Elternzeitantrag
09.06.2014 19:33
Naja mein Gedanke war, dass das Elterngeld ja in der Summe net mehr ist bei doppelter Elternzeit. Angenommen einem stehen 1000€ Elterngeld für die 10Monate nach dem Mutterschutz zu-dann müsste doch bei doppelter Laufzeit trotzdem diese Summe halbiert werden oder nicht?
09.06.2014 19:36
Zitat von Herzilein2014:
Dann kann sie insgesamt net mehr als 1000€ bekommen, oder?
wie viel sie ausgezahlt kriegt hängt davon ab wieviel sie jetzt verdient hat das kann man so genau nicht sagen
09.06.2014 19:37
aber wie viel elterngeld das ist, ist ja jetzt nicht wichtig für die monate...
09.06.2014 19:38
Zitat von Rotti88:
aber wie viel elterngeld das ist, ist ja jetzt nicht wichtig für die monate...
genau du würdest auf alle fälle 22 monate kriegen!
09.06.2014 19:40
okay... und jetzt zum eigentlichen, den antrag stelle ich sofort wenn das baby da ist.. und nicht vorher, richtig?
09.06.2014 19:41
Ja schon klar, ich meine, wenn das jz so berechnet wird, dass sie 1000€ pro Monat bekommt. Und das 10 Monate lang (als Beispiel). Das wären insgesamt 10000 Euro für das 1.Jahr.
Nun will sie aber doppelt so lang zuhause bleiben.
Dieser Betrag wird also bei Auszahlung auf 2Jahren halbiert. Also bekommt sie 500€ pro Monat. Die Gesamtsumme von 10000€ würde sie somit im 20.Monat erreichen!
Nun will sie aber doppelt so lang zuhause bleiben.
Dieser Betrag wird also bei Auszahlung auf 2Jahren halbiert. Also bekommt sie 500€ pro Monat. Die Gesamtsumme von 10000€ würde sie somit im 20.Monat erreichen!
09.06.2014 19:45
ja.. es wird halbiert... versteh das schon, aber anders rum würden mir ja dann 2 monate hinten fehlen... das wäre ja auch komisch
09.06.2014 19:46
Ja deswegen wunderts mich auch Kenne leider niemanden, der mehr als 1Jahr genomm hat. Würde mich jz echt interessieren, wie das wirklich gehandhabt wird!
09.06.2014 19:48
Zitat von Herzilein2014:
Ja schon klar, ich meine, wenn das jz so berechnet wird, dass sie 1000€ pro Monat bekommt. Und das 10 Monate lang (als Beispiel). Das wären insgesamt 10000 Euro für das 1.Jahr.
Nun will sie aber doppelt so lang zuhause bleiben.
Dieser Betrag wird also bei Auszahlung auf 2Jahren halbiert. Also bekommt sie 500€ pro Monat. Die Gesamtsumme von 10000€ würde sie somit im 20.Monat erreichen!
ihr stehen ja aber für die ersten 2 monate auch elterngeld zu nur das die zwei monate dann ja verrechnet werden!wenn sie für 10 monate je monat 1000 euro bekommen würde, dann würde sie nicht wenn sie es auf 2 jahre splitten lässt 500 euro im monat bekommen. sondern nur 454,55 euro bekommen weil die 10000 euro die sie bekommen würde wenn sie 10 monate bezieht durch 22 dann geteilt werden! aber das ist ja nicht die frage sondern wann sie den antrag stellen muss! ich würde sagen das die ts dem ag schon mitteilen muss wie lange sie in elternzeit gehen möchte aber das genaue datum halt erst nach der geburt bekannt geben brauch vorher ist es ja eh nicht möglich.
09.06.2014 19:52
Zitat von Herzilein2014:
Ja schon klar, ich meine, wenn das jz so berechnet wird, dass sie 1000€ pro Monat bekommt. Und das 10 Monate lang (als Beispiel). Das wären insgesamt 10000 Euro für das 1.Jahr.
Nun will sie aber doppelt so lang zuhause bleiben.
Dieser Betrag wird also bei Auszahlung auf 2Jahren halbiert. Also bekommt sie 500€ pro Monat. Die Gesamtsumme von 10000€ würde sie somit im 20.Monat erreichen!
Das stimmt so nicht. Ihr würden 12.000 Euro zustehen, wenn sie für jeden Monat 1.000 Euro bekommen würde. Die ersten zwei Monate bekommt man nur nicht ausgezahlt, da man ja Mutterschaftsgeld bekommt, was voll auf das Elterngeld angerechnet wird.
Denn hat man kein Einkommen bzw. kein Anrecht auf Mutterschaftsgeld bekommt man auch 12 Monate Elterngeld und nicht 10.
Bis 22. Monat ist also schon richtig
09.06.2014 19:54
Achso! Ja das macht jz Sinn Oh mann, dass ich da net selbst drauf gekomm bin
Ja den Antrag muss sie in der 1. Lebenswoche ihres Babys stellen (das weiß ich genau, weil ich den auch schon zu früh gestellt hatte und da meinte mein Arbeitgeber, dass das erst nach Geburt geht, aber spätestens 7Wochen vor Beginn der Elternzeit)
Ja den Antrag muss sie in der 1. Lebenswoche ihres Babys stellen (das weiß ich genau, weil ich den auch schon zu früh gestellt hatte und da meinte mein Arbeitgeber, dass das erst nach Geburt geht, aber spätestens 7Wochen vor Beginn der Elternzeit)
09.06.2014 20:05
Da das Mutterschaftsgeld nicht halbiert sondern voll ausgezahlt wird... gibt es nur 20 Monate elterngeld, wenn man splittet... es werden quasi die restlichen 10 Monate elterngeld verdoppelt...
wer 2 jahre elternzeit nimmt und aufteilt, muss also am schluss noch 2 Monate so überbrücken...
wer 2 jahre elternzeit nimmt und aufteilt, muss also am schluss noch 2 Monate so überbrücken...
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