Mütter- und Schwangerenforum

Schöffe werde....

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Sarah2022
2913 Beiträge
05.03.2023 14:07
Zitat von Traumtänzerin84:

Danke fürs Einsicht geben Nilou.
Dem schließe ich mich an. Ich finde es auch sehr interessant. Danke nilou.

Für mich ist jetzt klar geworden, dass das definitiv zur Zeit nicht in mein Leben passen würde. Das liegt vor allem an der verpflichteten Anwesenheit und der Verpflichtung für gleich 5 Jahre. Da kann man einfach nie sagen, dass es gerade zeitlich nicht passt
Sarah2022
2913 Beiträge
05.03.2023 14:17
Zitat von mini.maus:

Fakt ist, wir brauchen dringend Schöffen. Und gerade für das Jugendgericht oder die Jugendkammern benötigt man zwingend eine Frau und einen Mann.
....

Aber warum wird dieser "Job" dann durch die Bedingungen so gestaltet, dass er im Prinzip fast nur von Rentnern gemacht werden kann?

Also ich hätte an der Tätigkeit als Schöffe eigentlich schon Interesse. Aber definitiv nicht mit diesen ganzen zeitlichen Verpflichtungen, bei denen man keine Möglichkeit hat, einen anderen Termin zu wählen, sich Urlaubszeitsräume frei zu halten oder nach einem Jahr wieder auszusteigen etc.
05.03.2023 14:36
Zitat von Sarah2022:

Zitat von mini.maus:

Fakt ist, wir brauchen dringend Schöffen. Und gerade für das Jugendgericht oder die Jugendkammern benötigt man zwingend eine Frau und einen Mann.
....

Aber warum wird dieser "Job" dann durch die Bedingungen so gestaltet, dass er im Prinzip fast nur von Rentnern gemacht werden kann?

Also ich hätte an der Tätigkeit als Schöffe eigentlich schon Interesse. Aber definitiv nicht mit diesen ganzen zeitlichen Verpflichtungen, bei denen man keine Möglichkeit hat, einen anderen Termin zu wählen, sich Urlaubszeitsräume frei zu halten oder nach einem Jahr wieder auszusteigen etc.


Weil das Gesetz ganz klar regelt, wer richten darf. Rein theoretisch ist in dem Moment, indem die Straftat begangen wird schon klar wer der gesetzliche Richter ist.

Für die Schöffen werden die Sitzungstage ausgelost. Und diese Tage werden eben terminiert oder nicht.
Lady_in_Green
544 Beiträge
05.03.2023 15:14
Zitat von Sarah2022:

Zitat von mini.maus:

Fakt ist, wir brauchen dringend Schöffen. Und gerade für das Jugendgericht oder die Jugendkammern benötigt man zwingend eine Frau und einen Mann.
....

Aber warum wird dieser "Job" dann durch die Bedingungen so gestaltet, dass er im Prinzip fast nur von Rentnern gemacht werden kann?

Also ich hätte an der Tätigkeit als Schöffe eigentlich schon Interesse. Aber definitiv nicht mit diesen ganzen zeitlichen Verpflichtungen, bei denen man keine Möglichkeit hat, einen anderen Termin zu wählen, sich Urlaubszeitsräume frei zu halten oder nach einem Jahr wieder auszusteigen etc.

Prozessordnung und Planbarkeit.
Du wirst als Schöffe fest einer Kammer zugeteilt. Diese Kammer hat Verhandlungstage in denen sie die Gerichtssaale nutzen kann bzw. auch muss, weil sie sonst mit ihren Verfahren nicht hinter her kommt.
Das heißt einfach mal um einen Tag verschieben weils dem Schöffen terminlich nicht passt geht gar nicht.
Dazu kommt, dass die Verfahren den Kammern zufällig zugeteilt werden. Und genau wie ein Berufsrichter sich das nicht aussuchen darf, darf es auch der Schöffe nicht. Das liegt am Recht auf den gesetzlichen Richter, welches besagt, dass für Rechtsstreitigkeiten und Prozesse schon im Voraus festgelegt sein muss welcher/welche Richter für das Verfahren zuständig sind. Das heißt z.B. 2. Strafkammer bekommt jedes 5. Strafverfahren mit Ausnahme von jedem 15. und 35. Verfahren z.B.
Das kann man im vom Gerichtspräsidium festgelegtem Geschäftsverteilungsplan nachlessen. Schöffen werden deshalb ebenfalls zufällig ausgelost und dürfen nicht "tauschen", da es diesem Grundsatz widerspräche. Daher weiß man grundsätzlich seine Sitzungstage. Da wir aber nicht im Vorhinein wissen um was für Verfahren es sich handelt, wissen wir auch nicht mit wie viel Verhandlungstagen zu rechnen ist. Das können wir nur aus Erfahrungen schätzen.

