Mütter- und Schwangerenforum

Muss mein Partner uns jetzt durch füttern?

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Lotta2010
8160 Beiträge
27.05.2010 20:51
Zitat von KleinePerle:

Zitat von Schuggel:

Zitat von Helene85:

Irgendwie stimmt an deiner geschichte was nicht!in deinem profil steht das du verheiratet bist?!?! Und zum anderen sag ich mal nichts!
Zitat von sunnygirly84:

mach am besten einen Termin bei deinem Bearbeiter und frag nach...
in jeder Stadt ist es unterschiedlich,ausserdem entscheidet jeder Bearbeiter anders...

ich wohne zum Beispiel nicht mit meinem Freund zusammen weil er Altenpfleger ist und 1200 raus bekommt monatlich...ich wurde in der Ausbildung Schwanger und bin zur zeit in elternzeit...da ich aber mit dem Elterngeld von 222 euro nicht leben kann bekomme ich ALG 2 zur unterstützung...würde ich mit meinem Freund zusammen ziehen würden wir nix mehr vom amt kriegen und müssten alles von seinen 1200 euro,plus elterngeld von 222 euro und kindergeld von 184 euro bezahlen...mit Miete,Strom,Auto etc. würde das garnicht gehen..wir haben uns das schon sooft durch gerechnet,alleine weil ja unser zweites Baby kommt und wir offiziell nicht zusammen leben können....

manche bekommen trotzdem noch unterstütung vom amt,weil es ja eigentlich nicht sein kann das eine Familie nur von 1300 euro, plus Kindergeld lebt....

mach wie gesagt am besten einen Termin und erkundige dich mal ob euch dann Wohngeld oder ALG 2 weiter zu steht...sein einkommen wird natürlich voll angerechnet,aber vielleicht habt ihr ja Glück und bekommt noch was...mein Freund und ich werden wohl erst zusammen ziehen können wenn er eine vollzeitstelle bekommt und ich wieder arbeiten gehe...



erlich man kann auch unter mindestsatz bekommen wie geht denn das ??

ich war bis jetzt immer der meinung es sind 300 euro mindesatz den jeder bekommt.

stimmt ist mir auch grad aufgefallen.sind doch 300 euro oder kann man auch weniger bekommen ?kenn mich damit nicht aus weil ich mehr bekommen hab
Nein man bekommt ein mindestsatz von 300euro
Jessie77
329 Beiträge
27.05.2010 20:52
Zitat von Alina88:

Guten Tag,
ich habe mal ne kurze Frage.
Und zwar ich bekomme Arbeitslosengeld 2.
Befinde mich aber in einer Vollzeit Weiterbildung( 40stunden pro woche).
Mein Kind geht ab den 01,06 in die Kinderkrippe. und die Kosten werden von der Stadt ganz übernommen.
Bin sozusagen Alleinerziehend.
Mein Partner (nicht erzeuger des Kindes) geht jetzt ab den 01,06 arbeiten und bekämme 1300 euro Brutto.

wie ist es den jetzt mit den arbeitslosengeld 2.???
Muss mein partner jetzt alle kosten von sein verdienst über nehmen ?
oder muss er nur das tragen was er vom amt bekommen hat. heisst ein drittel der Miete zb. ..
oder muss er für mich und den kleinen jetzt auch auf kommen?

ich bin dankbar für jeden hinweis.
Vielen dank


Nabend,
wir hatten damals eine ähnliche Situation.
Mein Mann ist nicht der Papa meiner 3 Kinder und als wir zusammengezogen sind, sind für uns sämtliche Leistungen eingestellt worden.
UVG fiel komplett weg, dafür konnen wir aber bei der Familienkasse einen Antrag auf Kinderzuschlag stellen, ebenso einen Antrag auf Wohngeld.

Ich weiß nicht ob es unterschiedlich gehandhabt wird, kan in dem Fall nur von Niedersachsen sprechen.

lG
KleinePerle
8877 Beiträge
27.05.2010 20:52
Zitat von Lotta2010:

Zitat von KleinePerle:

Zitat von Schuggel:

Zitat von Helene85:

Irgendwie stimmt an deiner geschichte was nicht!in deinem profil steht das du verheiratet bist?!?! Und zum anderen sag ich mal nichts!
Zitat von sunnygirly84:

mach am besten einen Termin bei deinem Bearbeiter und frag nach...
in jeder Stadt ist es unterschiedlich,ausserdem entscheidet jeder Bearbeiter anders...

