Mütter- und Schwangerenforum

Elternzeitantrag

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-Brünni88
23365 Beiträge
09.06.2014 20:06
Zitat von Viala:

Da das Mutterschaftsgeld nicht halbiert sondern voll ausgezahlt wird... gibt es nur 20 Monate elterngeld, wenn man splittet... es werden quasi die restlichen 10 Monate elterngeld verdoppelt...
wer 2 jahre elternzeit nimmt und aufteilt, muss also am schluss noch 2 Monate so überbrücken...


mussten hier aber ettliche freundinnen von mir nicht. da wurde es bis zum zweiten geburtstag gezahlt.
-Brünni88
23365 Beiträge
09.06.2014 20:13
Zitat:
Die Monatsbeträge können auf Antrag halbiert werden. Dadurch verlängert sich die Bezugsdauer maximal bis zum 28. Lebensmonat des Kindes. Allerdings können Monate, in denen die Mutter Mutterschaftsgeld oder ähnliche Leistungen aus dem Ausland bezogen hat, nicht halbiert werden.


www.elterngeld.net

also war ich doch verkehrt.
09.06.2014 20:18
brünni, hatten deine Freundinnen vielleicht keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
-Brünni88
23365 Beiträge
09.06.2014 20:20
Zitat von Viala:

brünni, hatten deine Freundinnen vielleicht keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

das eine war ne arbeitskollegin von mir also normalerweise schon

evtl hat sie es mir auch nur falsch erzählt bzw ich habs falsch verstanden.
nancy0209
1087 Beiträge
09.06.2014 20:20
Zitat von Viala:

brünni, hatten deine Freundinnen vielleicht keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld?


also ich kenne es nur so das wenn man 2 jahre nimmt man 22 monate elterngeld plus 2 monate mutterschaftsgeld bezieht. und so war es auch bei mir ist zwar schon 7 jahre her aber ich glaube nicht das sich da was dran geändert hat!
sunrisefranzi
3817 Beiträge
09.06.2014 20:21
lso ich habe bei Kind nr 1 2Jahre EZ beantragt, und der erste reguläre Arbeitstag ware durchaus der 2. Geburtstag gewesen.

Jetzt bin ich verwirrt!
09.06.2014 20:21
Ich blick jz gar net mehr durch
sunrisefranzi
3817 Beiträge
09.06.2014 20:21
Zitat von sunrisefranzi:

lso ich habe bei Kind nr 1 2Jahre EZ beantragt, und der erste reguläre Arbeitstag ware durchaus der 2. Geburtstag gewesen.

Jetzt bin ich verwirrt!

Oder hat sich da seit Mai 2013 was geändert?
09.06.2014 20:23
Zitat von nancy0209:

Zitat von Viala:

brünni, hatten deine Freundinnen vielleicht keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld?


also ich kenne es nur so das wenn man 2 jahre nimmt man 22 monate elterngeld plus 2 monate mutterschaftsgeld bezieht. und so war es auch bei mir ist zwar schon 7 jahre her aber ich glaube nicht das sich da was dran geändert hat!

Das wäre allerdings beschiss gegenüber allen, die nicht splitten lassen.. denn die bekommen "nur" Mutterschaftsgeld die ersten 2 Monate und dann bis zum 1. Geburtstag (also 10 Monate) elterngeld...
das wären beim splitten ja 2 Monate mit halbem elterngeld geschenkt...
sunrisefranzi
3817 Beiträge
09.06.2014 20:24
Nee, doch richtig gemacht!

EZ beginnt mit dem Tag der Geburt!

Hier nen Link wo alles drin ist!

http://de.wikipedia.org/wiki/Elternzeit
Rotti88
175 Beiträge
09.06.2014 21:01
Zitat von sunrisefranzi:

Nee, doch richtig gemacht!

EZ beginnt mit dem Tag der Geburt!

Hier nen Link wo alles drin ist!

http://de.wikipedia.org/wiki/Elternzeit


da steht elternzeit beginnt nach dem mutterschutz, das hieße ja auch wieder das man vor geburt des kindes die elternzeit beantragen muss um die regelung mit dem 7 wochen einzuhalten
09.06.2014 21:03
Nee der Muttschutz geht doch 8Wochen! Also muss man gleich in der ersten Woche nach der Geburt den Antrag stellen, um die 7Wochen einzuhalten
Rotti88
175 Beiträge
09.06.2014 21:11
ja richtig, dann kann die elternzeit nicht mit tag der geburt beginnen wir gerade geschrieben wurde
09.06.2014 21:13
Achso nee das stimmt net was sunrisefranzi geschrieben hat
hoernchen
3001 Beiträge
09.06.2014 21:52
hallo!!!
ich habe 3 Jahre Elternzeit genommen. Mein Kind ist am 06.03.2014 geboren. Meine Elternzeit geht bis zum 05.03.2017.

Elterngeld bekomme ich gesplittet 22 Monate lang. jedoch nur 20 Monate voll und für 2 Monate nur anteilig.

wenn ich nicht gesplittet hätte, wären es 10 volle Monate und 1 anteiliger, wo es nur ein paar kröten gibt.
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