinen Vorurteilen erliegen. Daher sollte man zumindest als Richter oder als Versicherung stutzig werden, wenn ein Polizist etwas einfach so voraussetzt, ohne es tatsächlich gesehen zu haben. (Vorausgesetzt natürlich, das Fahren ins dunkle Industriegebiet kam nicht wirklich fluchtmäßig daher, sondern hatte andere, nachvollziehbare Gründe.)
Anders natürlich, wenn zwei Polizisten sagen, sie hätten eindeutig gesehen, dass er gefahren ist. Dann stünde da für mich Aussage gegen Aussage, wobei ich womöglich dann auch eher der Polizei glauben würde, außer die Gesamtsituation deutet auf etwas anderes hin. Aber wenn jemand etwas behauptet, nur weil er es für logisch hält, sollte das die zuständigen Verantwortlichen doch stutzig machen, oder?
Also in der Welt, in der ich gern leben würde jedenfalls.
Du liegst da schon ganz richtig.
Es hat einen Grund warum geschwindigkeitsvertsösse u.ä. Auf Video Bzw Foto festgehalten werden
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/159.gif)
06.05.2017 09:28
Zitat von Mamota:
Zitat von sunshine_26:
Zitat von Mamota:
Zitat von Zwerginator:
...
Ok, jetzt geht mein Blutdruck hoch.![]()
![]()
Das ist eben auch gesetzlich verankert dass die wahrnehmung der polizei mehr zählt. Glaub mir.
Kannst du mir das Gesetz zeigen? Ich würde das gern mal selber nachlesen. Wäre ja ein Unding.
Eher nicht weil sowas definitiv nicht im Gesetz steht, es gibt keinen Paragraph in dem steht die Polizei hat aus Prinzip immer recht.
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