ich wohne zum Beispiel nicht mit meinem Freund zusammen weil er Altenpfleger ist und 1200 raus bekommt monatlich...ich wurde in der Ausbildung Schwanger und bin zur zeit in elternzeit...da ich aber mit dem Elterngeld von 222 euro nicht leben kann bekomme ich ALG 2 zur unterstützung...würde ich mit meinem Freund zusammen ziehen würden wir nix mehr vom amt kriegen und müssten alles von seinen 1200 euro,plus elterngeld von 222 euro und kindergeld von 184 euro bezahlen...mit Miete,Strom,Auto etc. würde das garnicht gehen..wir haben uns das schon sooft durch gerechnet,alleine weil ja unser zweites Baby kommt und wir offiziell nicht zusammen leben können....

manche bekommen trotzdem noch unterstütung vom amt,weil es ja eigentlich nicht sein kann das eine Familie nur von 1300 euro, plus Kindergeld lebt....

mach wie gesagt am besten einen Termin und erkundige dich mal ob euch dann Wohngeld oder ALG 2 weiter zu steht...sein einkommen wird natürlich voll angerechnet,aber vielleicht habt ihr ja Glück und bekommt noch was...mein Freund und ich werden wohl erst zusammen ziehen können wenn er eine vollzeitstelle bekommt und ich wieder arbeiten gehe...



erlich man kann auch unter mindestsatz bekommen wie geht denn das ??

ich war bis jetzt immer der meinung es sind 300 euro mindesatz den jeder bekommt.

stimmt ist mir auch grad aufgefallen.sind doch 300 euro oder kann man auch weniger bekommen ?kenn mich damit nicht aus weil ich mehr bekommen hab
Nein man bekommt ein mindestsatz von 300euro

ja aber wie schon grad geschrieben wurde vielleicht hat sie es auf 2 jahre gestreckt
laeticia
5892 Beiträge
27.05.2010 20:54
Zitat von Jessie77:

Zitat von Alina88:

Guten Tag,
ich habe mal ne kurze Frage.
Und zwar ich bekomme Arbeitslosengeld 2.
Befinde mich aber in einer Vollzeit Weiterbildung( 40stunden pro woche).
Mein Kind geht ab den 01,06 in die Kinderkrippe. und die Kosten werden von der Stadt ganz übernommen.
Bin sozusagen Alleinerziehend.
Mein Partner (nicht erzeuger des Kindes) geht jetzt ab den 01,06 arbeiten und bekämme 1300 euro Brutto.

wie ist es den jetzt mit den arbeitslosengeld 2.???
Muss mein partner jetzt alle kosten von sein verdienst über nehmen ?
oder muss er nur das tragen was er vom amt bekommen hat. heisst ein drittel der Miete zb. ..
oder muss er für mich und den kleinen jetzt auch auf kommen?

ich bin dankbar für jeden hinweis.
Vielen dank


Nabend,
wir hatten damals eine ähnliche Situation.
Mein Mann ist nicht der Papa meiner 3 Kinder und als wir zusammengezogen sind, sind für uns sämtliche Leistungen eingestellt worden.
UVG fiel komplett weg, d afür konnen wir aber bei der Familienkasse einen Antrag auf Kinderzuschlag stellen, ebenso einen Antrag auf Wohngeld.

Ich weiß nicht ob es unterschiedlich gehandhabt wird, kan in dem Fall nur von Niedersachsen sprechen.

lG
das zumindest stimmt nicht ganz oder man hat euch verarscht! solange du mit ihm nicht verheiratet bist, kannst du UHV bekommen für die kids die du mit einem anderne hattest. steht so im gesetzt. aber vielleicht hattest du schon die 72 monate erreicht?
Lotta2010
8160 Beiträge
27.05.2010 20:55
Zitat von KleinePerle:

Zitat von Lotta2010:

Zitat von KleinePerle:

Zitat von Schuggel:

Zitat von Helene85:

Irgendwie stimmt an deiner geschichte was nicht!in deinem profil steht das du verheiratet bist?!?! Und zum anderen sag ich mal nichts!
Zitat von sunnygirly84:

mach am besten einen Termin bei deinem Bearbeiter und frag nach...
in jeder Stadt ist es unterschiedlich,ausserdem entscheidet jeder Bearbeiter anders...

