Schöffe werde....
05.03.2023 16:55
Zitat von Lady_in_Green:Danke für diese Informationen. Das wusste ich alles nicht. Ich habe mich davor schon gefragt, warum man nicht einfach mal mit einem anderen Schöffen einen Termin tauschen kann oder sich aus vorhandenen Terminen welche raus suchen kann. Jetzt ist mir das klar.
Zitat von Sarah2022:
Zitat von mini.maus:
Fakt ist, wir brauchen dringend Schöffen. Und gerade für das Jugendgericht oder die Jugendkammern benötigt man zwingend eine Frau und einen Mann.
....
Aber warum wird dieser "Job" dann durch die Bedingungen so gestaltet, dass er im Prinzip fast nur von Rentnern gemacht werden kann?
Also ich hätte an der Tätigkeit als Schöffe eigentlich schon Interesse. Aber definitiv nicht mit diesen ganzen zeitlichen Verpflichtungen, bei denen man keine Möglichkeit hat, einen anderen Termin zu wählen, sich Urlaubszeitsräume frei zu halten oder nach einem Jahr wieder auszusteigen etc.
Prozessordnung und Planbarkeit.
Du wirst als Schöffe fest einer Kammer zugeteilt. Diese Kammer hat Verhandlungstage in denen sie die Gerichtssaale nutzen kann bzw. auch muss, weil sie sonst mit ihren Verfahren nicht hinter her kommt.
Das heißt einfach mal um einen Tag verschieben weils dem Schöffen terminlich nicht passt geht gar nicht.
Dazu kommt, dass die Verfahren den Kammern zufällig zugeteilt werden. Und genau wie ein Berufsrichter sich das nicht aussuchen darf, darf es auch der Schöffe nicht. Das liegt am Recht auf den gesetzlichen Richter, welches besagt, dass für Rechtsstreitigkeiten und Prozesse schon im Voraus festgelegt sein muss welcher/welche Richter für das Verfahren zuständig sind. Das heißt z.B. 2. Strafkammer bekommt jedes 5. Strafverfahren mit Ausnahme von jedem 15. und 35. Verfahren z.B.
Das kann man im vom Gerichtspräsidium festgelegtem Geschäftsverteilungsplan nachlessen. Schöffen werden deshalb ebenfalls zufällig ausgelost und dürfen nicht "tauschen", da es diesem Grundsatz widerspräche. Daher weiß man grundsätzlich seine Sitzungstage. Da wir aber nicht im Vorhinein wissen um was für Verfahren es sich handelt, wissen wir auch nicht mit wie viel Verhandlungstagen zu rechnen ist. Das können wir nur aus Erfahrungen schätzen.
Gleichzeitig kann ein Verfahren ohne Schöffen nicht beginnen und nicht fortgesetzt werden. Und der Angeklagte hat ein Recht auf einen schnellen Prozess.
Zwischenverfahren sollte maximal 6 Monate dauern, U-Haft sowieso und ein Hauptverfahren darf maximal 3 Wochen unterbrochen werden sonst müssen wir wieder von vorne anfangen. Und man kann Richter auch nicht einfach im Verfahren austauschen. Man muss jede Minute dabei sein. Ebenfalls Gesetz.
Von daher ist mal aussetzen nicht möglich.
Mag in anderen Landgerichtsbezirken anders sein, aber bei uns ist es wirklich ein Kartenhaus, das wir versuchen mit Tesa und Spucke zusammen zu halten während um uns herum ein Wirbelsturm tobt.
Wir brauchen dringend Schöffen und Berufsrichter und Fenster die man öffnen kann und PCs aus diesem Jahrhundert....
Trotzdem ändert es halt nichts daran, dass es mit meinem jetzigen Leben nicht vereinbar ist...
05.03.2023 17:01
Zitat von nilou:Ich habe jetzt "zufällig" gelesen, dass der Arbeitgeber vom Schöffen verlangen kann, dass er für die Termine entweder Überstunden abbaut oder dass er es in der Freizeit macht und die anwesende Zeit nach / vor arbeitet ( bei fließenden Arbeitszeiten).
Meiner Erfahrung nach ist Schöffe für die meisten Arbeitgeber übrigens meistens genauso „beliebt“ wie Kind krank. Er muss dafür zwar nicht zahlen, der Mitarbeiter ist aber auch nicht da zum arbeiten.
Damit wird das Amt des Schöffen ja dann noch unattraktiver.
05.03.2023 17:05
Zitat von Sarah2022:
Zitat von nilou:Ich habe jetzt "zufällig" gelesen, dass der Arbeitgeber vom Schöffen verlangen kann, dass er für die Termine entweder Überstunden abbaut oder dass er es in der Freizeit macht und die anwesende Zeit nach / vor arbeitet ( bei fließenden Arbeitszeiten).
Meiner Erfahrung nach ist Schöffe für die meisten Arbeitgeber übrigens meistens genauso „beliebt“ wie Kind krank. Er muss dafür zwar nicht zahlen, der Mitarbeiter ist aber auch nicht da zum arbeiten.
