Elternzeitantrag
09.06.2014 21:58
Zitat von Viala:
Zitat von nancy0209:
Zitat von Viala:
brünni, hatten deine Freundinnen vielleicht keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
also ich kenne es nur so das wenn man 2 jahre nimmt man 22 monate elterngeld plus 2 monate mutterschaftsgeld bezieht. und so war es auch bei mir ist zwar schon 7 jahre her aber ich glaube nicht das sich da was dran geändert hat!
Das wäre allerdings beschiss gegenüber allen, die nicht splitten lassen.. denn die bekommen "nur" Mutterschaftsgeld die ersten 2 Monate und dann bis zum 1. Geburtstag (also 10 Monate) elterngeld...
das wären beim splitten ja 2 Monate mit halbem elterngeld geschenkt...
nö - man bekommt kein geld geschenkt.
der elterngeldbetrag (also alles zusammen gerechnet) ist gleich, egal ob man nur 12 monate elterngeld bezieht (bzw 10 plus muschugeld) oder es auf 24 monate splitten lässt.
10.06.2014 13:05
Zitat von shelyra:
Zitat von Viala:
Zitat von nancy0209:
Zitat von Viala:
brünni, hatten deine Freundinnen vielleicht keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
also ich kenne es nur so das wenn man 2 jahre nimmt man 22 monate elterngeld plus 2 monate mutterschaftsgeld bezieht. und so war es auch bei mir ist zwar schon 7 jahre her aber ich glaube nicht das sich da was dran geändert hat!
Das wäre allerdings beschiss gegenüber allen, die nicht splitten lassen.. denn die bekommen "nur" Mutterschaftsgeld die ersten 2 Monate und dann bis zum 1. Geburtstag (also 10 Monate) elterngeld...
das wären beim splitten ja 2 Monate mit halbem elterngeld geschenkt...
nö - man bekommt kein geld geschenkt.
der elterngeldbetrag (also alles zusammen gerechnet) ist gleich, egal ob man nur 12 monate elterngeld bezieht (bzw 10 plus muschugeld) oder es auf 24 monate splitten lässt.
11.06.2014 21:29
In dem Link von Wikipedia ist in der Grafik dargestellt, dass die EZ am Tag der Beburt beginnt!
Wie gesagt, Kind ist am 4.8. geboren, EZ wäre bis zum 3.8. gegangen!
http://www.beruf-und-familie.de/system/cms/data/dl _data/4a72483a6a8fb32eccf8b1b5324f3644/Elterngeld_ und_Elternzeit.pdf
Siehe hier S. 61 Elternzeit kann mx mal bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres genommen werden! Sprich einen Tag vor dem 3. Geburtstag!
Bitte auch das fettgedruckte dadrunter nicht überlesen!!!!!
Also wenn die es nicht wissen! Dann sollte die MC sie mal dringend aufklären! Denn hier öäuft ja die Kompetenz rum!
Überzeugt?
LG, Sunny
Wie gesagt, Kind ist am 4.8. geboren, EZ wäre bis zum 3.8. gegangen!
http://www.beruf-und-familie.de/system/cms/data/dl _data/4a72483a6a8fb32eccf8b1b5324f3644/Elterngeld_ und_Elternzeit.pdf
Siehe hier S. 61 Elternzeit kann mx mal bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres genommen werden! Sprich einen Tag vor dem 3. Geburtstag!
Bitte auch das fettgedruckte dadrunter nicht überlesen!!!!!
Also wenn die es nicht wissen! Dann sollte die MC sie mal dringend aufklären! Denn hier öäuft ja die Kompetenz rum!
Überzeugt?
LG, Sunny
11.06.2014 21:45
Zitat von Rotti88:
und dann wäre mein erster tag , ja nicht an dem geburtstag von meinem sohn.. so meinte ich das
doch,denn die Mutterschutzzeit wird da mit eingerechnet
12.06.2014 18:38
Zitat von sunrisefranzi:
In dem Link von Wikipedia ist in der Grafik dargestellt, dass die EZ am Tag der Beburt beginnt!
Wie gesagt, Kind ist am 4.8. geboren, EZ wäre bis zum 3.8. gegangen!
http://www.beruf-und-familie.de/system/cms/data/dl _data/4a72483a6a8fb32eccf8b1b5324f3644/Elterngeld_ und_Elternzeit.pdf
Siehe hier S. 61 Elternzeit kann mx mal bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres genommen werden! Sprich einen Tag vor dem 3. Geburtstag!
Bitte auch das fettgedruckte dadrunter nicht überlesen!!!!!
Also wenn die es nicht wissen! Dann sollte die MC sie mal dringend aufklären! Denn hier öäuft ja die Kompetenz rum!
Überzeugt?
LG, Sunny
okay..
aber ich kann meine elternzeit doch selber eigentlich festlegen.. ich bin 8 wochen danch abgeschert durch den mutterschutz..
wenn ich jetzt sage ich trete erst nach den 8 wochen die elternzeit an?
und elternzeit kann man auch noch nach dem dritten lebensjahr nehmen meine ich. viele machen das noch mal zu beginn der einschulung
12.06.2014 18:48
Sicherlich kann man die Elternzeit nehmen, wie man will. Aber bei den meisten gehts ja auch um das Geld (Elterngeld). Wenn man also nach dem Mutterschutz 12 Monate in Elternezeit geht, hat man ja 2Monate am Ende kein Elterngeld mehr
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