ich wohne zum Beispiel nicht mit meinem Freund zusammen weil er Altenpfleger ist und 1200 raus bekommt monatlich...ich wurde in der Ausbildung Schwanger und bin zur zeit in elternzeit...da ich aber mit dem Elterngeld von 222 euro nicht leben kann bekomme ich ALG 2 zur unterstützung...würde ich mit meinem Freund zusammen ziehen würden wir nix mehr vom amt kriegen und müssten alles von seinen 1200 euro,plus elterngeld von 222 euro und kindergeld von 184 euro bezahlen...mit Miete,Strom,Auto etc. würde das garnicht gehen..wir haben uns das schon sooft durch gerechnet,alleine weil ja unser zweites Baby kommt und wir offiziell nicht zusammen leben können....

manche bekommen trotzdem noch unterstütung vom amt,weil es ja eigentlich nicht sein kann das eine Familie nur von 1300 euro, plus Kindergeld lebt....

mach wie gesagt am besten einen Termin und erkundige dich mal ob euch dann Wohngeld oder ALG 2 weiter zu steht...sein einkommen wird natürlich voll angerechnet,aber vielleicht habt ihr ja Glück und bekommt noch was...mein Freund und ich werden wohl erst zusammen ziehen können wenn er eine vollzeitstelle bekommt und ich wieder arbeiten gehe...



erlich man kann auch unter mindestsatz bekommen wie geht denn das ??

ich war bis jetzt immer der meinung es sind 300 euro mindesatz den jeder bekommt.

stimmt ist mir auch grad aufgefallen.sind doch 300 euro oder kann man auch weniger bekommen ?kenn mich damit nicht aus weil ich mehr bekommen hab
Nein man bekommt ein mindestsatz von 300euro

ja aber wie schon grad geschrieben wurde vielleicht hat sie es auf 2 jahre gestreckt
dann sind es jeden Monat 150euro
Schuggel
11466 Beiträge
27.05.2010 20:55
Zitat von KleinePerle:

Zitat von Lotta2010:

Zitat von KleinePerle:

Zitat von Schuggel:

Zitat von Helene85:

Irgendwie stimmt an deiner geschichte was nicht!in deinem profil steht das du verheiratet bist?!?! Und zum anderen sag ich mal nichts!
Zitat von sunnygirly84:

mach am besten einen Termin bei deinem Bearbeiter und frag nach...
in jeder Stadt ist es unterschiedlich,ausserdem entscheidet jeder Bearbeiter anders...

ich wohne zum Beispiel nicht mit meinem Freund zusammen weil er Altenpfleger ist und 1200 raus bekommt monatlich...ich wurde in der Ausbildung Schwanger und bin zur zeit in elternzeit...da ich aber mit dem Elterngeld von 222 euro nicht leben kann bekomme ich ALG 2 zur unterstützung...würde ich mit meinem Freund zusammen ziehen würden wir nix mehr vom amt kriegen und müssten alles von seinen 1200 euro,plus elterngeld von 222 euro und kindergeld von 184 euro bezahlen...mit Miete,Strom,Auto etc. würde das garnicht gehen..wir haben uns das schon sooft durch gerechnet,alleine weil ja unser zweites Baby kommt und wir offiziell nicht zusammen leben können....

manche bekommen trotzdem noch unterstütung vom amt,weil es ja eigentlich nicht sein kann das eine Familie nur von 1300 euro, plus Kindergeld lebt....

mach wie gesagt am besten einen Termin und erkundige dich mal ob euch dann Wohngeld oder ALG 2 weiter zu steht...sein einkommen wird natürlich voll angerechnet,aber vielleicht habt ihr ja Glück und bekommt noch was...mein Freund und ich werden wohl erst zusammen ziehen können wenn er eine vollzeitstelle bekommt und ich wieder arbeiten gehe...



erlich man kann auch unter mindestsatz bekommen wie geht denn das ??

ich war bis jetzt immer der meinung es sind 300 euro mindesatz den jeder bekommt.

stimmt ist mir auch grad aufgefallen.sind doch 300 euro oder kann man auch weniger bekommen ?kenn mich damit nicht aus weil ich mehr bekommen hab
Nein man bekommt ein mindestsatz von 300euro

ja aber wie schon grad geschrieben wurde vielleicht hat sie es auf 2 jahre gestreckt


ich find die einstellung trotzdem hinterfotzig und zum kotzen
nur das ich mehr geld aus staat quetsche zieh ich nicht mit dem vater meiner kinder zusammen .

