Elternzeit angemeldet und Kündigung in Probezeit
27.03.2015 16:24
Hallo ihr Lieben,
ich hoffe, dass sich jemand ein wenig mit dem Thema auskennt, ich bin gerade total verzweifelt und weiß nicht, wie es weitergehen soll. Folgendes: mein Freund hat im Oktober einen Job angefangen, seine Probezeit würde diesen Monat enden. Nun ist mein ET der 22.05. .
Letzten Freitag gab es ein Gespräch mit seinen Vorgesetzten. Die Firma wird von einem Ehepaar geführt. Er wird schon seit längerem von seiner Chefin auf absolut unpassende Art und Weise denunziert und seine Arbeit sabotiert. Ich möchte das jetzt nicht unbedingt weiter ausführen. Mein Freund hat es bisher immer "hingenommen". Er hatte ja auch keine andere Wahl, da der Vertrag ja befristet war.
Heute gab es dann das zweite Gespräch. Im Vorfeld gab er den Zettel für die Anmeldung der Elternzeit ab. Im Verlauf wurde ihm dann die Kündigung überreicht. Sein Chef meinte, er wisse nichts von einem Kündigungsschutz ab Anmeldung der Elternzeit 8 Wochen vor der Geburt und die Kündigung wäre trotzdem rechtskräftig. Er sei ja noch in der Probezeit und ohne Angabe von Gründen könne man da jederzeit kündigen.
Kennt sich jemand mit der genauen Rechtslage aus? Was stimmt denn nun? Besteht der Kündigungsschutz im Bezug auf die Elternzeit auch vor Ablauf der Probezeit?
Ich weiß gerade gar nicht wie es weiter gehen soll...
ALG1 steht ihm übrigens nicht zu, bis Oktober letzten Jahres hatte er "nur" ein Promotionsstipendium und somit noch kein Jahr sozialversicherungspflichtige Tätigkeit...
Im Übrigen hätte er eine neue Stelle ab 1.7., also hätte er nach dem Ende der Elternzeit sowieso gekündigt. Allerdings ist jetzt natürlich der absolut ungünstigste Zeitpunkt...
Bin absolut verzweifelt...
ich hoffe, dass sich jemand ein wenig mit dem Thema auskennt, ich bin gerade total verzweifelt und weiß nicht, wie es weitergehen soll. Folgendes: mein Freund hat im Oktober einen Job angefangen, seine Probezeit würde diesen Monat enden. Nun ist mein ET der 22.05. .
Letzten Freitag gab es ein Gespräch mit seinen Vorgesetzten. Die Firma wird von einem Ehepaar geführt. Er wird schon seit längerem von seiner Chefin auf absolut unpassende Art und Weise denunziert und seine Arbeit sabotiert. Ich möchte das jetzt nicht unbedingt weiter ausführen. Mein Freund hat es bisher immer "hingenommen". Er hatte ja auch keine andere Wahl, da der Vertrag ja befristet war.
Heute gab es dann das zweite Gespräch. Im Vorfeld gab er den Zettel für die Anmeldung der Elternzeit ab. Im Verlauf wurde ihm dann die Kündigung überreicht. Sein Chef meinte, er wisse nichts von einem Kündigungsschutz ab Anmeldung der Elternzeit 8 Wochen vor der Geburt und die Kündigung wäre trotzdem rechtskräftig. Er sei ja noch in der Probezeit und ohne Angabe von Gründen könne man da jederzeit kündigen.
Kennt sich jemand mit der genauen Rechtslage aus? Was stimmt denn nun? Besteht der Kündigungsschutz im Bezug auf die Elternzeit auch vor Ablauf der Probezeit?
Ich weiß gerade gar nicht wie es weiter gehen soll...
ALG1 steht ihm übrigens nicht zu, bis Oktober letzten Jahres hatte er "nur" ein Promotionsstipendium und somit noch kein Jahr sozialversicherungspflichtige Tätigkeit...