Gleichzeitig kann ein Verfahren ohne Schöffen nicht beginnen und nicht fortgesetzt werden. Und der Angeklagte hat ein Recht auf einen schnellen Prozess.
Zwischenverfahren sollte maximal 6 Monate dauern, U-Haft sowieso und ein Hauptverfahren darf maximal 3 Wochen unterbrochen werden sonst müssen wir wieder von vorne anfangen. Und man kann Richter auch nicht einfach im Verfahren austauschen. Man muss jede Minute dabei sein. Ebenfalls Gesetz.
Von daher ist mal aussetzen nicht möglich.

Mag in anderen Landgerichtsbezirken anders sein, aber bei uns ist es wirklich ein Kartenhaus, das wir versuchen mit Tesa und Spucke zusammen zu halten während um uns herum ein Wirbelsturm tobt.
Wir brauchen dringend Schöffen und Berufsrichter und Fenster die man öffnen kann und PCs aus diesem Jahrhundert....
Lady_in_Green
544 Beiträge
05.03.2023 15:17
Musste übrigens über das "Kaffee trinken" herzhaft lachen.
Würde ich ja gerne, aber wir haben hier seit drei Wochen kein fließendes Wasser mehr auf dem Stockwerk.
Gemma
2732 Beiträge
05.03.2023 15:28
Zitat von Lady_in_Green:

Zitat von Sarah2022:

Zitat von mini.maus:

Fakt ist, wir brauchen dringend Schöffen. Und gerade für das Jugendgericht oder die Jugendkammern benötigt man zwingend eine Frau und einen Mann.
....

Aber warum wird dieser "Job" dann durch die Bedingungen so gestaltet, dass er im Prinzip fast nur von Rentnern gemacht werden kann?

Also ich hätte an der Tätigkeit als Schöffe eigentlich schon Interesse. Aber definitiv nicht mit diesen ganzen zeitlichen Verpflichtungen, bei denen man keine Möglichkeit hat, einen anderen Termin zu wählen, sich Urlaubszeitsräume frei zu halten oder nach einem Jahr wieder auszusteigen etc.

Prozessordnung und Planbarkeit.
Du wirst als Schöffe fest einer Kammer zugeteilt. Diese Kammer hat Verhandlungstage in denen sie die Gerichtssaale nutzen kann bzw. auch muss, weil sie sonst mit ihren Verfahren nicht hinter her kommt.
Das heißt einfach mal um einen Tag verschieben weils dem Schöffen terminlich nicht passt geht gar nicht.
Dazu kommt, dass die Verfahren den Kammern zufällig zugeteilt werden. Und genau wie ein Berufsrichter sich das nicht aussuchen darf, darf es auch der Schöffe nicht. Das liegt am Recht auf den gesetzlichen Richter, welches besagt, dass für Rechtsstreitigkeiten und Prozesse schon im Voraus festgelegt sein muss welcher/welche Richter für das Verfahren zuständig sind. Das heißt z.B. 2. Strafkammer bekommt jedes 5. Strafverfahren mit Ausnahme von jedem 15. und 35. Verfahren z.B.
Das kann man im vom Gerichtspräsidium festgelegtem Geschäftsverteilungsplan nachlessen. Schöffen werden deshalb ebenfalls zufällig ausgelost und dürfen nicht "tauschen", da es diesem Grundsatz widerspräche. Daher weiß man grundsätzlich seine Sitzungstage. Da wir aber nicht im Vorhinein wissen um was für Verfahren es sich handelt, wissen wir auch nicht mit wie viel Verhandlungstagen zu rechnen ist. Das können wir nur aus Erfahrungen schätzen.