Pfuiii
27.05.2010 20:56
Ja er muss mit für dich aufkommen.
Bei uns ist es momentan total scheisse:
Mein Partner hat ende April ne neue Arbeit angenommen, er weiss aber erst am 15. JUNI was er an gehalt monatlich haben wird. Es werten ca 700 - 800 Netto sein. Wir werden dann natülrich noch ergänzendes H4 brauchen, da 700 - 800 euro ja nich für 3 personen mit Miete und bi ba bo langt. Wir haben in letzter Zeit leider H4 bekommen. Jetzt ist es aber so dass uns das Amt kein Geld zahlen will für juni solange sie nich wissen was er verdient... ja hmm und wie soll ich 2 wochen ohne essen usw auskommen? noch nicht mal meine miete ect werde ich zahlen können... Schon ne Frechheit, wa? Da will man Arbeiten gehen, bemüht sich um nen Job und dann steht man ohne Geld da, weil sich das Amt quer stellt. Sie könnten doch ganz normal den Satz zahlen und was sie zuviel gezahlt haben, dann eben nach dem 15. wieder zurück verlangen... Ja ne, sowas geht bei denen net... Lieber sagen sie einem dass man doch beim Betrieb nen Vorschuss beantragen soll... Ja ne is klar, man arbeitet dort gerade mal seit 1 monat und soll schon nach nem vorschuss fragen, das macht bestimmt en super eindruck...
Also um zum Punkt zu kommen. Dein Partner muss auch für euch aufkommen, wenn es zu wenig ist, bekommt ihr ergänzendes H4 oder eben Wohngeld.

Lg
KleinePerle
8877 Beiträge
27.05.2010 20:57
Zitat von Lotta2010:

Zitat von KleinePerle:

Zitat von Lotta2010:

Zitat von KleinePerle:

Zitat von Schuggel:

Zitat von Helene85:

Irgendwie stimmt an deiner geschichte was nicht!in deinem profil steht das du verheiratet bist?!?! Und zum anderen sag ich mal nichts!
Zitat von sunnygirly84:

mach am besten einen Termin bei deinem Bearbeiter und frag nach...
in jeder Stadt ist es unterschiedlich,ausserdem entscheidet jeder Bearbeiter anders...

ich wohne zum Beispiel nicht mit meinem Freund zusammen weil er Altenpfleger ist und 1200 raus bekommt monatlich...ich wurde in der Ausbildung Schwanger und bin zur zeit in elternzeit...da ich aber mit dem Elterngeld von 222 euro nicht leben kann bekomme ich ALG 2 zur unterstützung...würde ich mit meinem Freund zusammen ziehen würden wir nix mehr vom amt kriegen und müssten alles von seinen 1200 euro,plus elterngeld von 222 euro und kindergeld von 184 euro bezahlen...mit Miete,Strom,Auto etc. würde das garnicht gehen..wir haben uns das schon sooft durch gerechnet,alleine weil ja unser zweites Baby kommt und wir offiziell nicht zusammen leben können....

manche bekommen trotzdem noch unterstütung vom amt,weil es ja eigentlich nicht sein kann das eine Familie nur von 1300 euro, plus Kindergeld lebt....

mach wie gesagt am besten einen Termin und erkundige dich mal ob euch dann Wohngeld oder ALG 2 weiter zu steht...sein einkommen wird natürlich voll angerechnet,aber vielleicht habt ihr ja Glück und bekommt noch was...mein Freund und ich werden wohl erst zusammen ziehen können wenn er eine vollzeitstelle bekommt und ich wieder arbeiten gehe...



erlich man kann auch unter mindestsatz bekommen wie geht denn das ??

ich war bis jetzt immer der meinung es sind 300 euro mindesatz den jeder bekommt.

stimmt ist mir auch grad aufgefallen.sind doch 300 euro oder kann man auch weniger bekommen ?kenn mich damit nicht aus weil ich mehr bekommen hab
Nein man bekommt ein mindestsatz von 300euro

ja aber wie schon grad geschrieben wurde vielleicht hat sie es auf 2 jahre gestreckt
dann sind es jeden Monat 150euro

aber wenn sie gearbeitet hat davor,u davon dann die hälfte also 222 euro?
KleinePerle
8877 Beiträge
27.05.2010 20:58
Zitat von Schuggel:

Zitat von KleinePerle:

Zitat von Lotta2010:

Zitat von KleinePerle:

Zitat von Schuggel:

Zitat von Helene85:

Irgendwie stimmt an deiner geschichte was nicht!in deinem profil steht das du verheiratet bist?!?! Und zum anderen sag ich mal nichts!
Zitat von sunnygirly84:

mach am besten einen Termin bei deinem Bearbeiter und frag nach...
in jeder Stadt ist es unterschiedlich,ausserdem entscheidet jeder Bearbeiter anders...