Im Übrigen hätte er eine neue Stelle ab 1.7., also hätte er nach dem Ende der Elternzeit sowieso gekündigt. Allerdings ist jetzt natürlich der absolut ungünstigste Zeitpunkt...
Bin absolut verzweifelt...
Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:
es eine private Angelegenheit ist, die in erster Linie meinen Freund betrifft.
27.03.2015 17:10
Zitat von Anonym 179716:
Hallo ihr Lieben,
ich hoffe, dass sich jemand ein wenig mit dem Thema auskennt, ich bin gerade total verzweifelt und weiß nicht, wie es weitergehen soll. Folgendes: mein Freund hat im Oktober einen Job angefangen, seine Probezeit würde diesen Monat enden. Nun ist mein ET der 22.05. .
Letzten Freitag gab es ein Gespräch mit seinen Vorgesetzten. Die Firma wird von einem Ehepaar geführt. Er wird schon seit längerem von seiner Chefin auf absolut unpassende Art und Weise denunziert und seine Arbeit sabotiert. Ich möchte das jetzt nicht unbedingt weiter ausführen. Mein Freund hat es bisher immer "hingenommen". Er hatte ja auch keine andere Wahl, da der Vertrag ja befristet war.
Heute gab es dann das zweite Gespräch. Im Vorfeld gab er den Zettel für die Anmeldung der Elternzeit ab. Im Verlauf wurde ihm dann die Kündigung überreicht. Sein Chef meinte, er wisse nichts von einem Kündigungsschutz ab Anmeldung der Elternzeit 8 Wochen vor der Geburt und die Kündigung wäre trotzdem rechtskräftig. Er sei ja noch in der Probezeit und ohne Angabe von Gründen könne man da jederzeit kündigen.
Kennt sich jemand mit der genauen Rechtslage aus? Was stimmt denn nun? Besteht der Kündigungsschutz im Bezug auf die Elternzeit auch vor Ablauf der Probezeit?
Ich weiß gerade gar nicht wie es weiter gehen soll...
ALG1 steht ihm übrigens nicht zu, bis Oktober letzten Jahres hatte er "nur" ein Promotionsstipendium und somit noch kein Jahr sozialversicherungspflichtige Tätigkeit...
Im Übrigen hätte er eine neue Stelle ab 1.7., also hätte er nach dem Ende der Elternzeit sowieso gekündigt. Allerdings ist jetzt natürlich der absolut ungünstigste Zeitpunkt...
Bin absolut verzweifelt...
Hey
Hab jetzt nicht so die Ahnung von. Würde mich da echt mal beraten lassen. Meiner Meinung nach gibt es ein kleines "Schlupfloch". Ihr habt wenn ich mich nicht verrechnet habe einfach zu zeitig bescheidgesagt.
Zitat:
Väter haben nur wenig Zeit, wenn sie fristgerecht und ohne Angst vor einer Kündigung die Elternzeit beantragen wollen: exakt eine Woche! Denn der Sonderkündigungsschutz beginnt acht Wochen vor dem Start der Elternzeit. Und sieben Wochen vor Beginn muss der Arbeitgeber Bescheid wissen. Also am besten diese Woche rot im Terminkalender anstreichen, damit man die Antragsfrist zur Elternzeit auf keinen Fall versäumt!
Das hab ich jetzt auf die schnelle gefunden.
Ich würde wenn das abgeklärt ist deinen Partner noch mal zu den Chefs schicken und fragen was der Grund dafür ist. Den es darf ja nicht wegen der elternzeit gekündigt werden aber aus andere gründen schon. Einfach mal auf doof nachfragen.
Vg
27.03.2015 17:15
Aber heute ist doch genau 8 Wochen vorher und gilt dann somit!
Oder hab ich mich verrechnet?
Zu wann wurde er jetzt gekündigt?
Wenn die 8 Wochen - Regel eingehalten wurde einfach klage am Arbeitsgericht einreichen.
