Mütter- und Schwangerenforum

Neuregelung Elterngeld 2013

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15.01.2013 13:44
Zitat von 1xEllix1:

Zitat von Krümelmonster2011:

Zitat von Mona_mia:

Zitat von 03Juni:

...


Ihr dürft 30 Std/Woche !!! arbeiten gehen!
Aber die werden, wie oben erwähnt, wirklich angerechnet!



Im ersten Jahr wird es angerechnet,im zweiten nicht mehr,


heißt dann wenn man das elterngeld auf 2jahre nimmt kann man im 2.jahr arbeiten gehen ohne das es angerechnet wird?


genau
15.01.2013 13:45
Ich habe mal ne blöde Frage zum Betreuungsgeld,das würde man aber erst ab dem 1 Jahr bekommen,also von 0-1Jahr des Kindes nicht
ausderflodderfamily
1026 Beiträge
15.01.2013 13:46
Zitat von 1xEllix1:

Zitat von ausderflodderfamily:

Zitat von Titania:

Zitat von ausderflodderfamily:

...


das war doch aber auch absehbar, dass mit Einführung des Betreuungsgeldes, andere Leistungen gekürzt werden. Wenn du 2 Jahre zuhause bleibst, dann bekommst du doch ab dem 2. Lebensjahr noch 150 Euro Betreuungsgeld, also 50 Euro mehr, als das ursprüngliche Elterngeld, wenn du das Elterngeld splitten lässt. Falls du jetzt tatsächlich 100 Euro weniger Elterngeld bekommen solltest. Ansonsten bekommst du im 2. Lebensjahr sogar noch mehr raus. Gesplittetes Elterngeld + Betreuungsgeld.


Nein, für das Betreuungsgeld ist mein Kind einen Monat zu früh geboren!


dann gilt aber auch noch nicht die neue Elterngeldregelung bei dir oder?

Die neue nicht. Nur die alte Regelung dass es unterm Strich viel weniger ist als die versprochenen 67 %
15.01.2013 13:48
Zitat von MelliV82:

Was meint ihr denn mit Staffelung 65 oder 67 prozent?

Ich dachte jetzt bekommen alle nurnoch 65 prozent?

Andere frage, habe mir letzte woche die antraege bei uns beim amt geholt, da steht nun drauf stand 2009, da wird es doch sicher aktuellere antraege geben, oder??

Habt ihr die antraege allein ausgefuellt oder mit steuerberater oder so?

65% gibts´, wenn man mehr als 1200 netto hat... darunter gibts 67% und utner 1000€ steigt der Prozentsatz abhängig zum einkommen... also je weniger man verdient, desto höher der anteil, denman in elternzeit wiederbekommt
15.01.2013 13:50
Zitat von 1xEllix1:

Zitat von Krümelmonster2011:

Zitat von Mona_mia:

Zitat von 03Juni:

...


Ihr dürft 30 Std/Woche !!! arbeiten gehen!
Aber die werden, wie oben erwähnt, wirklich angerechnet!



Im ersten Jahr wird es angerechnet,im zweiten nicht mehr,


heißt dann wenn man das elterngeld auf 2jahre nimmt kann man im 2.jahr arbeiten gehen ohne das es angerechnet wird?

jap... halt weiterhin nur 30h/woche, aber angerechnet wird nix, da man sich das geld auch auf ein jahr hätte auszahlen lassen können streng genommen kann man nach 1 jahr sogar die elternzeit beenden und sich den noch ausstehenden rest auf einen schlaf auszahlen lassen
15.01.2013 13:52
Zitat von Krümelmonster2011:

Ich habe mal ne blöde Frage zum Betreuungsgeld,das würde man aber erst ab dem 1 Jahr bekommen,also von 0-1Jahr des Kindes nicht

richtig... und auch erst für kinder, die ab dem 1.8.12 geboren sind...
somit für uns auch nicht mehr relevant... leider...
15.01.2013 13:56
Zitat von Viala:

Zitat von Krümelmonster2011:

Ich habe mal ne blöde Frage zum Betreuungsgeld,das würde man aber erst ab dem 1 Jahr bekommen,also von 0-1Jahr des Kindes nicht

richtig... und auch erst für kinder, die ab dem 1.8.12 geboren sind...
somit für uns auch nicht mehr relevant... leider...


wäre für mein zweites interissant,aber da ich da nur ein jahr zu Hause bleibe,hat es ja eh keine Relevanz.
15.01.2013 13:56
Zitat von Krümelmonster2011:

Zitat von Viala:

Zitat von Krümelmonster2011:

Ich habe mal ne blöde Frage zum Betreuungsgeld,das würde man aber erst ab dem 1 Jahr bekommen,also von 0-1Jahr des Kindes nicht

richtig... und auch erst für kinder, die ab dem 1.8.12 geboren sind...
somit für uns auch nicht mehr relevant... leider...