ich wohne zum Beispiel nicht mit meinem Freund zusammen weil er Altenpfleger ist und 1200 raus bekommt monatlich...ich wurde in der Ausbildung Schwanger und bin zur zeit in elternzeit...da ich aber mit dem Elterngeld von 222 euro nicht leben kann bekomme ich ALG 2 zur unterstützung...würde ich mit meinem Freund zusammen ziehen würden wir nix mehr vom amt kriegen und müssten alles von seinen 1200 euro,plus elterngeld von 222 euro und kindergeld von 184 euro bezahlen...mit Miete,Strom,Auto etc. würde das garnicht gehen..wir haben uns das schon sooft durch gerechnet,alleine weil ja unser zweites Baby kommt und wir offiziell nicht zusammen leben können....

manche bekommen trotzdem noch unterstütung vom amt,weil es ja eigentlich nicht sein kann das eine Familie nur von 1300 euro, plus Kindergeld lebt....

mach wie gesagt am besten einen Termin und erkundige dich mal ob euch dann Wohngeld oder ALG 2 weiter zu steht...sein einkommen wird natürlich voll angerechnet,aber vielleicht habt ihr ja Glück und bekommt noch was...mein Freund und ich werden wohl erst zusammen ziehen können wenn er eine vollzeitstelle bekommt und ich wieder arbeiten gehe...



erlich man kann auch unter mindestsatz bekommen wie geht denn das ??

ich war bis jetzt immer der meinung es sind 300 euro mindesatz den jeder bekommt.

stimmt ist mir auch grad aufgefallen.sind doch 300 euro oder kann man auch weniger bekommen ?kenn mich damit nicht aus weil ich mehr bekommen hab
Nein man bekommt ein mindestsatz von 300euro

ja aber wie schon grad geschrieben wurde vielleicht hat sie es auf 2 jahre gestreckt


ich find die einstellung trotzdem hinterfotzig und zum kotzen
nur das ich mehr geld aus staat quetsche zieh ich nicht mit dem vater meiner kinder zusammen .

Pfuiii

da gebe ich dir vollkommen recht.
Lotta2010
8160 Beiträge
27.05.2010 20:59
Zitat von KleinePerle:

Zitat von Lotta2010:

Zitat von KleinePerle:

Zitat von Lotta2010:

Zitat von KleinePerle:

Zitat von Schuggel:

Zitat von Helene85:

Irgendwie stimmt an deiner geschichte was nicht!in deinem profil steht das du verheiratet bist?!?! Und zum anderen sag ich mal nichts!
Zitat von sunnygirly84:

mach am besten einen Termin bei deinem Bearbeiter und frag nach...
in jeder Stadt ist es unterschiedlich,ausserdem entscheidet jeder Bearbeiter anders...

ich wohne zum Beispiel nicht mit meinem Freund zusammen weil er Altenpfleger ist und 1200 raus bekommt monatlich...ich wurde in der Ausbildung Schwanger und bin zur zeit in elternzeit...da ich aber mit dem Elterngeld von 222 euro nicht leben kann bekomme ich ALG 2 zur unterstützung...würde ich mit meinem Freund zusammen ziehen würden wir nix mehr vom amt kriegen und müssten alles von seinen 1200 euro,plus elterngeld von 222 euro und kindergeld von 184 euro bezahlen...mit Miete,Strom,Auto etc. würde das garnicht gehen..wir haben uns das schon sooft durch gerechnet,alleine weil ja unser zweites Baby kommt und wir offiziell nicht zusammen leben können....

manche bekommen trotzdem noch unterstütung vom amt,weil es ja eigentlich nicht sein kann das eine Familie nur von 1300 euro, plus Kindergeld lebt....

mach wie gesagt am besten einen Termin und erkundige dich mal ob euch dann Wohngeld oder ALG 2 weiter zu steht...sein einkommen wird natürlich voll angerechnet,aber vielleicht habt ihr ja Glück und bekommt noch was...mein Freund und ich werden wohl erst zusammen ziehen können wenn er eine vollzeitstelle bekommt und ich wieder arbeiten gehe...



erlich man kann auch unter mindestsatz bekommen wie geht denn das ??

ich war bis jetzt immer der meinung es sind 300 euro mindesatz den jeder bekommt.