Oder hab ich mich verrechnet?
Zu wann wurde er jetzt gekündigt?
Wenn die 8 Wochen - Regel eingehalten wurde einfach klage am Arbeitsgericht einreichen.
27.03.2015 17:30
Zitat von LoisLane:
Aber heute ist doch genau 8 Wochen vorher und gilt dann somit!
Oder hab ich mich verrechnet?
Zu wann wurde er jetzt gekündigt?
Wenn die 8 Wochen - Regel eingehalten wurde einfach klage am Arbeitsgericht einreichen.
Er wurde genau heute gekündigt mit einer Frist von 2 Wochen. Sein Arbeitsverhältnis endet am 10.4. .
Es ist wirklich ein sehr großer Zufall, dass die 8-Wochen-Regel genau mit dem heutigen Tag zusammen fällt, an dem er gekündigt wurde...
27.03.2015 17:32
Soweit ich weiß, greift eine Kündigungsschutzklage nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit. Das ein mann besondere Kündigungsschutz hat ist mir neu aber vielleicht hab ich da auch was falsch verstanden. Jedoch gilt halt einfach das in der probezeit beide die Möglichkeit haben das Verhältnis Frist und grundlos zu kündigen.
Wieso hat er denn nicht erst nach Ablauf der probezeit beim AG die ElternZeit eingereicht? Oder wäre da eine Frist überschritten gewesen?
Wieso hat er denn nicht erst nach Ablauf der probezeit beim AG die ElternZeit eingereicht? Oder wäre da eine Frist überschritten gewesen?
27.03.2015 17:33
Zitat von allinone:
Das hab ich jetzt auf die schnelle gefunden.
Ich würde wenn das abgeklärt ist deinen Partner noch mal zu den Chefs schicken und fragen was der Grund dafür ist. Den es darf ja nicht wegen der elternzeit gekündigt werden aber aus andere gründen schon. Einfach mal auf doof nachfragen.
Vg
Der Grund der ihm genannt wurde ist, dass er von seiner Persönlichkeit her nicht in die Firma passt. Er ist halt selbstbewusst, und das hat den Chefs nicht gepasst. Naja, eher der Chefin. Die wollte ihn raus haben, also musste er gehen.
Er war nie aufmüpfig oder aufsässig und ließ wirklich viel über sich ergehen. Trotzdem hat er ein selbstbewusstes Auftreten und vertritt seine Meinung, hat versucht Abläufe zu verbessern. Das hat der guten Frau nicht gepasst.
27.03.2015 17:33
Ja, jetzt hab ich es auch gecheckt - aber dann hat er den Antrag genau eine Woche zu früh eingereicht und sie können ihm kündigen!
Ich würde die Rechtslage nochmal googeln - ggfls beim Anwalt beraten lassen.
Ich würde die Rechtslage nochmal googeln - ggfls beim Anwalt beraten lassen.
27.03.2015 17:37
Zitat von LoisLane:
Ja, jetzt hab ich es auch gecheckt - aber dann hat er den Antrag genau eine Woche zu früh eingereicht und sie können ihm kündigen!
Ich würde die Rechtslage nochmal googeln - ggfls beim Anwalt beraten lassen.
Aber man kann die Elternzeit 8 Wochen vorher, spätestens 7 Wochen vorher anmelden. Ab dann greift laut BEEG §18 der Kündigungsschutz, wenn ich das richtig kapiert habe...
27.03.2015 17:43
In der Probezeit kann gekündigt werden auch ohne Gründe.
Da hilft auch keine Anmeldung von Elternzeit.
In der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden
Selbst eine schwanger gewordene Mitarbeiterin kann in der Probezeit gekündigt werden.
Leider hat der Arbeitnehmer da keine rechte.
Die Kündigung ist wirksam
Da hilft auch keine Anmeldung von Elternzeit.
In der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden
Selbst eine schwanger gewordene Mitarbeiterin kann in der Probezeit gekündigt werden.