wäre für mein zweites interessant,aber da ich da nur ein jahr zu Hause bleibe,hat es ja eh keine Relevanz.
15.01.2013 14:04
Krieg grad echt nur angst wegen den steuerklassen. muss man da echt soviel nahzahlen?
Ich bin in die 5 gegangen weil ich während meiner schwangerschaft arbeitslos wurde und noch nen minijob gemacht habe und mein mann mit steuerklasse 3 der hauptverdiener ist.
dachte 4,4 geht nur bei den die gleichverdienen
Titania
5905 Beiträge
15.01.2013 14:20
Zitat von Sommerlich:

ich finde den Vergleich mit "anderen Ländern" und "früher" komplett daneben. Dort gibt es andere Möglichkeiten, andere Grundvoraussetzungen, andere steuerliche Regelungen etc. - das ist ein reines Totoschlagargument. Man kann nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

Wir leben nun mal in D, und ich finde es sehr fragwürdig, einen Stichtag wie den Geburtstag für Gesetzesänderungen festzulegen. Schließlich ist das Kind dann ja bereits mindestens 9 Monate unterwegs. Eigentlich müsste der Bestandsschutz ab der festgestellten SS gelten, damit man eine gewisse Planungssicherheit hat.

Ich habe auch doof geguckt, als bei mir auf einmal der Rechner 65 statt 67% ausgespuckt hat, weil man in den Medien bis dato NIX von der Staffelung gehört hat. Das finde ich nun wiederum extrem dreist.

Aber leider haben Mütter (vor allem erwerbstätige!!) keine Lobby, nicht mal unter Müttern, von daher wird sich da auch nicht viel dran ändern. Leider.


und ich finde diese Nehmermentalität sehr merkwürdig . Wieso hat man denn überhaupt das Recht, etwas vom Staat einzufordern? Es ist doch eine freiwillige Leistung, worüber man sich freuen sollte. Und nicht darüber schimpfen, weil es, wie bei Allem, Neuerungen gibt. Ich könnte es noch nachvollziehen, wenn das Elterngeld komplett gestrichen worden wäre. Aber so. Dafür wurde ja bekanntlich das Betreuungsgeld eingeführt.
15.01.2013 14:22
Zitat von Kitty1991:

Krieg grad echt nur angst wegen den steuerklassen. muss man da echt soviel nahzahlen?
Ich bin in die 5 gegangen weil ich während meiner schwangerschaft arbeitslos wurde und noch nen minijob gemacht habe und mein mann mit steuerklasse 3 der hauptverdiener ist.
dachte 4,4 geht nur bei den die gleichverdienen

sagen wir es so: wenn ihr in der schwangerschaft und in elternzeit durchgehend auf 3 und 5 bleibt... ist das was anderes, als wenn die frau in der schwangerschaft steuerklasse 3 nimmt und in der elternzeit dann der mann...
wie sich das genau auswirkt, weiß aber wohl nur ein steuerberater
ausderflodderfamily
1026 Beiträge
15.01.2013 14:27
Zitat von Titania:

Zitat von Sommerlich:

ich finde den Vergleich mit "anderen Ländern" und "früher" komplett daneben. Dort gibt es andere Möglichkeiten, andere Grundvoraussetzungen, andere steuerliche Regelungen etc. - das ist ein reines Totoschlagargument. Man kann nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

Wir leben nun mal in D, und ich finde es sehr fragwürdig, einen Stichtag wie den Geburtstag für Gesetzesänderungen festzulegen. Schließlich ist das Kind dann ja bereits mindestens 9 Monate unterwegs. Eigentlich müsste der Bestandsschutz ab der festgestellten SS gelten, damit man eine gewisse Planungssicherheit hat.

Ich habe auch doof geguckt, als bei mir auf einmal der Rechner 65 statt 67% ausgespuckt hat, weil man in den Medien bis dato NIX von der Staffelung gehört hat. Das finde ich nun wiederum extrem dreist.

Aber leider haben Mütter (vor allem erwerbstätige!!) keine Lobby, nicht mal unter Müttern, von daher wird sich da auch nicht viel dran ändern. Leider.


und ich finde diese Nehmermentalität sehr merkwürdig . Wieso hat man denn überhaupt das Recht, etwas vom Staat einzufordern? Es ist doch eine freiwillige Leistung, worüber man sich freuen sollte. Und nicht darüber schimpfen, weil es, wie bei Allem, Neuerungen gibt. Ich könnte es noch nachvollziehen, wenn das Elterngeld komplett gestrichen worden wäre. Aber so. Dafür wurde ja bekanntlich das Betreuungsgeld eingeführt.

