Mütter- und Schwangerenforum

Elternzeitantrag

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Rotti88
175 Beiträge
09.06.2014 19:09
Hallo..

ich bin gerade dabei meine elternzeit zu verfassen für meinen arbeitgeber.

ich möchte 2 jahre zu hause bleiben..

mein kind hat am 31.7.14 den geburtstermin.. ab wann beginnt jetzt die elternzeit für mich?

schreibe ich dann ab dem 1.8.14 - 31.8.16?
oder

nach dem mutterschutz?

liebe grüße
09.06.2014 19:11
Elternzeitantrag stellt man nach der Geburt. Die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz und am 2.Geburtstag deines Kindes ist dein 1. Arbeitstag
Rotti88
175 Beiträge
09.06.2014 19:13
Zitat von Herzilein2014:

Elternzeitantrag stellt man nach der Geburt. Die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz und am 2.Geburtstag deines Kindes ist dein 1. Arbeitstag


das kann ja dann nicht sein..

wenn ich zwei jahre zu hause bin und die zeit nach dem mutterschutz zählt, dann hätte ich ja noch 8 wochen
khaleesi
3596 Beiträge
09.06.2014 19:14
Genau 8 wochen nach der geburt beginnt die elternzeit
Rotti88
175 Beiträge
09.06.2014 19:14
und dann wäre mein erster tag , ja nicht an dem geburtstag von meinem sohn.. so meinte ich das
khaleesi
3596 Beiträge
09.06.2014 19:14
Zitat von Rotti88:

Zitat von Herzilein2014:

Elternzeitantrag stellt man nach der Geburt. Die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz und am 2.Geburtstag deines Kindes ist dein 1. Arbeitstag


das kann ja dann nicht sein..

wenn ich zwei jahre zu hause bin und die zeit nach dem mutterschutz zählt, dann hätte ich ja noch 8 wochen
jupp die hast du auch
Rotti88
175 Beiträge
09.06.2014 19:16
das heißt dann elternzeit beginnt ab dem 25.september?
nancy0209
1087 Beiträge
09.06.2014 19:17
Zitat von Rotti88:

das heißt dann elternzeit beginnt ab dem 25.september?


du kannst da jetzt noch kein datum rein schreiben weil du ja gar nicht weist wann dein kind genau kommt!
Rotti88
175 Beiträge
09.06.2014 19:19
steht wenn man so googelt immer vorraussichtlich oder macht man das immer nach der geburt
09.06.2014 19:20
Ja stimmt schon, wenn du komplett 2Jahre nehmen möchtest dann hast du noch die 8Wochen. Hab das eben mit auf das Elterngeld bezogen. Das bekommt man ja net für die kompletten 2Jahre. Aber da hab ich dann trotzdem falsch gedacht, da müsste man ja schon 2Monate vor dem Geb. wieder arbeiten (bei 20Monaten Elterngeld)
Rotti88
175 Beiträge
09.06.2014 19:23
Zitat von Herzilein2014:

Ja stimmt schon, wenn du komplett 2Jahre nehmen möchtest dann hast du noch die 8Wochen. Hab das eben mit auf das Elterngeld bezogen. Das bekommt man ja net für die kompletten 2Jahre


das wird dann verrechnet mit dem muttschutz-schaftsgeld.. richtig?
also 8 wochen danach noch mein gehalt und dann 22monate das elterngeld..
so hab ich es verstanden
09.06.2014 19:24
nein 20 Monate Elterngeld, weil normal bekommt man ja auch nur 10Monate.
Rotti88
175 Beiträge
09.06.2014 19:27
ok
09.06.2014 19:28
100% sicher bin ich mir jz aber auch net
nancy0209
1087 Beiträge
09.06.2014 19:29
Zitat von Herzilein2014:

nein 20 Monate Elterngeld, weil normal bekommt man ja auch nur 10Monate.


wieso 20 monate? wenn sie 2 jahre splitten lässt bekommt sie auch bis zum 2 geburtstag das elterngeld. sie hat nur die ersten 8 wochen keins wenn sie mutterschaftsgeld bekommt danach kriegt sie bis zum 2 geburtstag elterngeld also 22 monate!
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