stimmt ist mir auch grad aufgefallen.sind doch 300 euro oder kann man auch weniger bekommen ?kenn mich damit nicht aus weil ich mehr bekommen hab
Nein man bekommt ein mindestsatz von 300euro

ja aber wie schon grad geschrieben wurde vielleicht hat sie es auf 2 jahre gestreckt
dann sind es jeden Monat 150euro

aber wenn sie gearbeitet hat davor,u davon dann die hälfte also 222 euro?
meinste
laeticia
5892 Beiträge
27.05.2010 20:59
@schuggel: geb dir recht!
@lotta: es kann ja sein dass sie normalerweise für ein jahr 444 bekommen hätte? ich hab knap 400 euro gekriegt weil ich vorher 800 verdient hatte aber gleich nach der geburt wieder auf 400 euro arbeitete.
also denk ich sie hatte vorher gearbeitet und deswegen die 222 euro auf 2 jahre
KleinePerle
8877 Beiträge
27.05.2010 21:02
Zitat von Lotta2010:

Zitat von KleinePerle:

Zitat von Lotta2010:

Zitat von KleinePerle:

Zitat von Lotta2010:

Zitat von KleinePerle:

Zitat von Schuggel:

Zitat von Helene85:

Irgendwie stimmt an deiner geschichte was nicht!in deinem profil steht das du verheiratet bist?!?! Und zum anderen sag ich mal nichts!
Zitat von sunnygirly84:

mach am besten einen Termin bei deinem Bearbeiter und frag nach...
in jeder Stadt ist es unterschiedlich,ausserdem entscheidet jeder Bearbeiter anders...

ich wohne zum Beispiel nicht mit meinem Freund zusammen weil er Altenpfleger ist und 1200 raus bekommt monatlich...ich wurde in der Ausbildung Schwanger und bin zur zeit in elternzeit...da ich aber mit dem Elterngeld von 222 euro nicht leben kann bekomme ich ALG 2 zur unterstützung...würde ich mit meinem Freund zusammen ziehen würden wir nix mehr vom amt kriegen und müssten alles von seinen 1200 euro,plus elterngeld von 222 euro und kindergeld von 184 euro bezahlen...mit Miete,Strom,Auto etc. würde das garnicht gehen..wir haben uns das schon sooft durch gerechnet,alleine weil ja unser zweites Baby kommt und wir offiziell nicht zusammen leben können....

manche bekommen trotzdem noch unterstütung vom amt,weil es ja eigentlich nicht sein kann das eine Familie nur von 1300 euro, plus Kindergeld lebt....

mach wie gesagt am besten einen Termin und erkundige dich mal ob euch dann Wohngeld oder ALG 2 weiter zu steht...sein einkommen wird natürlich voll angerechnet,aber vielleicht habt ihr ja Glück und bekommt noch was...mein Freund und ich werden wohl erst zusammen ziehen können wenn er eine vollzeitstelle bekommt und ich wieder arbeiten gehe...



erlich man kann auch unter mindestsatz bekommen wie geht denn das ??

ich war bis jetzt immer der meinung es sind 300 euro mindesatz den jeder bekommt.

stimmt ist mir auch grad aufgefallen.sind doch 300 euro oder kann man auch weniger bekommen ?kenn mich damit nicht aus weil ich mehr bekommen hab
Nein man bekommt ein mindestsatz von 300euro

ja aber wie schon grad geschrieben wurde vielleicht hat sie es auf 2 jahre gestreckt
dann sind es jeden Monat 150euro

aber wenn sie gearbeitet hat davor,u davon dann die hälfte also 222 euro?
meinste

na wenn ich mir ihren beitrag so durchlese ja glaub ich es nicht.aber will ja nicht vorurteilen vielleicht ist sie davor wirklich arbeiten gegangen
KleinePerle
8877 Beiträge
27.05.2010 21:03
ach das steht ja sie ist in der ausbildung schwanger geworden.dann kommt es doch hin?
laeticia
5892 Beiträge
27.05.2010 21:05
Zitat von KleinePerle:

ach das steht ja sie ist in der ausbildung schwanger geworden.dann kommt es doch hin?
ob sie die ausbildung beendet hat oder weitermacht? sie ist anscheinend wieder ss oder hab ichs falsch verstanden?
Lotta2010
8160 Beiträge
27.05.2010 21:05
Zitat von KleinePerle:

ach das steht ja sie ist in der ausbildung schwanger geworden.dann kommt es doch hin?
Nein man bekommt in na Ausbildung zählt doch nicht nur wenn man fest gearbeitet hat?! War bei na Freundin so und sie hat auch "nur"300 bekommen
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