Gleichzeitig kann ein Verfahren ohne Schöffen nicht beginnen und nicht fortgesetzt werden. Und der Angeklagte hat ein Recht auf einen schnellen Prozess.
Zwischenverfahren sollte maximal 6 Monate dauern, U-Haft sowieso und ein Hauptverfahren darf maximal 3 Wochen unterbrochen werden sonst müssen wir wieder von vorne anfangen. Und man kann Richter auch nicht einfach im Verfahren austauschen. Man muss jede Minute dabei sein. Ebenfalls Gesetz.
Von daher ist mal aussetzen nicht möglich.

Mag in anderen Landgerichtsbezirken anders sein, aber bei uns ist es wirklich ein Kartenhaus, das wir versuchen mit Tesa und Spucke zusammen zu halten während um uns herum ein Wirbelsturm tobt.
Wir brauchen dringend Schöffen und Berufsrichter und Fenster die man öffnen kann und PCs aus diesem Jahrhundert....


Oh das klingt spannend. Aber krass das es in der Juristen Welt genauso bescheiden aussieht wie überall.
Hab grad einen Bekannten. Jura Studium fertig. 29 Jahre alt. Zack sofort ins richteramt gehoben. Der hat nicht mal ne Kanzlei von innen gesehen.

Und das mit den neuen PC‘s und der Ausstattung klingt echt übel.

Viel Erfolg weiterhin ( was machst du genau?)
Gemma
2732 Beiträge
05.03.2023 15:30
Für mich kommt es nicht infrage wegen der Verpflichtung. Kann verstehen warum das so ist, aber ich habe da wenig Lust drauf 5 Jahre so unflexibel zu sein.
Wenn man Kinder hat ist das Leben eh schon unflexibel genug. Ständig schliesszeiten der Kita, dann die permanenten Ferien und der eigene Urlaub der nicht mehr wird irgendwie.

Danke an Nilou für die Anregungen. Das bestätigt mich nur darin es nicht zu tun.
05.03.2023 15:38
Zitat von Lady_in_Green:

Musste übrigens über das "Kaffee trinken" herzhaft lachen.
Würde ich ja gerne, aber wir haben hier seit drei Wochen kein fließendes Wasser mehr auf dem Stockwerk.


Ah Kollegin?
nilou
14322 Beiträge
05.03.2023 15:55
Zitat von Lady_in_Green:

Zitat von Sarah2022:

Zitat von mini.maus:

Fakt ist, wir brauchen dringend Schöffen. Und gerade für das Jugendgericht oder die Jugendkammern benötigt man zwingend eine Frau und einen Mann.
....

Aber warum wird dieser "Job" dann durch die Bedingungen so gestaltet, dass er im Prinzip fast nur von Rentnern gemacht werden kann?

Also ich hätte an der Tätigkeit als Schöffe eigentlich schon Interesse. Aber definitiv nicht mit diesen ganzen zeitlichen Verpflichtungen, bei denen man keine Möglichkeit hat, einen anderen Termin zu wählen, sich Urlaubszeitsräume frei zu halten oder nach einem Jahr wieder auszusteigen etc.

Prozessordnung und Planbarkeit.
Du wirst als Schöffe fest einer Kammer zugeteilt. Diese Kammer hat Verhandlungstage in denen sie die Gerichtssaale nutzen kann bzw. auch muss, weil sie sonst mit ihren Verfahren nicht hinter her kommt.
Das heißt einfach mal um einen Tag verschieben weils dem Schöffen terminlich nicht passt geht gar nicht.
Dazu kommt, dass die Verfahren den Kammern zufällig zugeteilt werden. Und genau wie ein Berufsrichter sich das nicht aussuchen darf, darf es auch der Schöffe nicht. Das liegt am Recht auf den gesetzlichen Richter, welches besagt, dass für Rechtsstreitigkeiten und Prozesse schon im Voraus festgelegt sein muss welcher/welche Richter für das Verfahren zuständig sind. Das heißt z.B. 2. Strafkammer bekommt jedes 5. Strafverfahren mit Ausnahme von jedem 15. und 35. Verfahren z.B.
Das kann man im vom Gerichtspräsidium festgelegtem Geschäftsverteilungsplan nachlessen. Schöffen werden deshalb ebenfalls zufällig ausgelost und dürfen nicht "tauschen", da es diesem Grundsatz widerspräche. Daher weiß man grundsätzlich seine Sitzungstage. Da wir aber nicht im Vorhinein wissen um was für Verfahren es sich handelt, wissen wir auch nicht mit wie viel Verhandlungstagen zu rechnen ist. Das können wir nur aus Erfahrungen schätzen.