Ich würde auch garnicht so schlimm finden wenn es das nicht geben würde, aber es ist einfach nicht richtig das erstmal auszuzahlen und sich als staatlicher Gönner hinzustellen um hinterher einen Großteil des Geldes vvon den Müttern über die Steuern wiederzuholen (legt das Geld am besten direkt bei Seite, Finanzamt meldet sich automatisch)
Titania
5905 Beiträge
15.01.2013 14:35
Zitat von ausderflodderfamily:

Zitat von Titania:

Zitat von Sommerlich:

ich finde den Vergleich mit "anderen Ländern" und "früher" komplett daneben. Dort gibt es andere Möglichkeiten, andere Grundvoraussetzungen, andere steuerliche Regelungen etc. - das ist ein reines Totoschlagargument. Man kann nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

Wir leben nun mal in D, und ich finde es sehr fragwürdig, einen Stichtag wie den Geburtstag für Gesetzesänderungen festzulegen. Schließlich ist das Kind dann ja bereits mindestens 9 Monate unterwegs. Eigentlich müsste der Bestandsschutz ab der festgestellten SS gelten, damit man eine gewisse Planungssicherheit hat.

Ich habe auch doof geguckt, als bei mir auf einmal der Rechner 65 statt 67% ausgespuckt hat, weil man in den Medien bis dato NIX von der Staffelung gehört hat. Das finde ich nun wiederum extrem dreist.

Aber leider haben Mütter (vor allem erwerbstätige!!) keine Lobby, nicht mal unter Müttern, von daher wird sich da auch nicht viel dran ändern. Leider.


und ich finde diese Nehmermentalität sehr merkwürdig . Wieso hat man denn überhaupt das Recht, etwas vom Staat einzufordern? Es ist doch eine freiwillige Leistung, worüber man sich freuen sollte. Und nicht darüber schimpfen, weil es, wie bei Allem, Neuerungen gibt. Ich könnte es noch nachvollziehen, wenn das Elterngeld komplett gestrichen worden wäre. Aber so. Dafür wurde ja bekanntlich das Betreuungsgeld eingeführt.

Ich würde auch garnicht so schlimm finden wenn es das nicht geben würde, aber es ist einfach nicht richtig das erstmal auszuzahlen und sich als staatlicher Gönner hinzustellen um hinterher einen Großteil des Geldes vvon den Müttern über die Steuern wiederzuholen (legt das Geld am besten direkt bei Seite, Finanzamt meldet sich automatisch)


ja, das hast du aber leider bei all den Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld usw.
Was ich ärgerlich fand, war diese Werbungskostenpauschale von ich glaube 76,00 Euro, die monatlich vom Elterngeld auch nochmal abgezogen wird. Denn das war so nicht bekannt. Es hieß ja immer 67 % vom Lohn.
MelliV82
7929 Beiträge
15.01.2013 15:07
Zitat von Viala:

Zitat von MelliV82:

Was meint ihr denn mit Staffelung 65 oder 67 prozent?

Ich dachte jetzt bekommen alle nurnoch 65 prozent?

Andere frage, habe mir letzte woche die antraege bei uns beim amt geholt, da steht nun drauf stand 2009, da wird es doch sicher aktuellere antraege geben, oder??

Habt ihr die antraege allein ausgefuellt oder mit steuerberater oder so?

65% gibts´, wenn man mehr als 1200 netto hat... darunter gibts 67% und utner 1000€ steigt der Prozentsatz abhängig zum einkommen... also je weniger man verdient, desto höher der anteil, denman in elternzeit wiederbekommt


danke schön
du scheinst dich echt gut auszukennen? oder
jUsT_sunshine
625 Beiträge
15.01.2013 15:23
also zum elterngeld habe ich gelesen, dass es durch di eneue berechnungsrate zwar weniger am ende gibt, aber dies monatlich jetzt nicht ganze 100 euro sind..

-"Der Unterschied ist dabei auf den ersten Blick zwar nicht so gravierend. Bei einem Monatsbrutto von 2000 Euro macht er sieben Euro im Monat aus, bei 3000 Euro sind es zehn, bei 4000 Euro 14 Euro monatlich. Hinzu kommt jedoch, dass künftig auch Freibeträge nicht mehr bei der Berechnung berücksichtigt werden. "Wer daher beispielsweise hohe Fahrtkosten auf seiner Lohnsteuerkarte eingetragen hat, muss mit höheren Einbußen beim Elterngeld rechnen", sagt Uwe Rauhöft."-

Ich denke aber durch die Steuerklassen von Verheirateten kann das dann am Ende vllt. negativ ausgehen...
Wir z.b. sind nicht verheiratet... da ist ja auch der Progressionsvorbehalt kein Thema. Also bei Verheirateten erhöht sich ja die Steuerlast auf das übrige Einkommen im Jahr – das gilt bei zusammen veranlagten Eltern auch für das Einkommen des Partners.

-"Aufatmen können auch nicht verheiratete Paare und Alleinerzieher. Sie müssen das erhaltene Elterngeld nicht versteuern. Für sie ist der Progressionsvorbehalt kein Thema. "Trotzdem müssen Eltern, deren Elterngeld 410 Euro im Jahr übersteigt, eine Einkommensteuererklärung machen."-
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