Leider hat der Arbeitnehmer da keine rechte.
Die Kündigung ist wirksam
27.03.2015 17:44
Ganz ehrlich, egal wie nun die rechtliche Lage ist, ich würd um so eine Stelle gar nicht kämpfen!?
Ich mein, wenn der Chef/die Chefin auf der Kündigung beharren, dann bleibt euch nur der Rechtsweg.
Und da würde ich klar abschätzen, ob sich dieser Nervenkrieg und die Kosten (falls ihr keine Berufrechtschutzversicherung habt) lohnen, oder ob er nicht einfach bis zum Juli irgendwo anders jobbt - wenn es auch nicht sein gelernter Beruf sein wird.
Ich denk halt, das Verhältnis ist so zerrüttet... ich mag mich da auch auf keine Seite stellen, weil ich selber schon einen Mitarbeiter hatte, der zwar höflich, aber sehr selbstbewusst war und Abläufe ändern wollte. Der hat bei uns auch nicht lange überlebt. Sowas geht in der Probezeit meist einfach nicht... Sorry.
Ich mein, wenn der Chef/die Chefin auf der Kündigung beharren, dann bleibt euch nur der Rechtsweg.
Und da würde ich klar abschätzen, ob sich dieser Nervenkrieg und die Kosten (falls ihr keine Berufrechtschutzversicherung habt) lohnen, oder ob er nicht einfach bis zum Juli irgendwo anders jobbt - wenn es auch nicht sein gelernter Beruf sein wird.
Ich denk halt, das Verhältnis ist so zerrüttet... ich mag mich da auch auf keine Seite stellen, weil ich selber schon einen Mitarbeiter hatte, der zwar höflich, aber sehr selbstbewusst war und Abläufe ändern wollte. Der hat bei uns auch nicht lange überlebt. Sowas geht in der Probezeit meist einfach nicht... Sorry.
27.03.2015 17:44
Zitat von fantasy:
In der Probezeit kann gekündigt werden auch ohne Gründe.
Da hilft auch keine Anmeldung von Elternzeit.
In der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden
Selbst eine schwanger gewordene Mitarbeiterin kann in der Probezeit gekündigt werden.
Leider hat der Arbeitnehmer da keine rechte.
Die Kündigung ist wirksam
Sorry für meine harten Worte: aber das ist Blödsinn!
27.03.2015 17:48
Fängt der Name des Arbeitgebers zufällig mit H an , und hört er mit aake auf ?
27.03.2015 17:51
Zitat von fantasy:
In der Probezeit kann gekündigt werden auch ohne Gründe.
Da hilft auch keine Anmeldung von Elternzeit.
In der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden
Selbst eine schwanger gewordene Mitarbeiterin kann in der Probezeit gekündigt werden.
Leider hat der Arbeitnehmer da keine rechte.
Die Kündigung ist wirksam
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man das kommentieren einfach lassen.
Zum aktuellen Fall kann ich nix 100%iges sagen, aber glaub mir, eine schwangere in der probezeit zu kündigen ist nicht rechtens. Es sei denn natürlich sie macht sich gegenüber der Firma strafbar!
Wann zur Hölle lesen die den denn endlich mal das mutterschutzgesetz? ???
27.03.2015 17:52
Also man kann in der Probezeit ohne Grund gekündigt werden.
Wird die Elternzeit früher als 8 Wochen vor dem Beginn der Elternzeit beantragt, kann das Arbeitsverhältnis auch gekündigt werden.
Wird die Elternzeit früher als 8 Wochen vor dem Beginn der Elternzeit beantragt, kann das Arbeitsverhältnis auch gekündigt werden.
27.03.2015 17:54
Kündigungsschutz beginnt heute (8 Wochen vor Elternzeitbeginn), wenn er denn ab 22.05.2015 Elternzeit beantragt hat. Somit darf der AG seit heute keine Kündigung mehr aussprechen.
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__18.html
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__18.html
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