Gleichzeitig kann ein Verfahren ohne Schöffen nicht beginnen und nicht fortgesetzt werden. Und der Angeklagte hat ein Recht auf einen schnellen Prozess.
Zwischenverfahren sollte maximal 6 Monate dauern, U-Haft sowieso und ein Hauptverfahren darf maximal 3 Wochen unterbrochen werden sonst müssen wir wieder von vorne anfangen. Und man kann Richter auch nicht einfach im Verfahren austauschen. Man muss jede Minute dabei sein. Ebenfalls Gesetz.
Von daher ist mal aussetzen nicht möglich.

Mag in anderen Landgerichtsbezirken anders sein, aber bei uns ist es wirklich ein Kartenhaus, das wir versuchen mit Tesa und Spucke zusammen zu halten während um uns herum ein Wirbelsturm tobt.
Wir brauchen dringend Schöffen und Berufsrichter und Fenster die man öffnen kann und PCs aus diesem Jahrhundert....


Gut erklärt.

Wenn der Grundsatz verletzt (eben vom „falschen“Gericht/Schöffen entschieden) wird „platzt“ das Verfahren bzw. kann der Betroffene Revision bzw. Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Und dann gehts von vorne los.
nilou
14322 Beiträge
05.03.2023 16:00
Meiner Erfahrung nach ist Schöffe für die meisten Arbeitgeber übrigens meistens genauso „beliebt“ wie Kind krank. Er muss dafür zwar nicht zahlen, der Mitarbeiter ist aber auch nicht da zum arbeiten.
Jaspina1
2455 Beiträge
05.03.2023 16:12
Wenn man den "Job" so unattraktiv gestaltet braucht man sich nicht zu wundern, wenn man Mangel hat. Termine im Jahr halbieren und Verpflichtung nur für 2 Jahre würde schon einen Unterschied machen. Erinnert mich sehr an das selbstgemachte Problem des Lehrermangels....
nilou
14322 Beiträge
05.03.2023 16:15
Zitat von Jaspina1:

Wenn man den "Job" so unattraktiv gestaltet braucht man sich nicht zu wundern, wenn man Mangel hat. Termine im Jahr halbieren und Verpflichtung nur für 2 Jahre würde schon einen Unterschied machen. Erinnert mich sehr an das selbstgemachte Problem des Lehrermangels....


Na ja, die Probleme liegen ja nicht nur daran. Es gibt grundsätzlich zu wenige die sich überhaupt im Ehrenamt engagieren wollen. Also auch wenn es attraktiver ist und wenig Arbeit. Viele wollen sich nicht binden, ihre Freizeit für sich. Geht ja schon beim Elternsprecher los.

Außerdem sind solche Wahlen auch Aufwand. Wenn man dann aller 1 1/2 diese Arbeit hat bei zu wenig Personal wird’s ja noch „schlimmer“.
Zwerginator
7783 Beiträge
05.03.2023 16:16
Zitat von nilou:

Ich war 10 Jahre Jugendschöffe, das würde ich auch nochmal machen. Erwachsene nicht.

Man sollte bedenken: man bekommt da schon einiges mit was nicht so schön ist, es sind 5 Jahre und als Hauptschöffe kann da schon einiges an Zeit drauf gehen.

Ja Jugendschöffe sofort, Erwachsenenstrafrecht auf keinen Fall
Lady_in_Green
544 Beiträge
05.03.2023 16:44
Zitat von Gemma:

Zitat von Lady_in_Green:

Zitat von Sarah2022:

Zitat von mini.maus:

Fakt ist, wir brauchen dringend Schöffen. Und gerade für das Jugendgericht oder die Jugendkammern benötigt man zwingend eine Frau und einen Mann.
....

Aber warum wird dieser "Job" dann durch die Bedingungen so gestaltet, dass er im Prinzip fast nur von Rentnern gemacht werden kann?

Also ich hätte an der Tätigkeit als Schöffe eigentlich schon Interesse. Aber definitiv nicht mit diesen ganzen zeitlichen Verpflichtungen, bei denen man keine Möglichkeit hat, einen anderen Termin zu wählen, sich Urlaubszeitsräume frei zu halten oder nach einem Jahr wieder auszusteigen etc.