Damit wird das Amt des Schöffen ja dann noch unattraktiver.
Nö stimmt nicht. Der Arbeitgeber muss freistellen. Gehalt braucht er nicht zahlen für die Zeit. Das bekommt man ersetzt. Nacharbeiten muss man natürlich auch nicht.
https://www.deurag.de/blog/mitarbeiter-ist-schoeff e/
05.03.2023 17:09
Zitat von Sarah2022:
Zitat von nilou:Ich habe jetzt "zufällig" gelesen, dass der Arbeitgeber vom Schöffen verlangen kann, dass er für die Termine entweder Überstunden abbaut oder dass er es in der Freizeit macht und die anwesende Zeit nach / vor arbeitet ( bei fließenden Arbeitszeiten).
Meiner Erfahrung nach ist Schöffe für die meisten Arbeitgeber übrigens meistens genauso „beliebt“ wie Kind krank. Er muss dafür zwar nicht zahlen, der Mitarbeiter ist aber auch nicht da zum arbeiten.
Damit wird das Amt des Schöffen ja dann noch unattraktiver.
Stimmt so aber nicht.
05.03.2023 17:10
Ich habe auch eine Frage, wenn ich mich kurz einklinken darf. Im Text auf der Website "schoeffenwahl" steht, dass man bei der Kinder Betreuung unterstützt wird. Ist dies wahr und wie sieht diesbezüglich die Realität aus?
05.03.2023 17:14
Zitat von Lady_in_Green:Gut so.
Zitat von Sarah2022:
Zitat von nilou:Ich habe jetzt "zufällig" gelesen, dass der Arbeitgeber vom Schöffen verlangen kann, dass er für die Termine entweder Überstunden abbaut oder dass er es in der Freizeit macht und die anwesende Zeit nach / vor arbeitet ( bei fließenden Arbeitszeiten).
Meiner Erfahrung nach ist Schöffe für die meisten Arbeitgeber übrigens meistens genauso „beliebt“ wie Kind krank. Er muss dafür zwar nicht zahlen, der Mitarbeiter ist aber auch nicht da zum arbeiten.
Damit wird das Amt des Schöffen ja dann noch unattraktiver.
Stimmt so aber nicht.
Ich habe mich auch schon etwas gewundert...
05.03.2023 17:20
Zitat von solnushka:
Ich habe auch eine Frage, wenn ich mich kurz einklinken darf. Im Text auf der Website "schoeffenwahl" steht, dass man bei der Kinder Betreuung unterstützt wird. Ist dies wahr und wie sieht diesbezüglich die Realität aus?
Würde mich auch interessieren. Habe ich auch gelesen. Mich hat das damals nicht betroffen, ich habe mit Kita und Kindsvater das gut hinbekommen. Die meisten Termine gingen tatsächlich nur bis Mittags.
Aber rein realistisch/ pragmatisch betrachtet: wie soll das funktionieren? Gerade als Ersatzschöffe bekommst du kurzfristig einen Anruf. Wo soll da noch eine Kinderbetreuung herkommen? Als Hauptschoffe bekommst du ja am Anfang des Jahres deine Termine, da musst man entsprechend selber planen.
05.03.2023 17:24
Zitat von nilou:
Zitat von solnushka:
Ich habe auch eine Frage, wenn ich mich kurz einklinken darf. Im Text auf der Website "schoeffenwahl" steht, dass man bei der Kinder Betreuung unterstützt wird. Ist dies wahr und wie sieht diesbezüglich die Realität aus?
Würde mich auch interessieren. Habe ich auch gelesen. Mich hat das damals nicht betroffen, ich habe mit Kita und Kindsvater das gut hinbekommen. Die meisten Termine gingen tatsächlich nur bis Mittags.
Aber rein realistisch/ pragmatisch betrachtet: wie soll das funktionieren? Gerade als Ersatzschöffe bekommst du kurzfristig einen Anruf. Wo soll da noch eine Kinderbetreuung herkommen? Als Hauptschoffe bekommst du ja am Anfang des Jahres deine Termine, da musst man entsprechend selber planen.
Ja das stelle ich mir auch schwierig vor. So oder so, werde ich mich bewerben und hoffen so als junge, alleinerziehende Mutter von zwei Kindern mit Behinderung durch Diversität und Lebenserfahrung beitragen zu können. Kinderbeteuung bekomme ich privat geregelt.
Die Realisierung dieser Aussage im Text würde mich allerdings trotzdem interessieren ?
05.03.2023 17:30
Finanzielle Unterstützung, ja. Man kann Kosten für einen Babysitter (weil Kita z.B. nur bis 14 Uhr geht, Sitzungstag aber bis 17 Uhr) erstattet bekommen.
§ 7 JVEG Entschädigungen für sonstige Aufwendungen.