Prozessordnung und Planbarkeit.
Du wirst als Schöffe fest einer Kammer zugeteilt. Diese Kammer hat Verhandlungstage in denen sie die Gerichtssaale nutzen kann bzw. auch muss, weil sie sonst mit ihren Verfahren nicht hinter her kommt.
Das heißt einfach mal um einen Tag verschieben weils dem Schöffen terminlich nicht passt geht gar nicht.
Dazu kommt, dass die Verfahren den Kammern zufällig zugeteilt werden. Und genau wie ein Berufsrichter sich das nicht aussuchen darf, darf es auch der Schöffe nicht. Das liegt am Recht auf den gesetzlichen Richter, welches besagt, dass für Rechtsstreitigkeiten und Prozesse schon im Voraus festgelegt sein muss welcher/welche Richter für das Verfahren zuständig sind. Das heißt z.B. 2. Strafkammer bekommt jedes 5. Strafverfahren mit Ausnahme von jedem 15. und 35. Verfahren z.B.
Das kann man im vom Gerichtspräsidium festgelegtem Geschäftsverteilungsplan nachlessen. Schöffen werden deshalb ebenfalls zufällig ausgelost und dürfen nicht "tauschen", da es diesem Grundsatz widerspräche. Daher weiß man grundsätzlich seine Sitzungstage. Da wir aber nicht im Vorhinein wissen um was für Verfahren es sich handelt, wissen wir auch nicht mit wie viel Verhandlungstagen zu rechnen ist. Das können wir nur aus Erfahrungen schätzen.

Gleichzeitig kann ein Verfahren ohne Schöffen nicht beginnen und nicht fortgesetzt werden. Und der Angeklagte hat ein Recht auf einen schnellen Prozess.
Zwischenverfahren sollte maximal 6 Monate dauern, U-Haft sowieso und ein Hauptverfahren darf maximal 3 Wochen unterbrochen werden sonst müssen wir wieder von vorne anfangen. Und man kann Richter auch nicht einfach im Verfahren austauschen. Man muss jede Minute dabei sein. Ebenfalls Gesetz.
Von daher ist mal aussetzen nicht möglich.

Mag in anderen Landgerichtsbezirken anders sein, aber bei uns ist es wirklich ein Kartenhaus, das wir versuchen mit Tesa und Spucke zusammen zu halten während um uns herum ein Wirbelsturm tobt.
Wir brauchen dringend Schöffen und Berufsrichter und Fenster die man öffnen kann und PCs aus diesem Jahrhundert....


Oh das klingt spannend. Aber krass das es in der Juristen Welt genauso bescheiden aussieht wie überall.
Hab grad einen Bekannten. Jura Studium fertig. 29 Jahre alt. Zack sofort ins richteramt gehoben. Der hat nicht mal ne Kanzlei von innen gesehen .

Und das mit den neuen PC‘s und der Ausstattung klingt echt übel.

Viel Erfolg weiterhin ( was machst du genau?)

Das ist aber normal. Nach dem Jurastudium und dem 1. Staatsexam machst du dein Ref und durchläufst die Stationen. Zivil, Straf, Verwaltung, Anwalt, Wahlstation. Dann 2. Staatsexam und dann kannst du dich eben fürs Richteramt, als Staatsanwalt oder bei einer Kanzlei bewerben. Es ist eher unüblich, dass Anwälte irgendwann die Seite wechseln. Kommt vor, ist aber nicht die Regel und macht dich auch nicht unbedingt zu einem besseren Richter oder Staatsanwalt.
Als Richter ist man dann zunächst Proberichter für maximal 5 Jahre und wird als Lückenbüßer ein bisschen hin und her geschoben zwischen den Gerichten (äh ich meine natürlich man bekommt die Chance viele Erfahrungen zu sammeln ). Anschließend erfolgt dann die Ernennung auf Lebenszeit und die feste Planstelle.
Lady_in_Green
544 Beiträge
05.03.2023 16:51
Zitat von Jaspina1:

Wenn man den "Job" so unattraktiv gestaltet braucht man sich nicht zu wundern, wenn man Mangel hat. Termine im Jahr halbieren und Verpflichtung nur für 2 Jahre würde schon einen Unterschied machen. Erinnert mich sehr an das selbstgemachte Problem des Lehrermangels....


Ich bezweifel, dass sich bei 6 Terminen pro Jahr plötzlich mehr als doppelt so viele Menschen aufstellen lassen würden...
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