Ich persönlich kenne aber kein Gericht, dass dir dann einen Babysitter stellt.
§ 7 JVEG Entschädigungen für sonstige Aufwendungen.
Ich persönlich kenne aber kein Gericht, dass dir dann einen Babysitter stellt.
05.03.2023 17:31
Ich überlege mal ob ich es nochmal machen. Habe gerade nochmal die Artikel zum damaligen Schwurgerichtsprozess gelesen. Es war doch Mord. Erfolgreich die Erinnerung an die Einzelheiten vergessen. Wobei ein Verfahren dieses Kalibers zum Glück in 5 Jahren Landgericht nur einmal kam.
05.03.2023 18:15
Hier, ich habe mich für die nächste Periode gemeldet. Wie es zeitlich und im Job wird, werde ich sehen. Es findet sich immer eine Lösung. Ich habe ein gutes Netzwerk und der Verzicht beim Gehalt tut mir nicht weh. Ich weiß, dass es vielen anders geht. Daher denke ich, dass ich der Gesellschaft etwas zurück geben kann.
Ich bin gespannt wie es wird, da ich noch nie irgendetwas juristisch zu klären gehabt habe. Bildet mich vielleicht auch weiter und gibt Lebenserfahrung.
Mit Sicherheit wird es mich emotional belasten. Aber das alleine war für mich kein Hindernis.
Ich bin gespannt wie es wird, da ich noch nie irgendetwas juristisch zu klären gehabt habe. Bildet mich vielleicht auch weiter und gibt Lebenserfahrung.
Mit Sicherheit wird es mich emotional belasten. Aber das alleine war für mich kein Hindernis.
05.03.2023 18:37
Zitat von nilou:Vielleicht wird in einem Sitzungssaal eine Spielecke eingerichtet und eine Erzieherin betreut dort die Kinder aller Schöffen.
Zitat von solnushka:
Ich habe auch eine Frage, wenn ich mich kurz einklinken darf. Im Text auf der Website "schoeffenwahl" steht, dass man bei der Kinder Betreuung unterstützt wird. Ist dies wahr und wie sieht diesbezüglich die Realität aus?
Würde mich auch interessieren. Habe ich auch gelesen. Mich hat das damals nicht betroffen, ich habe mit Kita und Kindsvater das gut hinbekommen. Die meisten Termine gingen tatsächlich nur bis Mittags.
Aber rein realistisch/ pragmatisch betrachtet: wie soll das funktionieren? Gerade als Ersatzschöffe bekommst du kurzfristig einen Anruf. Wo soll da noch eine Kinderbetreuung herkommen? Als Hauptschoffe bekommst du ja am Anfang des Jahres deine Termine, da musst man entsprechend selber planen.
05.03.2023 18:57
Zitat von Sarah2022:
Zitat von nilou:Vielleicht wird in einem Sitzungssaal eine Spielecke eingerichtet und eine Erzieherin betreut dort die Kinder aller Schöffen.
Zitat von solnushka:
Ich habe auch eine Frage, wenn ich mich kurz einklinken darf. Im Text auf der Website "schoeffenwahl" steht, dass man bei der Kinder Betreuung unterstützt wird. Ist dies wahr und wie sieht diesbezüglich die Realität aus?
Würde mich auch interessieren. Habe ich auch gelesen. Mich hat das damals nicht betroffen, ich habe mit Kita und Kindsvater das gut hinbekommen. Die meisten Termine gingen tatsächlich nur bis Mittags.
Aber rein realistisch/ pragmatisch betrachtet: wie soll das funktionieren? Gerade als Ersatzschöffe bekommst du kurzfristig einen Anruf. Wo soll da noch eine Kinderbetreuung herkommen? Als Hauptschoffe bekommst du ja am Anfang des Jahres deine Termine, da musst man entsprechend selber planen.
Wäre schön. Aber du bekommst tatsächlich nur Ersatz für Betreuungskosten wie eine andere Dame schon schrieb
05.03.2023 19:03
Zitat von Jaspina1:
Wenn man den "Job" so unattraktiv gestaltet braucht man sich nicht zu wundern, wenn man Mangel hat. Termine im Jahr halbieren und Verpflichtung nur für 2 Jahre würde schon einen Unterschied machen. Erinnert mich sehr an das selbstgemachte Problem des Lehrermangels....
Ja, aber weißt du was das für zusätzliche Arbeit ist, die von den Gerichten einfach nicht geleistet werden können.
Wie will man es halbieren, wenn man nicht genug Schöffen findet.
Dann werden mehr Termine pro Sitzungstag terminiert. Also längere Verpflichtung pro Tag.
05.03.2023 19:31
Zitat von mini.maus:
Zitat von Lady_in_Green:
Musste übrigens über das "Kaffee trinken" herzhaft lachen.
Würde ich ja gerne, aber wir haben hier seit drei Wochen kein fließendes Wasser mehr auf dem Stockwerk.
Ah Kollegin?
Jau.
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